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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.06.2018, 13:32
ecki32 ecki32 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Dieseltankstelle

Ich bin am überlegen mir soetwas zu kaufen https://www.ebay.de/itm/1Stk-400-Lit....c100227.m3827 (PaidLink)


Hintergrund ich möchte mein Boot selber betanken, zum einen habe ich Diesel zu Hause, für andere Preise wie im Hafen aufgerufen werden.
Den Transport würde ich mit einem Ford Ranger also einen Pick UP
machen wollen.
Darf ich das, es gibt eine sogenannte Handwerkerreglung, die den Transport erlaubt, falle ich darunter, bsw. was passiert wenn ich erwischt werde?
freundliche Grüße
Eckhard
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  #2  
Alt 06.06.2018, 13:49
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billi billi ist gerade online
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Standard

Darfst du meines Wissens nicht....

es dürfen mx. 240l in max. 60l Gebinden Privat transportiert werden.
die Gefässe brauchen eine Zulassung
Kunstoffkanister max. 5 Jahre nutzen.

Wenn du das Boot Tankst fällst in dem Moment nicht mehr unter die Handwerkerregelung.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #3  
Alt 06.06.2018, 14:42
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Standard

Wassetankstellen sind ja nicht ohne Grund teuer, sie haben einen immensen behördlichen Aufwand und tausend Vorschriften, die sie einhalten und überwachen müssen

Es grüßt der Tomber
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Gruß vom Tomber

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Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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  #4  
Alt 06.06.2018, 14:47
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billi billi ist gerade online
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Standard

So sieht das dann aus wenn ich Tanke....
Bootstankstelle ist zu weit entfernt.
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  #5  
Alt 06.06.2018, 14:51
dirtyharry dirtyharry ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So sieht das dann aus wenn ich Tanke....
Bootstankstelle ist zu weit entfernt.

OT.

......das sieht ja aus wie bei mir...........
@Volker: Glückwunsch zum 23.000sten...
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Gruß Rolf


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  #6  
Alt 06.06.2018, 14:54
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
@Volker: Glückwunsch zum 23.000sten...
oh Danke
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  #7  
Alt 06.06.2018, 15:10
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Darfst du meines Wissens nicht....

es dürfen mx. 240l in max. 60l Gebinden Privat transportiert werden.
die Gefässe brauchen eine Zulassung
Kunstoffkanister max. 5 Jahre nutzen.

Wenn du das Boot Tankst fällst in dem Moment nicht mehr unter die Handwerkerregelung.
das ist die Freistellung von Gefahrguttransport durch Privatpersonen (ADR 1.1.3.1a), die hilft hier aufgrund der Forderung nach "einzelhandelsgerecht abgepackt" nicht weiter.
Zusätzlich gibt es aber in der ADR noch die 1.1.3.1 c), ich denke das war es, aorauf der OP hinauswollte - da wäre dann die 1000-Punkte-Regel als erstes zu beachten (mit Diesel kein Problem, 1L=1Pkt) und als zweites die Menge von 450L pro Versandstück (worauf der hier angeführte Behälter wohl dimensioniert ist), aaaber...
1.1.3.1 c) ADR gilt nur für Transporte 'im Rahmen der betrieblichen Haupttätigkeit', ausdrücklich nicht für Transporte zur internen oder externen Versorgung. Da könnte man mit 450L Diesel auf der Pritsche tatsächlich schon in deutliche Erklärungsnöte kommen... ich würde das nicht machen, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich damit auskennt.

lg, justme
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  #8  
Alt 06.06.2018, 15:25
mon1958 mon1958 ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das ist die Freistellung von Gefahrguttransport durch Privatpersonen (ADR 1.1.3.1a), die hilft hier aufgrund der Forderung nach "einzelhandelsgerecht abgepackt" nicht weiter.
Zusätzlich gibt es aber in der ADR noch die 1.1.3.1 c), ich denke das war es, aorauf der OP hinauswollte - da wäre dann die 1000-Punkte-Regel als erstes zu beachten (mit Diesel kein Problem, 1L=1Pkt) und als zweites die Menge von 450L pro Versandstück (worauf der hier angeführte Behälter wohl dimensioniert ist), aaaber...
1.1.3.1 c) ADR gilt nur für Transporte 'im Rahmen der betrieblichen Haupttätigkeit', ausdrücklich nicht für Transporte zur internen oder externen Versorgung. Da könnte man mit 450L Diesel auf der Pritsche tatsächlich schon in deutliche Erklärungsnöte kommen... ich würde das nicht machen, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich damit auskennt.

lg, justme
Und deswegen hat Volker mit seinem Hinweis recht. Es ist "Privatleuten" nicht erlaubt sich außerhalb der ADR 1.1.3.1a zu bewegen. Deswegen mein Rat an Eckhard: Diesen Tank nicht kaufen und sich an die Vorgaben - wie von Volker richtig dargestellt - halten.
Falls Du Dir Kanister kaufen willst, nimm zertifizierte 20 Ltr - Belchkanister (gibt es in jedem Baumarkt) die haben im Gegensatz zu Kunstoffkanistern auch kein Verfallsdatum.

