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  #76  
Alt 10.10.2025, 10:46
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist gerade online
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Nach der Eintragung ins Seeregister erhält man zwei Registerauszüge. Einen "ausführlichen" in dem z.B. auch die Lasten (z.B. Schiffshypothek) eingetragen sind und eine Abschrift der im Seeregister eingetragenen Daten. Da gehört dann auch das Funkrufzeichen zu, das man ans Heck klebt/aufmalt.

Mit den obigen Papieren bin ich über 10 Jahre kreuz und quer durch Europa gefahren und ich hatte nicht eine Beanstandung seitens der Waschpo.

Das ist schon klar und richtig .

Meine Frage bezog sich auf den Fall wenn du keine Registrierung hast,

folglich eine Begründung ab 10 t nicht ins Binnenschiffregister eintragen zu müssen .



Grüße : TOMMI
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  #77  
Alt 10.10.2025, 12:44
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

...

Aber jetzt interessiert es mich doch, warum Du Dein Schiff ausgerechnet im Binnenschiffsregister eingetragen hast? Ich vermute mal, daß beim Langhans eine Eignung zur Seeschiffahrt tatsächlich so deutlich nicht gegeben ist daß Dir keine andere Wahl blieb?

lg, justme
moin Edgar,
ich hab mir da ehrlicherweise keine Gedanken gemacht. Der Langhans war wg. des Vorlebens als Bunkerboot in Magdeburg beim Register eingetragen, und ich bin dann als neuer Eigentümer eingetragen worden. Sportbooteichung hab ich dann noch machen lassen.
Ich könnte jetzt anstelle des Kleinfahrzeugkennzeichens auch mit der Register-Nr rumfahren...
Grüße
Detlef
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  #78  
Alt 13.10.2025, 19:12
Mantriur Mantriur ist offline
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Spannende Diskussion, schoen, danke!

Fuer den aktuellen Fall fuerchte ich, hat sich das Thema erledigt: UKW hat (wie auch immer) ATIS, die MW/KW Antenne wurde in Teilen durch Dyneema ersetzt, weil der Draht auch die Masten zieht, und wurde abgeklemmt. Werde den Restdraht erstmal wieder anbimseln, sollte fuer Spassempfang gut genug sein. Alles weitere muesste ich mal ausrechnen, AFu-Frequenzen gehen sicherlich, aber zum Senden muss der Dipol natuerlich halbwegs passen.

Sie bekommt einen Zeebrief, ein Kollege des Gutachters wird der notwendige "Repraesentant". Damit behaelt sie die hollaendische Flagge. Eindeutschen hat sie nicht verdient.
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  #79  
Alt Gestern, 07:41
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Ich erlaube mir mal die Frechheit, hier eine Frage anzuhängen, die durch die geballte Kompetenz der hier Mitwirkenden möglicherweise geklärt werden kann:

Gibt es eine Möglichkeit, ein Kleinfahrzeug, welches sich üblicherweise im Binnenbereich bewegt, so zu kennzeichnen, dass anhand des Kennzeichens nicht ersichtlich ist, dass es sich um ein privates Kleinfahrzeug handelt?

Also mir ist klar, dass man es ins Seeschiffsregister eintragen könnte, und dann das Unterscheidungssignal als Kennzeichen führen könnte, aber das wäre ja eher charakteristisch für ein Seeschiff.

Naheliegend wäre ja eine ENI-Nummer, und im Antragsformular kann "Sportfahrzeug" angekreuzt werden, aber dann braucht man vermutlich ein regelmäßig zu erneuerndes Schiffsattest, oder?

