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#1
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Hallo zusammen,
wir haben in 2 Wochen ein Schiff in Friesland gechartert. Um morgens Brötchen zu holen wäre es praktisch einen E-Roller mitzunehmen. Wie ist aktuell die Gestzeslage dazu? Darf ich einen in Deutschland mit Versicherungskennzeichen zugelassenen Roller in den Niederlanden fahren? Vielen Dank für eure Hilfe!
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Gruß Matze |
#2
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Warum eigentlich nicht,du kannst ja auch mit deinem in Deutschland versicherten Auto in Holland Brötchen holen
Mfg der Bootspeti |
#4
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) ![]() |
#5
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In NL sind E-Roller generell verboten. Egal woher auch immer sie kommen.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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#6
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Nein, sind sie nicht. Der E-Scooter muss beim RDW gelistet sein (wie die deutschen beim KBA).
Und leider besteht beim E-Scooter keine Harmonisierung auf EU-Ebene. D.h. im Unterschied zum Auto gilt die deutsche Zulassung in den NL nicht. Seit diesem Sommer gibt es auch Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Wenn man in den NL e-Scooter fahren möchte, dann nur mit einem niederländischen. Angeblich arbeitet man an einer EU-Lösung.
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#7
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#8
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Der deutsche e-scooter muss über einen Sitz verfügen und eine andere Zulassung haben vergl. einem Mopped mit Zulassung mind. 25km/h um in Holland fahren zu dürfen. Der niederländische e-Scooter braucht keinen Sitz. Nur Halter und RDW-Zulassung und seit Sommer auch ein Kennzeichen/Versicherung.
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#9
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Ich glaube das wissen eine Menge Niederländer auch nicht, so viele wie ich rumfahren sehe.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#10
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In D scheint auch kaum jemand zu wissen das man während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren darf ![]() Sorry für das Teil OT
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
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#11
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Ich telefoniere während meiner e-scooter-Fahrt in Holland. Wie die Einheimischen auch. Juckt keinen bisher. Habe aber in diesem Jahr mein deutsches Kennzeichen abgeklebt.
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#12
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Dann wird das ja leider nicht.
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Gruß Matze |
#13
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Wenn ich telefonieren würde beim fahren
Mit dem e-Roller würde es mich hinhauen. Zum Thema: Mist, habe mir extra nen E Roller für NL besorgt….
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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#14
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![]() Zitat:
https://engwe-bikes.de/products/m20?...8aAihEEALw_wcB sowas ist wieder erlaubt https://de.geekbuying.com/item/TWOFI...MaAqkBEALw_wcB
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#15
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Moin moin
Zitat:
Welche Modelle zulässig sind findet sich auf der Webseite des RDW: https://www.rdw.nl/paginas/kenteken-...re-bromfietsen Und damit gilt für den OP, daß das, was er gerne möchte nicht möglich ist - wenn er in den Niederlanden einen e-Scooter nutzen will muß er dort einen zugelassenen kaufen und versichern (der dann aber, u.a. aufgrund abweichender Höchstgeschwindigkeit, in Deutschland nicht genutzt werden darf). lg, justme
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#16
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Hi Leute,
danke für den Hinweis. Ich wäre gar nicht auf den Gedanken gekommen das man die deutschen E-Roller in NL nicht fahren darf. Mein Sohn hatte schon mal die Idee seinen Roller mitzunehmen, aber das ist ja wohl keine gute Idee. Mir war auch nie aufgefallen das man in NL keinen oder kaum E-Roller sieht. Ich dachte immer wenn man die in Deutschland fahren darf dann auch in NL, so nach dem Motto in der EU ist alles gleich geregelt. Gefühlt fahren alle jungen Leute in Holland diese Cross bikes, die sieht man überall. Viele Grüße Achim
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#17
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Na toll … habe mir diesen Sommer auch so einen E-Roller besorgt, da wir ab 2026 in NL/ Bijland liegen.
Wenn ich den nicht nutzen darf müssen wohl 2 (E-) Klappräder her….
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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#18
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Schau Dir mal dieses E-Rad an. Optimal für ein Boot. Ich habe mir das vor 4 Monaten, zusätzlich zum vorhandenen E-Roller, gekauft. Echt gut das Teil. Und für ein E-Fahrrad wirklich leicht und sehr solide. Fido D3 Pro.
https://de.fiido.com/?utm_source=goo...waAv6GEALw_wcB
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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#19
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Danke für den Link ….
Das hat das eine Zulassung? Finde auf der HP keinen Hinweis….
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs! |
#20
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Es passt nicht ganz zum Thema, aber bevor Ich einen eigenen Thread eröffne Frag Ich hier nach.
Ich hoffe ist für alle in Ordnung. E Roller mit deutschem Versicherungskennzeichen dürft in Kroatien kein Problem sein.
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Gruß Fabi |
#21
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![]() Zitat:
https://www.boote-forum.de/forumdisplay.php?f=17 Besser da. ![]()
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Gruß Helmut. ![]()
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#22
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![]() Zitat:
![]() Bisschen rund um den See und mal in die Stadt fahren war der Plan...... Konnte das auch erst nicht glauben das dort E-Roller mit Kennzeichen nur nach niederländischen Bestimmungen und Zulassung dort genutzt werden dürfen. Wird man erwischt gehen die Strafen bei unwissenden ![]() Das Risiko war mir dann doch zu groß ![]() |
#23
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E-Bikes mit Trittunterstützung bis 25km/h benötigen meines Wissens keine Zulassung.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#24
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Eine Zulassung für den strassenverkeht benötigt jedes Fahrzeug... was anderes ist ein versicherungskennzeichen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#25
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Ein Fahrrad (und dad e-Bike mit einer Tretunterstützung bis 25km/h wird dem Fahrrad gleichgestellt) kann ich mir aus allen Reszen die ich finde (Wasserrohre, Holzlatten, Autoreifen, Bootsleinen) zusammenbasteln.
Es gibt „vorschriften“ die erfüllt werden müssen (z. Bsp. zwei unabhängige Bremsen, Licht, Reflektoren) und natürlich darf es niemanden gefährden oder verletzen. Eine Pflicht zur Zulassung/Prüfung/Zertifizierung (oder wie auch immer man es nennen möchte) für ein Fahrrad existiert nicht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
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