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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich möchte eine "Cobalt" aus 2001 in Holland kaufen.
Das Boot hat eine CE-Plakette montiert. Dazu wird mir ein "Statement of Conformity" angeboten, ausgestellt von IMCI Brüssel. Dieses Zertifikat nach Richtlinie 94/25 EG beschreibt das Bootmodell, Bootstyp, Kategorie, Modelltyp, Maße, Gewichte und Zuladung, maximale Leistung. Zertifizierungsnummer BCOB015 Abschließend steht geschrieben: "This certificate is valid for boats identified by the HIN as a 2001 model" Ja, die HIN des Bootes ist aus 2001. +++ Nun die mich quälende Frage: Ist dieses Dokument ausreichend und geeignet für eine reibungslose Zulassung und allumfassend zur CE-Dokumentation? Oder benötige ich eine Konformitätserklärung des HERSTELLERS nebst Spezifikation der HIN-Nummer? +++ Ich freue mich sehr auf kompetente Antworten, denn ich kann die Kaufüberlegung noch abblasen. |
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#2
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Ce benötigst du nicht mehr wenn das boot innerhalb der EU zugelassen war..
Wenn es also in Belgien zugelassen war brauchst du keine ce mehr für Deutschland so lange es nicht an ein sondergeqässer wie den Bodensee soll... Wenn du also zum Beispiel am Rhein oder main fahren wilst... lansz du das boot problemlos beim wsa zulassen und gut ist
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, das Boot ist aktuell im niederländischen Schiffsregister eingetragen und soll künftig auf dem Rhein (Mainz/Wiesbaden) betrieben werden. +++ WENN ich die CE-Zulassung nachweisen müsste, dann interessiert mich, welches Dokument anerkannt ist: Ist das Zertifikat der Prüforganisation IMCI zum Nachweis der CE geeignet? Dieses hat der Hersteller in Auftrag gegeben und bezieht sich auf alle Boote des Typs und des Baujahres. Das Dokument exisiert nur einmal im Original beim Hersteller und das habe ich als Kopie. oder Ist ein CE-Zertifikat des Herstellers erforderlich, dass konkret auf die HIN des Bootes ausgestellt ist?
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#4
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Die ce must du nicht nachweisen.. Daher erübrigt sich die Überlegung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Obwohl nicht mehr zur Registrierung verlangt, ist allein für einen evtl. Wiederverkauf
oder künftigen Grenzübertritt die Zertifizierung einer sog. benannten Stelle für Sportboote ein wichtiger Aspekt. Das IMCI ist so eine benannte Stelle in der EU. PS: Die Zertifizierung gilt als Baumuster für eine Modellreihe.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. Geändert von checki (26.10.2025 um 19:38 Uhr)
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#6
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Zitat:
Die o.g. Richtlinie gibt die Übereinstimmung mit geltendem Recht bezüglich der Inverkehrbringung von Neubooten an. Wenn der Hesteller ein Certificate of Conformity ausstellt, welches die Konformität der o.g. Richtlinie bestätigt und auch auf den Typenschildern ein CE-Siegel trägt, würde ich sagen: So solls sein. Dass eine CE-Genehmigung sich nicht auf eine bestimmte HIN bezieht, sondern wie hier eine bestimmte Typgenehmigung beinhaltet (also eine ganze Serie eines Typ Boots genehmigt ist, so lang sie der Typbeschreibung aus dem Konformitäts-Zertifikat gleicht), ist ganz normal. Grüße!
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Liebe Grüße, Örni |
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#7
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Ahh, danke, jetzt überblicke ich die Sache langsam, die unterschiedlichen Dokumente:
JA: Es gibt eine Kopie des CE-Zertifikats von IMCI gültig für die Bootsbaureihe. NEIN: Es gibt keine Konformitätserklärung des Herstellers auf die HIN des Bootes bezogen. Und es ist eine Plakette angebracht auf der das IMCI-Siegel zu sehen ist. +++ Ich resümiere: Registrierung bei WSA kein Problem. Wenn ich nun den Aspekt des Wiederverkaufes betrachte, welches Papier ist "mehr Wert"? Und sollte man beide haben, oder reicht nur das eine? Wie gesagt, den Kauf plane ich nächste Woche, deswegen meine Fragen jetzt im Vorfeld. |
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#8
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Also für mich ist auch beim Wiederverkauf weder ce noch eine Mehrwertsteuerbescheinigung von nöten da keiner das jemals wieder benötigt...
Die ce war nötig bei der ersten Inverkehrbringen innerhalb der EU danach ist sie überflüssig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#9
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das mag so alles für einen Verkauf in Deutschland zutreffen. Ich habe meine Bavaria über den Winter in die Niederlande verkauft und der Käufer musste bei der Zulassung in den Niederlanden die Mehrwertsteuerbescheinigung vorlegen. Ansonsten hätte er die Zulassung nicht bekommen. Ich habe extra einen Anwalt eingeschaltet und der bestätigte mir, dass die Niederländer an der Stelle 'etwas anders denken'.
