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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Gruß Rolf |
#27
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Servus!
Daß Kennzeichen und Fahrzeugtyp nicht abgeglichen werden bevor ein Schreiben rausgeht oder gar ein Beamter losgeschickt wird. Weiter oben entstand dieser Eindruck. Schöne Grüße, Jan
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#28
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Da kann ich noch einen drauf setzen , ich habe mal eine Alimenten Zahlung vom Amt erhalten , ich sollte doch mal bitte bezahlen . Das Kind , was von mir seinen sollte war By. 1966 , ich bin aber By. 1961 . Nach dem ich der Tante vom Amt klar gemacht das ich zwar ein potenter Typ bin , aber ich glaube das ich mit 5 Jahren sicher noch nicht in der Lage war , ein Kind zu zeugen , wollte Sie die Sache noch mal genau überprüfen .
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#29
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Zja wenn der Amtsschimmel einmal wiehert...
Sei froh das du nicht zum Vaterschaftstest musstest |
#30
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Anwaltskanzlei Kraft
Hallo, ich habe heute ein schreiben von der Kanzlei erhalten
Ich habe scheinbar in Vodice im Jahr 2013 falsch geparkt. Kann mich daran erinnern. Jetzt soll ich die Summe von 165,67 Euro überweißen. Wie kommt so etwas zustande. Hat jemand mit der Kanzlei Kraft in Berlin zu tun gehabt. Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
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Gruß Günter Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt |
#31
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Würde ich gar nicht drauf reagieren, Tickets wegen Falschparken werden nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Kanzleien eingetrieben sondern offiziell über die Behörden.
Wann in 2013 soll das denn gewesen sein? Kroatien ist ja auch erst seit 01.07. in der EU
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Viele Grüße Stefan |
#32
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Ich kann dir nur den Rat geben, daß in Zeiten der Computervernetzung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sonst stehst du mal an der HR-Grenze und du kommst nicht weiter od. der 8er klickt.
@Fred hat hier mal einen Link gepostet, den solltest du dir mal aufmerksam durchlesen: http://www.istrien-live.com/forum/sh...ad.php?t=10858 Good luck. |
#33
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Ist das nicht das gleiche Thema?
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=199279
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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#34
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Ein Anwalt ist keine Rechtsperson , der hat dir nix zu sagen .
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#35
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Hatten wir hier schon ein paarmal; in der Boote war auch Artikel darüber.
Die Kanzlei vertritt eine Parkplatzgesellschaft, die der Meinung ist, sie wäre berechtigt, Forderungen für einen genutzten Parkplatz geltend zu machen. Dass ein Anwalt eingeschaltet wird, ist die private Entscheidung der Parkplatzgesellschaft. Es handelt sich also um die Forderung eines privaten Parkplatzbetreibers und nicht um einen Gesetzesverstoß aka Knöllchen.
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Beste Grüße John |
#36
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Kroatien, Korruption und Vetternwirtschaft gehören zusammen, wenn du noch mal in diese Gegend fährst könntest du unter Umständen alles Erleben von Nichts bis Riesenärger.
mfg andreas |
#37
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http://de.soc.recht.misc.narkive.com...sz-in-kroatien
ALLGEMEINE HINWEISE IN BEZUG AUF DIE NICHTERFÜLLUNG DER ZAHLUNGSPFLICHT DER PARKGEBÜHR FÜR FAHRZEUGE MIT DEUTSCHEN KENNZEICHEN IN DER STADT PULA (Kroatien) Die Stadt Pula (Kroatien) verfügt über zahlreiche Parkraumbewirtschaftungszonen. Viele städtische, öffentliche Parkplätze (ähnlich wie in Deutschland) sind damit gebührenpflichtig. Je nach Standort des Parkplatzes fallen unterschiedliche Parkscheingebühren an. ..... Die Pula parking d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, Zahlungen für die Pula parking d.o.o entgegen zu nehmen. ... oder einfach mal "kanzlei kraft berlin" bei Tante Google eingeben. P.S.: Ich versuche berechtigte Knöllchen immer gleich zu bezahlen. Das erspart in solchen Fällen die "Zahl ich oder zahl ich nicht Frage". Auch wenn Dir das jetzt nicht wirklich weiterhilft
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Gruß, Frank
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#38
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Habe das gleiche von Vodice , 3 jahre zurück im januar diese Jahr bekommen. Hab gar nichts getan, jetzt kam eine Zahlungserinnerung, die Lass ich auch liegen.
Allerdings geht die Verjährung in HR für solche Dinge 5 jahre. Ferdi |
#39
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Damit ist ja alles klar. Musst Du Dich (TE) also fragen, fahre ich mit dem Auto das die Knolle bekommen hat nochmal innerhalb der Verjährungsfrist nach Kroatien oder nicht.
Wenn nicht, kann Du das Anwaltsschreiben getrost entsorgen, denn Einklagen kann er das Geld hier nicht. Oder Du machst Dir noch einen Spaß und beschäftigst den Anwalt noch mit ein paar schriftlichen Nachfragen zu Beweisen etc. Dann kann er in der Zeit wenigstens keinen anderen belästigen. 166 Euro fürs falsch Parken ist eh Abzocke, würde ich aus Prinzip schon nicht bezahlen.
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Viele Grüße Stefan
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#40
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Zitat:
es war an Pfingsten Kroatien war noch nicht in der EU
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Gruß Günter Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt |
#41
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Entschuldigung, ich habe nicht gesehen daß das Thema schon behandelt wurde.
Danke trotzdem für die Infos. Ich werde wohl meinen Rechtsanwalt ein schalten, um das Schreiben klären zu lassen.
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Gruß Günter Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt |
#42
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Was hat die EU damit zu tun?
Andere Länder, andere Sitten. Entweder zahlen oder Kralle riskieren. Wegbleiben bis 2018 wäre auch noch eine Möglichkeit.
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Gruss Vestus |
#43
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Der Jurist Bernd Gstatter von einem Automobilclub rät in der April-Ausgabe des Cluborgans:
Zitat: "Nicht zahlen, denn laut deutschem Recht ist eine fingierte vertragliche Halterhaftung nicht zulässig, es könne nicht nachgewiesen werden, dass der Fahrzeughalter auch der Falschparker gewesen sei. Anders sehe es aus, wenn die Kanzlei einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, dann müße der Halter Widerspruch einlegen. Dies kam aber bislang noch nicht vor"
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Gruß Heinz,
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#44
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Ne gute Flex inkl. Stromerzeuger im Kofferraum hilft weiter,
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#45
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#46
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Aber hier greift das deutsche Recht. Also, einfach nicht mehr nach Kroatien fahren mit diesem Auto bis 2018 und gut ist.
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Viele Grüße Stefan |
#47
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Oder gar nicht mehr.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#48
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isch habe gar keine Auto
(fahre mit WoMo und dann in HR mit Boot!)
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Gruß Heinz, |
#49
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Hallo Günter,
KFZ-Kennzeiche wechsel ist billiger oder das Fahrzeug auf deine Frau ummelden Andreas
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
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#50
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...und anschließend scheiden lassen
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___________________ Gruß Werner
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