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  #51  
Alt 20.11.2017, 17:07
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Jedenfalls hätte ich keine großen Bauchschmerzen, wenn jemand etwas flapsig mein Kind als Gör bezeichnet.


Is aba nen Janz lieba Junge
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  #52  
Alt 20.11.2017, 17:15
Segler85 Segler85 ist offline
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Und zurück zum Thema, da gibts von den Holländern ein ganz witziges Video:

https://m.youtube.com/watch?v=2CAiWODYJd0
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  #53  
Alt 20.11.2017, 17:25
Kanoa Kanoa ist offline
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Wir haben einen Torqeedo Travel 503S an einem 270 m Schlauchboot. Leider kann ich dir keine präzisen Zahlen geben, aus dem Gefühl: Höchstgeschwindigkeit 10-12 km/h. Vom Gleiten weit entfernt.
Die Reichweite sinkt aber bei Vollgas stark ab, soll heißen nach 30 Minuten ist dann der Akku leer.

Grundsätzlich kann ich Elektro-AB sehr empfehlen. Startet immer, sauber, die Reichweite bei mittlerer Geschwindigkeit war bisher für unsere Zecke immer ausreichend, noch nie Technikprobleme gehabt.

Mehr Entertainment Erfolg haben wir mit einem SUP.
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  #54  
Alt 20.11.2017, 17:38
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Hallo Leute der Winter hat noch nicht mal richtig begonnen. Auch wenn das Wort "Gxxx" schon älter ist.
Aber habt ein Respekt vor den Kindern.
Egal wer jetzt was wie angefangen hat.
Es sind unsere Kinder, egal wie und die sollte man früh fördern
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #55  
Alt 20.11.2017, 17:47
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nur zur Info damit hier kein Falscher Eindruck entsteht... die Lizenzen berechtigen nur dazu ein Boot innerhalb der Trainigsstrecke oder bei einem Rennen der Schlauchbootjugend zu bewegen.
Der Jugendliche darf damit kein Boot außerhalb dieses Bereiches bewegen.


hier gilt weiterhin die 16 Jahre Mindestalter (Binnen).
Das ist so nicht ganz richtig
Im §1.09 sind unter 5. die Wasserstraßen(abschnitte), auf denen mit einem Ausweis eines einem Spitzenverband des deutschen Wassersports angeschlossenen Vereins ab 12 Jahren mit max. 3,68kW (5PS) gefahren werden darf, aufgelistet.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #56  
Alt 20.11.2017, 18:01
Benutzerbild von Mio69
Mio69 Mio69 ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Hallo Leute der Winter hat noch nicht mal richtig begonnen. Auch wenn das Wort "Gxxx" schon älter ist.
Aber habt ein Respekt vor den Kindern.
Egal wer jetzt was wie angefangen hat.
Es sind unsere Kinder, egal wie und die sollte man früh fördern
Moin,

ich fand an dem Begriff jetzt nicht abwertendes. Im Rheinland sagt(e) man auch gern "Rotzige" zu Kindern, was aber wohl mehr mit der häufig laufenden Nase bei Kindern zu tun hat, als mit ihrem Verhalten.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk verleiht jährlich den Preis "Goldene Göre":
Zitat:
Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken.
Passt dann auch wieder zum Thema, wenn sich die Lebenswelt auf dem Wasser abspielt

Scheint aber wohl wirklich schon Winter zu werden, sind schon alle so empfindlich.

Lieben Gruß

Mio, der hier nicht provozieren will
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If you want to build a boat, don't think about it, just start it.
If you think about it, you won't do it.
- Luke Powell
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  #57  
Alt 20.11.2017, 19:02
iXware iXware ist offline
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aus Wikipedia:
Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Fremde Kinde ohne sie zu kennen Gör nennen...zeigt irgendwie welches Geisteskind du bist....
bleib doch mal ruhig:

Zitat:
Das Deutsche Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm definierte Gör folgendermaßen:
„GÖR, n., gelegentlich göhr, kind, für ‚junge‘ und (häufiger) ‚mädchen‘. sekundärbildung zu nd. göre, f. […] wohl über dessen für kinder beiderlei geschlechts gebräuchlicheren plural, [...] neben sonst üblichem und von dem von göre, f., nicht zu trennenden pl. -en auch görens, pl. […]. im literarischen gebrauch, aber gelegentlich auch umgangssprachlich [...], dringt gör über das nd. als sein ursprüngliches verbreitungsgebiet hinaus. im literarischen gebrauch wird das wort ganz aus der perspektive der erwachsenen heraus verwendet, ihm kommen ausdrücklich, aber auch prägnant die merkmale des kleinen, kindlichen oder auch kindischen zu […].“[7]
Eine sprachliche Verwandtschaft mit dem Englischen girl (mittelengl.: gurle, gerl für Kind, junger Mensch) ist wahrscheinlich; die genauen Zusammenhänge sind aber unklar, da die Herkunft von engl. girl wissenschaftlich umstritten ist.[8]

...

