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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe letztes jahr mich für den Handwerksmeister eingeschrieben, Teil 1 - 4
Teil 4 fängt 10.22 an. Habe somit noch nicht einen Tag oder gar Stunde im Unterricht verbracht. Jetzt ist es so das ich eine andere Arbeitsstelle gefunden habe. Andere Branche. Habe also meinen Meisterkurs gekündigt, nun soll ich laut den AGB`s der Handwerkskammer für zwei der vier Lehrgänge aufkommen und pauschal 850€ für in meinen augen keine erbrachte leistung zahlen. Da weder wie gesagt eine Stunde unterricht genutzt noch Lehrmaterial herausgegeben wurde die diese summe halbwegs rechtfertigen. Bittere pille schlucken oder das gespräch mit einen Juristen suchen?
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#2
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... oder erstmal den Vertrag und die AGBs lesen!
![]() Für mich gilt: wenn ich etwas buche, kaufe, reserviere, dann habe ich auch beim stornieren/kündigen die Kosten zu tragen. Klaus, Vertrag ist Vertrag
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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#3
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Ja auch hier gilt: "Ein Blick in den Vertrag erleichtert die Rechtsfindung!"
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#4
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Einzige Möglichkeit einfach mal freundlich anzurufen und zu fragen.
Situation erklären und auf Entgegenkommen hoffen. Alles andere ist halt Kategorie...."Erst lesen dann unteschreiben" |
#5
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Ja, im Geldverdienen kennen die sich aus.
Ich würde beim Anwalt nachfragen und und auch nochmal das Gespräch mit der Handwerkskammer suchen. Gruß, Manfred |
#6
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Kannst Du den Meisterkurs nicht trotzdem machen ? Weiterbildung schadet nie und vielleicht gefällt Dir der neue Job ja auch nicht und Du willst wieder in Deiner alten Branche arbeiten..
Ansonsten ist die Abrechnung bei der HWK normal...
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#7
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Ich würde die eigene Weiterbildung immer im Vordergrund sehen.
In der Zukunft hast du immer bessere Voraussetzungen. Denk dran, bis zur Rente ist es bei dir noch weit. PS. Bei mir hat es sich gelohnt
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#8
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wäre der umstand nicht gewesen das ich die Branche wechsel käme es gar nicht erst dazu und ich hätte diesen Meisterlehrgang vollendet.
Zitat:
Das ist dank Schichtarbeit auf die ich keinen einfluss habe nicht möglich, und in die alte branche möchte ich beim besten willen nicht zurück. Wäre gehaltstechnisch ein rückschritt. Ich werde die tipps mal beherzigen und das gespräch mit der Kammer suchen, finde den beitrag jedoch nach wie vor arg happig.
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#9
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Moin Florian,
ich verstehe deine Argumentation absolut nicht, du hast einen Kurs gebucht, die HWK stellt Personal und Räumlichkeiten zur Verfügung. Du sagst ach nö, weil du anders mehr Geld verdienen kannst und beschwerst dich jetzt darüber das die von der vertragsmäßig anfallenden Kosten Beteiligung gebrauch machen? Denk noch mal drüber nach und freue dich über deinen neuen, besser bezahlten Job!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#10
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Wenn Ausfall durch corona Maßnahmen, dann mangels Vertragserfüllung auf den Anwalt verweisen und ggf. diesen auch zur Erstberatung aufsuchen, das ist allemal billiger, als das auszusitzen oder stillschweigend zu bezahlen.
Wenn du die Teilnahme nicht wahrgenommen hast, sind sie ja schon irgendwo kulant = bezahlen...
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gregor ![]() |
#11
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![]() Zitat:
Ich werd das unter bittere pille verbuchen. Vorab noch das gespräch ersuchen und ansonsten anstandslos zahlen.
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#12
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Lies doch erstmal durch was du unterschrieben hast als du dich angemeldet hast. Dann versuch vernünftig mit den Leuten zu reden. Vielleicht hilft das dabei das du ev. nur die Hälfte oder so bezahlen mußt. Ich würde das aber wenn es eben geht persönlich machen und nicht am Telefon oder per mail.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#13
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Wenn eventuell ein Nachrücker den Platz des Threaderstellers eingenommen hat, sehe ich eigentlich keinen Grund warum die HWK Schadenersatz kassieren sollte.
