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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.10.2025, 13:53
Mantriur Mantriur ist gerade online
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Standard Binnen mit Seeschiff

Bin verwirrt, bitte um Hilfe. Ich habe fuer Abschnitt 3.3 der SBF Pruefung gelernt (lol, grad gefunden):

Für den Eigentümer eines Binnenschiffes, [...], besteht die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister.

Ich habe ein Seeschiff, es bekommt einen Eintrag in einem Seeschiffsregister. Kann ich damit Binnen fahren? Oder hab ich Binnen dann halt ein Binnenschiff und brauche den Zettel oben drauf? Ich finde die Deklaration der Schiffsart hier entweder signifikant oder daemlich.

Ich finde irgendwie so gar nichts handfestes zu dem Thema. Bin ich zu bloed? Hat jemand Lust, wild zu spekulieren?
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  #2  
Alt 02.10.2025, 14:09
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Seatrouthunter Seatrouthunter ist offline
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Standard

Moin,

Es ist doch ganz einfach: du hast ein Sportboot und kein Binnenschiff.
Allerdings benötigst du für Binnen eine Registrierung beim WSA oder Dem Deutschen Motorsportverband oder ADAC und erhältst dann ein Kennzeichen das du an deinem Sportboot anbringst.

Viele Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 02.10.2025, 14:22
Benutzerbild von jogie
jogie jogie ist offline
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Standard

War da nicht was, das auch Sportboote über 10T Verdrängung ins Binnenschiffsregister eingetragen werden müssen.


https://www.bootspruefung.de/theorie/sbf-binnen/schifffahrtsrecht-binnenschiffsregister
Kapitel 3: Schifffahrtsrecht
3.3 Binnenschiffsregister

Für den Eigentümer eines Binnenschiffes, welches nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und dessen Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens zehn Kubikmeter (d. h. Verdrängung von 10 Tonnen Wasser) beträgt, besteht die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister.
Das Schiff wird in das Schiffsregister seines Heimathafens oder seines Heimatortes eingetragen.
Das Binnenschiffsregister ist das "Grundbuch für Schiffe". Es dient hauptsächlich dem Zweck, die Eigentumsverhältnisse an einem Schiff gesichert festzuhalten.
Neben dem Binnenschiffsregister gibt es auch das Seeschiffsregister für seegängige Schiffe. Die beiden Register werden getrennt geführt.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der "Rechtschreibexperten" die diese finden, aber nicht in der Lage sind die Fehler an Ihren Booten zu finden.

Geändert von jogie (02.10.2025 um 14:28 Uhr)
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  #4  
Alt 02.10.2025, 14:23
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Zitat:
Zitat von Seatrouthunter Beitrag anzeigen
Es ist doch ganz einfach: du hast ein Sportboot und kein Binnenschiff.
Allerdings benötigst du für Binnen eine Registrierung beim WSA oder Dem Deutschen Motorsportverband oder ADAC und erhältst dann ein Kennzeichen das du an deinem Sportboot anbringst.
Nun habe ich aber kein Sportboot, sondern ein Seeschiff - administrativ gesprochen. Darf ich damit Binnen fahren?
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  #5  
Alt 02.10.2025, 14:26
Mantriur Mantriur ist gerade online
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
wel*ches nicht zur Be*för*de*rung von Gü*tern be*stimmt ist und des*sen Was*ser*ver*drän*gung bei größ*ter Ein*tau*chung min*des*tens zehn Ku*bik*me*ter (d. h. Ver*drän*gung von 10 Ton*nen Was*ser) be*trägt,
Frag mich mal woher die Sternchen kommen, hatte ich auch, laestig wegzueditieren. Ist wohl die gleiche Seite mit schlauem "Kopierschutz". :P

Aber ja, die Stelle hatte ich gekuerzt. Geht schon um Boote, auf die diese Bedingungen zutreffen.
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  #6  
Alt 02.10.2025, 14:26
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Didi 66 Didi 66 ist gerade online
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Ja, Gruß Didi
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Mehrere hundert Jahre Reinheitsgebot und die kippen da Cola rein!
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  #7  
Alt 02.10.2025, 14:46
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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@Mantritur

Du als Eigner legst fest, ob dein Kleinfahrzeug ein Seeschiff oder ein Binnenschiff ist.

Beispiel: Ich habe ein Sportboot >10 t Verdrängung. Ich habe es als Seeschiff definiert
und umgehe damit der (teuren) Eintragung ins Binnenschiffsregister.
Als Seeschiff muss es in dieser Größe (kleiner 15 m) jedoch nicht ins Seeschiffsregister
eingetragen werden.
Somit habe ich es kostengünstig und einfach beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet
und mit einem Binnenkennzeichen versehen.

