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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Richtig, nur führt höheres Risiko zu höheren Risikoaufschlägen, die Mietkalkulationen werden einen höheren Zuschlag für das Mietausfallsrisiko beinhalten, zahlen werden das in letzter Konsequenz die "braven" Mieter. |
#27
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Dann sollte man im privaten Sektor mehr Klasse bieten und die Mietnomaden in die städtischen Sektoren drängen.
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#28
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Zitat:
Welcher Richter unterschreibt denn einen Durchsuchungsbeschluß, nur weil ein Vermieter mal seine Wohnung anschaun möchte Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung nur öffnen lassen, wenn Titel gegen den Mieter vorliegen die das rechtfertigen, wie z.B. Pfändungsbeschluß o.ä. |
#29
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt.
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#30
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Nachdem meine Frau gestern total am Ende war, habe ich dann doch den RA informiert und für heute einen Termin vereinbart.
Wir wissen beide dass es Geld kosten wird. Dennoch ging es uns beiden schon alleine mit dem Wissen dass wir nicht ganz tatenlos zusehen um einiges besser. Wir werden sehen war raus kommt. Danke erstmal. Thomas
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#31
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Das es nicht so einfach ist in die Wohnung zu kommen mag ja sein.
Aber die Heizung muss gewartet werden, der Strom und Wasser abgelesen werden. Will sagen es gibt immer Gründe um mal ins Haus zu kommen. Und in dem obigen Fall .... hast nur 2 Möglichkeiten, hinnehmen oder mit dem Kopf durch die Wand. Wenn sie jetzt eh weg sind .... Mach Bilder und schreibe alles genau auf und gib das an den neuen Vermieter weiter.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#32
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Geht bei mir per Funk, ohne die Wohnung betreten zu müssen, Wasserzähler "darf" ich selbst ablesen und verschicken.. Warmwasser geht per Fernwärme..
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gruß enno |
#33
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Servus,
was auch eine Möglichkeit ist. Die Rückstände 3 x Anmahnen... incl. Kosten für Renovierung( Wird denke ich nicht mehr viel tun in der Wohnung ) Wenn nix passiert... dann reichst du für Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag ein.... bewirkt so maches Wunder... aus der Nummer kommt Sie dann nur mit einer sorfortigen Zahlung heraus. Gruss Robert |
#34
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Zitat:
Genau der richtige Weg Wer Selbstjustitz oder "Russeninkasso" in solchen Fällen vorzieht ist nicht besser wie dieses Pack!Noch leben wir gottseidank in einem Rechtsstaat!-auch wenn dieses manchmal schwer durchzusetzen ist!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#35
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Recht hast du ja aber Recht haben und Recht kriegen können Welten sein.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#36
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Zitat:
Habe ich bis jetzt zwar auch noch nicht gemacht, zwischendurch mal zu besichtigen, aber wenn ich eine Vermutung hätte, würde ich es wohl machen. Habe von jedem Mietshaus/Wohnung (natürlich mit Einverständnis der Mieter) einen Schlüssel behalten, würde mir aber nie einfallen lassen, da einfach so reinzugehen!
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#37
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Auch ich vermiete 2 Wohneinheiten, wenn ein neuer Mieter eine Schufa Auskunft von mir haben möchte, bekommt er die natürlich auch! Wie du schon geschrieben hast: Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten. Aber wie ebenfalls geschrieben wurde: Der Vermieter hat mehr zu verlieren als der Mieter!!!
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LG Maik |
#38
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Hallo Leute
Nachdem Thomas das einzig richtige macht was er tun kann habe ich jetzt auch mal ne Frage: Zur situation Bei mir ist ein Ehepaar 2006 eingezogen. Im Mietvertrag stehen natürlich beide Partner drinnen. Sie hat damals die Kaution gezahlt und er die ganzen Jahre die Miete da sie Hausfrau war und er Alleinverdiener. Jetzt kommt die Trennung und sie zieht zum 1. September aus. Da er in der Wohnung bleibt habe ich einer Änderung des Mietvertrages zum 1.September zugestimmt. Sie Möchte nun die hälfte der Kaution aber am Liebsten alles da es ja ihr geld war. Er möchte nur noch, bis zu ihrem Auszug, die hälfte der Miete bezahlen. Er ist damit einverstanden dass er die Kaution wieder auffüllt wenn sie die hälfte der miete bezahlt. Sie ist nicht bereit sich an der Miete zu beteiligen und scheinbar gibt ihr Anwalt ihr da auch noch Recht. Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange ich bis September die Volle Miete bekomme ist es mir egal von wem. Er will ja die Kaution auffüllen und ihren Teil der Miete verrechne ich mit der Auszuzahlenden Kaution. Mit ihm habe ich diesbezüglich gesprochen. Er ist damit einverstanden. Sie wehrt sich zwar dagegen, aber ich hab ihr gesagt, dass sie das mt Ihrem Mann klären muss. Ich werde wohl auf dauer auch einen Anwalt benötigen werde aber warten bis ich ein Schreiben wegen einer Vorderung in den Händen habe.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#39
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Zitat:
Ich hab' nur eine Frage: Wo ist jetzt deine Frage? Gruß Jan
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#40
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kann ich die Mietkaution mit der Ausstehenden Miete verrechnen ? bzw. ist mein Standpunkt so Korrekt ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#41
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du brauchst gar nichts verrechnen...
das ist nicht dein problem wie die beiden ihr finanzielles auseinander machen... du hast ein vertrag mit beiden... erst wenn alles bezahlt wird der vertrag auf ihn umgeschrieben... alles andere gibt durcheinander und ärger... allerdings, wenn die kaution (sparbuch/bürgschaft) nicht auf beide namen läuft ists blöd..
