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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.07.2007, 10:41
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Standard Rechtsfrage zum Eigentum

Hallo Freunde,

Bevor ich mal wieder Mist baue frage ich mich mal vorher schlau.
Vieleicht hat ja einer von euch eine Antwort parat.

Zur Sache:
Vor ca 10 Jahren hat ein (damaliger) Bekannter bei mir einen Motor auf unbestimmte Zeil abgestellt.
Einen Vertrag oder Ähnliches, für das Einlagern, gibt es selbstverständlich nicht.
Den Kontakt zu dem Menschen habe ich mitlerweile (vor ca. 8 Jahren) verloren.
Ich benötige den Platz wo der Motor steht.
Darf ich den Motor Verkaufen / Entsorgen?
Ist der Motor in meinen Besitz übergegangen?
Oder hat der eigendliche Eigentümer noch Besitzansprüche darauf?

Nun bin ich mal gespannt was ihr dazu sagt.
Danke im voraus an alle
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #2  
Alt 07.07.2007, 10:45
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Wenn es ein 300er Yamaha-aussenborder ist,hat er keinen AnspruchNein im Ernst,kein Vertrag,aber Dein Grundstück?Mal versucht ihn ausfindig zu machen?
__________________
Gruß,Matze
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  #3  
Alt 07.07.2007, 10:52
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Meine ehrliche Meinung:
Da ihr in keiner Weise einen Vertrag eingegangen seit, dein Bekannter den Kontakt abgebrochen hat und Du für das Unterstellen keinerlei Zuwendung erhalten hast; hätte ich an deiner Stelle nicht die geringsten Skrupel, den Motor zu veräußern.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der "ehemalige Besitzer" noch irgendwelche Rechtsansprüche geltend machen kann.
M. E. gibt es dafür einen Passus über "aufgegebenes Besitztum" - aber die Aussage jetzt ohne Gewähr.

Ich denke da, an nicht abgeholtes Gepäck o. ä., welches irgendwann versteigert wird.
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Gruß Karsten

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Geändert von hansenloewe (07.07.2007 um 11:02 Uhr)
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  #4  
Alt 07.07.2007, 11:00
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Nach 10 jahren hat der wohl vergessen, dass er überhaupt einen Motor bei dir abgestellt hat Ich an deiner Stelle würde jedoch versuchen, seine aktuelle Adresse ausfindig zu machen, damit du ihn anschreiben kannst.
So hast du im Falle eines Falles wenigstens den Nachweis, dass du versucht hast, ihm sein Eigentum zu verschaffen. Gerade weil er seinen Motor bei dir "Eingelagert" hat, könnte er auf den Gedanken kommen, dass er sein Eigentum nicht aufgegeben hat. Dann könnte es in weiteren 10 Jahren unvermittelt Ärger geben....
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #5  
Alt 07.07.2007, 11:02
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Henning,

es könnte sein, dass hier der § 937 BGB zur Anwendung kommen könnte, der sagt:

(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).

Zwischen Besitz und Eigentum unterscheidet das Gesetz in sofern, als der Besitz einer Sache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausdrückt, während das Eigentum die rechtliche Herrschaft über eine Sache definiert.

Vielleicht kommen noch Spezis im Sachenrecht rein.

Abgesehen von der formaljuristrischen Seite würde ich den Eigentümer des Motors schriftlich auffordern, ihn innerhalb einer von Dir zu setzenden Frist abzuholen, weil Du eben den Platz brauchst.

Servus

Paul
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  #6  
Alt 07.07.2007, 11:10
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Tja das Problem ist ja grad das ich den Menschen nicht ausfindig machen kann. Wie gesagt es war ein Bekannter und kein Freund. Daher habe ich auch keinen Informationen über Familie oder Ähnliches. Post an seinen letzten von mir bekannten Wohnsitz kam als unzustellbar zurück, das Mobil Telefon steckte damals noch in den Kinderschuhen und er hatte so etwas damals nicht, die Festnetztelefonnummer ist anderweitig vergeben und den Arbeitgeber hat er auch gewechselt - wohin

Ich denke das demnächst ein BMW 3,0 CSI Motor zu verkaufen ist.
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Gruß Henning
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  #7  
Alt 07.07.2007, 11:15
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
....