Damit kann und darf ich Binnen und Buten fahren, vorausgesetzt ich hab die
entsprechenden Führerscheine.
__________________
Klaus

Nur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte.
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  #8  
Alt 02.10.2025, 14:48
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
Nun habe ich aber kein Sportboot, sondern ein Seeschiff - administrativ gesprochen. Darf ich damit Binnen fahren?
Wenn du dein Boot in Seeregister eintragen läßt, darfst du natürlich damit auch Binnen fahren. Ans Heck kommt entweder die Register-Nr. oder dein Unterscheidungssignal deiner UKW-Funkanlage.
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  #9  
Alt 02.10.2025, 15:53
Mantriur Mantriur ist gerade online
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Vielen Dank allerseits, das reduziert den noetigen Papierkrams.

Geändert von Mantriur (02.10.2025 um 16:23 Uhr) Grund: Doch etwas dick bei der Werbung
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  #10  
Alt 02.10.2025, 16:12
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Wenn du dein Boot in Seeregister eintragen läßt, darfst du natürlich damit auch Binnen fahren. Ans Heck kommt entweder die Register-Nr. oder dein Unterscheidungssignal deiner UKW-Funkanlage.
Bisher wurde ein ins Seeschiffsregister eingetragenes Schiff/Boot aussen nur mit Namen und Heimathafen (nicht aber mit Unterscheidungssignal oder Registernummer), ueblicherweise am Heck, gekennzeichet. Das ist auch in GB oder Frankreich so, wie auch bei Seeschiffen aus Panama oder Malta. Ich denke, das wurde nicht geaendert.

Ich bin auch sicher, dass mit einem solchen Boot auch Binnen gefahren werden darf, obwohl ich das nie gemacht habe.
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  #11  
Alt 02.10.2025, 17:10
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Gibts nicht was die Funkerei angeht einen Unterschied, nämlich das auf Seeschiffen das ATIS deaktiviert sein muss, Binnen muss es aber eingeschaltet sein?

…sofern das in der Realität jemanden kratzt?!?
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LG, Roland


- Es ist alles erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten! -
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  #12  
Alt 02.10.2025, 17:22
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Unser Boot ist auch als Seeschiff im Schiffsregister eingetragen.
Und ich hab das Rufzeichen den Heimathafen und den Schiffsanamen am Boot stehen.
Und natürlich fahre ich auch Binnen damit
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #13  
Alt 02.10.2025, 18:10
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stenner stenner ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Unser Boot ist auch als Seeschiff im Schiffsregister eingetragen.
Und ich hab das Rufzeichen den Heimathafen und den Schiffsnamen am Boot stehen.
Und natürlich fahre ich auch Binnen damit
Und so macht es die Winterthur auch. Auch wenn ich neulich einer jungen Wasserschutzpolizistin Nachhilfe bezüglivch meines Kennzeichens erteilen durfte Sie wollt 35€ von mir haben, weil ich kein Kennzeichen hätte. Das seie nur meine Funkkennung, das reiche nicht aus. Aber 3 Rückfragen per Telefon später war sie einsichtig

Wenn Du binnen mit Funk fährst, must Du neben der MMSI der Seefunkstelle auch eine ATIS haben. Ist aber nur ein Kreuz im Antrag.
__________________
Gruß Klaus

Sprotten von der Kieler Förde
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  #14  
Alt 02.10.2025, 18:23
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Jau die Waspo hat mich auch schon kontrolliert wegen des merkwürdigen Kennzeichen.
DHZN2 da konnten die nichts mit anfangen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #15  
Alt 02.10.2025, 20:03
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
Und so macht es die Winterthur auch. Auch wenn ich neulich einer jungen Wasserschutzpolizistin Nachhilfe bezüglivch meines Kennzeichens erteilen durfte Sie wollt 35€ von mir haben, weil ich kein Kennzeichen hätte. Das seie nur meine Funkkennung, das reiche nicht aus. Aber 3 Rückfragen per Telefon später war sie einsichtig

Wenn Du binnen mit Funk fährst, must Du neben der MMSI der Seefunkstelle auch eine ATIS haben. Ist aber nur ein Kreuz im Antrag.
Hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun, aber laut § 9 FlaggRG muss … ein Seeschiff … seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. … . Welcher Rechtsgrundlage liegen Deine Nachhilfe und ihre Einsicht zugrunde?

Sollte dafuer ein neuer threat aufgemacht werden?
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  #16  
Alt 02.10.2025, 20:14
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
… DHZN2 da konnten die nichts mit anfangen.
Ich auch nicht. Ich kenne im Seebereich nur die Rufzeichen DAAA bis DRZZ, und DA2002 bis DJ9999. Kannst Du aufklaeren?
Danke!
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  #17  
Alt 02.10.2025, 20:16
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun, aber laut § 9 FlaggRG muss … ein Seeschiff … seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. … . Welcher Rechtsgrundlage liegen Deine Nachhilfe und ihre Einsicht zugrunde?
Natürlich habe ich Name und Heimathafen korrekt angebracht. Aber das ist ja nur nach Seeschifffahrtsstraßenordnung relevant und interessierte die Polizistin nicht. Für Binnenfahrt (und darum geht es hier ja) muss bei Seeschiffen das Unterscheidungssignal des Seeschiffszertifikats entsprechend angebracht sein.


Genauer:
......
§ 4 Amtliche Kennzeichen

....

