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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bin verwirrt, bitte um Hilfe. Ich habe fuer Abschnitt 3.3 der SBF Pruefung gelernt (lol, grad gefunden):
Für den Eigentümer eines Binnenschiffes, [...], besteht die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister. Ich habe ein Seeschiff, es bekommt einen Eintrag in einem Seeschiffsregister. Kann ich damit Binnen fahren? Oder hab ich Binnen dann halt ein Binnenschiff und brauche den Zettel oben drauf? Ich finde die Deklaration der Schiffsart hier entweder signifikant oder daemlich. Ich finde irgendwie so gar nichts handfestes zu dem Thema. Bin ich zu bloed? Hat jemand Lust, wild zu spekulieren? ![]() |
#2
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Moin,
Es ist doch ganz einfach: du hast ein Sportboot und kein Binnenschiff. Allerdings benötigst du für Binnen eine Registrierung beim WSA oder Dem Deutschen Motorsportverband oder ADAC und erhältst dann ein Kennzeichen das du an deinem Sportboot anbringst. Viele Grüße, Joachim |
#3
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War da nicht was, das auch Sportboote über 10T Verdrängung ins Binnenschiffsregister eingetragen werden müssen.
https://www.bootspruefung.de/theorie/sbf-binnen/schifffahrtsrecht-binnenschiffsregister Kapitel 3: Schifffahrtsrecht3.3 Binnenschiffsregister Für den Eigentümer eines Binnenschiffes, welches nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und dessen Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens zehn Kubikmeter (d. h. Verdrängung von 10 Tonnen Wasser) beträgt, besteht die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister. Das Schiff wird in das Schiffsregister seines Heimathafens oder seines Heimatortes eingetragen. Das Binnenschiffsregister ist das "Grundbuch für Schiffe". Es dient hauptsächlich dem Zweck, die Eigentumsverhältnisse an einem Schiff gesichert festzuhalten. Neben dem Binnenschiffsregister gibt es auch das Seeschiffsregister für seegängige Schiffe. Die beiden Register werden getrennt geführt.
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]() Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der "Rechtschreibexperten" die diese finden, aber nicht in der Lage sind die Fehler an Ihren Booten zu finden. Geändert von jogie (02.10.2025 um 14:28 Uhr) |
#4
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Nun habe ich aber kein Sportboot, sondern ein Seeschiff - administrativ gesprochen. Darf ich damit Binnen fahren?
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#5
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![]() Zitat:
Aber ja, die Stelle hatte ich gekuerzt. Geht schon um Boote, auf die diese Bedingungen zutreffen. |
#6
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Ja, Gruß Didi
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Mehrere hundert Jahre Reinheitsgebot und die kippen da Cola rein! ![]()
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#7
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@Mantritur
Du als Eigner legst fest, ob dein Kleinfahrzeug ein Seeschiff oder ein Binnenschiff ist. Beispiel: Ich habe ein Sportboot >10 t Verdrängung. Ich habe es als Seeschiff definiert und umgehe damit der (teuren) Eintragung ins Binnenschiffsregister. Als Seeschiff muss es in dieser Größe (kleiner 15 m) jedoch nicht ins Seeschiffsregister eingetragen werden. ![]() Somit habe ich es kostengünstig und einfach beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet und mit einem Binnenkennzeichen versehen. Damit kann und darf ich Binnen und Buten fahren, vorausgesetzt ich hab die entsprechenden Führerscheine.
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![]() Nur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte. |
#8
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Wenn du dein Boot in Seeregister eintragen läßt, darfst du natürlich damit auch Binnen fahren. Ans Heck kommt entweder die Register-Nr. oder dein Unterscheidungssignal deiner UKW-Funkanlage.
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#9
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Vielen Dank allerseits, das reduziert den noetigen Papierkrams.
Geändert von Mantriur (02.10.2025 um 16:23 Uhr) Grund: Doch etwas dick bei der Werbung |
#10
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![]() Zitat:
Ich bin auch sicher, dass mit einem solchen Boot auch Binnen gefahren werden darf, obwohl ich das nie gemacht habe.
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#11
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Gibts nicht was die Funkerei angeht einen Unterschied, nämlich das auf Seeschiffen das ATIS deaktiviert sein muss, Binnen muss es aber eingeschaltet sein?
…sofern das in der Realität jemanden kratzt?!?
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LG, Roland ![]() - Es ist alles erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten! - |
#12
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Unser Boot ist auch als Seeschiff im Schiffsregister eingetragen.
Und ich hab das Rufzeichen den Heimathafen und den Schiffsanamen am Boot stehen. Und natürlich fahre ich auch Binnen damit
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#13
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![]() Zitat:
![]() ![]() Wenn Du binnen mit Funk fährst, must Du neben der MMSI der Seefunkstelle auch eine ATIS haben. Ist aber nur ein Kreuz im Antrag.
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#14
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Jau die Waspo hat mich auch schon kontrolliert wegen des merkwürdigen Kennzeichen.
DHZN2 da konnten die nichts mit anfangen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#15
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![]() Zitat:
![]() Sollte dafuer ein neuer threat aufgemacht werden? ![]() |
#16
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Ich auch nicht. Ich kenne im Seebereich nur die Rufzeichen DAAA bis DRZZ, und DA2002 bis DJ9999. Kannst Du aufklaeren?
![]() Danke! |
#17
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![]() Zitat:
Genauer: ...... § 4 Amtliche Kennzeichen .... (2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, insbesondere: ...... bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Absatz 1 Nummer 5 der Schiffsregisterordnug in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen; Geändert von stenner (02.10.2025 um 20:33 Uhr)
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#18
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![]() Zitat:
Aus praktischen Gründen übernimmt die BNA das Schiffkennzeichen ('tschulligung, das Unterscheidungssignal) des Schiffszertifikats als Rufsignal. Achja, und du kannst mir glauben, dass mir die DKIE2 als Rufzeichen zugeteilt wurde ![]() Bitte schön! Geändert von stenner (02.10.2025 um 20:43 Uhr)
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#19
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So sieht bei mir auch aus
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#20
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#21
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So wie es Klaus ( Stenner ) und Stephan berichten,
sehe ich das auch als völlig richtig .
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#22
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![]() Zitat:
Hallo Klaus, deinem ersten Satz stimme ich absolut zu . Aber : Nach Deutschem Recht braucht auch ein Sportboot und auch ein Sportschiff binnen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen ! Als Seeschiff besteht erst ab 15 m Länge Eintragungspflicht in ein Seeschiffregister . 12-15 m kann auf Wunsch erfolgen . Auch wenn du dein Boot nun Seeschiff nennst, mit welchem Kennzeichen weist du das nach ? Und für Binnenfahrt benötigst du das ! Wenn du hier nichts vorlegen kannst und bei der Binnen-WSV ein Kennzeichen beantragst, folglich ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge, führst du ein Sportboot binnen . Somit bist du auch ab 10 t im Binnenschiffregister eintragungspflichtig . Jedenfalls ist das mein Rechtsverständnis . Alles andere ist " kein Kläger , kein Richter " Oder hat sich was geändert ? Viele Grüße : TOMMI
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#23
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![]() Zitat:
![]() Das DKIE2 als Funkrufzeichen (Call Sign) glaube ich noch nicht. ![]() (Ich glaube aber, dass Du das so auch nicht verstanden haben willst. Es wuerde der BNA und den Vorgaben der ITU doch zu sehr widersprechen.) |
#24
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Na ja so steht bei mir in der Urkunde
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() Geändert von Stephan123 (Gestern um 08:23 Uhr) |
#25
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![]() Zitat:
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