Seit 2003 verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk den Preis „Goldene Göre“, der nach eigenen Angaben „Deutschlands höchstdotierter Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung“ ist.
__________________
MfG, Frank.
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  #58  
Alt 20.11.2017, 19:45
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Ich wollte hier keine Diskussion über eure Gören () auslösen, sondern nur darauf hinweisen, dass es sich hier um tatsächliche Verbote und nicht etwa um einen "Graubereich" handelt, wenn "kleine Kinder" zwischen 8 und 12 Jahren eigenverantwortlich ein kleines Motorboot fahren.

Das ist schlichtweg verboten. Und so muss Papa/ Bruder/ Mama/ Schwester .... eben solange mit ins Boot !
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Gruss Carsten
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  #59  
Alt 20.11.2017, 20:03
Segler85 Segler85 ist offline
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Oder in Seegewässer ausweichen, wo es erlaubt ist...
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  #60  
Alt 20.11.2017, 20:11
wolle-petri-heil wolle-petri-heil ist offline
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Ja verboten, Ok.

Aaaaaber, wo kein Kläger da kein Richter.
Bei uns auf einem einsamen Fluss ist unser Sohn mit 12 Jahren angefangen mit unserem 2,6 PS Schlauchboot. Damit war er schon sehr flott unterwegs.
Aber unsere Tochter wollte auch mal, die war erst 9 Jahre alt aber damit überfordert.
Jetzt ist unser Sohn gewachsen und kommt nicht mehr ins gleiten. Vater sowieso nicht...
Nun gabs nen 4 PS. Damit kommt Papa sogar.....ins gleiten.
Die Tochter ist 10 und fährt jetzt nur mit Papa. Ansonsten würde sie sich auf den Rücken drehen...
Die braucht noch 1 Jahr.
Keinen Elektroantrieb, das macht keinen Spass.
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Wat mutt dat mutt!!!
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  #61  
Alt 20.11.2017, 20:36
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Zitat:
Zitat von Segler85 Beitrag anzeigen
Oder in Seegewässer ausweichen, wo es erlaubt ist...
.... auch hier wird es sehr schnell Regelungen geben, die das Mindestalter oder sonstige Voraussetzungen definieren.

Schon jetzt kann man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 nachlesen:
"Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt."
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Gruss Carsten
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  #62  
Alt 20.11.2017, 20:50
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Frank C. Frank C. ist offline
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Meine Tochter, oder in anderen Kreisen auch Göre genannt, fährt auf der Ostsee. Und mit 9 Jahren darf sie das. Ich bin damals in den 70/80er Jahren auch mit 4 PS und Schlauchboot rumgedüst.

Ein 5 PS Mercury AB ist vorhanden. Damit soll sie aber nicht im Hafen fahren wegen Lärmbelästigung etc. Steht auch so in der Hafensatzung " unnötige Fahrten sind zu unterlassen"
Damit sie eventuell mit dem Quirl nicht zu schnell wird kann ich die letzte Fahrstufe auch blockieren.
Ihr Cousin fährt sogar mit einer Hellwig Jet mit E-Quirl durch den Hafen. Und der ist erst 7 Jahre alt Das Boot heißt Chick checker
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Gruß
Frank
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  #63  
Alt 20.11.2017, 21:00
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Das schreibt sportbootführerschein.de



Daraufhin habe ich beim WSA nachgefragt als ich das Schlauchboot unseres Sohnes mit Yamaha 4 PS angemeldet habe. Alles korrekt! Genaugenommen darf ein 1 jähriger fahren...


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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #64  
Alt 20.11.2017, 21:14
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Also ich habe den Frank als recht patenten Kerl kennegelernt , hab ja die Winns von Ihm gekauft.

Ich glaube kaum das er seine Tochter mit einem "Speedboot" im Hafen rumeiern lassen würde....einfach mal zwischen den Zeilen lesen...

Zur Frage . Ein Freund von mir hat sich mal so einen Quirl bei Ebay geschossen ( ich meine der hatte so 2,5 PS)

Das war mehr Schleichfahrt als alles Andere , also gut zum Üben für die Kleine .
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MFG
Steffen

Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner.
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  #65  
Alt 20.11.2017, 21:24
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Zitat:
Zitat von christian_2911 Beitrag anzeigen
Genaugenommen darf ein 1 jähriger fahren...
Das ist aber dann Superboy, wenn er dazu schon körperlich geeignet ist.
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  #66  
Alt 20.11.2017, 21:37
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von -Skipper- Beitrag anzeigen
Sorry, aber auch wenn ich jetzt von euch Schläge bekomme:

Ein motorisiertes Sportboot (egal wie groß und wie stark motorisiert) gehört nicht in die allein verantwortlichen Hände von 10 jährigen Kindern.
Da muss Papa mit an Bord, oder eine andere "geeignete" Person.
Schon aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht auszudenken, was da im Schadensfall für Konsequenzen zu erwarten sind.

