Habe es mittels der Su-Fu noch nicht gefunden, daher hier der Hinweis:
http://www.dmyv.de/index.php?id=325&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=941&tx_ttnews[backPid]=292&cHash=34d3aebb1f   (der LINK funktioniert nicht!  Einfach rechts unter "aktuelles zum Verband " suchen)
Keine Mehrwertsteuernachzahlung in Kroatien dank DMYV-IBS 
 8.11.13   
 Die Republik Kroatien verlangt für alle  Boote,  deren Erstnutzung acht Jahre vom den EU-Beitritt Kroatiens am 1.  Juli  2013 lag, einen Nachweis über die Erstregistrierung. Nur mit  diesem  Nachweis bleiben die Boote von der Nachzahlung der Mehrwertsteuer  befreit.
Der Deutsche Motoryachtverband bietet allen Eignern, für  deren Boot der DMYV einen IBS (Internationaler Bootsschein) ausgestellt  hat, eine kostenfreie Bescheinigung über die Erstregistrierung. 
Betroffene  Eigner können die Bescheinigung per E-Mail, ibs@dmyv.de, oder  postalisch beim Deutschen Motoryachtverband e.V., Vinckeufer 12-14,  47119 Duisburg, beantragen.