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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Freunde,
Bevor ich mal wieder Mist baue frage ich mich mal vorher schlau. Vieleicht hat ja einer von euch eine Antwort parat. Zur Sache: Vor ca 10 Jahren hat ein (damaliger) Bekannter bei mir einen Motor auf unbestimmte Zeil abgestellt. Einen Vertrag oder Ähnliches, für das Einlagern, gibt es selbstverständlich nicht. Den Kontakt zu dem Menschen habe ich mitlerweile (vor ca. 8 Jahren) verloren. Ich benötige den Platz wo der Motor steht. Darf ich den Motor Verkaufen / Entsorgen? Ist der Motor in meinen Besitz übergegangen? Oder hat der eigendliche Eigentümer noch Besitzansprüche darauf? Nun bin ich mal gespannt was ihr dazu sagt. Danke im voraus an alle ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#2
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Wenn es ein 300er Yamaha-aussenborder ist,hat er keinen Anspruch
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Gruß,Matze
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#3
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Meine ehrliche Meinung:
Da ihr in keiner Weise einen Vertrag eingegangen seit, dein Bekannter den Kontakt abgebrochen hat und Du für das Unterstellen keinerlei Zuwendung erhalten hast; hätte ich an deiner Stelle nicht die geringsten Skrupel, den Motor zu veräußern. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der "ehemalige Besitzer" noch irgendwelche Rechtsansprüche geltend machen kann. M. E. gibt es dafür einen Passus über "aufgegebenes Besitztum" - aber die Aussage jetzt ohne Gewähr. Ich denke da, an nicht abgeholtes Gepäck o. ä., welches irgendwann versteigert wird.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." Geändert von hansenloewe (07.07.2007 um 11:02 Uhr)
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#4
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Nach 10 jahren hat der wohl vergessen, dass er überhaupt einen Motor bei dir abgestellt hat
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#5
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Hallo Henning,
es könnte sein, dass hier der § 937 BGB zur Anwendung kommen könnte, der sagt: (1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). Zwischen Besitz und Eigentum unterscheidet das Gesetz in sofern, als der Besitz einer Sache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausdrückt, während das Eigentum die rechtliche Herrschaft über eine Sache definiert. Vielleicht kommen noch Spezis im Sachenrecht rein. Abgesehen von der formaljuristrischen Seite würde ich den Eigentümer des Motors schriftlich auffordern, ihn innerhalb einer von Dir zu setzenden Frist abzuholen, weil Du eben den Platz brauchst. Servus Paul
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#6
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Tja das Problem ist ja grad das ich den Menschen nicht ausfindig machen kann. Wie gesagt es war ein Bekannter und kein Freund. Daher habe ich auch keinen Informationen über Familie oder Ähnliches. Post an seinen letzten von mir bekannten Wohnsitz kam als unzustellbar zurück, das Mobil Telefon steckte damals noch in den Kinderschuhen und er hatte so etwas damals nicht, die Festnetztelefonnummer ist anderweitig vergeben und den Arbeitgeber hat er auch gewechselt - wohin
![]() Ich denke das demnächst ein BMW 3,0 CSI Motor zu verkaufen ist.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#7
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Genauso hätte ich auch gehandelt.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#8
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Das bürgerliche Recht ist eine leider sehr komplizierte Angelegenheit und erklärt sich nicht immer mit einem §. Deswegen sind es ja auch so etwa 2400.
