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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot beim Händler in Zahlung geben - Agenturverkauf??
Hallo,
was bedeutet es, wenn ein Händler mein Boot in Zahlung nehmen will und dies dann als Agenturverkauf im Vertrag festhalten will. Trage ich das Risiko, wenn der Händler seinerseits den mir zugesicherten Preis beim Wiederverkauf nicht erzielt? -Muß ich die Differenz dann irgendwann "nachschießen". Habe ich dann, den eigentlichen Verkauf noch am "Backen"? Das es hier um die "Umschiffung" der Händlergewährleistung geht ist mir schon klar. Danke für die Antworten bzw Euere Erfahrungen. Beste Grüße Steamer2 |
#2
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Ich denke auch das es dem Händler da in erster Linie um den Ausschluß der Gewährleistung geht.
Ein möglicher Kaufvertrag wird dann sicher Dich als Verkäufer beinhalten. Damit wäre es ein Verkauf von - an Privat Über das finanzielle Risiko sollte vorher eine Absprache ( schriftlich ) erfolgen.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#3
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Er weiß bestimmt selbst nicht was er da macht.
Wahrscheinlich verkauft er das Boot in Kommision. Er tritt nur als Agent auf. Alle Probleme diesbezgl. würden auf deine Kapope gehen: Gewährleistung, Nicht-Verkauf, Untergang der Ware.... Am besten du fragst ihn mal selbst. Wenn es so ist wie beschrieben, kannst du es gleich selbst verkaufen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Was ja nicht so ganz der beabsichtigte Sinn dieser Sache sein dürfte .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#5
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Richtig, wenn ich was in Zahlung gebe, ist es für mich komplett erledigt und sollte auch erledigt sein. Man einigt sich über den Wert des Gegenstandes der in Zahlung genommen wird und der wird vom Kaufpreis des neuen Artikels abgezogen. Hier kommt ein weiterer Kaufvertrag, nämlich vom Kunden an den Händler zustande und gut!
Von Agenturverträgen halte ich nichts in diesem Falle. Nachher gibt´s sonst noch schlimmstenfalls eine Rechnung über "Restzahlung, da Boot zurück", "vergebliche Bemühungen" und "Standgelder", vielleicht sogar "verdeckte Mängel", oder wie?
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gregor
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