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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Du meinst, zur Zeiten der Hanse gab es schon Wassersport oder ähnliches in Bootsform?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#27
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Zitat:
Mit Schiffen wird Geld verdient, mit Booten wird es ausgegeben.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#29
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Boot, Yacht (oder Jacht), Schiff
Zitat:
Gruß Ralph |
#30
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Also bei uns nicht
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Gruß MIMO |
#31
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Zitat:
?????????????????????????? an diesem Postings erscheint mir alles falsch. einschlie0lich der Begrüßung nach 17:00 Uhr. Überdenke es doch nochmal. Hier lesen unwissende mit, die evtl. deine Unwissenheit übernehmen.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#32
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Man gibt ja nie eine Quelle und sagt, dass diese stimmt. So sollte es nicht verstanden werden, aber als Nachschlagewerk um sich einen Überblick zu verschaffen und das erlesene dann im nachhinein zu vertiefen ist es bei uns zulässig.
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Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland! Floh |
#33
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Zitat:
vielleicht kannst Du uns ja mal aufklären was daran falsch ist. Danach können wir uns gern noch mal über Deine Unwissenheit unterhalten.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (06.07.2011 um 15:38 Uhr) |
#34
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Zitat:
Binnen darf ich zu jedem Zweck außer dem Erwerbsmäßigen fahren. Buten, wie du es nennst darf ich zum Teil mit den von dir genannten, nicht gewerbsmäßig fahren. Welcher der von dir genannten Scheine wird dann durch eine Berufsgenossenschaftsabnahme auf das Fahrtgebiet beschränkt???? Und zu guter letzt bin ich mir sicher das Abramovic seine Schiffe nicht als Sportboot zugelassen hat und schon gar nicht als solche zugelassen bekommt. Mir scheint du bringst einwenig die Berufsschifffahrt und unseren Teil durcheinander. Aber ich bin bereit für neue Sachen. Also nichts für ungut. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. Geändert von Mallorca Michael (06.07.2011 um 17:31 Uhr) |
#35
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Schönen Spätnachmittag Michael,
ich empfehle zur Lektüre die See-Sportbootverordnung. Zum Einlesen Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Abschnitt 4: Gewerbsmässige Nutzung von Sportbooten, jeweils mit Unterkapiteln. Buten = seewärts Viel Spass (auch nix für ungut) P.S.: Wenn Du was über Längenbeschränkung oder Personenbeschränkung (ausser gewerblich) gefunden hast, her damit.
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Gruss Vestus |
#36
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Schön, wenn es so einfach wäre ...
Zitat:
im Sinne welcher Verordung/en gilt diese Kombination von Aussagen denn?
Gruß Ralph |
#37
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#38
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Moin Michael,
eigentlich ist es nicht so wichtig, aber Du schreibst ja, dass man nichts Falsches stehen lassen soll und Du auch gerne dazu lernst. Dass ich Dich um diese Uhrzeit mit "Moin" grüße, ist nicht falsch, denn es gibt zwei verschiedene Moin: Ein Rheinisches und ein Norddeutsches. Der Rheinländer sagt es als Kurzform von "Juten Morjen" und es bedeutet für ihn auch nur "Guten Morgen". Der Norddeutsche benutzt es als Kurzform von "Moien Dag" und das ist Niederdeutsch und heißt "Schönen Tag", kann also von morgens bis abends verwendet werden. Wenn Dich also nach 17.00 Uhr jemand mit "Moin" grüßt, dann muss das nicht unbedingt ein Rheinländer sein, der sich in der Uhrzeit geirrt hat. Es kann auch ein Norddeutscher sein, der sich nicht in der Uhrzeit geirrt hat. "Buten" ist auch ein niederdeutsches Wort und es heißt "draußen". Es ist das Gegenteil von "binnen", was auch ein niederdeutsches Wort ist und "drinnen" heißt. Anders als "binnen" hat es "buten" nur noch nicht ins Hochdeutsche geschafft, was vielleicht daran liegt, dass die Butenschifffahrt anders bezeichnet wird. Moien Dag Kurt |
#39
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Moin Kurt!
Ich kringel mich, wenn ich "Bootsfremden" erklären muß, watt moin moin bedeuten soll. Die "bekloppte" Antwort kennst Du vielleicht auch: "äh, wie, gerade aufgestanden..." Wie dem auch sei; ich habe mich mal vor fünf Jahren auch daran orientiert, an welcher Schleuse ich mit "Tach" begrüsst wurde, um nachzufragen, ab wann ich denn wieder "Moin" hören dürfte. Das halte ich noch immer so: schnell durch, wo "Moin" nicht verstanden wird, dann rauf oder runter, wo man's wieder kennt.