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#14
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Ich fand den Vorschlag, den Kurs trotzdem zu machen recht überlegenswert
![]() Wir haben einige Abteilungen in denen Schichtdienst Standart ist, wenn aber ein MA anfragt ob er wegen Weiterbildungsmassnahmen ( z.B. Meister ) für eine begrenzte Zeit ( z.B. 3 Jahre ) vom Spätdienst befreit zu werden und statt dessen in den Wochen, z.B. Frühschicht zu machen, wird das durch Schichttausch bis jetzt immer möglich gemacht ![]() Ansonsten bin ich bei den anderen, erst lesen dann unterschreiben ![]() Natürlich kann man versuchen das Gespräch zu suchen, aber ich denke dass die sich auf den Vertrag berufen werden. ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#15
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![]() Zitat:
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#16
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Ey Leute, verstehe die Tipps hier nicht. Die armen Juristen müssen doch auch von was leben (und so eine Rechtsschutz, sofern vorhanden, muss sich doch auch mal lohnen. Für was hat man die denn schließlich???).
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#17
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![]() Zitat:
Damit meine ich nicht unbedingt den TO, da ich ihn nicht kenne.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#18
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Die Rechtssschtsversicherung wird aber vorher auch schon prüfen, ob die Erfolgsaussichten einer Klage ausreichend hoch sind
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Gruß Ewald
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#19
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.....kenn ja nicht das Lernziel : z.B. Meister für Klima + Lüftung. Aber: oft deckt 1 Meistertitel mehrere umliegende Gewerke ab. Will sagen : mach den Lehrgang (der übrigends nicht vorgeschrieben ist) + geh zu Prüfung (die natürlich sein muss
![]() ![]() Grüße, Reinhard - ich darf z.B. einen Fahrradladen mit Reparaturbetrieb aufmachen + Lehrlinge ausbilden, obwohl ich keine Ahnung davon habe. |
#20
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Wieso "aber" ? Genau das ist es doch, was Bartho wissen will. Dafür müssen die sich den Vertrag durchlesen und er spart sogar die Erstberatungsgebühr...
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gregor ![]()
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#21
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Hallo, wenn er in Schichten arbeitet ist das schon anstrengend alles unter einen Hut zu bringen.
Prinzipiell rate ich jeden, der wirklich Interesse an seinem Beruf hat, den Meister zu machen. Handwerksmeister sind die besseren Liebhaber. ![]() Ich habe meinen Meister neben dem Beruf machen müssen. Das war schon manchmal grenzwertig. Mag aber meinen Beruf auch! Wenn eh kein Interesse besteht, dann Vertrag kündigen und Schmerzensgeld bezahlen und fertig. Da kann die Kammer doch nichts für, dass der Job nicht mehr gefällt.
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Gruß Gerd |
#22
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#23
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![]() Zitat:
Aber da er von Schicht schreibt, wird er in die Industrie gehen- da interessiert ein Handwerksmeister 0,00. Die haben ihre Industriemeister, die mit den Handwerken nix zu tu haben- eher nur Zahlenverwalter ![]() interessant ist auf jeden Falle die Option, das man irgendwann nebenbei ein eigenes Geschäft aufmachen kann - die Freischichten geben einem oft genügend Zeit dafür. und dann ist der alte Meister Gold wert. Evtl in der Firma nen Gang runter und Teilzeit, dafür daheim in Ruhe mehr Kohle machen ![]()
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Ohne Worte
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#24
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Meister mal eben so mitnehmen?
Ich weiß ja nicht wie das heute so ist, aber zu meiner Zeit war das ein dickes Brett. Zu Beginn waren wir 44 Meisterschüler. Nach 2 Jahren Abendschule waren noch 20 Leute übrig. 9 haben die Prüfung bestanden. In den Vollzeitkursen war die Quote allerdings besser. Das war Mitte der 80er Jahre.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#25
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Hi?
Wenn Du den Beruf, wie geschrieben, nicht auf Dauer ausüben willst, bist Du für eine Meisterstelle sicher nicht geeignet . Schreibe es als Lehrgeld ab. Du bist, auch von deiner Denke her, nicht so weit einen Meisterposten o. ä. auszufüllen. ![]() Wenn Du nicht mal AGB's und Verträge lesen kannst. ![]()
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