(2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, insbesondere:

......

bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Absatz 1 Nummer 5 der Schiffsregisterordnug in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I Seite 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen;
__________________
Gruß Klaus

Sprotten von der Kieler Förde

Geändert von stenner (02.10.2025 um 20:33 Uhr)
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  #18  
Alt 02.10.2025, 20:31
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich auch nicht. Ich kenne im Seebereich nur die Rufzeichen DAAA bis DRZZ, und DA2002 bis DJ9999. Kannst Du aufklaeren?
Danke!
Du musst hierbei unterscheiden zwischen dem Rufzeichen (vergeben von der Bundesnetzagentur für die Seefunkstelle) und dem Unterscheidungssignal des Schiffszertifikats, dass vom Seeschiffsregister vergeben wird:

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	20180306_Schiffzertifikat_Winterthur_S01.jpg
Hits:	26
Größe:	122,9 KB
ID:	1050864

Aus praktischen Gründen übernimmt die BNA das Schiffkennzeichen ('tschulligung, das Unterscheidungssignal) des Schiffszertifikats als Rufsignal.

Achja, und du kannst mir glauben, dass mir die DKIE2 als Rufzeichen zugeteilt wurde

Bitte schön!
__________________
Gruß Klaus

Sprotten von der Kieler Förde

Geändert von stenner (02.10.2025 um 20:43 Uhr)
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  #19  
Alt 02.10.2025, 20:41
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So sieht bei mir auch aus
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  #20  
Alt 02.10.2025, 20:49
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
… Für Binnenfahrt (und darum geht es hier ja) …
Alles klar, vielen Dank!
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  #21  
Alt 02.10.2025, 21:30
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T-Technik T-Technik ist offline
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So wie es Klaus ( Stenner ) und Stephan berichten,

sehe ich das auch als völlig richtig .
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #22  
Alt 02.10.2025, 21:50
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
@Mantritur

Du als Eigner legst fest, ob dein Kleinfahrzeug ein Seeschiff oder ein Binnenschiff ist.

Beispiel: Ich habe ein Sportboot >10 t Verdrängung. Ich habe es als Seeschiff definiert
und umgehe damit der (teuren) Eintragung ins Binnenschiffsregister.
Als Seeschiff muss es in dieser Größe (kleiner 15 m) jedoch nicht ins Seeschiffsregister
eingetragen werden.
Somit habe ich es kostengünstig und einfach beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet
und mit einem Binnenkennzeichen versehen.

Damit kann und darf ich Binnen und Buten fahren, vorausgesetzt ich hab die
entsprechenden Führerscheine.


Hallo Klaus,

deinem ersten Satz stimme ich absolut zu .

Aber :

Nach Deutschem Recht braucht auch ein Sportboot und auch ein Sportschiff

binnen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen !


Als Seeschiff besteht erst ab 15 m Länge Eintragungspflicht in ein Seeschiffregister .

12-15 m kann auf Wunsch erfolgen .



Auch wenn du dein Boot nun Seeschiff nennst,

mit welchem Kennzeichen weist du das nach ? Und für Binnenfahrt benötigst du das !



Wenn du hier nichts vorlegen kannst und bei der Binnen-WSV ein Kennzeichen beantragst,

folglich ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge,

führst du ein Sportboot binnen .

Somit bist du auch ab 10 t im Binnenschiffregister eintragungspflichtig .


Jedenfalls ist das mein Rechtsverständnis .


Alles andere ist " kein Kläger , kein Richter "



Oder hat sich was geändert ?



Viele Grüße : TOMMI
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  #23  
Alt 02.10.2025, 22:00
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
… Aus praktischen Gründen übernimmt die BNA das Schiffkennzeichen ('tschulligung, das Unterscheidungssignal) des Schiffszertifikats als Rufsignal.

Achja, und du kannst mir glauben, dass mir die DKIE2 als Rufzeichen zugeteilt wurde
Das DKIE2 als Unterscheidungskennzeichen (Registerkennzeichen) glaube ich Dir unbesehen!

Das DKIE2 als Funkrufzeichen (Call Sign) glaube ich noch nicht.

(Ich glaube aber, dass Du das so auch nicht verstanden haben willst. Es wuerde der BNA und den Vorgaben der ITU doch zu sehr widersprechen.)
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  #24  
Alt 02.10.2025, 22:11
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Na ja so steht bei mir in der Urkunde
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus

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  #25  
Alt 02.10.2025, 22:40
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Das DKIE2 als Unterscheidungskennzeichen (Registerkennzeichen) glaube ich Dir unbesehen!

Das DKIE2 als Funkrufzeichen (Call Sign) glaube ich noch nicht.

(Ich glaube aber, dass Du das so auch nicht verstanden haben willst. Es wuerde der BNA und den Vorgaben der ITU doch zu sehr widersprechen.)
Naja, das mit dem Glauben ist ja immer eine sehr persönliche Sache, aber ich finde eine Frequenzzuteilung der BNA hinreichend überzeugend. Da muss ich nicht mehr glauben.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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Gruß Klaus

Sprotten von der Kieler Förde
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