Gruß
Uwe
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"Prognosen sind immer schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen !" (Niels Bohr)
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  #9  
Alt 06.06.2018, 15:32
ecki32 ecki32 ist offline
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Danke schon mal für die Antworten
Ich habe schon Fahrzeuge denen ich mal Diesel nachbringen muß.
Deshalb habe ich auch hier im Forum gefragt, ist doch sicher jemand da, der sich mit den Bestimmungen auskennt.
sind denn kleiner Behälter sb. 60 l Trolli dafür geeignet und zugelassen?
freundliche Grüße
Eckhard
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  #10  
Alt 06.06.2018, 15:39
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Zitat:
Zitat von ecki32 Beitrag anzeigen
Danke schon mal für die Antworten
Ich habe schon Fahrzeuge denen ich mal Diesel nachbringen muß.
Deshalb habe ich auch hier im Forum gefragt, ist doch sicher jemand da, der sich mit den Bestimmungen auskennt.
sind denn kleiner Behälter sb. 60 l Trolli dafür geeignet und zugelassen?
freundliche Grüße
Eckhard

Wenn du gewerblich damit Fährst darfst du das ... Boot Tanken als gewerblich zu bezeichnen musst du dann aber erklären..


Wprde mir leiber 10x 20l Kanister auf die Pritsche Stellen ... in Stahl.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 06.06.2018, 16:03
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von mon1958 Beitrag anzeigen
Und deswegen hat Volker mit seinem Hinweis recht. Es ist "Privatleuten" nicht erlaubt sich außerhalb der ADR 1.1.3.1a zu bewegen. Deswegen mein Rat an Eckhard: Diesen Tank nicht kaufen und sich an die Vorgaben - wie von Volker richtig dargestellt - halten.
Falls Du Dir Kanister kaufen willst, nimm zertifizierte 20 Ltr - Belchkanister (gibt es in jedem Baumarkt) die haben im Gegensatz zu Kunstoffkanistern auch kein Verfallsdatum.

Gruß
Uwe
das ist m.E. ein unzulässiger Umkehrschluß des Ausnahmetatbestands nach 1.1.3.1 a) ADR und widerspricht der Definition des 'Unternehmens' in 1.2 ADR:
Zitat:
Unternehmen: Jede natürliche Person, jede juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck, jede Vereinigung oder jeder Zusammenschluss von Personen ohne Rechtspersönlichkeit mit oder ohne Erwerbszweck
sowie jede staatliche Einrichtung, unabhängig davon, ob diese über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder von einer Behörde mit Rechtspersönlichkeit abhängt.
(Fettung von mir).
Warum ein Nicht-Vorliegen der Vorraussetzungen eines Ausnahmetatbestands (hier: Mengenüberschreitung der Freigrenzen in 1.1.3.1 a)) dann direkt dazu führen sollte, daß der Transport vollständig unzulässig sein würde geht weder aus der ADR, der GGVSEB noch dem GBefGG hervor - man könnte ja theoretisch auch als Privatperson unter vollständiger Beachtung der ADR-Vorschriften einen Gefahrguttransport durchführen (was bei den Meisten dann wohl an dem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug scheitern würde, selbst wenn man die vorgeschriebenen Schulungen absolviert hätte, daher 'theoretisch').
Ich sehe in der Tat das größere Problem in der Definition "in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit", die allgemein übliche Anerkennung bei Kraftstofftransport in Abgrenzung zu der explizit aufgeführten "internen oder externen Versorgung" sieht wohl so aus, daß auf den sofortigen Verbrauch abgestellt wird (also z.B. NICHT zulässig der Transport zum Befüllung des Tankcontainers auf der Baustelle, wohl aber zulässig der Transport des 450L-Behälters, wenn dessen Inhalt direkt in ein oder mehrere Maschinen verfüllt wird).

lg, justme
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  #12  
Alt 06.06.2018, 22:14
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borntobefly borntobefly ist offline
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Ich halte mich daran...früher war alles besser....


Letzte Änderung 17.04.2015:

"1.1.3.1
Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Gütereinzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt; " (Bundesgesetzblatt Teil II 2015 Nr. 13 vom 08.05.2015)


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  #13  
Alt 07.06.2018, 07:13
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Zitat:
Zitat von borntobefly Beitrag anzeigen
Ich halte mich daran...früher war alles besser....


Letzte Änderung 17.04.2015:

"1.1.3.1
Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Gütereinzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt; " (Bundesgesetzblatt Teil II 2015 Nr. 13 vom 08.05.2015)


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hat sich ja nichts geändert... 240l in max. 60l Gebinden....

Hab ne Präsentation von 2008 wo das so drinsteht.
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  #14  
Alt 07.06.2018, 08:44
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Hier noch ein Vortrag der Hamburger Polizei aus dem Jahr 2015 zu diesem Thema.

