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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sachen über öffentliche Straßen schieben.
Moin !
Mich plagt eine ungewöhnliche Idee die aus der leidigen Trailerfrage resultiert. Mein Boot ( 9m lang, 3,15 m breit) muss ich immer mit einem geliehenen Trecker ziehen und ich brauche ja auch noch eine Sondergenehmigung wegen der Überbreite. Eben weil es ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ist. Soweit ist alles klar. Was ist aber, genug Leute vorausgesetzt, ich schiebe oder ziehe das Boot samt Trailer mit Muskelkraft vom Winterlager zum Kranplatz ( 800 Meter Entfernung). Der Trailer ist mit einer Handbremse ausgerüstet. Es ist also kein Zugfahrzeug vor dem Trailer und ich bin auch nicht schneller wie 6 km/h. Ist das zulässig, kann man das so machen ? Gelte ich dann las Fahrzeug oder ist das "Freizeitboot" dann ein Spielzeug im Straßenverkehr wie z.B. Inlineskates ? Oder bin ich nach wie vor ein Fahrzeug im Sinne der StvO ?
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#2
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Da wird dir der § 32 StVO eine Strich durch dein Denken machen
Er verbietet das Verbringen von Gegenständen auf die Straße, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. IMHO, ich würde mich bei der örtlichen Polizei kundig machen, dann hast du was "Handfestes" Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. Geändert von Cooky-Crew (20.06.2011 um 15:13 Uhr) Grund: i nachgetragen ;-) |
#3
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Mit der Schubkarre darf man fahren. Ob man auch darf wenn sie über 2,5 m breit ist müsste man erfragen. Beim ADAC wissen sie sowas.
Ach ja, der Trecker muss auch eine Überbreitengenehmigung haben und ich glaube auch wenn er nur 6 km/h fährt. Geändert von comet 11 plus (20.06.2011 um 15:16 Uhr) Grund: Ach ja, |
#4
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Ich würde der örtlichen Polizeidienststelle einen kleinen Obulus für das Sommerfest spenden.
Wenn die etwas tolerant sind, überwachen die das vor Ort, wegen Gefährdung und so. Oder war das jetzt zu pragmatisch? Grüße Volker |
#5
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Am nächsten Tag steht in der Zeitung: "Polizeiwache mit vollen Bierkästen verbarrikadiert"
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#6
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...die freiwillige Feierwehr darf auch dezent in den Verkehr eingreifen...
Bei den meisten Dorffesten machen die das nähmlich.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#7
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@ Wolfgang
Das lass lieber sein. Wenn du dann noch Glück hast, ordern die "Ordnungshüter" ein Zugfahrzeug, um den Trailer an seinen Ort zu verbringen. Inlineskater müssen den Gehweg benutzen Gruß Werner |
#8
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Moin Wolfgang,
frag doch einfach nett bei den Gesetzeshütern, wenn Du nicht gerade über den Ku'Damm schieben musst.
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) |
#9
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Zitat:
100% ig richtig- Maximal zulässige Fahrzeugbreite ist 2,55m. Bis- 2,60m für Kühlfahrzeuge. Bis 3,00m für land-oder Forstwirtschaftliche Fahrzeuge Alles darüber benötigt eine Sondergenehmigung http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#10
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ich würde mir nen paar Leute zusammentrommeln und Samstag Abend schnell losschieben ... sollte die Polizei kommen auf Dumm stellen und die vermutlich kleine Strafe inner Portokasse unter Bootstransport verbuchen - fertig.
Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#11
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Ist das hier ne Aufforderung zu Strafaten
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Gruß, Ingo |
#12
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Straftat
Eher zu grobem Unfug |
#13
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Wo kein Kläger da kein Richter!
Ich habe bis jetzt bei 3,60 m Breite 20 Jahre Schwein gehabt.
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Mit Wassersportlichen Grüßen Michael Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen! Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de |
#14
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Zitat:
Wenn dann doch mal was passiert, du musst ja nicht mal Ursächlich schuld sein, zahlst du aber auch die nächsten 20 Jahre und länger dafür Ich versteh immer nicht, warum Menschen wegen 50,-€ und 30 Minuten Zeitaufwand für Anträge etc. Millionenbeträge riskieren (reicht ne Querschnittslähmung von irgendwem dafür) Das ist doch nichts anderes als mal wieder an der denkbar falschsten Stelle zu sparen.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#15
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Der Trailer bleibt das was er ist - ein Fahrzeug.
Egal, womit gezogen oder geschoben wird. Tragen ohne Trailer müsste aber gehen
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#16
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Jo....ihr schiebt euer Zeug über die Straße und 3km weiter brennt ein Haus, die Feuerwehr kommt nicht vorbei und die Bude brennt ab....sag nicht, gibts nicht.
Willy |
#17
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Na und Willy,
dann schieben die weiter, und die Feuerwehr löscht. Oder der Kahn bleibt stehen, wo er ist, und die Jungs löschen mit. Grüße Volker |
#18
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Setzt dich mit einer Pappnase auf dein Boot und mach "humpa humpa tätärääää"
Wenn die Obrigkeit meckert, dann sagst du einfach: Du wolltest zum Rosenmontagszug und hast dich im Tag versehen.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#19
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Bei der Polizei würde ich nicht nachfragen, eher beim Straßenverkehrsamt und/oder beim Ordnungsamt.
