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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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HILFE! Boot gestohlen! Jemand etwas gesehen
Hallo ans gesamte Forum,
ich bin seit ich das Hobby Bootfahren für mich entdeckt habe auch hier im Forum und lese fleißig mit. Es ist super wie viele nützliche Informationen und Themen hier zu finden sind. Leider habe ich ein gewaltiges Problem: Mein Boot (Beneteau Flyer 5.5 Spacedeck Bj. 2019) wurde in der Nacht vom 11.-12.01.22 in Gersthofen (Bayern bei Augsburg) bei dem Bootscenter Menken vom Hof gestohlen. Offensichtlich hat der Händler keine Versicherung und meine Versicherung verweist auf den Händler. Evtl. besteht ja die Möglichkeit dass das Boot irgendwo auftaucht. Es verfügt über eine Maßgeschneiderte Transportpersenning von Hallier (siehe Fotos) und hat einen weißen Suzuki 115 PS Aussenborder. Der Trailer ist von Brenderup (1-Achser, 1800kg) und wurde von mir mit zusätzlichen Kielrollen und ganz hinten mit 4 schwarzen Gummirollen versehen, um das slippen zu vereinfachen. Ich habe ein Foto der Gummirollen angefügt, da diese original an diesem Anhänger nicht vorhanden sind und somit evtl. der Trailer indentifiziert werden kann. Es wäre Wahnsinn wenn irgendjemand eine Info hätte und ihr die Augen offen halten könntet. Da das Boot noch einige Jahre abbezahlt werden muss, wäre es für uns ein Fiasko wenn es nicht mehr auftaucht und die Versicherung nicht bezahlt. Ahoi Cpt. Gary Geändert von Cpt Gary (13.01.2023 um 12:00 Uhr) |
#2
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Wenn du die entsprechende Kaskoversicherung hast, ist es ziemlich egal wo das Boot steht. Hast du die Police mal genau durchgelesen?
Ansonsten mega ärgerlich, ich drücke die Daumen!
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Gruß Marco Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit. |
#3
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Hallo,
ja in der Kasko steht dass das Boot mit zwei Schlössern auf einem abgesperrten Grundstück stehen muss. Beides beim Händler nicht der Fall gewesen. Hätten Sie es bei mir geklaut, hätte ich weniger Stress :-/ |
#4
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Ich würde, was den Händler angeht,ein Rechtsanwalt einschalten und den Sachverhalt klären lassen.
Ansonsten genau lesen was in der Police steht. Ich hoffe natürlich das dein Boot wieder unversehrt herbei kommt.
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Gruß Frank
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#5
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Moin,
natürlich ist der Händler dafür verantwortlich, wenn er dein Boot zur Reparatur in Obhut genommen hat. Sofort Forderung stellen und anwaltliche Hilfe suchen! Klaus, der die Daumen drückt, daß das Boot wieder auftaucht
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#6
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auf jedem Fall vom Händler nicht abwimmeln lassen und mit deinem Versicherungsvertrag zum Anwalt und fachlich klären. Alles andere ist doch aus der Ferne Kaffeesatz lesen.
Ich hoffe mal, dass der Dampfer wieder heil auftaucht
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Gruß Hans-H. |
#7
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Zitat:
Ich kann nachfühlen wie es dir gehen muss. Rechtsbeistand ist ein Tip. Dies hängt auch davon ab ob der Händler denn generell die Möglichkeit hat dein Boot auf einem abgesperrten Grundstück zu parken. Hat er das nicht, kann man dir daraus einen Strick drehen, weil du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast, indem du dich dessen nicht versichert hast. Die Sache würde darauf hinauslaufen dass du das Boot bis zum wirklichen Reparaturtermin bei dir hättest lagern können, anstatt es im öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Hast du dem Händler den Trailer auf einen gesicherten Parkplatz gestellt und er hat es umgeparkt, sieht die Sache für dich wieder besser aus. Wie ist denn der Trailer gesichert gewesen? Kupplungsschloss? Radkralle? Ich hoffe das Boot taucht wieder auf. Leider muss man davon ausgehen dass es bereits über die östliche Europagrenze verschwunden ist, wie damals mein zwei Monate alter Honda CRV mit Vollausstattung. Ein Tipp: GPS Tracker verbauen. Das hilft ungemein und du kannst die Behörden zielgerichtet auf die Suche schicken. Ein (zusätzlicher) Aufkleber "GPS Tracker on board" ist u.U. auch schonmal ein cooles Abwehrinstrument. Die Langfinger werden wohl dann ablassen wenn die den sehen, muss aber nicht sein. Kopf hoch und einen Anwalt der sich auskennt, fragen was Sinn macht. Ich drücke dir alle Daumen! Gruß, Udo |
#8
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Zitat:
Sorgfaltspflicht der Werkstatt. Klaus, der den Händler zur Herausgabe des Trailers mit Boot auffordern würde
