![]()  | 
	
		
			
  | 
	|||||||
| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
![]()  | 
	
	
| 
		 | 
	Themen-Optionen | 
| 
		 
			 
			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			hallo, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	meine (wahrscheinliche) neuerwerbung hat auch ukw-funk an bord, welche voraussetzungen muss ich mindestens erfüllen um diese auch betreiben zu dürfen? mein fahrgebiet ist ausschliesslich holland. grüsse detlef  | 
| 
		 
			 
			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			-Frequenzzuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur beantragen 
		
		
		
		
		
		
			-Sprechfunkzeugnis -Atis-Kennung, da die NL`er im Prinzip fast überall Binnenfunk betreiben Ob SRC reicht bzw. ob Binnensprechfunkzeugnis für Ausländer in NL nicht vonnöten ist müssen andere beantworten 
				__________________ 
		
		
		
		
		
	
 Gruß Kai 
  | 
||||
| 
		 
			 
			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			warum bundesnetzagentur ?
		 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	 | 
| 
		 
			 
			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			Weil die die Aufgaben der RegTep (Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ) übernommen haben. 
		
		
		
		
		
		
			Wenn Du als D auf einem D-Boot offiziell eine Funke betreiben möchtest brauchst Du eine Urkunde über die Frequenzzuteilung, die Dir die BNetzagentur ausstellt gegen einige Fragen bezgl. des Bootes und der Funkanlage. http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2866.pdf http://www.bundesnetzagentur.de/enid/seefunk 
				__________________ 
		
		
		
		
		
			Gruß Kai Geändert von KaiB (25.06.2008 um 20:22 Uhr) 
  | 
||||
| 
		 
			 
			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			Hallo derdepp, 
		
		
		
		
		
		
			wenn das Boot fest in NL bleiben soll kannst du auch mit einer NL-Zulassung fahren, das Funkgerät kannst du dann in NL anmelden (ist kostenlos) den passenden Funkschein mußt du natürlich haben hast du keinen Funkschein würde ich das Funkgerät ausbauen 
				__________________ 
		
		
		
		
		
	
 Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell 
  | 
||||
| 
		 
			 
			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			also das boot bleibt fest in holland, was wäre dann der passende 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	funkschein...?  | 
| 
		 
			 
			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
				__________________ 
		
		
		
		
		
	
 Gruss, Axel  
			
  | 
||||
| 
		 
			 
			#8  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
||||
		
		
  | 
||||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			...mal ne weitere Frage zur BNetzA. Ich habe meine Quäke im Mai angemeldet. Wann kann ich denn mit der Rechnung rechnen? Oder sammeln die jetzt die Gebühren über 5 Jahre und dann kommt die "dicke" Rechnung?
		 
		
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
		
		
		
		
		
	
 
	Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
			 | 
| 
		 
			 
			#9  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
|||
		
		
  | 
|||
| 
		
	
		
		
			
			 Zitat: 
	
 ich habe mein erstes Funkgerät an und nach 4 Jahren wieder abgemeldet, jetzt im Frühjahr mein nächstes Gerät wieder angemeldet und soviel ich weiß, bis heute noch keine Rechnung bekommen ![]() Gruß Hartmut 
				__________________ 
		
		
		
		
		
	
 
	Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.  | 
![]()  | 
	
	
| Themen-Optionen | |
		
  | 
	
		
  |