Ich halte es für vermessen, wenn auch menschlich verständlich, einen Gegenstand, den man 10 Jahre auf seinem Grund stehen hatte, zu veräußern. Der zitierte § 937 besagt im Abs II Zitat:
Ich denke daher, dass das BGB hier keine Anwendung findet, weil zu vermuten ist, dass der Besitzer seinen Besitz nicht aufgegeben hat, so qwie es zum Besipiel bei Sperrmüll der Fall ist. Selbst hier ist es manchesmal zweifelhaft, ob jemand, der Sperrmüll sammelt überhaupt Besitz an der Sache erwerben kann, da die Gegenstände vom ehemaligen Besitzer an die Straße gestellt worden sind mit dem Zweck, sie der Stadtreinigung zu übergeben, die dann den eigentlichen Besitz erwerben soll. Wie man daher vielleicht schon erkennen kann, ist BGB nicht einfach und nicht umsonst gibt es Rechtsanwälte, die sich zum Teil lange Jahre spezialisiert haben und trotzdem nur Teile des BGB kennen. An deiner Stelle würde ich tatsächlich einen Rechtsanwalt oder eine öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle zu dem Sachverhalt befragen, wenn die Personalien der Person nicht recherchierbar sind. In HH kann man, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, beim Einwohnermeldeamt, Daten abfragen und bekommt dazu dann auch Auskunft. Kostet nur ne Kleinigkeit. Vielleicht gibt es das in anderen Bundesländern auch. Ansonsten mal www.telefonbuch.de mit dem Daten füttern, die du hast (Vor-Nachname) und dann das Ergebnis abtelefonieren. Habe ich auch mal gemacht und damit einen Typen erreicht, der mir Geld geschuldet hat ![]()
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Gruß, Ingo
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#9
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Hi,
da ihr keine Zeitspanne für die Unterstellung ausgemacht habt, gehört er immer noch ihm. (meine private Meinung) Die BMW da unten steht seit 20 Jahren bei mir...erst in Dortmund und nun in Unna. Ich habe sie beim Umzug mitgenommen weil der Besitzer sie nicht abgeholt hat. Er ist seit etwa 17 Jahren nicht mehr damit gefahren, sie ist aber versichert und angemeldet! Ein oder zweimal im Jahr, Fahrzeugschein und Schlüssel habe ich hier, baue ich eine meiner Batterien ein und mache ich eine "Bewegungsfahrt" mit ihr, hin und wieder drehe ich sie durch und ab und an bekommt sie frisches Öl. Alle zwei Jahre fahre ich zum TÜV..... Gehört die nun mir? Gruß Willy Geändert von Giligan (20.02.2012 um 21:07 Uhr)
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#10
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Auch nicht schlecht.Äääm,möchte jemand seine Formula bei mir unterstellen?
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Gruß,Matze
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#11
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Hi,
ich sehe hier eine konkludente Eigentumsaufgabe seitens des Eigentümer durch die geschilderten Umstände. (weiß den einschlägigen § im Moment nicht auswendig) Ich als Jurist hätte überhaupt kein Problem, den Motor zu verkaufen. Im übrigen hätte man auch einen Anspruch auf Standgebühren, die man notfalls aufrechnen könnte. Auch nach meiner langen beruflichen Lebenserfahrung ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich der verschollene Eigentümer überhaupt wieder meldet. Gruß Justin
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#12
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![]() Zitat:
hat uns nen Haufen Geld gekostet..... MFG René
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MFG René ![]() ![]()
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#13
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Was lernt man daraus?Immer nen vertrag machen
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Gruß,Matze
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#14
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![]() Moin, für den Fall das es noch mehr Dösköppe wie mich gibt die nicht googeln mögen.... ![]() Konkludent: Verhalten einer Person, dass auf einen Willen zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung schließen lässt. Es wird auch als schlüssiges Verhalten bezeichnet. Der Erklärende gibt eine Willenserklärung konkludent ab, wenn er nicht sagt, was er will, sondern aus seinem Handeln und den damit verbundenen Begleitumständen darauf geschlossen werden kann. Der rechtliche Wille wird aus dem Handeln einer Person abgeleitet. Gruß Willy
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#15
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Dann wohl schlechten Anwalt gehabt oder andere Umstände, die eine andere Beurteilung zuließen. Kann man so ohne Detaikenntnisse der Abläufe aus der Distanz nicht beurteilen.
