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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Zollbestimmungen Kroatien
Ich find leider nix bei Google, wie viel Liter Bier darf ich nach Kroatien überführen? Bei Slowenien sind es 110 Liter. Gruß Kai
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Sessa Key Largo 17 Bj. 2001 - Honda BF 90 Bj. 2007 |
#2
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Warum einführen? So schlecht ist das Pivo in Kroatien nicht.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch)
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#3
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Hab nur eine Offizielle Seite gefunden in der es heißt es seinen nur 5 L Wein pro Person zugelassen,
Mein Schwiegervater bringt jedesmal 4 Kästen Bier nach Hr, wurde noch nie gefragt, ab und zu musste er ein paar Flaschen den Zöllnern zum "Abend versüßen" abgeben ![]() Original Text: Unos vina ograničen je po jednom putniku na najviše 5 litara. http://www.carina.hr/cropromet3.htm#6 |
#4
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Schau beim Ausenministerium BRD Einreisebestimmung für Kroatien.
es sind zu deiner Freude 7 Liter Bier. Gruss Nobi |
#5
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Hallo Kai
Einreisebestimmungen für Kroatien findest du beim Auswärtigen Amt einfach "Einreisebestimmung für Kroatien eingeben" Gruss Nobi |
#6
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Hallo,
Hab das nun beim Auswärtigen Amt gefunden. " Besondere Zollvorschriften Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten." " 8 Dosen/Flaschen Bier" Damit ist die Menge aber immer noch nicht begrenzt, denn es gibt immerhin 0,33 ; 0,5 und sogar 1 Liter Dosen... Oje Kann mir jemand sagen ob der Zoll wirklich so streng dort vorgeht, was passiert wenn man mehr einführt, wie hoch sind die Strafen usw. Kai
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Sessa Key Largo 17 Bj. 2001 - Honda BF 90 Bj. 2007 |
#7
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![]() Zitat:
Nein, ist alles nicht so schlimm ![]() sollstest Du wirklich viel mehr einführen und nicht angeben, ist es schmuggeln, darauf folgt STrafe und abnahme der Ware. Gibst Du es an dann kann nur eine Verzollung und MWST erfolgen. Aber bei HAushaltsüblichen Mengen wird keiner etwas von DIr wollen, kommt immerr ganz auf den Zöllner und DIch an, mit nem Lächeln im Gesicht bist gut dran, wenn DU ihm sagst : das ist aber eine hübsche Maurerjacke die sie als Zöllner haben kanns doof laufen ![]() |
#8
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 ![]() ![]() |
#9
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... oder die gemeine 2L Flasche Lätschenbräu, die man jetzt in HR kaufen kann. (Hat mich selbst als Bayern umgehauen, kein Wunder dass D gegen HR bei der EM verloren hat, wenn die so drauf sind)
Rechts zum Größenvergleich: Die gemeine deutsche "Ankerbierflasche". LG Thomas |
#10
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Oh Gott. Ist das 'ne Plastikflasche mit Schraubverschluß? Ich dachte, so etwas gibt es nur in Frankreich.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#11
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Also bei mir hat der Zöllner letztens gemeckert wegen dem Kasten Bier (keine Angst, der reicht eh nur 2 Abende
![]() EDIT: Broschüre von 2007 angehängt. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd Geändert von Bernd (23.07.2008 um 15:31 Uhr) |
#12
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![]() Zitat:
die Größe kommt auf dem Bild nicht so raus, aber wenn Du draus trinken willst, nimmst Du besser beide Hände. VG Thomas |
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