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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Moin, ich hab das gleiche Problem. Im Sommer 1983 od. 84 hab ich den Sportbootführerschein gemacht, über die BSG (Betriebssportgruppe) WF (Werk für Fernsehelektronik). Dann den blauen Lappen in den hektischen Jahren nach der Wende verbummelt.
Ich kann irgendwie nicht glauben, daß ausgerechnet in der DDR etwas nicht registriert wurde.
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Gruß, Jörg! |
#27
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Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Name und die Ausweisnummer
in ein kleines Heft geschrieben. Mehr nicht. Allerdings hab ich meine Fahrerlaubnis damals in so einem ''Sonnabendvormittagkurs'' bei uns in der Kantine von der Stuhlfabrik gemacht. Irgendwann nach der Wende (1994 glaub ich) wurde uns vom Ortsansässigen Segelverein nahe gelegt, den Schein umzutauschen. Als Grund wurde die fehlende Registrierung genannt. Ich glaub zwar nicht dran, das ihr was erreicht, aber ich wünsch euch viel Glück.
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schöne Grüße Tommi Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#28
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#29
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... so - nun hab ich mal wieder Post bekommen.
Ich benötige jetzt entweder den Nachweis der bestanden Prüfung oder 2 eidesstattliche Erklärung nicht verwandter Personen die das bestätigen. Na Prima ... ... wer von Euch hat den nun seine Prüfung 1982 oder 1983 in Leipzig über die GST mitgemacht und kann helfen? Also wer sich jetzt angesprochen fühlt der meldet sich bitte bei mir per PN zwecks Adresse und so.
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Gruß Claus |
#30
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Zitat:
Stell dich nicht so an. Gib die Erklärung ab. Und schnapp dir zwei Kumpels, die das ebenso bezeugen. Fertig.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#31
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ne ne, so viel kriminelle Energie.......
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#32
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Zitat:
Sehr sinnig dein Tipp. Könnte da nicht "jeder" kommen, behaupten er habe die Prüfung vor soundsovielen Jahren gemacht, aber den Schein verloren?
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Niveau ist keine Gesichtscreme - und nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht
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#33
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Na super, dann haben jetzt alle drei einen Führerschein.
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Gruss Vestus |
#34
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Zitat:
Die Vorlage kam von der "Führerscheinstelle"
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#35
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Es müssen doch keine Personen aus dem damaligen Lehrgang sein.
Hast Du keine Freunde, Kumpels, Bekannte die wissen, dass Du einen DDR-Bootsführerschein hattest und das bezeugen. Nur mal so als Gefälligkeit sollte man sich das jedoch genau überlegen, denn nach §156 StGB kann eine "falsche Versicherung an Eides Statt" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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ja, ja, ja
jetzt kommt gleich wieder "hast du mal aufs datum geschaut ?" ja, habe ich ... - wer den schein (prüfung) direkt bei der wasserschutzpolizei abgelegt hat wurde in den prüfungslisten des admv eingetragen. - wer die prüfung bei der gst machte, der hat sowohl die eintragung über die prüfungsvorbereitung als auch die bestätigung über die erfolgreiche prüfung im seesportleistungsbuch. zusätzlich ist der seesportlehrgang "B" eingetragen der sowohl die mobo-, als auch segelausbildung beinhaltet hat - welcher bei erfolgreichem abschluß den führerschein mobo/segel binnen brachte. der see-/küste konnte dann erst mit dem c-lehrgang (bootsmann) erlangt werden. |
#37
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DDR - Bootsführerscheinprüfung
Ich möchte den Faden nochmal aufgreifen. Auch ich versuche grad eine Ersatzausfertigung für meinen verloren gegangenen alten DDR-Bootsführerschein-Binnen zu erhalten. Nachdem ich schon etliche hier im Forum angesprochenen Fragebögen ausfüllen musste (meistens ohne konkrete Angaben), soll ich nun eine schriftliche Schilderung der Prüfungsumstände bzw. des Prüfungsablaufs liefern.
