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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Busgeld für Fahrten mit 2,60m Breite ohne Genehmigung.
Ich wollte nachgesehen, wie schlimm es wäre mit 2,60m Breite zu fahren, falls man die rechtzeitige Genehmingung (Antrag) vergessen hat, finde aber im Busgeldkatalog nur Angaben zu Überladung und nicht zu Überbreite. Auch bei Ladungssicherung findet man nur "Überhang nach Hinten" oder Höhenverstöße.
Bin ich blind? Kann mir jemand helfen? gruss Ralph |
#2
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theoretisch bleibt dein Gefährt stehen bis die Genehmingung da ist...
die Geldstrafe ist da wohl das kleinere Übel... https://www.bussgeldkatalog.net/stra...nung/70-stvzo/ Zitat: Eine Sondergenehmigung ist bei Überbreite und Überlänge der Anhänger bzw. Zugmaschinen zu beantragen. Die Überbreitengenehmigung oder andere Urkunden, die die Ausnahmen gestatten, müssen stets im Fahrzeug mitgeführt und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Fehlt die Sondergenehmigung ganz, kann sogar die Weiterfahrt untersagt werden
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Wobei die Genehmigung für die Überbreite (2,55m-3m) in Deutschland ja schnell zu bekommen ist.... und auch lange gültig ist....
wer da ein Risiko eingeht sollte auch stehen bleiben...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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60 Euro, Tatbestandsnummer 33260 Verstoss gegen Paragraf 32 StVZO.
Gruss Jan
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Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic! |
#5
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332600
60 Euro bei fahrlässiger Begehung, da Abmessungen bekannt sind/sein sollten =Vorsatz =120 Euro, Weiterfahrt untersagt. 1 Punkt Nervig. Hol dir eine Genehmigung, fertig und dann gute Fahrt. Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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#6
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viel schlimmer würde ich es finden wenn was Passiert und du keinen Versicherungsschutz hast....
(Haftpflicht übernimmt die Schäden beim Unfallgegner und holt bei dir bis zu einer gewissen Höhe das Geld wieder... auf deinen Eigenen Schäden am Boot, Trailer und Auto bleibst du sitzen da hilft auch keine Bootskasko)..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Die Frage war nicht nach Bußgeld, sondern nach dem Busgeld! Da kann ich nur für Berlin antworten, hier kostet der AB-Fahrschein 2,40€.
Sorry, die Vorlage war zu schön. Ich bin auch wieder weg.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#8
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk |
#9
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Zitat:
2,80 € AB mfg Peter
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#10
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Zitat:
Viele hier vermessen sich leicht und bringen dann nur 2,54m raus . Haben vermutlich ein besonderes Massband .
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#11
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Mich haben sie mal an der SLO Grenze angehalten und gemeint das Boot wäre breiter wie 2,50m.
Sage ich wieso, nur so Pie mal Auge? Ja, sieht so aus. In meinem Schein stand 2,45m, den habe ich Ihnen gezeigt. Da haben sie mich weiter gewunken.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#12
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Ich wurde bei der Überführung meines RIBs aus England auch in Deutschland von der Autobahnpolizei auf Verdacht der Überbreite herausgefischt .
Frage : Wie breit ist das Boot ? Antwort : 2.65m - deshalb habe ich auch Luft abgelassen . Polizei - Gute Weiterfahrt . Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss Jürgen |
#13
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Zitat:
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#14
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Zitat:
Aber alles gut. Du gehörst sicher auch zu denen, die strikt 79 km/h fahren
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#15
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Das Bußgeld beträgt € 1.200,00, wenn Du gleichzeitig mit dem Gespann ein Berufsschiff versenkst
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#16
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Zitat:
Ich gebe hier keine Tips fürs Tricksen. Nur weil der Kontrolle das Boot optisch zu breit erschienen ist, die hätten ja messen können, das Boot ist nur 2,45 m Breit, da würde nichts getürkt. Aber optisch kann man sich schon mal sehr schnell verschätzen. Besonders wenn eine Ganzpersening drauf ist. Und schätzen hat nichts mit der Realität und messen zu tun.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden )
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#17
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Hallo zusammen,
meine 2655 Bayliner soll ja nun nach 20 Jahren zurück nach Germany. Dank diesem Thread ist mir nun eingefallen, dass der Kahn laut den Original Deutsch/Englischen Prospekten von 1999 2,57 m breit ist, also 2cm zuviel. In der Zulassung steht 2,55m. Frage 1 an die Trailerkapitäne: Ist denn schon mal jemand für 2 cm Überbreite bzw. ähnlich breites Boot still gelegt worden während der Reise ? Frage 2: Praktisch müsste ich ja für jedes Land Kroatien, Slowenien, Österreich, Deutschland eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Bis auf Deutschland ich keine Ahnung wie man daran kommen soll. Jemand ein paar Tips? Danke im voraus, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#18
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Zitat:
schau dir mal an was du benötigst bei Überbreite... in manchen der genannten Ländern sogar ein Begleitfahrzeug...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#19
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Zitat:
wenn bei dir nichts getürckt wurde ist doch alles OK... bei vielen anderen ist dies nicht der Fall... da werden in den Papieren schnell mal ein paar cm abgezogen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Zitat:
Die Polizei sollte sich also auskennen (viel werden selber Boot fahren). Und kontrolliert auch gerne mal "schwerpunktmässig". Wirklich schwer was zu finden ist´s ja meistens nicht (Ladungssicherung, Beleuchtung, Propeller geschützt....). Die Breite war aber noch nie dabei. Auch von denen die in den Süden trailern hab ich noch nie was wegen der Breite gehört.....solange man durch die Mautstationen passt 2 oder 4 cm. Leute. Toleranzen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#21
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gibt es keine...
nur Beamten die vielleicht auch mal ein Auge zu drücken
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#22
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Na die Toleranzen im Bootsbau würd ich schonmal als sehr grob einschätzen wollen. Das sieht man doch alleine an den Gewichtsangaben ........
Und: Mit nem Massband kann das eh keiner genau genug messen, deswegen alleine werden die Beamten sich net auf unnötige Haarspaltereien einlassen wollen. P.S.: Genauso wie die im Nutzfahrzeugbau. Wurde eigentlich schonmal so ein Sattelauflieger nachgemessen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#23
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Früher hieß Schiffbau alternativ auch Schiefbau
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Gruß Martin
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#24
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Zitat:
die Amiboote haben spätestens ab 23 Fuß i. d. R. 2,59 m Breite. Habe ich auch im Schein seit Jahren eingetragen. Noch nie Probleme mit gehabt. Kenne auch keinen, der Probleme bisher hatte, trotz Kontrolle. Gibt es einen -Kollegen, der wegen der Breite von 2,59 m schonmal belangt worden ist?
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Viele Grüße Thomas
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#25
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Hallo,
Zitat:
Bei der Abnahme von Sonder-/Schwehrtransporten ist das Einmessen vor Abfahrt ja sogar durchaus die Regel. Also möglich scheint das schon zu sein. Bis dann Dominic
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