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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Piraterie oder nicht?
Hab' da mal eine Frage:
Hörte gerade im Radio, dass die NATO und Bw eingreifen wird im Flüchtlingsdrama vor Libyen, aber auch, um Waffenlieferungen, Menschenschmuggel u. ä. zu verhindern. Dazu werden auch Boote gestoppt und durchsucht, evtl. beschlagnahmt und/oder versenkt. Nicht, dass ich prinzipiell etwas dagegen hätte, aber mich interessiert die Frage, ob die das eigentlich dürfen oder ob es ein Akt der Piraterie ist, in internationalen Gewässern fremde Boote auf zu bringen. Es kann doch nicht jeder kommen und einfach sagen, wir kommen jetzt an Bord und durchsuchen Dein Boot und Gnade Dir Gott, wenn wir 'was finden, das uns nicht gefällt. Ein Freund von mir, Engländer unter englischer Flagge, wurde zwischen Malta und Italien von einem amerikanischen Kriegsschiff gezwungen unter Androhung von Waffeneinsatz, auf zu stoppen. Die kamen an Bord, durchsuchten seine Yacht und gingen dann wieder, als sie nichts fanden. Dürfen die das nach internationalen Seerecht oder gilt da das Faustrecht, bzw. das Recht des Stärkeren? Oder wie die Bayern sagen: Mia san mia... In meinen Aiugen ist das Piraterie! Auch wenn es einem guten Zweck dient. Euere Meinung würde mich interessieren.... Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#2
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Ich sag einmal das hat ein NATO und UNO Mandat. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/098/1809846.pdf
und alle Staaten (und damit auch Staatsbürger) welche die UNO anerkennen müssen sich dem beugen. Ob oder in welchem Hoheitsgewässer du dich dabei befindest ist egal.
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Liebe Grüße Willi
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#3
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Kann zu Deiner speziellen Frage nichts sagen, kenn ich mich nicht mit aus,
aber die Überschrift ist doch etwas irreführend Meuterei = Zitat:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#4
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Meiner Meinung nach hat Willi Recht:
Die Staatengemeinschaft (UNO) befindet sich quasi im Krieg gegen Schleuser, Schlepper, Waffenhändler. Da müssen die eingesetzten Kräfte innerhalb sowohl als auch außerhalb von Hoheitsgewässern das Recht haben, tätig zu werden. Und tätig werden heißt im konkreten Fall möglicherweise auch Kontrolle jedweder zivilen Schiffe. Insofern ist auch "die hohe See" kein rechtsfreier Raum. Anders dürfte dem kriminellen Pack auch nicht beizukommen sein. Gruss Gerd |
#5
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Nein, außerhalb der Hoheitsgewässer eines Staates darf das niemand. Man nimmt sich dieses Recht, eben als Recht des Stärkeren. Auch die UNO darf das nicht, vor allem - wer hat denn das Mandat erteilt? China und Russland haben zugestimmt?? Es heißt "Vereinte Nationen" und nicht "Vereinte Nationen und internationale Gewässer".
Ja, das ist wohl eine Form der Piraterie. |
#6
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Zitat:
Was hat das Thema mit Meuterei zu tun ? |
#7
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Pitaterie ist es nicht, weil per Definition Piraterie durch “Private ausgehende Gewalttaten zu privaten Zwecken” ist; ein Kriegsschiff kann also keine Piraterie begehen, solange nicht eine meuternde Besatzung die Schiffsfuehrung uebernommen hat.
Dennoch eine spannende Frage. Neben besonderen Vereinbarungen haben Kriegsschiffe nur in wenigen Ausnahmefaellen das Recht, Schiffe fremder Flagge anzuhalten (z.B. Piraterie und Menschenhandel), aber Schiffe ohne Flagge. Eine weitere Moeglichkeit das Handeln zu rechtfertigen ist, es als Geschaeftfuehrung ohneAuftrag des Flaggenstaates zu definieren. Die Gesetzesgrundlagen sind nicht ein UN Mandat, sondern z.B internationale Uebereinkommen, Voelkerrecht, SOLAS, ISPS, SUA, IMO etc. Das Handeln des Militaers gegen die Piraten vor Somalia ist also gerechtfertigt, waeren es z.B. aber Islamisten, die die Ueberfaelle aus politischen Gruenden durchfuehren, waere es eher nicht gerechtfertigt (der Versuch, die “privaten Zwecke”, “private ends” bei der Definition zu streichen, wurde auf der letzten Seerechtskonferenz abgelehnt). Da es bei dem geplanten Einsatz moeglicherweise gegen Menschenhandel geht, wahrscheinlich aber gegen “Schiffe ohne Flagge”, kann er recht gut gerechtfertigt werden. Dennoch wuerde ich nicht ausschliessen, dass ein angeklagter “Menschenschmuggler” die Legalitaet seiner Ergreifung erfolgreich anficht, und damit einer Verurteilung entgeht. Rechtlich ist das geplante Vorgehen m.E. nicht wasserdicht. Die empfundene (oder festgestellte) Notwendigkeit des Handelns kann auch hier nicht ohne Rechtsgrundlagen so einfach in den Raum gestellt werden. |
#8
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Unsere Marine unterhält einen Aufklärungauftrag. Sie dürfen verdächtige Schiffe zum Aufstoppen zwingen und etwaige Straftäter festhalten und der Strafverfolgungsbehörde übergeben.
