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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot DE anmelden ohne Wohnsitz
Hallo zusammen,
ichh habe ein unerwartetes Problem. Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz, aber mein Boot mittlerweile auf einem Trailer ohne festen Liegeplatz in DE. Ohne Anmeldung und Kennzeichen. Nun wollte ich das Boot beim WSA registrieren und die machen das nicht. Folgendes Begründung: "Sehr geehrter Herr Herbert, für Antragsteller, welche Ihren Wohnsitz außerhalb der BRD haben kann ein Kennzeichen nur erteilt werden, wenn Sie einen Liegeplatz von über einem Jahr an einer deutschen Binnenschifffahrtsstraße haben. Also zum Beispiel auf der deutschen Seite des Rheins. Sofern dies bei Ihnen zutrifft bitte ich Sie mir den Liegeplatznachweis nachzureichen. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein muss ich Ihren Antrag leider ablehnen." Welche Möglichkeiten habe ich um das Boot in De, als im Ausland wohnender deutscher Staatsbürger anzumelden? Danke für eure Hilfe im Voraus. Uwe
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#2
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Hallo Uwe,
wende dich mal an ein anderes Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg zum Beispiel. Es kann natürlich sein, das sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat, aber wir haben über 10 Jahre in Ungarn gelebt, unser Boot stand bei uns auf dem Trailer, auf dem Hof, und wir hatten eine Regensburger Zulassung und auch über das WSA den Fahrterlaubnisschein für die Donau ausstellen lassen. Viel Erfolg. Frank |
#3
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Was spricht gegen eine Registrierung im Staat des Wohnsitzes, denn der Trailer müsste ja eigentlich auch ein Schweizer-KFZ-Kennzeichen tragen, wenn alles rechtens sein soll.
Eine weitere Möglichkeit wäre, was viele machen, das Boot auf den Namen eines Verwandten/Bekannten mit deutschem Wohnsitz registrieren lassen. |
#4
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Anmeldung ohne Wohnsitz
Beim WSA MKD oder Neckar finde ich diesen Text: "Die amtlichen Kennzeichen können - nach aktueller Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbürgerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden."
Da in meinem Fall (ohne Wohnsitz in DE) das Boot auf deutschen Binnenschifffahrtsstrassen in Verkehr gebracht/genutzt wird, hat mit der Herr Beim WSA in Baden Württemberg nun telefonisch zugesagt, dass ich ein Kennzeichen erhalte. Danke Für den Wertvollen Hinweis. Grüsse Uwe
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#5
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einfach
Zitat:
Der Trailer ist nochmal eine andere Sache. Der hat nix mit dem Boot zu tun (rechtlich). Den möchte ich aber auch ummelden. Viele Grüsse Uwe
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#6
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Schicke dem WSA eine Kopie deines deutsche Passes mit der Registrierung. Statt des Wohnortes im Ausland gibst du im Antrag eine deutsche (Post)Adresse an, einen Freund oder so.
Beim ersten Mal hat das WSA noch gezuckt, dann aber widerspruchslos registriert, das war Berlin. Jetzt gerade Eberswalde, die haben nur einen Brief mit der Gebührenrechnung geschickt und nach Bezahlung umgehend den Kennzeichenausweis geschickt. |
#7
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Zitat:
Unabhängig davon: Es muss eine Perso-Kopie (beidseitig) eingereicht werden, in der steht die Meldeadresse. Wer aktuell keinen hat (geht irgendwie nicht), dann Reisepass mit Meldebescheinigung. Ausserdem der Kaufvertrag des Bootes, aus dem zudem die Adresse entnommen werden kann. Gruß Totti
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#8
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Zitat:
falsch, Pass geht auch, ebenso PA einseitig wieder falsch, natürlich kann - und darf - man ohne gültigen Perso sein. Aus rechtlichen Gründen darf keine Meldebescheinigung mehr verlangt werden. Ist übrigens dasselbe, wenn du eine Postidentprüfung machen lässt: Pass hingeben, die scannen den, fragen dann nach der Adresse, tippen die ein, fertig. Und komplett legal. Was du schreibst, ist voriges Jahrtausend. Und teilweise war es schon damals falsch |
#9
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Zitat:
Ich bin gerade in der Anmeldung von einem Boot und dein Beitrag lässt keine anderen Schlüsse zu und letztes Jahr war es auch nicht anders. anbei übersende ich Ihnen einen „Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens“ für die Registrierung Ihres Kleinfahrzeuges und die Überweisungsdaten. Für die Zuteilung senden Sie mir bitte folgende Unterlagen per Post oder auch eingescannt (nicht abfotografiert) per Mail zu: - den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, - eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite). Den Kaufvertrag haben Sie mir ja bereits per Mail zugesandt. Kostenberechnung Für die Registrierung und Ausstellung des Ausweises über das Kleinfahrzeugkennzeichen wird nach § 22 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 und 3 Bundesgebührengesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), i.V.m. BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMVI-WS-BGebV vom 28.10.2021 (BGBl.2021 Teil I Nr. 76 I S. 4744) für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in der derzeit gültigen Fassung eine Gebühr von 29,70 Euro festgesetzt. Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf folgendes Konto:
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#10
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Aus dem aktuellen WSA-Formular:
313.2/8549-01 Antrag auf Zuteilung eines amtl. Kennzeichens (Stand: 10/19)Seite 2 von 2 Ausfüllhinweise Zeilen 19/20/21 Der Personalausweis oder der Reisepass sowie der Kaufvertrag oder die Rechnung sind bei schriftlichem Antrag in Kopie beizufügen. [...]Bei persönlicher Anmeldung des Kleinfahrzeugs ist der Personalausweis oder der Reisepass im Original vorzulegen |
#11
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Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal auf Dieter Nuhr hören. Und auf den Antrag gucken. Wobei das nicht zu reichen scheint. Vielleicht findest du ja jemanden, der ihn dir vorliest. Und erklärt.