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) |
#40
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Zitat:
Gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten Seit dem 15. Mai 2010 gilt laut der See-Sportbootverordnung bei Sportbooten bis zu 15 Metern Länge folgendes:
Zitat:
Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt. Zitat:
Wenn du ein Sportboot nennen kannst welches für über 100 Personen zugelassen ist, dann ziehe ich mal den Hut. Traditionsschiffe mag was anderes sein, aber auch nicht für über 100 Personen. Im Grunde ging es aber doch um die Frage: Wann ist ein Schiff ein Schiff und wann ein Boot. Dafür konnte ich aber lernen das man mit SBF-See in 300 Meter Küstennähe gewerblich fahren darf. Das sind dann wohl die Boote die Bananen ziehen oder Fallschirme. Oder??? Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#41
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Moin,
sprachlich hat mich der Trööt schon richtig nach vorne gebracht . Zur Frage mit der Personenzahl auf Sportbooten ... Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV) = Max. 12 Personen Zitat:
Max. Anzahl Personen hat m. E. laut See-Sportbootverordnung auch nix mit der Größe zu tun, denn selbst große Sportboote sind Sportboote. Auch der Verweis (siehe $1) auf die Schiffssicherheitsverordnung bzw. dem Schiffssicherheitsgesetz bringt da nichts Abweichendes. Freundlicherweise gibt es z.B. in der KVR nicht Boote und Schiffe, sondern Fahrzeuge . Gruß Ralph (Hummel Hummel ... ) |
#42
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Zitat:
http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigit...ews&id=2663973
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Gruss Vestus |
#43
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Zitat:
für max. 12 Leute . Wäre doch mal interessant zu wissen. Bislang habe ich keine Ausnahme kennengelernt. Alles größere was ich selbst gefahren habe war als Traditionsschiff deklariert. Gruß Ralph |
#44
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Zitat:
ich suche und suche und kann leider nichts finden wo auf Sportbooten im privaten Bereich eine 12er Begrenzung sein soll. Wiki schreibt dazu: Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Und so kenne ich es eigentlich auch. Hast Du eine andere Quelle?
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Gruss Vestus |
#45
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Das Zodiac 750 Pro ist in Kategorie C für 16 Personen zugelassen: http://www.zodiacmarine.de/boot/77/pro-750 . Nur als Beispiel. Es gibt aber auch Schlauchboote, die für 18 oder 20 Personen zugelassen sind. Kann man ganz normal mit dem SBF fahren, wenn es zu Sportzwecken benutzt wird.
Gruß Kurt |
#46
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Zitat:
In der Verordnung steht: - Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung
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#47
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Zitat:
Ich aber habe es nicht gewusst. So hatte das wieder mal etwas gutes für mich.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. Geändert von Mallorca Michael (07.07.2011 um 22:47 Uhr) |
#48
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So, um die Frage jetzt endgültig zu klären hab ich mir mal die Mühe gemacht und Gesetze durchsucht:
Hier kommt die Auflösung: Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV) http://bundesrecht.juris.de/seespboo...2BJNG000200000 § 2 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1.Sportboote Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind, 2.große Sportboote Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten, 3.kleine Sportboote Sportboote, die für Fahrten binnenwärts der Basislinie (andere Gewässer) oder in Strandnähe geeignet und bestimmt sind, insbesondere offene Segel-, Motor-, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Wassertretboote, 4.Wassermotorräder Wasserfahrzeuge mit weniger als vier Meter Länge, die einen Verbrennungsmotor mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantriebsquelle verwenden und die dazu ausgelegt sind, von einer oder mehreren Personen gefahren zu werden, die nicht in, sondern auf dem Rumpf sitzen, stehen oder knien, 5.Vermietung die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes oder Wassermotorrades zum Gebrauch an laufend wechselnde Mieter ohne Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung und ohne dass der Mieter das Sportboot gewerbsmäßig nutzt, 6.gewerbsmäßige Nutzung der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung gerichtet ist, 7.anerkannte Klassifikationsgesellschaft eine nach Artikel 2 Buchstabe e und f und Artikel 4 der Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und Schiffsbesichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. EG Nr. L 319 S. 20) in der jeweils geltenden Fassung anerkannte Klassifikationsgesellschaft. (2) Für die Begriffe „Küstengewässer“, „küstennahe Seegewässer” und „weltweite Fahrt” ist § 1 Absatz 2 der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 7. April 2010 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Fazit: Im Seebereich dürfen Flugzeugträger als Sportboot zugelassen werden, wenn die höchstzulässige Personenzahl auf max. 12 begrenzt ist
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Gruß MIMO |
#49
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Entscheidend dabei ist aber die Personenzahl für die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht die Zahl der Personen die sich an Bord befinden. 12 Mann dürften etwas knapp sein für einen Flugzeugträger. Das reicht nichtmal für die Maschinenanlage.
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#50
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Zitat:
als Rechtsgrundlage kenne ich die See-Sportbootverordnung (siehe Beitrag 41). Die See-Sportbootverordnung § 2 Abs. 1 Nr. 1 enthält die Beschränkung auf 12 Personen. Bedeutet für mich: Sofern ein Wasserfahrzeug für mehr als 12 Personen zugelassen ist, kann es nicht als Sportboot im Sinne der See-Sportbootverordnung in Betrieb genommen werden. Was aber ist es dann für ein Wasserfahrzeug? Ein Schiff? Zitat:
Die Ausnahmen stehen auch drin, siehe See-Sportbootverordnung § 1 Abs. 4. Zur besseren Übersicht eine gekürzte Version (vollständiger Text siehe oben): Zitat:
Gruß Ralph |
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