Link

Gruß
Uwe
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  #15  
Alt 07.06.2018, 09:24
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Wie oft musst Du denn tanken, um die 834,50 € reinzuholen?
Oder geht es um die Steuerersparnis ?
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #16  
Alt 07.06.2018, 09:45
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Wie oft musst Du denn tanken, um die 834,50 € reinzuholen?
Oder geht es um die Steuerersparnis ?

Wenn man von 20ct Preisunterschied zwischen normaler Tanke und Bootstanke ausgeht, rechnet sich das nach "nur" 4.200 Litern.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #17  
Alt 07.06.2018, 10:22
ecki32 ecki32 ist offline
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Nein es geht nicht um Steuerersparnis, 1.ich habe Diesel für ein Jahr günstig gekauft, 2 Bei uns wollen die 40 Cent über Tankstellenpreis haben. 3. Ich brauche den Tank auch für meine gewerblichen Fahrten.


freundliche Grüße


Eckhard
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  #18  
Alt 07.06.2018, 10:31
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von ecki32 Beitrag anzeigen
Nein es geht nicht um Steuerersparnis, 1.ich habe Diesel für ein Jahr günstig gekauft, 2 Bei uns wollen die 40 Cent über Tankstellenpreis haben. 3. Ich brauche den Tank auch für meine gewerblichen Fahrten.


freundliche Grüße


Eckhard
Ich wiederhole mich
So lsnge du den tank gewerblich nutzt alles ok... sobald du das boot tankst ist es nicht mehr gewerblich
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  #19  
Alt 07.06.2018, 10:38
maloe maloe ist offline
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1.712 Danke in 935 Beiträgen
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Wenn Du den Tank gewerblich kaufen und nutzen willst und ihn dann sowieso hast warum fragst du dann noch ob Du damit das Boot tanken darfst?
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Gruß Martin

Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren.
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  #20  
Alt 07.06.2018, 11:03
ecki32 ecki32 ist offline
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Weil die Fahrt zum Hafen ja nicht unter der gewerblichen Fahrt fällt, gut ich kann unterwegs immer sagen ich bin zu meinem gewerblichen Fahrzeugen unterwegs, aber sieht mich jemand das Boot tanken, kann ich das schwer mit meiner gewerblichen Tätigkeiten begründen. Wenn mich der hiesige Tankwart sieht und mir nicht gut gesinnt ist, weil Ihn ein Tankgeschäft entgangen ist, ist mir lieber ich weiß den rechtlichen Status

freundliche Grüße
Eckhard
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  #21  
Alt 07.06.2018, 11:07
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Zitat:
Zitat von ecki32 Beitrag anzeigen
Weil die Fahrt zum Hafen ja nicht unter der gewerblichen Fahrt fällt, gut ich kann unterwegs immer sagen ich bin zu meinem gewerblichen Fahrzeugen unterwegs, aber sieht mich jemand das Boot tanken, kann ich das schwer mit meiner gewerblichen Tätigkeiten begründen. Wenn mich der hiesige Tankwart sieht und mir nicht gut gesinnt ist, weil Ihn ein Tankgeschäft entgangen ist, ist mir lieber ich weiß den rechtlichen Status

freundliche Grüße
Eckhard
Ich denke den weißt du jetzt ja .....

Das Teil wär mir auch zum Versorgen der Baustellen zu teuer..
Gewerblich gilt ja die 400l und das sind 20x 20l Kanister.

Privat lässt du halt einige Kanister leer.. oder zuhause...

das dürfte wesentlich günstiger sein als die Tanke...
Eine 12V pumpe oder ein Schüttelschlauch sind ja für nen Appel und ein Ei zu bekommen.
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 07.06.2018, 12:20
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Teil wär mir auch zum Versorgen der Baustellen zu teuer..
Gewerblich gilt ja die 400l und das sind 20x 20l Kanister.

Mir nicht. Die Kleckerei mit den Kanistern ist doch Mist.
Mit Pumpe und Zapfhahn ist das doch wesentlich komfortabler.
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Conni (Volker)
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  #23  
Alt 07.06.2018, 12:21
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Mir nicht. Die Kleckerei mit den Kanistern ist doch Mist.
Mit Pumpe und Zapfhahn ist das doch wesentlich komfortabler.
mit Schüttelschlauch kleckert gar nichts.... kein Tropfen geht daneben...
Zudem kann man auch aus einem Kanister Pumpen.... einfach eine Dieseltaugliche 12 Pumpe und an die Batterie...
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  #24  
Alt 08.06.2018, 13:03
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Greggi Greggi ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So sieht das dann aus wenn ich Tanke....
Bootstankstelle ist zu weit entfernt.
so sieht bei mir auch aus
habe allerdings Stahlblechkanister
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Gruß,
Gregor
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  #25  
Alt 08.06.2018, 13:04
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Zitat:
Zitat von Greggi Beitrag anzeigen
so sieht bei mir auch aus
habe allerdings Stahlblechkanister
Werde auch nach und nach tauschen...
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