(ist nur eine rein theoretische Frage, ich will nicht umkennzeichnen)

Matthias
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  #80  
Alt Gestern, 09:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ich erlaube mir mal die Frechheit, hier eine Frage anzuhängen, die durch die geballte Kompetenz der hier Mitwirkenden möglicherweise geklärt werden kann:

Gibt es eine Möglichkeit, ein Kleinfahrzeug, welches sich üblicherweise im Binnenbereich bewegt, so zu kennzeichnen, dass anhand des Kennzeichens nicht ersichtlich ist, dass es sich um ein privates Kleinfahrzeug handelt?
was meinst Du mit 'kein privates Kleinfahrzeug'? Die Kennzeichnung mittels amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen gem. §4 Abs 1 bzw. §5 KlFzKV-BinSch ist erstmal unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird (außer es ist ein Fahrgastboot oder ein Schlepp/Schubboot). Befreit von der Kennzeichnungspflicht sind nur Behörden- und Wasserrettungsfahrzeuge, ansonsten richtet sich die KlFzKV-BinSch erstmal an Fahrzeuge, die mangels Eintragung in einem Schiffsregister keine anderweitigen zulässigen Kennzeichnungen haben.

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Also mir ist klar, dass man es ins Seeschiffsregister eintragen könnte, und dann das Unterscheidungssignal als Kennzeichen führen könnte, aber das wäre ja eher charakteristisch für ein Seeschiff.
Das wäre aber tatsächlich der einfachste Weg, etwas anderes als ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen zu bekommen - allerdings gibt es bei im Seeschiffsregister eingetragenen Fahrzeugen eine noch sehr viel deutlichere Unterscheidung zwischen gewerblich und privat zu Freizeitzwecken genutzten ('Pleasure Yachts') solchen: letztere bekommen keine IMO-Nummer, die bei gewerblich genutzten Fahrzeugen immer sichtbar angebracht sein muß (und die die Vorschriften zur Kennzeichnung auf Binnenschiffahrtsstraßen erfüllt).

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Naheliegend wäre ja eine ENI-Nummer, und im Antragsformular kann "Sportfahrzeug" angekreuzt werden, aber dann braucht man vermutlich ein regelmäßig zu erneuerndes Schiffsattest, oder?
Die ENI-Nummer erfüllt aber gerade nicht die Vorschriften aus §4 Abs 2 KlFzKV-BinSch - nur die Schiffsregisternummer ist zulässig. Und freiwillig ins Binnenschiffsregister eintragen, nun ja... kann man machen, muß man aber nicht.

lg, justme
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  #81  
Alt Gestern, 10:08
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Die Schiffsregisternummer hat dann ein B am Ende, oder? Dann kann man ja auch gleich bei A, M, S oder F bleiben.

Also gibt es nichts ohne Buchstaben?
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  #82  
Alt Gestern, 10:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Die Schiffsregisternummer hat dann ein B am Ende, oder? Dann kann man ja auch gleich bei A, M, S oder F bleiben.

Also gibt es nichts ohne Buchstaben?
nach der KlFzKV-BinSch nicht wirklich für Freizeitfahrzeuge - entweder amtliches Kleinfahrzeug-Kennzeichen nach dem bekannten Muster, Flaggenzertifikat mit F am Ende, Schiffsregisternummer des Binnenschiffsregisters mit B am Ende (in dem Fall plus Namen und Heimathafen!), Funkrufzeichen bei Eintragung im Seeschiffsregister oder amtlich anerkannte Kennzeichen eines der beliehenen Verbände (dann mit M, S oder A am Ende). IMO-Nummer fällt mangels Verfügbarkeit aus, ENI-Nummer reicht nicht, Vermietungskennzeichen (mit V am Ende) gibt's nur bei gewerblicher Vermietung von Sportbooten.

lg, justme
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  #83  
Alt Heute, 14:21
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Aber man könnte das Boot, wenn es die Mindestanforderungen erfüllt, ins Seeschiffregister eintragen lassen und dann entweder die IMO-Nummer oder das Unterscheidungssignal als Kennzeichen führen, was auch binnen keine Probleme verursachen würde, oder?

Matthias
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  #84  
Alt Heute, 14:41
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Hallo Matthias,


Edgar hat es ja ebenfalls gut beschrieben .


Du kannst ab 12 m Schiffslänge ( so meine Erinnerungen ) freiwillig

In ein Seeschiffregister eintragen lassen .

Ab 15 m ist es ja bekanntlich Pflicht .


Und ja, mit dann deinem Unterscheidungssignal als Kennzeichen darfst du

dann als amtliches Seeschiff wenn auch nur Sportboot binnen fahren .


Grüße : TOMMI
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