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#9
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Zitat:
Mir stellen sich zwei Fragen. 1. Wie wird in der Kaskoversicherung ein "Abstellen" genau definiert. Trifft diese Obliegenheit (nein, es geht hier nicht um Sorgfalt...) aus dem Versicherungsvertrag nur auf dem eigenen Grundstück zu? Ist diese Klausel überhaupt rechtswirksam, da man mit einem Trailerboot idR öfters NICHT auf einem hochgesicherten Grundstück steht? Das liegt doch in der Natur eines Trailerbootes, dass man es nicht immer auf einem gesicherten Grundstück abstellen kann. Stell dir vor, du fährst nach HR in den Urlaub und machst eine Zwischenübernachtung in Ö. Das geht nur, wenn deine Herberge einen verschlossenen Hof hat? 2. Welche Pflichten hat der Händler lt seinen AGB für in Obhut genommene Boote? Ja, er wird sehr wahrscheinlich nicht schadenersatzpflichtig sein, sofern dieser nicht grob fahrlässig gehandelt hat oder besondere Pflichten verletzt hat. Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung sowieso eine Wartezeit abwarten wird, bevor irgendwas abgelehnt wird (1 Monat?). An deiner Stelle würde ich mir einen RA nehmen, der auf diesem Gebiet fit ist und die Dinge anhand der vorliegenden Unterlagen bewerten kann.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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Was ist das denn für eine Kasko? Wenn das Boot im Wasser leigt, musst du es dann mit Stacheldraht sichern?
Die Kasko ist doch genau dafür da. Ab zum Anwalt!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#11
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Das Bootscenter Menken bietet auf seiner Homepage selbst eine Bootsversicherung an und hat selbst keine Versicherung für bei ihm zur Wartung, Reparatur und Verkaufsboote abgestellte Boote abgeschlossen ... irgendwie merkwürdig ... ich denke auch, dass Du Dir schnellsmöglich einen RA nehmen und die Angelegenheit schnell klären solltest ... mit schnell meine ich insbesondere für Dich, denn Du hast gerade richtig nachvollziehbaren Stress und es wird Dir sicherlich etwas besser gehen, wenn Du am Horizont durch den RA, hoffentlich für Dich erfährst, dass Du zumindest wohl Dein Invest für Dein Boot erhälst, auch wenn es bestimmt eine Zeit lang dauert, wäre das für Dich zumindest ein kleiner Trost ... ich drücke die Daumen.
LG Dirk
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#12
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https://www.ra-kotz.de/fahrzeugdiebs...zwerkstatt.htm
= Hier wurde die (Auto-) Werkstatt nach Diebstahl eines Kundenfahrzeugs zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Viel Glück und ebenso viele Grüße, Lucky
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#13
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Zitat:
1. Gelten die AGB in diesem Fall als vereinbart? 2. Ist eine solche AGB-Klausel zulässig? Dafür braucht es (leider) einen Anwalt ... Klaus, der Anwälte meidet, aber hier wohl auch einen konsultieren würde
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#14
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Wurde der Diebstahl von der Polizei aufgenommen ? Das hoffe ich doch....
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#15
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Den gleichen Fall hatte ich auch einmal. Der Händler hat eine Obhutspflicht ! Du musst sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Der Händler wurde 1,5 Jahre später dann zur Zahlung verurteilt , dafür gehörte ihm dann das Boot falls es wieder auftaucht. Richte Dich auf eine längere Zeit ohne Boot ein . War das Boot denn auf dem Hof mit Trailer Schloss gesichert und ein Tor davor? Dann müsste Deine Versicherung trotzdem zahlen und kann dann auf ihn Regress nehmen..
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#16
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Naja, ich sage mal so, Ich hatte mal mein Auto beim Händler zum reparieren und es wurde abends / nachts angefahren ( Scheinwerfer kaputt, Schürze kaputt usw).
Vor Gericht traf die Werkstatt keine Schuld und ich schaute blöd !! Anscheinend ausser das hat die Werkstatt mit in der Versicherung. Und ich denke da trifft es beim Diebstahl auch nur dich selbst und deine Versicherung !! Aber trotzdem viel Glück das dein Boot wieder auftaucht !!!
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#17
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Versicherung des Bootsbetriebes hin oder her, wenn es die nicht gibt, ist das sein eigenes Problem, nicht alles was in AGBs steht ist auch automatisch wirksam. Es gilt hier Besitz und Gewahrsam sowie Sorgfaltspflicht und wahrscheinlich noch einiges andere abzuklären. So leicht kommt der Bootsbetrieb da nicht raus.
