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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Die Vorrausetzung ist die Vorlage des PKW FS, man bekommt keinen Sportbootführerschein ausgestellt wenn man den PKW Führerschein nicht vorlegen kann...wenn man einen besitzt! Hat man keinen Führerschein, muss man dieses Führungszeugniss "O" vorlegen, aus dem hervorgeht das man zum Führen eises PKW (daraus ableitent zum Führen eines Sportbootes) geiegnet ist oder nicht....oder ob man den PWK Führerschein abgegeben hat! In dem Falle bekommt man keinen SBF. Die Ausstellung eines SBF hängt wie schon erwänt an der Fähigkit ein Kraft-Fahrzeug zu führen ab, der Nachweis ist zu erbringen. Wer sich als Bootsführer so verhält das man zweifel haben muss das er nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen , kann der SBF wie auch der PKW FS eingezogen werden. Bei Personen unter 18 entfällt der Nachweis natürlich, sowie ein Entzug der PKW Fahrerlaubniss ...da keiner Vorhanen. Der Eintrag in das Führungszeugniss "O" folgt trotzdem und beim Erwerb eines PKW FS kann dieses zu grösseren Problemen führen, insbesondere wenn der SBF auf Lebenszeit entzogen wurde! ....gruss peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. |
#27
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Stimmt! Besonders hilfreich ist die Fähigkeit Gesetze zu lesen und zu verstehen.
Zitat:
Die Texte der "Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (§ 2)" und der "Verordnung über das Führen von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen (§ 5)" sind doch eindeutig. Ein Pkw-Führerschein ist nicht erforderlich, auch nicht die Eignung ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Lediglich rechtskräftige Verurteilungen aufgrund von Straftaten im Straßenverkehr begründen Zweifel an der Eignung. Wer z. B. den Pkw-Führerschein verloren hat, weil er sein Punktekonto mit Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstößen auf 18 gebracht hat bekommt seinen SBF trotzdem. |
#28
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Hallo,
Da man immer mindestens zu zweit in einem Boot fahren muß, wenn ein Wasserskifahrer gezogen wird, erübrigt sich doch die ganze Sache oder! ![]() Ich würde mich sowiso nur von einem erfahrenen Skipper ziehen lassen, da ich sonst Angst um mein Leben und um mein Boot hätte!
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#29
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...irgendwie reden wir aneinander vorbei....woll!
Ich habe nicht behauptet das man einen PKW FS haben muss um den SBF machen zu können. Es ist aber Vorrausetzung einen Vorzulegen um zur Prüfung zugelassen zu werden....wenn man mal einen PKW FS gemacht haben sollte. Hat mein keinen und man ist >18 ist dieses Zeugniss vor zu legen in dem hervorgehen sollte das man tatsächlich keinen FS hat bzw diesen nicht entzogen bekommen hat! Es ging darum das man als SBF Besitzer unter Umständen den PKW FS abgeben muss wenn man sich als Bootsführer entspr fehl verhält. Darum die Vorlage des FS bei der Prüfung um sicher zu gehen das der Prüfling duch Fehlverhalten im Strassenverkehr nicht seinen Führerschein abgegeben hat! Ich bin sicher das es anders rum auch schon vorgekommen ist....bei unfreiwillige Abgabe des PKW FS auch den SBF abgegen....dies ist aber sicher nicht gängig und man hat gute chancen! Also nochmal....falls jemand meint ohne SBF fahren zu müssen und zudem noch was passiert hat gute chancen seinen PKW FS abgeben zu müssen! gruss peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. |
#30
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....wenn keiner von beiden einen SBF hat....kommt das selbe raus....gell?
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