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Viele Grüße von Jürgen |
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#10
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Zitat:
Aber MwSt. War ja auch hier nicht das Thema das können wir gerne seperatem Thema eröffnen
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#11
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MwSt. durch eine vom Zoll beglaubigte Erstrechnung
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Viele Grüße von Jürgen |
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#12
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Wenn man den sowas hat.... viele haben das nicht (4 oder 5 ter Besitzer usw.) Und dann?
Darf ich nicht nach holland verkaufen? Hat der Holländer ein Problem oder ich? Ist unionsware in Deutschland anders als in Holland?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#13
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Unionsware ist Unionsware, in Deutschland wie in Holland.
Aber um auf die CE zurückzukommen, hier bei einem Wiederverkauf: Das macht nicht einen einzigen Euro im Preis aus, weil 0,0 Relevanz. Gruß Totti
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#14
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Es gibt immer noch genug, die bei Kaufinteresse nach der CE fragen. Also hier würde ich behaupten: „Haben ist besser als brauchen“.
Bei nachträglicher Zertifizierung ist das Zertifikat auf das jeweilige Boot bezogen, das heißt, es ist im Zertifikat die jeweilige HIN angegeben. Anders kenne ich es nicht.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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#15
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Zitat:
es gibt sogar Leute die meinen das dies von der WSP kontrolliert wird... da gibt es genauso Fehlinformationen wie bei der MwSt. auch was das Dokument im Bezug auf zlGG. und Personenzahl aussagt wird viel falsch kommuniziert.. Aber versuch mal solche Weisheiten zu begraben..
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#16
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Zitat:
Wenn man dann die Originalrechnung nicht vorweisen kann, reicht in der Regel eine Eidestattliche Versicherung. Noch mal: das niederländische Recht schreibt das nicht vor, aber es wird eben so gehandhabt. Allerdings interessiert sich genau niemand für die CE-Erklärung Groetjes Matthias. |
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#17
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Ich habe mit IMCI Kontakt aufgenommen und sofort ein Feedback erhalten:
Das durch den Gesetzgeber für ein Wasserfahrzeug vorgesehene Dokument ist die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC), nicht die zugrundeliegende EU-Typzertifizierung eines Fahrzeugmodells. Also ist eine Kopie der Typzertifizierung für den Bootseigner rein gar nichts wert, weil das in keiner Weise anerkannt wird. Alleine die individuelle Konformitätserklärung des Herstellers für das Boot unter Angabe der HIN Nummer hat Gültigkeit als Nachweis. Ich bin mittlerweile so weit: Ohne Zertifikat kaufe ich kein Boot. Auch wenn man das aktuell nicht unbedingt benötigt... was ist, wenn durch eine Gesetzesänderung das Papier wieder verlangt wird? Außerfem möchte ich, dass mein Boot überall in der EU betrieben werden kann. Auch oder gerade im Hinblick auf einen Wiederverkauf in der Zukunft. Denn: Ein Hersteller ist nach Ablauf von 10 Jahren nach Inverkehrbringung nicht mehr verpflichtet, eine Konformitätserklärung auszustellen. Es ist also git möglich, dass man im Nachhinein kein Zertifikat mehr bekommt, obwohl der Hersteller noch existiert. |
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#18
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Zitat:
der Hersteller ist natürlich auch nicht mehr verpflichtet den er kann nicht sagen was für umbauten bisher vorgenommen worden sind die sein Produkt eventuell mitlerweile verändert haben... es wäre blöd wenn du im außer europäischen Ausland ein Boot kaufst und dann in die EU bringst.. dann musst du es zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nachzertifizieren ... ggf. umbauen lassen... aber das willst du ja nicht... du willst ein in der EU befindliches Zugelassenes Boot kaufen.. also vergiss deine Bedenken und werde glüklich wenn das boot passt.
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#19
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Was ist, wenn ich einen Internationalen Bootsschein IBS beantragen wollte? Brauche ich dann die Konformitätserklärung?
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#20
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Zitat:
die Frage ist wofür man den IBS braucht... wenn man innerhalb der EU bleibt ist das WSA Kennzeichen besser da günstiger...
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#21
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Dann wird es ziemlich schwer, ein gebrauchtes Boot zu finden.
Du kannst natürlich statt gebraucht zu kaufen auch ein Neuboot bestellen. Grüße Totti
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#22
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Manche Leute machen sich das Leben selbst schwer und gehen immer den schwierigsten Weg.....
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#23
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Zitat:
kurze Antwort dazu auch wenn es nicht zur Ursprungsfrage gehört aber Du es hier referenzierst. Ein WSA Kennzeichen gibt es nur für Kleinfahrzeuge bis 10 Tonnen Verdrängung. Darüber ist der IBS eine Alternative. Musste ich dieses Jahr vom WSA Hamburg lernen. Vor ein paar Jahren war es kein Problem, aber es wird jetzt auf die Verdrängung geachtet. Z.B. ein Stahlverdränger kommt über die 10 Tonnen
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Viele Grüße von Jürgen |
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#24
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Zitat:
da würde ich weder IBS noch WSA beantragen..
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#25
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Zitat:
Gruß Totti
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