Ab zum Anwalt, aber nicht zu irgendeinem. Recht hat, wer den besten Anwalt hat. Der Dorfanwalt oder der Kumpel aus dem Tennisverein ist selten der Richtige. Die Anwaltskammern und goggle helfen Dir gern weiter. Wenn aus meine Besitz ( also Ware die ich im Lager habe ) Ware von fremden Eigentümern verschwindet, bin ich Schadenersatzpflichtig. Darum auch die teuren Versicherungen, ohne die niemand der kaufmännisch zurechnungsfähig ist arbeitet und die teure Alarmanlage nebst Sicherheitsdienst.
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Physik gilt auch für Menschen die sie nicht verstehen.
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#18
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da das Boot auf dem Hof des Händlers und nicht auf der Straße abgestellt war, denke ich auch das hier die Obhutspflicht des Händlers greift...
Wäre es auf der Straße gestanden, sehe die Sache vermutlich anders aus. Das er kein Tor an seinem Gelände hat ist das Problem des Händlers nicht deins.. der einzige richtige Tipp ist hier ein Anwalt.... der sich auskennt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#19
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Wenn ich das so lese bekomme ich echt Angst. Ich hatte/habe immer ein schlechtes Gefühl mein Trailerboot bei den, doch recht "hemdsärmlig" arbeitenden Bootsservice-Firmen bei mir in Hamburg abzustellen. Die machen n guten Job, aber das Boot da stehen lassen.... Ich habe es immer mit Kupplungsschloss gesichert, auch wenn das die Leute da genervt hat. Letztes mal haben die den Schlüssel verbummelt... Gut das ich n Zweitschlüssel hatte.... Beim letzten Mal habe ich gefragt, ob das Boot eigentlich versichert ist. Die meinten nur: "Wir stellen dein kleines Boot Abends in die Halle...." Ist irgendwie immer eine Grauzone.... Gruß H.P.
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#20
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Ein Freund von mir hatte mal ein recht teures Fahrrad in die Werkstatt gebracht. Der Meister sagte, er solle es vor dem Laden in den Fahrradständer stellen auch andere Räder standen. Stunden später bekam er den Anruf das es gestohlen wurde. Nach Rechtsstreit ging er leer aus und der Meister bekam recht.
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Sachsen wo die Schönsten Mädchen wachsen.... |
#21
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Das mit der doppelten Sicherung erscheint mir auch merkwürdig in den AGB der Kaskoversicherung. Normaler Weise würde das bedeuten (oder interpretierbar sein) als Kupplungsschloß und Schloß an der Niedergangstüre (sofern vorhanden).
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Versicherung da so leicht raus kommt, wenn der Händler seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, denn das würde im Umkehrschluß bedeuten, daß du täglich kontrollieren müßtest, ob der Händler dein Boot ordnungsgemäß gesichert hat. Eine kostenlose Möglichkeit die Angelegenheit überprüfen zu lassen ist der Ombudsmann für Versicherungen in Berlin, der zumindest klären kann, ob Deine Versicherung nicht nur versucht, Dich abzuwimmeln. Das erlebe ich gerade mit einer Kfz Vollkasko, da liegt der Fall auch in Berlin. Diese Möglichkeit beschneidet übrigens nicht den normalen Rechtsweg.
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Gruß Thomas Alle reden vom Klima, WIR machen es! 25,8kWp PV mit 10kW Speicher, E-Autos MG ZS und Smart EQ Cabrio Stromverbrauch 2023 5300kWh Strombezug vom Stromlieferanten 2023: 500kWh Geändert von zooom (13.01.2023 um 12:15 Uhr) |
#22
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Zitat:
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#23
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Es gibt hier zu viele Faktoren, die uns hier im Forum nicht ausreichend bekannt sind, daher ist jede Einschätzung auf die Schnelle nicht hilfreich - bis auf eine: Hole Dir einen guten Anwalt, der zum einen die Anspruchsgrundlage gegenüber dem Händler prüft und zum anderen auch mal Deine Kaskopolice ansieht.
In dem Thread steht 2022 - ist das ein Tipfehler oder ist das ganze schon ein Jahr her? (Oder habe ich was überlesen?) |
#24
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Vielen Dank für die zahlreichen und wirklichen hilfreichen Ratschläge. Freut mich sehr wie engagiert hier viele sind.
Würde mich freuen wenn alle ein wenig die Augen offen halten was so gebraucht verhökert wird. Denke allerdings das ist schon lange irgendwo im Osten. Gruß cpt Gary |
#25
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Um welche Versicherung geht's ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
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