Die Pullimanzei geht das nur in zweiter Instanz was an. Wenn du deinen Bootstrailer mit Muskelkraft bewegst, ist das ökologisch o.k. , verkehrstechnisch ist es egal. Du bekommst so oder so eine fette Rechnung (falls man dich erwischt). Das hat nicht mit Motorisierungs zu tun, eher mit "in Verkehr bringen". Ich würde es lassen. Nicht, weil was passieren kann, eher weil es soooo teuer wird. < 2500,00 Euro wenn's gut läuft.
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#20
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Gar nicht so ohne, die Frage...
Wenn man ein Objekt schiebt, gilt man als Fußgänger. Aufgrund der Größe des Objekts ist es legitim, dafür auch die Straße zu nutzen (erinnert Ihr Euch - der Handwagen in den Fahrschulunterlagen wurde auch auf der Straße geschoben). Es kann eine Behinderung darstellen, eine Gefährdung nicht, solange man es nicht bei Nacht und Nebel macht. Also allenfalls Verstoß gegen §1STVO als Fußgänger, solange man selber für Sicherheit (Wanrpersonen, Warndreieck, Blinklicht) sorgt. Passiert etwas, ist unter o.a. Auflagen die Schuld wohl eher beim anderen Verkehrsteilnehmer zu suchen, wenn nicht, würde aufgrund einer Fahrlässigkeit die private Haftpflicht zahlen. Dabei gehe ich davon aus, dass es kein zugelassener Trailer ist. Die Sache mit der Feuerwehr... bei uns im verkehrsberuhigten Bereich (falsch)parken einige Leute wie die Idioten, so dass es schon mit einem PKW schwer wird, durchzukommen. In wieweit jene Leute zur Kasse gebeten werden, wenn es 100m weiter brennt und kein Einsatzfahrzeug durchkommt, weiß ich nicht, allerdings kann man nen Trailer im Notfall schnell zur Seite schieben während die Falschparker im Notfall schwer zu finden sein werden... (ginge es nach mir, hätten Feuerwehrwagen vorne ein großes Räumschild montiert...). Eine offizielle Antwort auf die Urfrage würde auch mich wirklich interessieren. |
#21
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Also die Feuerwehr schiebt den Falschparker mit dem LKW zur Seite und der muss dann auch noch des Schaden am Feuerwehrauto bezahlen.
Die offizielle Antwort würde mich auch interessieren. Ich würde mich immer an das 11. Gebot halten: Du darfst dich nicht erwischen lassen |
#22
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Zitat:
Mit den 50 € und ein paar Anträgen ist es da wohl nicht getan! Wenn du die Sache so genau nimmst: z.B. jeder zweite Bauer der mit seinem manchmal doch recht abenteurlichen Gefährt durch die Lande fährt, bewegt sich ständig außerhalb oder ganz am Rande der Legalität unseres Bürokratenstaates. Wenn ich alles 100 % Gesetzeskonform machen wollte, dann wäre mir die Lust auf´s Boot fahren längst vergangen. Beruflich bin ich Transportunternehmer, glaube mir, ich stehe ständig mit einem Bein im Gefängnis. Alles 100 % richtig zu machen ist eine Kunst die niemand kann. Allerdings schiebe ich ich mein Boot nicht per Hand sondern hänge an den Tieflader der auch nicht zulassungsfähig ist einen Traktor bzw. einen LKW. Im Prinzip hat dieses Problem doch fast jeder Wassersportverein wenn er seine Boote ins Winterlager (bei uns sind es 200 Meter) verbringt. 80 % der Winterlager Anhänger sind nicht verkehrssichere Eigenbauten oder umgebaute LKW Hänger.
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Mit Wassersportlichen Grüßen Michael Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen! Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de Geändert von Magellan (21.06.2011 um 10:40 Uhr) |
#23
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Hallo,
es ist egal ob du den Trailer mit einem Fzg ziehts oder per Muskelkraft bewegst. Die Ausnahmen für Fzge mit max 6km/h gelten für dich nicht, da die Betriebserlaubnis für deinen Trailer diese Vorraussetzungen nicht erfüllt. Auch die Maße, hier die Breite, sind bei 6km/h nicht anders. Was mich hier immer wundert ist, daß sich hier Leute tummeln, die eines der teuersten Hobbys ausüben und dann wegen ein paar Teuronen abenteuerliche Ideen entwickeln. Wenn du schon abseits der Legalität hantieren willst, dann häng das Ding an einen Pkw und zieh es dorthin. Dann ist es wenigstens über das Zugfahrzeug auf der Fahrt versichert und falls die Rennleitung kommt bewegst du dich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Schiebst du das Ding über die Straße und es entsteht jemanden ein Schaden (körperlich oder materiell), dann zahlst du dafür jeden Cent der anfällt aus deiner Privatschatulle. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#24
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Zitat:
Einen eigenen zum Boot passenden Tieflader mit Zulassung, Versicherung, Steuer, regelmäßigem TÜV(ab 12 to. zul. Gesamtmasse halbjährlich), bei Überbreite auch noch Sondergenehmigungen, um 2 x im Jahr 20 Meter über ne öffentliche Straße zu kommen???? Warum gibt das deutsche Recht es nicht her, bei entsprechender Absicherung und Geschwindigkeit eine solche Aktion "rechtskonform" ohne Bürokratieaufwand in einem vernünftigen Kosten/Nutzen-Verhältnis durchzuführen? Ging das nicht früher mal mit einem einfachen 5 km/h-Schild? Oder ist da zuviel passiert, dass dadurch das Abendland in Gefahr geriet? Gruß Michael |
#25
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Bei den 800m würde ich auch einfach ohne Genehmigung fahren und wenn die Polizei kommt, dann dumm stellen.
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt. ------------------- VG Stefan |
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