Ich denke das demnächst ein BMW 3,0 CSI Motor zu verkaufen ist.
Genauso hätte ich auch gehandelt.
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Gruß Karsten

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  #8  
Alt 07.07.2007, 11:42
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Das bürgerliche Recht ist eine leider sehr komplizierte Angelegenheit und erklärt sich nicht immer mit einem §. Deswegen sind es ja auch so etwa 2400.
Ich halte es für vermessen, wenn auch menschlich verständlich, einen Gegenstand, den man 10 Jahre auf seinem Grund stehen hatte, zu veräußern.
Der zitierte § 937 besagt im Abs II

Zitat:

(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.
Es ging in diesem Falle ja nicht um einen Erwerb. Der Motor wurde dir auch nicht überlassen, sondern in einem "mündlichen Vertrag" wurde der Motor bei dir untergestellt.
Ich denke daher, dass das BGB hier keine Anwendung findet, weil zu vermuten ist, dass der Besitzer seinen Besitz nicht aufgegeben hat, so qwie es zum Besipiel bei Sperrmüll der Fall ist. Selbst hier ist es manchesmal zweifelhaft, ob jemand, der Sperrmüll sammelt überhaupt Besitz an der Sache erwerben kann, da die Gegenstände vom ehemaligen Besitzer an die Straße gestellt worden sind mit dem Zweck, sie der Stadtreinigung zu übergeben, die dann den eigentlichen Besitz erwerben soll.



Wie man daher vielleicht schon erkennen kann, ist BGB nicht einfach und nicht umsonst gibt es Rechtsanwälte, die sich zum Teil lange Jahre spezialisiert haben und trotzdem nur Teile des BGB kennen.



An deiner Stelle würde ich tatsächlich einen Rechtsanwalt oder eine öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle zu dem Sachverhalt befragen, wenn die Personalien der Person nicht recherchierbar sind.




In HH kann man, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, beim Einwohnermeldeamt, Daten abfragen und bekommt dazu dann auch Auskunft. Kostet nur ne Kleinigkeit. Vielleicht gibt es das in anderen Bundesländern auch. Ansonsten mal www.telefonbuch.de mit dem Daten füttern, die du hast (Vor-Nachname) und dann das Ergebnis abtelefonieren. Habe ich auch mal gemacht und damit einen Typen erreicht, der mir Geld geschuldet hat
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Gruß, Ingo
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  #9  
Alt 07.07.2007, 12:34
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Hi,

da ihr keine Zeitspanne für die Unterstellung ausgemacht habt, gehört er immer noch ihm. (meine private Meinung)

Die BMW da unten steht seit 20 Jahren bei mir...erst in Dortmund und nun in Unna. Ich habe sie beim Umzug mitgenommen weil der Besitzer sie nicht abgeholt hat.
Er ist seit etwa 17 Jahren nicht mehr damit gefahren, sie ist aber versichert und angemeldet!
Ein oder zweimal im Jahr, Fahrzeugschein und Schlüssel habe ich hier, baue ich eine meiner Batterien ein und mache ich eine "Bewegungsfahrt" mit ihr, hin und wieder drehe ich sie durch und ab und an bekommt sie frisches Öl.
Alle zwei Jahre fahre ich zum TÜV.....

Gehört die nun mir?

Gruß
Willy

Geändert von Giligan (20.02.2012 um 21:07 Uhr)
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  #10  
Alt 07.07.2007, 12:40
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Auch nicht schlecht.Äääm,möchte jemand seine Formula bei mir unterstellen?
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Gruß,Matze
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  #11  
Alt 07.07.2007, 12:49
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Hi,

ich sehe hier eine konkludente Eigentumsaufgabe seitens des Eigentümer durch die geschilderten Umstände. (weiß den einschlägigen § im Moment nicht auswendig)

Ich als Jurist hätte überhaupt kein Problem, den Motor zu verkaufen.

