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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Darf man.
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#27
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Zitat:
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#28
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#29
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@sea-commander
Ja man darf in Frankreich Grundsätzlich 130 km/h mit Anhänger fahren. Es kann dir nur passieren, wenn der Anhänger vom Hersteller nicht für 130 km/h Freigegeben ist, das deine Versicherung nicht mehr Zahlt bzw. das Geld hinterher wieder haben will.
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
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#30
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Zitat:
Nochmal: Ist der Anhänger bis 100 zugelassen (!) darfst du nirgendwo damit schneller fahren, ist er nur bis 80 km/h zugelassen darfst du auch nur 80 fahren, denn diese km/h Begrenzung gilt für das Fahrzeug grundsätzlich. Was passieren kann? Fand der Unfall bei höherer Geschwindigkeit statt, kann es passieren das die Versicherung Probleme macht. |
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#31
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Hallo,
bin jetzt leicht durch den Wind. Habe letztes Jahr die 100 km/h-Zulassung erhalten, Voraussetzung war(?) wie bereits alles geschrieben + Schlingerstopp. Somit ist die 100 Zulassung Fahrzeugunabhängig, (dachte ich bis heute oder ist es noch so?) Gruß Oli |
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#32
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Die 100er Zulassung für Deinen Trailer gilt immer dann, wenn das Zugfahrzeug die entsprechenden Einrichtungen aufweist. Das kann ein beliebiges Zugfahrzeug sein, wenn nur die geforderten Eigenschaften vorhanden sind. Insofern ist die Zulassung in der Tat Fahrzeugunabhängig.
Das steht aber in der Zulassung Deines Trailers auch so drin. Grüße Matthias. |
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#33
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#34
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Hi Fjalar,
in meiner 100-Zulassung steht allerdings nicht von dem Zugfahrzeug, wäre auch blöd, da ich öfters die Fahrzeuge wechsle, somit kann deine Aussage in Hinblick auf den Schlingerstop so nicht stimmen. Gruß Oli |
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#35
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Zitat:
Wobei 100kn/h... da haben schon ganz andere drüber gelästert... |
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#36
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Zitat:
http://www.anhaengerhandel.de/tempo100.html Grüße Joachim |
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#37
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Gruß Jörg |
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#38
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Code:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen. Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht Stoßdämpfer montiert Reifen waren neu darauf gabs dann eine Bescheinigung vom TÜV ,mit der bin ich zum Landkreis und habe mein 100er Schild für den Anhänger bekommen. das wars meine Mondeo wiegt Leer 1555 KG mein Anhänger hat ein ZGG. von 1700KG heißt nach der neuen Formel: 1555 KG x 1,1 = 1710,5 KG ohne Schlingerkupplung 1555 KG x 1,2 = 1866 KG mit Schlingerkupplung somit reicht mein Mondeo für den Trailer mit 100KM/H
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Gruß Sven |
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#39
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Hallöchen,
nochmal zur Geschwindigkeit... Auf dem Typenschild der Achse steht keine Angabe darüber, nur: BN: 20 Typ: B 1600-1 A: K09 97 F: 811xxx Achslast: EA 1600 kg TA 1500 kg Bedeutet, keine Angabe gleich max. 80 km/h? Gruß Martin |
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#40
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Zitat:
finde den Link den Joachim eingestellt hat eigentlich ganz glaugwürdig (insbesondere weil er von einem Händler eingestellt ist...). Hast Du eventuell nen Link der Deine Aussage stützt? Hab nämlich auch vor meinen Trailer auf 100 km/h zuzulassen... bin nur jetzt ein bissel verwirrt wg. der vielen unterschiedlichen Aussagen Gruß Thomas |
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#41
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Zitat:
Glaub ich nicht, mal den Hersteller fragen !
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Viele Grüße Dieter |
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#42
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das ganze nochmal von der DEKRA
Hier Code:
Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus: kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
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Gruß Sven |
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#43
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Die 100km/h Zulassung für den Trailer hat mit dem Zugfahrzeug nichts mehr zu Tun.
Man kann jetzt jedes Zugfahrzeug vor einen 100km/h Trailer spannen. Bei der Zulassungsstelle bekommt man auch nur noch eine 100er Tafel zum Anbringen am Trailer, für das Zugfahrzeug gibt es nichts.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
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#44
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Die anderen scheinen Recht zu haben, meine 100km/h Zulassung ist schon 2 Jahre her, hatte den Link nicht gelesen bevor ich geantwortet habe
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Gruß Jörg |
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#45
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Zitat:
Das ist seit Ende Sep. Okt.? 2005 Geschichte! „Das Zugfahrzeug wird nicht mehr betrachtet“ Es muss natürlich die Voraussetzungen erfüllen. Gibt also nur noch die 100er Plakette (nicht gesiegelt?) fürn Hänger, und die berichtigten Papiere fürn Hänger. Auch eine TÜV- Vorführung wäre nicht mehr erforderlich. Der angegebene Link sagt alles aus, aber: auch die 100er Plakette fürn Hänger ist norm. auch nicht mehr gesiegelt! @Jörg: (Das wusste z.B. auch meine örtliche Zulassungsstelle im Mai 2006 noch nicht, die machten das nach dem alten Verfahren. Musste ein bisschen „Aufklärungsarbeit“ leisten.)
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Grüße von Herbert |
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#46
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Zitat:
aber auch das stimmt nur zur Hälfte. Das Zugfahrzeug muß gewisse technische Vorraussetzungen erfüllen (s.o.), kann dann (also in Erfüllung dieser technischen Vorraussetzungen) aber jedes Beliebige sein. Also einfach 'nen 98er Benz mit nachträglich montierter AHK nehmen, das funzt nicht. Grüße Matthias. |
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#47
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Warum,
hat ein 98-er Benz kein ABS und was soll der Zusatz, nachträglich angebaute AHK? Wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, Gewicht + ABS ist das normalerweise kein Problem. Gruß Oli |
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#48
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Schau' einfach in die Zulassung deines Hängers, da steht's drin, irgendwas von Schlingerschutzeinrichtung oder so. Habe meine jetzt gerade nicht zur Hand.
Grüße Matthias. |
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#49
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Hi Matthias,
habe jetzt meine 100-Zulassung aus dem Auto geholt. Ich zitiere: "Der Anhänger ist mit einer Zugkugelkupplung mit Stabiliserungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli2003 " ausgerüstet. Somit kann ich meinen Taddemanhänger mit zgG von 2000 kg mit einem Audi A4 mit einer 100-er Zulassung fahren. Leermasse 1670 kg * 1,2 = 2004 kg Darf allerdings nur 1800 kg ziehen, von demher habe ich noch Luft. Ansonsten hätte ich mit dieser neuen Regelung keine 100 km/h Zulassung bekommen (Gewichtsverhältnisse). Gruß Oli |
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