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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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ICC - International Certificate for Operators of pleasure crafts
Ich möchte gerne meinen SBF-See auf ein ICC umschreiben lassen bzw. ein ICC zusätzlich beantragen. Weiss jemand wie das geht bzw. wo man das tun kann?
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Servus felix |
#2
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Das heiß nich ICC, sondern ICE und auf den Gleisen kannst mit SBF nix anfangen
Keine Ahnung wovon Du da redest
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#3
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Macht ja nichts, dann warte ich halt auf jemanden der es weiss - aber danke für den Beitrag
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Servus felix |
#4
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Das ist ein "internationaler Bootsführerschein". Hast du beim ADAC angefragt? Die müssten den doch umschreiben können.
Gibt es da überhaupt internationale Abkommen?
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Good Day To Be Alive, Sir
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#5
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Zitat:
oder möchtest du Beiträge sammeln Felix wird wohl den Unterschied zwischen einem ICE und einer ICC Bescheinigung kennen! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#6
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Werde ich einmal tun - die meisten Länder erkennen den an, da er von der UNO empfohlen ist (Resolution 40)...
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Servus felix |
#7
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Bist n büschen unentspannt heute
Kannst doch sonst n Spaß ab Uwe
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#8
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Logo
aber in den richtigen Unterforen Sonst haben wir nur noch Spielwiesen im und das ist nicht in Ordnung! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#9
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Moin,
mal unabhängig von der Debatte davor, ich kenne die Geschichten auch, nur unsere Behörden noch nicht. Nur, wo willst Du denn fahren, das Du so ein Ding brauchst? Ansonsten würde ich mal noch etwas abwarten, bis da auch in Deutschland mehr Klarheit herrscht. gruesse Hanse |
#10
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Zitat:
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Servus felix |
#11
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Jetzt einmal laut nach gedacht: Die SBF usw werden doch von den Verbänden wie DMYV und DSV erteilt. Dann müßten doch jene Dir das Papier ausstellen oder
Edit: Koordinierungsausschuss, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg Telefon: 040 – 6 32 00 9 – 0 Telefax: 040 – 6 32 00 9 – 28
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#12
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Wiki hast Du gelesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higungsausweis_(f%C3%BCr_Jachten) Daraus: Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) zusätzlich oder anstelle des Befähigungsausweis ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird vom ÖSV oder vom MSVÖ ausgestellt und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bestätigt. Der Bewerber muss dazu österreichischer Staatsbürger sein oder seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#13
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Zitat:
nun stellt sich mir aber die Frage, ob mir eine österreichische Behörde auch einen deutschen SBF-See umschreibt. Das ist, glaube ich zumindest, der Knackpunkt!
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Servus felix |
#14
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Zitat:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schif...erkennung.html Kann die dort ausgeschriebene Person vielleicht sachkundig weiterhelfen? Der deutsche Schein wird doch weltweit anerkannt, warum sollte er von deiner Heimatbehörde nicht umgeschrieben werden? (Reine Neugierde)
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#15
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Hallo Felix,
ruf beim MSVÖ an: Bürozeiten: Montag - Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr Postanschrift: MSVÖ Ketzergasse 30 1230 Wien Telefon und Fax: T: 01/609 44 40 F: 01/609 44 40 -4 E-Mail: msvoe@msvoe.at Referat für Führerscheinwesen Ing. Peter Schmid da wird dir sicher weitergeholfen.... LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#16
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Zitat:
ich hatte allerdings den Eindruck dass der Treadverfasser es weniger schlimm fand als Uwe ( siehe oben ) Ich finds eben nett wenn man mal zwischendurch auch lachen kann, das sieht offensichtlich nicht jeder so edit: Beiträge sammeln hab ich nicht nötig und das ist auch nicht der Sinn und Zweck meiner Anwesenheit hier. Sollte eigentlich jeder wissen, aber ich wiederhol das hier gerne noch mal
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#17
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Zitat:
Ich hatte einmal mit User karl-otto im Yachtrevue-Forum und im Sailornet darüber diskutiert. Das scheint bei der österreichischen Behörde nur mit viel Aufwand möglich zu sein, ein ICC für den FB 1 zu erhalten. Da wird sich erst einmal der MSVÖ quer legen, dann die OSB, dann wird verschleppt etc. Dann wird die Staatsdruckerei strapaziert, weil es den Ausweis nicht gibt und dieser aber trotzdem gedruckt werden muß. In Deutschland hätte ich gemeint, daß man nur den Wohnsitz in Deutschland nachweisen muß. Mehr weiß ich auch nicht, Michael
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#18
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Zitat:
Werde der Sache schon noch auf den Grund gehen - vermute des Problems Lösung aber auch eher in Deutschland... Ich habe den Schein 2001 gemacht und es scheint theoretisch der ICC (oder IZ-B) mit beinhaltet zu sein. Jedenfalls ist der Schein 3-blättrig, mit dem "B" hinter der Nummer und ausserdem mit dem vorgedrukcten Hinweis auf Seite 6, wonach der Schein auch dieses internationale Zertifikat ist. Soweit so gut - jetzt kommt das grosse ABER: Auf der Seite der Auflagen steht (neben der Tatsache, dass ich eine Sehhilfe benötige, was bei 4,5 Dioptrien durchaus nachvollziehbar ist) folgender abgestempelter Vermerk: Dieser Führerschein gilt nicht als internationales Zertifikat. This licence is not valid as International Certificate. München 2001 Stempel und Unterschrift Das scheint ein Vermerk zu sein, den nur Österreicher bekommen - vermute ich mal. P.S.:War übrigens seeehr nett am Freitag im Beograd!
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Servus felix |
#19
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Hallo Felix!
Also bei MSVÖ/ÖSV wirst Du mit dem deutschen SBF wohl auf Granit beissen, da diese nur für die eigenen Scheine (sind ja auch um einiges aufwändiger, als der SBF) das IC ausstellen. Bei den Deutschen könnte ich mir wiederum vorstellen, dass die Probleme wegen des Wohnsitzes machen! L.G. Edwin
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#20
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Zitat:
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Servus felix |
#21
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Zitat:
L.G. Edwin
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#22
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Ja, die 6 Monate angemeldet im "Ausland" stimmen!
Aber sag 1x Felix: hast du keinen 2.Wohnsitz in Italien?? Da würde dann schon die Form der "residenza" genügen, um deinen Schein in Italien zu bekommen. schau mal unter "nautica.it"- info-patente nautica nach... Mehr dazu eventuell x PN. LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#23
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Zitat:
Der italienische Schein stellt mich ja vor die gleichen Probleme in Kroatien wie der SBF-See...
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Servus felix |
#24
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Hallo Peter R,
die 180 Tage greifen wenn du einen Wohnsitz im Ausland absetzen möchtest, wenn du einen Wohnsitz im EU Ausland hast kannst du sofort den Papierkram erledigen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#25
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Soll das heissen, dass ich als Österreicher mit Wohnsitz in Österreich das ohne Meldung umschreiben lassen kann?
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Servus felix |
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