Im übrigen hätte man auch einen Anspruch auf Standgebühren, die man notfalls aufrechnen könnte.
Auch nach meiner langen beruflichen Lebenserfahrung ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich der verschollene Eigentümer überhaupt wieder meldet.

Gruß
Justin
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  #12  
Alt 07.07.2007, 12:51
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Auch nach meiner langen beruflichen Lebenserfahrung ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich der verschollene Eigentümer überhaupt wieder meldet.

Gruß
Justin
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hat uns nen Haufen Geld gekostet.....


MFG René
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  #13  
Alt 07.07.2007, 12:53
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Was lernt man daraus?Immer nen vertrag machen
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Gruß,Matze
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  #14  
Alt 07.07.2007, 13:07
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Hi,

"konkludente Eigentumsaufgabe"

Moin,

für den Fall das es noch mehr Dösköppe wie mich gibt die nicht googeln mögen....

Konkludent:

Verhalten einer Person, dass auf einen Willen zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung schließen lässt.
Es wird auch als schlüssiges Verhalten bezeichnet.

Der Erklärende gibt eine Willenserklärung konkludent ab, wenn er nicht sagt, was er will, sondern aus seinem Handeln und den damit verbundenen Begleitumständen darauf geschlossen werden kann.
Der rechtliche Wille wird aus dem Handeln einer Person abgeleitet.


Gruß
Willy
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  #15  
Alt 07.07.2007, 14:06
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Been there done that

hat uns nen Haufen Geld gekostet.....


MFG René
Dann wohl schlechten Anwalt gehabt oder andere Umstände, die eine andere Beurteilung zuließen. Kann man so ohne Detaikenntnisse der Abläufe aus der Distanz nicht beurteilen.

Gruß
Justin
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  #16  
Alt 07.07.2007, 14:08
TomHH
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Moin,

wenn Du den Motor verkaufst, dann könnte Dich der Eigentümer der Unterschlagung bezichtigen, was im Prinzip nichts anderes als Diebstahl ist, nur wurde Dir das Teil in Obhut gegeben. Das wäre dann nicht so ganz ohne.
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  #17  
Alt 07.07.2007, 14:46
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...dann kann Henning ja sagen er hat 20t Mietschulden (gibt ja kein Vertrag der das gegenteil beweist)



Sven
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  #18  
Alt 07.07.2007, 15:34
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

wenn Du den Motor verkaufst, dann könnte Dich der Eigentümer der Unterschlagung bezichtigen, was im Prinzip nichts anderes als Diebstahl ist, nur wurde Dir das Teil in Obhut gegeben. Das wäre dann nicht so ganz ohne.
Aber mit Sicherheit nicht, wenn der Eigentümer sich 10 Jahre lang nicht meldet und abtaucht.

Also bitte nicht mit Halb-Gebildeten-Wissen betreffend Juristerei hier mutmaßen.

Gruß
Justin
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  #19  
Alt 07.07.2007, 15:37
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Hi Justin,

er schreibt "könnte"....und können kann er ja nun. Ich würde einfach abstreiten je einen Motor erhalten zu haben....

Willy
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  #20  
Alt 07.07.2007, 15:43
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi Justin,

er schreibt "könnte"....und können kann er ja nun. Ich würde einfach abstreiten je einen Motor erhalten zu haben....

Willy
Das ginge nicht so einfach, wenn es Zeugen für die Übergabe gäbe, die der Eigentümer präsentieren könnte.

Es steht ferner auch zur Frage, ob der Motor ohnehin nicht Schrott ist, wenn er 10 Jahre nur herumstand.

Nicht zuletzt könnte man hier auch über die 4-jährige Verjährungsfrist nachdenken, die längst abgelaufen sein könnte, zumindest wenn man anfangs von einer nur kurzen Dauer der Einlagerung ausging.

Gruß
Justin

Geändert von aquacan (07.07.2007 um 15:47 Uhr)
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  #21  
Alt 07.07.2007, 17:01
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Tja,

Das habe ich mir gedacht:
1 Frage
viele Antworten
und ich bin immer noch nicht schlauer.

