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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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BVerwG hat über die Frequenzschutzbeiträge entschieden
Das Musterverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 über die Beiträge für den See- und Binnenschifffahrtsfunk ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie voll inhaltlich bestätigt. Lediglich die Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) bedurften einer geringfügigen Anpassung.
Die Rechnungen für die Jahre 2015 und 2016 sind raus. Ich habe meine heute erhalten. Es waren 23 Euro. Damit kann man leben, denke ich |
#2
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meine kam vor 4 wochen an... auch 23€
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Zitat:
Aber nicht ALLE. Immer wieder taucht in den Wassersport- Foren das Gejammere von armen , ausgebeuteten Skippern auf , die an den Gebühren den Untergang des Rechtsstaats erkannt haben wollen , bzw. erkennen wollen.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#4
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Waren es 23,- Euro pro Jahr?
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--------------- Gruß Christof Stammtisch Mitte https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968 |
#5
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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...wir in Österreich zahlen für die Funkanlage ca. 37 Euro (in 2 Monaten)
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liebe Grüße Raimund |
#7
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Selbst wenn das jetzt im Sinne der Behörde entschieden wurde: die Verfechter der gegenteiligen Position haben gute Gründe gehabt, die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln. Das ist ihr gutes Recht und die Höhe der Steuer oder Beiträge ist für die Beurteilung nur ein nachgeordneter Gesichtspunkt.
Die Sache scheint ausgestanden, aber es wäre unfair die Verlierer als kleingeistige Wutbürger zu umschreiben. In meinen Augen ist Rechtsstaat, dass sich widersprechende Auffassungen fair vertreten werden können und eine Instanz den Streit dann entscheidet. So neutral sollte mit dem Ergebnis umgegangen werden. My 2cts Gerhard
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#8
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Zitat:
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#9
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naja 23€ in 2 Jahren... das sind grad mal 11,5 € JAhr also nicht mal ganz 1€ im Monat...
Wenn viele hier den Schlüssel rumdrehen um aus ihrem Steg rauszufahren ist ja schon mehr Geld durch den Auspuff rausgegangen als der Betrag... zudem wird uns eine Infrastruktur geboten die ja auch bezahlt werden muss..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Ist doch logisch! Von A bis ans Meer ist es doch viel weiter, als von D aus!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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Völlig ignoriert wird allerdings die Tatsache, dass die Erhebung dieser Abgabe (Tatbestand erfassen, Rechnung schreiben, verschicken, Zahlungseingang verbuchen, bei Nicht-Zahlung mahnen etc.) vermutlich mehr Kosten verursacht, als durch die Gebühr hereingeholt wird.
Gruss Gerd |
#12
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Zitat:
Daten werden mit der Frequenzzuteilung einmal im System eingegeben... alle zwei Jahre drückt ein Mitarbeiter auf einen Knopf (falls überhaupt) Kosten werden vom System je nach Laufzeit automatisch berechnet und dem jeweiligen Nutzer zugeschrieben.... Druck, in den Umschlag, Versand der Briefe... alles automatisch... sogar bei Erinnerungen... ein Sachbearbeiter bekommt 2000 Fälle auf den Tisch... Knopfdruck alle Erinnerungen werden gedruckt und verschickt (mit Erhöhung natürlich)… Erst bei Widerspruch gegen einen solchen bescheid beginnt die richtige Arbeit... Meine Bekannte Arbeit beim Finanzamt … Wenn der Bescheid bestätigt ist wird dieser auch automatisch gedruckt und versendet... sie macht schon lange keine Briefe mehr zu...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
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Da ich sowohl Seefunk als auch AFU betreibe, kann ich immerhin auch die Gegenleistungen würdigen.