Leider kann ich mich an fast garnichts erinnern, außer dass ich nach einem mehrtägigen Feierabend- oder Wochenendlehrgang eine schriftliche Prüfung hatte (so weit ich noch weiß, keine Mutiple Choice-Fragen, sondern freitextliche Beantwortung) und dass wir Seemannsknoten fertigen mussten. Ob ich eine richtige praktische Prüfung hatte, ist mir auch unklar. Wenn, dann war diese sehr begrenzt (Anlege-/Ablegemanöver). Weiß noch jemand, wie diese Prüfungen damals abliefen? Gab es da "Standardprüfungen" mit einheitlichen Fragebögen? Gab es eine praktische Prüfung und wie lief diese ab? Liebe Grüße Macolax |
#38
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Zitat:
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#39
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Bootsführerschein
Guten Morgen,
hier vielleicht noch eine Idee. Ich habe die FS gescannt und bei GMX unter meiner Mailadresse im Mediacenter hinterlegt. So kann ich weltweit darauf zugreifen. Freundliche Grüsse mike451
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#40
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Ich habe meine Führerscheine über den Deutschen Motoryachtverband problemlos ersetzt bekommen.
Sind nach meiner Kenntnis alle da registriert! Nach der Neuausstellung habe ich meine "alten "wiedergefunden-nun hab ich Ersatz!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#41
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Zitat:
Wie hieß das noch so treffend? Zitat:
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www.wassersport-akademie.org - Kostenlose Onlinekurse SBF See & SBF Binnen - Alle Prüfungsfragen, alle Navigationsaufgaben mit Lernhilfen und Lösungswegen
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#42
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Zunächst mal: Wer seinen Führerschein verloren hat darf trotzdem fahren. Man hat die Fahrerlaubnisprüfung bestanden und kann lediglich das Dokument nicht vorzeigen. Kostet deswegen 10 Euro und dann wird geprüft ob es wirklich eine Prüfung gab. Also mal was risikieren und nicht zuviel aufregen. Wer den Personalausweis verliert ist auch nicht tot.
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Andreas
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#43
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Jepp,
nur mit dem Unterschied das die DDR-Führerscheine nirgends registriert worden sind und daher auch kein Nachweis nachgereicht werden kann.
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Gruss Vestus
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#44
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Der Hafenmeister in Rab hat vor 2 Jahren einen DDR-Führerscheininhaber abgewiesen. An die extrem kurzen Diskussionsversuche erinnere ich mich noch.
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#45
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Diese Aussage ist falsch.
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#46
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Viele Daten von Behörden sind verschwunden, z.B. durch Bomben, Feuer, Vertreibung, neuerdings durch Zuwanderung. Die Menschen leben aber auch ohne amtliche Papiere. Wenn etwas nicht mehr registriert ist muss der damalige Besitz bzw. die Prüfung glaubhaft gemacht werden. Dies geht durch eigene eidesstattliche Versicherung und oder Zeugenbenennung. Irgendeiner wird den Führerschein gesehen haben, auch Familienangehörige können als Zeugen benannt werden.
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Andreas |
#47
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Zitat:
Gruß Günther
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#48
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Etwas Ähnliches erlebe ich gerade wegen des UKW-Sprechfunkzeugnisses.
Vor vielen Jahren war ich als Zeitsoldat Funker bei der Bundesmarine. Aus der Zeit gibt es noch ein Dienstzeugnis mit einer kurzen Aufstellung meiner Tätigkeiten. Explizite Nachweise über die Module der Ausbildung habe ich jungen Jahren entweder nicht bekommen oder nicht aufgehoben. Aufgrund der aktuellen Sperrung eines längeren Abschnitts der Spree innerhalb Berlins für Sportboote ohne UKW, habe ich das Dienstzeugnis an die WSV nach Koblenz geschickt und um die Ausstellung eines UKZ-Sprechfunkzeugnisses gebeten. Mal sehen, ob die lange zurückliegende Marinezeit noch anerkannt wird. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#49
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Ich muss mich immer wieder wundern, was es doch für hilflose Menschen gibt .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#50
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Zitat:
Unter Registrierung verstehe ich etwas anderes als die Lose-Blatt-Sammlung eines Sportwartes, der vielleicht zwischenzeitlich noch drei mal umgezogen ist. Nix für ungut, aber die Wende war vor mehr als 22 Jahren und das Problem ist seitdem bekannt.
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Gruss Vestus |
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