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#42
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Zitat:
@Thomas Ich würde erst mal ein bisschen die Füße stillhalten und nichts weiteres unternehmen als die jeweiligen Mahnvorgänge für die Miete durchführen. Wenn dir dann doch das Prinzip wichtiger ist als evtl. ein bisschen Geld zu verlieren (Du kannst den am besten Mieter einschätzen: Ist er eher der Typ Habenichts oder besteht die Chance mit einem Titel + Gerichtsvollzieher an Geld zu kommen?) dann würde ich die schweren Geschütze erst auffahren wenn er raus ist, damit er dir nicht noch mutwillig mehr schaden zufügen kann. (Räumungsklage oder auch Beschädigungen in der Wohnung). Auf jeden Fall solltest du es dann erst mal mit einem Mahnbescheid probieren, der ist nicht teuer und der Mieter muss diesem explizit widersprechen, sonst hast du so schon deinen vollstreckbaren Titel.
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vg Sascha |
#43
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Zitat:
Somit müsste ich komplett raus sein. Ich muss jetzt nur schauen dass ich für den Juli und August meine volle miete bekomme.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#44
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@Volker
Ich seh's wie SST, du hast einen Vertrag mit Beiden, beide haben gleiche Rechte und Pflichen. Wem die Kaution "wirklich" gehört kann dir egal sein, herrscht bei den beiden Einigkeit, dann soll doch der eine den Anderen ausbezahlen und dir dann den Vorgang vorlegen, daraus ergibt sich wie weiter verfahren wird. Herrscht keine Einigkeit muss das ganze von einem Richter oder Schlichter entschieden werden, da kannst nur verlieren wenn du einer solchen Entscheidung vorgreifst. Auch wenn meinetwegen "Sie" dir damals das Geld übergeben hat, heißt das ja nicht unbedingt, dass es auch ausschließlich ihr Geld war. Bei der Miete ist "Er" im Nachteil, wenn er die Wohnung halten will, gleichzeitig aber Sie für die restliche Zeit an der Miete beteiligen will, denn sie Schulden die gesamte Miete gemeinsam und der ausziehenden "Sie" kann man kaum mit der Kündigung drohen, ihm aber schon.
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vg Sascha |
#45
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Zitat:
sehe es im prinzip genauso und werde den dingne die da kommen gelassen entgegen sehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#46
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Zitat:
Sollte der Mieter mündlich zustimmen, dann besser mit Zeugen. Hier sind zwei Dinge im Klinch. Der Vermieter, der das Recht hat sein Eigentum zu schützen und der Mieter der die Unantastbarkeit seiner Wohnung besitzt. Ohne entsprechenden Rechtsbeistand begibt man sich da schnell auf Glatteis. @Wolfgang. Solange Du Dich mit deinem Vermieter gut verstehst und man vernünftig miteinander spricht gibt es auch kein Problem. Aber bei dem Problem das Thomas hat, sieht dies schon anders aus. Meist kennen diese Leute (Begriff ist eigentlich zu nett für dieses Gesindel) ihr Recht und nutzen das gnadenlos aus. " ... Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten ..." dies gilt aber nur bei einem berechtigtem Grund, wie auch in deinem Link angeführt: 1. Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
Hier sehe ich nichts von: 'mal sehen, ob alles ok ist...'. Deshalb bleibt es leider dabei: Wenn der Mieter 'Nein' sagt, kommst Du ohne Gerichtsbeschluß nicht hinein...
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Gruß, Rolf |
#47
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Zitat:
Oftmals sieht man es den Leuten vorher auch nicht an ... Ich habe mal eine Sendung im Fernsehen verfolgt, die sowas zum Inhalt hatte. Mir haben die Ohren geschlottert angesichts der Dreistigkeit dieser "Mietnomaden". Nicht außer Acht lassen sollte man aber, dass es "Gesindel" sowohl unter Mietern UND Vermietern gibt. Wolfgang |
#48
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Als ich noch Mieter war wollten meine Vermieter immer so eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vorvermieter Gibts das heute nicht mehr oder ist das nicht rechtens
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#49
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Wobei das Grundgesetz, so habe ich es in der Öff.Recht-Vorlesung im Rahmen des BWL-Studiums gelernt, in erster Linie die Rechte des Bürgers ggü. dem Staat regeln und nur eine Drittwirkung auf das Verhältnis zwischen personen ausübt.
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Viele Grüße Michael |
#50
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Zitat:
Mietvertragliche Vereinbarungen, die den Mieter schlechter stellen als es das Gesetz tut, sind unwirksam bzw. unmöglich rechtlich durchzusetzen. Gutes und bekanntes Beispiel in den vergangenen Jahren war z.B. die Renovierungspflicht des Mieters. Die meisten Mietverträge waren in diesen Punkten, nach den einschlägigen BGH-Urteilen unwirksam, obwohl die Mietverträge vom Mieter unterschrieben wurden. |
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