Seefunk/Binnenfunk : Schleusenfunk, Revierfunk, Radarberatung , Hafenbehörde , ... kann alles genutzt werden. AFU : Nix Vergleichbares zum Schiffsfunk. Und JA , eine Sonntags- Kaffeefahrt in die Ems verballert mehr Sprit als das "Jahresabo" Seefunk. Seien wir doch froh , nicht mit den Landfahrzeugen gleichgestellt zu sein , u.a. mit Kfz Steuer - änlichen Abgaben oder TÜV .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#14
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Zitat:
Das EMVG-Gesetz gilt ja fürALLE Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. Die Aufgaben der B-Netz Agentur hierzu sind im § 22 genannt. Der EMVG-Beitrag müsste dann auch z.B. für jede Microwelle fällig werden Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
lg, justme
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#16
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Zitat:
Die Maßnahmen nach den §§ 23 und 24 richten sich aber gegen konkrete Wirtschaftsakteure und der § 27 gegen Eigentümer oder Betreiber, deren Betriebsmittel*) die Bestimmungen des EMVG nicht einhalten. Welche der durch die §§ 23,24 und 27 entstehenden Kosten werden denn von den Senderbetreibern verursacht Oder anders gefragt, warum müssen dann alle Senderbetreiber und nicht nur diejenigen, die durch ihr Verschulden Maßnahmen erforderlich machen, diese Maßnahmen finanzieren = Verursacherprinzip Gruß Lutz *) Also z.B. eine nicht störungsfreie Mikrowelle
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Ich hatte schon befürchtet, dass es im Oktober keinen neuen Thread dazu gibt. Gerade noch geschafft
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=290900
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#18
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.... und was willst Du und damit jetzt sagen? Lass uns doch diskutieren. Du brauchst ja selbst nur die Finger von der Tastatur zu lassen, wenn Du glaubst, dass schon alles gesagt ist.
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#19
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Moin moin,
Zitat:
Da würden mir jetzt zwei mögliche Orte zum Suchen einfallen - zum Einen war ja genau der EMVG-Beitrag Bestandteil der Klage vor dem BVerwG, von daher würde ich vermuten, in der Urteilsbegründung sollte sich dazu was finden lassen. Leider ist da Einzige, was ich mit etwas Suchen bisher gefunden hab das Urteil 9 C 23.14, wo es um die Erhebung und Festsetzung des EMVG-Beitrags für eine Rundfunkanstalt (und obendrein nach der alten Fassung des EMVG) ging. Interessant ist allerdings der dritte Leitsatz: Zitat:
Und da steht zu §31: Zitat:
Und von der rein technischen Seite - der Betrieb einer Sendeanlage ist in meinen Augen schon rein prinzipiell anfälliger dafür, EMV-Störungen zu verursachen als z.B. der einer Mikrowelle oder eines reinen Empfangsgeräts. Eine Sendeanlage läßt sich vom Prinzip her halt schonmal nicht im Worst Case in eine komplett abgeschirmte Einhausung einbauen... lg, justme
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#20
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Ich habe das gestern bekommen. Ich muss zu meiner Schande gestehen das ich mir das noch nicht mal richtig durchgelesen habe und auch gar keine Lust habe mich in das Thema einzulesen. Wird schon richtig und berechtigt sein. Also grade bezahlt und fertig.
Gruß Achim P.S. Früher musste man jede Fernsteuerung im 35 MHz Bereich für Modellflugzeuge etc bei der Post anmelden. Das hat immer 50 DM für 10 Jahre gekostet. Was das für einen Sinn hatte habe ich auch nie verstanden, ich habe es aber trotzdem gemacht. Heutzutage fliege ich im 2,4 GHz Bereich, da muss man nichts mehr anmelden oder zulassen
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#21
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Zitat:
Gruß Axel |
#22
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das ist nicht sache des Sachbearbeiters... sondern der IT
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Und überhaupt ... Ich fühle mich diskriminiert! Bin 10.000Km von D entfernt und hatte letztens trotzdem genauso eine Rechnung über 23,-€ in der Post. Sauerei!
Zitat:
mfg Martin (SCNR) [und ja, das ist längst bezahlt...][und ist eh immer noch 1/3 billiger als die Modellflughaftpflicht pro Jahr] |
#24
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Zitat:
Senderbetreiber müssen den Beitrag nach EMVG bezahlen, weil es so im EMVG steht Hat für mich trotzdem so einen Charakter wie "Schutzgeld", die Senderbetreiber zahlen dafür, dass ihnen unzulässige Störungen vom Hals gehalten werden. Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, nach dieser Logik müssten diese als die Begünstigten einen "Blitzer-Beitrag" zahlen. Gruß Lutz P.S. "Meine" 23,- € sind schon bezahlt.
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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Moin moin,
Zitat:
Andererseits spielt das Verursacherprinzip ja durchaus eine Rolle, und zwar in der Festlegung der Höhe der Beiträge (wie auch bei den Gebühren nach TKG)... und offenbar ist der entsprechende Aufwand, bezogen auf den einzelnen Nutzer, bei Seefunkanlage relativ gering, was sich dann in einer sehr niedrigen (verglichen mit andern Funkdiensten) EMVG-Abgabe äußert. lg, justme |
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