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#12
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Ich muss bei dem hier gelesenen zum Ausdruck bringen, dass es anscheinend doch noch leichter ist, mit ( wenn man es böswillig ausnutzen will), mit unverifizierten Angaben ( Briefkasten reicht ja ) an amtliche Dokumente ( und ein Postident ) zu kommen.
Hat zwar mit dem Ansinnen des TE nichts zu tun, aber die DSchGV hilft wohl auch Leuten, die dann hier in anderen Rubriken Geld abklopfen. Find ich echt gut. Die Prinzenrolle bitte ich hier nicht auf meinen Post zu antworten, ich hab sie auf eine gewisse Liste gesetzt.
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#13
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Hi Uwe
Finde Dein Anliegen echt "dreist".�� Um mal deutlich zu werden. Wie kommt man auf so etwas? Denke Du weißt, daß es rechtlich nicht möglich ist und suchst einen Weg ein paar Euro zu sparen und die in deinem Wohnsitzland gültigen Bestimmungen zu umgehen. btw. : Mit Wohnsitz im Ausland kann auch kein Kfz in "D" zugelassen werden. Nur so als Vergleich. Geändert von sporty (23.05.2022 um 19:30 Uhr)
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#14
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Zitat:
so ist die Rechtslage. Du benötigst eine deutsche Meldeanschrift. In der Bootsregistierung steht diese dann auch drin und bei einer Kontrolle durch die WSP wird diese ggfs. auch mit deinem Personalausweis abgeglichen. Verschärfend kommt hinzu, daß dein echter Wohnsitz außerhalb der EU ist. Für Deutsche ohne festen Wohnsitz gibt es Ausnahmeregeln, die treffen jedoch nicht auf dich zu. Kostenersparnis ist zwar eine (nachvollziehbare) Motivation aber kein hinreichender Grund. Klaus, der in der Schweiz auch kein Boot registrieren kann
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#15
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Ich vermiete dir gerne einen Briefkasten
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#16
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Zitat:
Und sich darüber zu echauffieren, das ein anderer User sein Geld nicht nutzlos zum Fenster raus wirft mach ihn für mich eher sympathisch, zumal wenn di Forderung auf dubiose Verpflichtung fußt. Ein vorzulegender deutscher Personalausweis kann auf der Rückseite durchaus auch ohne Adresse ausgefertigt sein, dann steht dort eben ohne Hauptwohnung in Deutschland und im Ausweis für das Kleinfahrzeug steht die Adresse im Ausland. Das WSA lässt sich dann sogar das Geld bar beilegen wenn man kein deutsches Konto mehr hat und so SEPA nicht in Frage kommt und natürlich senden sie die Papiere auch an die ausländische Adresse. Manche WSA sind durch ihren Aufgabenbereich eben häufiger mit solchen Fällen betraut und unser Boot hat nach wie vor das R vorn im Kennzeichen. Habe jetzt schon bei 3 WSA nachgesehen und bei keinem stand etwas von einer deutschen Meldeanschrift. Geändert von ferenc (23.05.2022 um 21:33 Uhr) |
#17
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Nachtrag: schlussendlich konnte ich das Boot doch zulassen, weil ich nachweisen kann, das es auf einem Trailer am Rhein stationiert ist und auch dort genutzt wird.
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#18
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ich habe ein ganz ähnliches Problem wie Uwe. Kann ich das mit dem Bargeld irgendwo lesen, oder woher weißt du das? Und welche WSA haben wohl mehr Erfahrung mit solchen Fällen? Grüße Theresia |
#19
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Moin moin,
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lg, justme
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#20
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Und genau das finde ich von der Rechtsprechung/Politik dreist. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland braucht aus meiner Sicht weder ein Auto noch ein Boot in Deutschland zulassen. Entweder ich wandere aus mit allem drum und dran oder ich lasse es. Nur die Rosinen rauspicken finde ich unmöglich.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#21
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Ich finde das toll, alle Annehmlichkeiten des Staates in Anspruch nehmen zu können und da zu leben wo ich möchte
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt |
#22
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Hi Uli
Da sind wir scheinbar zu "old school" im Denken. Haben wir auf der Insel auch so erlebt. Frei nach dem Motto: Wenn es geht ,warum auch immer, ist doch ok. sonnige Grüße aus Leopoldshöhe-A. Jürgen
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#23
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Jup, ist traurig dieses Schmarotzertum.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#24
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Moin moin,
Zitat:
Und genau das Gleiche wollte der OP ebenfalls - er wohnt zwar nicht in Deutschland, hat aber sein Boot hier, und damit braucht das zwingend auch ein deutsches Kennzeichen, schließlich wird es dauerhaft in Deutschland betrieben. lg, justme |
#25
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Also dreist ist an der Sache absolut nicht. Es geht auch nicht drum um ein paar Euro zu spare . Ganz im Gegenteil. Das Boot wird schlicht und einfach in dem Land wo ich den Wohnsitz habe nicht mehr eingesetzt, es erfüllt deswegen auch nicht die Regeln des Wohnsitlandes und die Behörden können es deswegen im Wohnsitzland auch nicht zulassen. Es erfüllt aber in jeder Hinsicht die Anforderungen um es auf dem Rhein zu nutzen. Das heisst, wie der Vorpost es super beschreibt, muss die zuständige Behörde das Boot zulassen, auch wenn ich in DE keine. Wohnsitz habe. Das ist in meinem Fall der korrekte Sachverhalt und deswegen wurde das Boot vom WSA auch zugelassen. Grüsse Uwe
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