In Deutschland hätte die Mail der Versicherungsgesellschaft (als Beiblatt zum Antrag) genügt. Bei Vermittlung durch einen Makler auch die Mail allein (Maklerhaftung).
In diesem Fall kann ich es nicht eindeutig beantworten, da laut Versicherungsbedingungen von Schepen Onderlinge niederländisches Recht für den Vertrag angewandt wird und ich das leider weder kenne noch Gesetze auf niederländisch lesen und verstehen kann.
Ich würde (wenn man denn meint unbedingt diese Gesellschaft nehmen zu müssen), die Mail als Beiblatt zu Antrag beifügen und unter "besondere Vereinbarungen" im Antrag darauf verweisen.
Unabhängig davon bin ich aber ohnehin der Meinung, dass es gar nicht möglich wäre mit 25 PS 70 km/h oder mehr überhaupt erreichen zu können.
Gruß
Norman