Gruß Justin
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#16
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Moin,
wenn Du den Motor verkaufst, dann könnte Dich der Eigentümer der Unterschlagung bezichtigen, was im Prinzip nichts anderes als Diebstahl ist, nur wurde Dir das Teil in Obhut gegeben. Das wäre dann nicht so ganz ohne.
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#17
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...dann kann Henning ja sagen er hat 20t Mietschulden
![]() ![]() ![]() ![]() Sven
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#18
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![]() Zitat:
Also bitte nicht mit Halb-Gebildeten-Wissen betreffend Juristerei hier mutmaßen. Gruß Justin
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#19
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Hi Justin,
er schreibt "könnte"....und können kann er ja nun. Ich würde einfach abstreiten je einen Motor erhalten zu haben.... ![]() Willy
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#20
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![]() Zitat:
Es steht ferner auch zur Frage, ob der Motor ohnehin nicht Schrott ist, wenn er 10 Jahre nur herumstand. Nicht zuletzt könnte man hier auch über die 4-jährige Verjährungsfrist nachdenken, die längst abgelaufen sein könnte, zumindest wenn man anfangs von einer nur kurzen Dauer der Einlagerung ausging. Gruß Justin Geändert von aquacan (07.07.2007 um 15:47 Uhr)
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#21
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Tja,
Das habe ich mir gedacht: 1 Frage viele Antworten und ich bin immer noch nicht schlauer. ![]() Normalerweise hätt ich das Teil auch schon längst entsorgt, wenn ich da nicht ein gebranntes Kind wäre. Eine ähnliche Aktion (es ging um einen alten Kohleherd) ist fast vor Gericht gelandet. Das könnte ich abwenden indem ich dann einen baugleichen Herd gekauft habe und der Klägerein vor die Tür gestellt habe. (250 Kg Gußeisen in einem Stück vor die Türe eines Wohnungsblocks ![]() Aber eins ist mir klargeworden: Nichts, aber auch gar nichts lass ich mir "mal kurz" auf den Hof stellen. ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#22
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Gerade im Zivilrecht immer möglich
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![]() ![]() Zitat:
Laß Dich rechtlich vernünftig beraten und handle entsprechend ![]() Da helfen die hier seitenlang geführte Diskussionen gar nix ![]()
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Gruß, Ingo
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#23
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![]() Zitat:
Viele Forderungen, die auch durch einen Anwaltsbrief vorgetragen werden, stehen auf sehr tönernden Füssen und sind nicht selten hahnebüchen. Das muß nicht unbedingt an schlechten Rechtskenntnissen des Anwaltes liegen , sondern Pokern mit vermeintlichen Rechtspositionen gehört auch zum Geschäft, wenn der Mandant es unbedingt will. Gruß Justin
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#24
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![]() Zitat:
Ist echt ne blöde Situation ![]()
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Gruß, Ingo |
#25
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![]() Zitat:
bin 23 Jahre als Anwalt auch zeitweise in den Niederungen der Auseinandersetzungen zwischen Privatleuten tätig gewesen und weiß, was da manchmal für ein Blödsinn ausser und vor Gericht geschrieben wird, auch von renommierten Kanzleien. Es gibt Anwälte ,die können es nicht besser und andere, die müssen manchmal uneinsichtige Stammkunden pflegen. Und dann gibt es auch Richter, sehr oft bei Amtsgerichten in der Provinz, die nicht nach Recht sondern aus der Tiefe ihres Gemütes urteilen, nicht selten pure Willkür, zuweilen gepaart mit Rechtsbeugung. Wie sagte mal ein Vorsitzender Richter des OLG Köln: "Sie bekommen von uns ein Urteil aber nicht zwangsläufig das Recht" Aber man muss als Betroffener auch mal was riskieren können und nicht gleich den Schwanz einziehen, weil die Sache auch unerwartet verlaufen kann. Grüsse aus dem vermeintlichen Rechtsstaat Justin
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