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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Dieseltankstelle
Ich bin am überlegen mir soetwas zu kaufen https://www.ebay.de/itm/1Stk-400-Lit....c100227.m3827 (PaidLink)
Hintergrund ich möchte mein Boot selber betanken, zum einen habe ich Diesel zu Hause, für andere Preise wie im Hafen aufgerufen werden. Den Transport würde ich mit einem Ford Ranger also einen Pick UP machen wollen. Darf ich das, es gibt eine sogenannte Handwerkerreglung, die den Transport erlaubt, falle ich darunter, bsw. was passiert wenn ich erwischt werde? freundliche Grüße Eckhard |
#2
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Darfst du meines Wissens nicht....
es dürfen mx. 240l in max. 60l Gebinden Privat transportiert werden. die Gefässe brauchen eine Zulassung Kunstoffkanister max. 5 Jahre nutzen. Wenn du das Boot Tankst fällst in dem Moment nicht mehr unter die Handwerkerregelung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Wassetankstellen sind ja nicht ohne Grund teuer, sie haben einen immensen behördlichen Aufwand und tausend Vorschriften, die sie einhalten und überwachen müssen
Es grüßt der Tomber
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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#4
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So sieht das dann aus wenn ich Tanke....
Bootstankstelle ist zu weit entfernt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Zitat:
OT. ......das sieht ja aus wie bei mir........... @Volker: Glückwunsch zum 23.000sten...
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Gruß Rolf
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#6
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Moin moin,
Zitat:
Zusätzlich gibt es aber in der ADR noch die 1.1.3.1 c), ich denke das war es, aorauf der OP hinauswollte - da wäre dann die 1000-Punkte-Regel als erstes zu beachten (mit Diesel kein Problem, 1L=1Pkt) und als zweites die Menge von 450L pro Versandstück (worauf der hier angeführte Behälter wohl dimensioniert ist), aaaber... 1.1.3.1 c) ADR gilt nur für Transporte 'im Rahmen der betrieblichen Haupttätigkeit', ausdrücklich nicht für Transporte zur internen oder externen Versorgung. Da könnte man mit 450L Diesel auf der Pritsche tatsächlich schon in deutliche Erklärungsnöte kommen... ich würde das nicht machen, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich damit auskennt. lg, justme |
#8
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Zitat:
Falls Du Dir Kanister kaufen willst, nimm zertifizierte 20 Ltr - Belchkanister (gibt es in jedem Baumarkt) die haben im Gegensatz zu Kunstoffkanistern auch kein Verfallsdatum. Gruß Uwe
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"Prognosen sind immer schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen !" (Niels Bohr) |
#9
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Danke schon mal für die Antworten
Ich habe schon Fahrzeuge denen ich mal Diesel nachbringen muß. Deshalb habe ich auch hier im Forum gefragt, ist doch sicher jemand da, der sich mit den Bestimmungen auskennt. sind denn kleiner Behälter sb. 60 l Trolli dafür geeignet und zugelassen? freundliche Grüße Eckhard |
#10
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Zitat:
Wenn du gewerblich damit Fährst darfst du das ... Boot Tanken als gewerblich zu bezeichnen musst du dann aber erklären.. Wprde mir leiber 10x 20l Kanister auf die Pritsche Stellen ... in Stahl.
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#11
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Warum ein Nicht-Vorliegen der Vorraussetzungen eines Ausnahmetatbestands (hier: Mengenüberschreitung der Freigrenzen in 1.1.3.1 a)) dann direkt dazu führen sollte, daß der Transport vollständig unzulässig sein würde geht weder aus der ADR, der GGVSEB noch dem GBefGG hervor - man könnte ja theoretisch auch als Privatperson unter vollständiger Beachtung der ADR-Vorschriften einen Gefahrguttransport durchführen (was bei den Meisten dann wohl an dem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug scheitern würde, selbst wenn man die vorgeschriebenen Schulungen absolviert hätte, daher 'theoretisch'). Ich sehe in der Tat das größere Problem in der Definition "in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit", die allgemein übliche Anerkennung bei Kraftstofftransport in Abgrenzung zu der explizit aufgeführten "internen oder externen Versorgung" sieht wohl so aus, daß auf den sofortigen Verbrauch abgestellt wird (also z.B. NICHT zulässig der Transport zum Befüllung des Tankcontainers auf der Baustelle, wohl aber zulässig der Transport des 450L-Behälters, wenn dessen Inhalt direkt in ein oder mehrere Maschinen verfüllt wird). lg, justme |
#12
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Ich halte mich daran...früher war alles besser....
Letzte Änderung 17.04.2015: "1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Gütereinzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt; " (Bundesgesetzblatt Teil II 2015 Nr. 13 vom 08.05.2015) Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk |
#13
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Zitat:
Hab ne Präsentation von 2008 wo das so drinsteht.
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#14
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"Prognosen sind immer schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen !" (Niels Bohr)
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#15
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Wie oft musst Du denn tanken, um die 834,50 € reinzuholen?
Oder geht es um die Steuerersparnis ?
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#16
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Zitat:
Wenn man von 20ct Preisunterschied zwischen normaler Tanke und Bootstanke ausgeht, rechnet sich das nach "nur" 4.200 Litern.
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Viele Grüße Michael |
#17
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Nein es geht nicht um Steuerersparnis, 1.ich habe Diesel für ein Jahr günstig gekauft, 2 Bei uns wollen die 40 Cent über Tankstellenpreis haben. 3. Ich brauche den Tank auch für meine gewerblichen Fahrten.
freundliche Grüße Eckhard |
#18
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Zitat:
So lsnge du den tank gewerblich nutzt alles ok... sobald du das boot tankst ist es nicht mehr gewerblich
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#19
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Wenn Du den Tank gewerblich kaufen und nutzen willst und ihn dann sowieso hast warum fragst du dann noch ob Du damit das Boot tanken darfst?
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Gruß Martin Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren.
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#20
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Weil die Fahrt zum Hafen ja nicht unter der gewerblichen Fahrt fällt, gut ich kann unterwegs immer sagen ich bin zu meinem gewerblichen Fahrzeugen unterwegs, aber sieht mich jemand das Boot tanken, kann ich das schwer mit meiner gewerblichen Tätigkeiten begründen. Wenn mich der hiesige Tankwart sieht und mir nicht gut gesinnt ist, weil Ihn ein Tankgeschäft entgangen ist, ist mir lieber ich weiß den rechtlichen Status
freundliche Grüße Eckhard |
#21
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Zitat:
Das Teil wär mir auch zum Versorgen der Baustellen zu teuer.. Gewerblich gilt ja die 400l und das sind 20x 20l Kanister. Privat lässt du halt einige Kanister leer.. oder zuhause... das dürfte wesentlich günstiger sein als die Tanke... Eine 12V pumpe oder ein Schüttelschlauch sind ja für nen Appel und ein Ei zu bekommen.
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#22
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Zitat:
Mir nicht. Die Kleckerei mit den Kanistern ist doch Mist. Mit Pumpe und Zapfhahn ist das doch wesentlich komfortabler.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#23
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Zitat:
Zudem kann man auch aus einem Kanister Pumpen.... einfach eine Dieseltaugliche 12 Pumpe und an die Batterie...
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#24
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Zitat:
habe allerdings Stahlblechkanister
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Gruß, Gregor |
#25
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Werde auch nach und nach tauschen...
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