Letztendlich geht es um die Straftat der Menschenschleusung. Es gilt sozusagen in diesem Fall das Unmittelbare Zwanggesetz, mit einer definierten Reichweite in Internationalen Gewässern. Also, alles legal. Quelle Feedback sollte man unter: EUNAVFOR MED -> Sophia erhalten. Die Mandatschaft und der Auftrag http://www.einsatz.bundeswehr.de/por...UOuLQfXgJ-yA!/
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#9
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Zitat:
Ich denke, es wird Rechtsgrundlagen geben, die den Einsatz rechtfertigen und ermöglichen. Ich glaube nicht, dass der Deutsche Bundestag das Mandat erteilt hätte, wenn es diese Rechtsgrundlagen nicht gäbe. Es wäre sicher interessant, das genau zu wissen. Aber da ist es mir im Moment wichtiger zu wissen, dass überhaupt etwas getan wird, um - genauso wie den "echten" Piraten vor Somalia - auch den Menschenschleppern und -Schmugglern vor Lybien das Handwerk zu legen oder wenigstens kräftig in die Suppe zu spucken. Gruss Gerd |
#10
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Zitat:
„Die SOPHIA-Schiffe sind ermächtigt, in internationalen Gewässern Boote anzuhalten und zu durchsuchen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von Schleusern genutzt werden.“ Frage: Von wem sind sie ermaechtigt? Von einem Kommitte der EU? „Die Schiffe dürfen im Rahmen des Völkerrechts, der Mandate und der „Rules of Engagement“ militärische Gewalt zur Durchsetzung ihres Auftrags einsetzen.“ Kommentar: Das Voelkerrecht limitiert militaerische Gewalt, aber was sagt es ueber das Mandat als solches? Die „Rules of Engagement“, die Einsatzregeln, regeln die einsatzbezogene militaerische Gewalt, stellt aber kein Mandat fuer den Einsatz dar. „Völkerrechtlich sind hierfür eine Resolution des UN-Sicherheitsrats oder die Zustimmung des betreffenden Staates notwendig. Die Voraussetzungen hierfür liegen derzeit nicht vor.“ Kein kommentar. |
#11
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Zitat:
http://www.un.org/depts/german/sr/sr_16/sr2292.pdf Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Allied_Force |
#12
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Zitat:
Ja, die gibt es, einige habe ich genannt. Es gibt jedoch auch Rechtsgrundlagen, die gegen den Einsatz sprechen. Daher bin ich der Meinung, dass das Mandat nicht “wasserdicht” ist. |
#13
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Na, dann ist wohl das, was ich bisher über so genannte "Internationale Gewässer" zu wissen glaubte, längst veraltet und ungültig. Interessant ist, dass diese Resolution, der ja auch die Vetomacht USA zugestimmt haben muss, sich auf ein Seerechtsabkommen stützt, dass die USA nicht anerkennen. Also, wenn das stimmt was im Netz dazu findet.
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#14
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Du fuehrst einen Entschlieessungsantrag des Bundestags an,sich an SEA GUARDIAN nicht zu beteiligen.
Es gibt KEINE UN Resolution fuer den Einsatz gegen Schleuser. Bei der Resolution 2292 (2016) geht es um das Waffenembargo fuer Libyen. Ein Militaerbuendnis (NATO) hat das Recht, so einen Einsatz in internationalen Gewaesser zu mandatieren? |
#15
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Hi!
Mein erster Gedanke war das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Ist für mich nur auf Englisch zugänglich, da ich die anderen Sprache, die die UNO bereitstellt, nicht ausreichend beherrsche. Danach dürfen Kriegsschiffe andere Schiffe aufbringen, wenn es u.a. um Sklavenhandel usw. geht. Müßte auch was drin stehen wegen Drogen usw.. Im übrigen dürfte es unseren amerikanischen Freunden ziemlich wurscht sein, was da drin steht.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#16
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Volker hat ja gefragt ob das Aufstoppen und die Durchsuchung des Bootes rechtlich gedeckt sei und das sollte mit der 2292 abgedeckt sein.
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#17
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Zitat:
Es ist richtig, dass die USA dem Seerechtsuebereinkommen nicht beigetreten sind. Das Seerechtsuebereinkommen ist jedoch eine Erweiterung der Seerechtskonvention, ein wesentlicher Teil der Erweiterung ist der Internationale Seegerichtshof. Da die USA auch den Internationalen Strafgerichtshof ablehnen (um es milde auszudruecken), ist diese Entscheidung nachvollziehbar. Fuer die USA gilt aber immer noch die Seerechtskonvention . |
#18
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Das sehe ich ganz anders. Ein Mandat fuer ein Waffenembargo kann nicht nach Gutduenken auf ein Mandat gegen Schleuser, inclusive Zerstoerung von Material, das nicht im Zusammenhang mit Verstoessen gegen das Waffenembargo genutzt wurde, erweitert werden.
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#19
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Zitat:
Mit einem hast Du sicherlich Recht: Wenn die USA etwas wollen, und die Regeln entsprechen auslegen, hat die Diskussion weder Sinn noch Zweck. Fuer viele andere Laender gibt es allerdings entsprechende, internationale Gerichte. |
#20
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Zitat:
Letzten endes kann jeder machen was er will solange ihn niemand daran hindert MFG S |
#21
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Äh ... hm ... Volker hat Menschenschmuggel erwähnt. Hast du sicher nur übersehen. Oder läuft das unter Waffenlieferung? Würde ich nicht generell verneinen, nur in die andere Richtung ...
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#22
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Erwähnt ja, aber wissen wollte er ob die Durchsuchung rechtmäßig war.
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#24
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Sehe ich auch so, aber für die Durchsuchung eines Bootes sehr wohl.
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#25
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