Normalerweise hätt ich das Teil auch schon längst entsorgt,
wenn ich da nicht ein gebranntes Kind wäre.
Eine ähnliche Aktion (es ging um einen alten Kohleherd) ist fast vor Gericht gelandet.
Das könnte ich abwenden indem ich dann einen baugleichen Herd gekauft habe und der Klägerein vor die Tür gestellt habe.
(250 Kg Gußeisen in einem Stück vor die Türe eines Wohnungsblocks )

Aber eins ist mir klargeworden:
Nichts, aber auch gar nichts lass ich mir "mal kurz" auf den Hof stellen.
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Gruß Henning
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  #22  
Alt 07.07.2007, 17:42
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
1 Frage
viele Antworten
Gerade im Zivilrecht immer möglich
Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Normalerweise hätt ich das Teil auch schon längst entsorgt,
wenn ich da nicht ein gebranntes Kind wäre.
Eine ähnliche Aktion (es ging um einen alten Kohleherd) ist fast vor Gericht gelandet.
...und aus dem Schaden nicht klug geworden Oder war das Abstellen noch innerhalb der Zeit
Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Aber eins ist mir klargeworden:
Nichts, aber auch gar nichts lass ich mir "mal kurz" auf den Hof stellen.
Na bite, doch was gelernt.
Laß Dich rechtlich vernünftig beraten und handle entsprechend
Da helfen die hier seitenlang geführte Diskussionen gar nix
__________________
Gruß, Ingo
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  #23  
Alt 07.07.2007, 17:56
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Tja,

Das habe ich mir gedacht:
1 Frage
viele Antworten
und ich bin immer noch nicht schlauer.

Normalerweise hätt ich das Teil auch schon längst entsorgt,
wenn ich da nicht ein gebranntes Kind wäre.
Eine ähnliche Aktion (es ging um einen alten Kohleherd) ist fast vor Gericht gelandet.
.
Eben deshalb ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass du damals im Unrecht warst.
Viele Forderungen, die auch durch einen Anwaltsbrief vorgetragen werden, stehen auf sehr tönernden Füssen und sind nicht selten hahnebüchen.
Das muß nicht unbedingt an schlechten Rechtskenntnissen des Anwaltes liegen , sondern Pokern mit vermeintlichen Rechtspositionen gehört auch zum Geschäft, wenn der Mandant es unbedingt will.

Gruß
Justin
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  #24  
Alt 07.07.2007, 19:14
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
....sondern Pokern mit vermeintlichen Rechtspositionen gehört auch zum Geschäft, wenn der Mandant es unbedingt will.
..und Dein eigener Anwalt macht sowas natürlich genauso...
Ist echt ne blöde Situation
__________________
Gruß, Ingo
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  #25  
Alt 07.07.2007, 19:30
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aquacan aquacan ist offline
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Zitat:
Zitat von Kistenmann01 Beitrag anzeigen
..und Dein eigener Anwalt macht sowas natürlich genauso...
Ist echt ne blöde Situation
Hi,
bin 23 Jahre als Anwalt auch zeitweise in den Niederungen der Auseinandersetzungen zwischen Privatleuten tätig gewesen und weiß, was da manchmal für ein Blödsinn ausser und vor Gericht geschrieben wird, auch von renommierten Kanzleien. Es gibt Anwälte ,die können es nicht besser und andere, die müssen manchmal uneinsichtige Stammkunden pflegen.
Und dann gibt es auch Richter, sehr oft bei Amtsgerichten in der Provinz, die nicht nach Recht sondern aus der Tiefe ihres Gemütes urteilen, nicht selten pure Willkür, zuweilen gepaart mit Rechtsbeugung.

Wie sagte mal ein Vorsitzender Richter des OLG Köln: "Sie bekommen von uns ein Urteil aber nicht zwangsläufig das Recht"

Aber man muss als Betroffener auch mal was riskieren können und nicht gleich den Schwanz einziehen, weil die Sache auch unerwartet verlaufen kann.

Grüsse aus dem vermeintlichen Rechtsstaat
Justin
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