Klar sind in den verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Regelungen, was die Führerscheinpflicht anbelangt, aber die Person sollte zumindest geistig geeignet (>14 Jahre) sein und ggf. einen Führerschein haben (ab 16).

Alles andere ist in meinen Augen - mit sehr wenigen Ausnahmen (z.B. in einer sehr einsamen Bucht ....) - unverantwortlich.

Der DMYV und einige seiner angeschlossenen Vereine bieten spezielle Kurse (Lizenzen) für Kinder und Jugendliche an, um hier einen verantwortlichen Einstieg in den Bootssport zu ermöglichen.
Weitere Infos hierzu findet man >HIER<.
Das wäre für mich die Möglichkeit der Wahl !
Was macht der Ausbilder vom DMYV anders als ich? fragt der Hubert
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Mit Recht in die Zukunft
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  #67  
Alt 20.11.2017, 21:39
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Auch bei uns haben die Kinder Spaß an Booten.Im Alter von 9und 11Jahren traue ich dem einen oder anderen Kind das auch zu,ohne das Papi unmittelbar daneben sitzt.Ob ich es genauso handhaben würde kann ich jetzt garnicht sagen.Tatsächlich machen die das meiner Meinung nach sehr gut und gehen mit dem Boot ziemlich verantwortungsbewusst um.
Klar das Papa mit dem Bootsschlüssel in der Tasche das ganze genau beobachtet,aber 2Wochen vorher sollte das gleiche Boot von einem E-Motor betrieben werden,was den Kindern schnell langweilig wurde(verständlich in dem Alter).
Ich halte hier 5Ps an einem Boot welches gut in die Gleitphase kommt für nicht übertrieben,auch nicht beim Mädel.
Oft ist es sogar so,das Mädchen etwas bedachter mit dem Boot unterwegs sind...
Kann also nichts negatives dazu beipflichten.
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Gruß,Matze
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  #68  
Alt 20.11.2017, 21:52
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Emotion Emotion ist offline
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Meine Tochter (7) stand auf der Hanseboot auch ganz fasziniert beim Hellweg Jet......und das hatte 15ps!


Dazu kam das es E-Start hatte und mir meine eigene Regel, wenn sie den Motor an bekommt darf sie es fahren nicht mehr richtig vorkam
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #69  
Alt 20.11.2017, 22:07
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Meine Tochter (7) stand auf der Hanseboot auch ganz fasziniert beim Hellweg Jet......und das hatte 15ps!


Dazu kam das es E-Start hatte und mir meine eigene Regel, wenn sie den Motor an bekommt darf sie es fahren nicht mehr richtig vorkam
Tja Vaddi, dann musst du wohl kaufen
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Gruß
Frank
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Alt 20.11.2017, 22:11
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Zitat:
Zitat von christian_2911 Beitrag anzeigen
Das schreibt sportbootführerschein.de



Daraufhin habe ich beim WSA nachgefragt als ich das Schlauchboot unseres Sohnes mit Yamaha 4 PS angemeldet habe. Alles korrekt! Genaugenommen darf ein 1 jähriger fahren...


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War das der Pförtner vom WSA
Im § 1.09 der BinSchStrO heißt es:
1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug, soweit dieses mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet ist.

Unter 16 Jahren nur wie unter 5. beschrieben, mit min. 12 Jahren.

Gruß Lutz
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  #71  
Alt 20.11.2017, 22:13
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Zitat:
Zitat von christian_2911 Beitrag anzeigen
... Genaugenommen darf ein 1 jähriger fahren...
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist aber dann Superboy, wenn er dazu schon körperlich geeignet ist.




Gruß Lutz
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  #72  
Alt 20.11.2017, 22:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
War das der Pförtner vom WSA
Im § 1.09 der BinSchStrO heißt es:
1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug, soweit dieses mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet ist.

Unter 16 Jahren nur wie unter 5. beschrieben, mit min. 12 Jahren.

Gruß Lutz
lutz wir wissen ja das auf der Seite von Rolf Dreyer sehr viel falsches steht...
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #73  
Alt 20.11.2017, 23:44
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
lutz wir wissen ja das auf der Seite von Rolf Dreyer sehr viel falsches steht...
Schon, aber das WSA hat genau so einen Blödsinn erzählt

Gruß Lutz
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  #74  
Alt 20.11.2017, 23:52
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
Was macht der Ausbilder vom DMYV anders als ich? fragt der Hubert
Der macht nicht unbedingt etwas anders als du, aber er hat die "Lizenz" für die Ausbildung.
Im Übrigen geht es im Kinder- und Jugendsport und den dazugehörenden Lizenzen (wie hier auch schon beschrieben) nur um "Rennsport" in festgelegten Wasserflächen, bzw. um die Vorbereitungsfahrten.
__________________
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Gruss Carsten
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  #75  
Alt 21.11.2017, 06:40
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158 Danke in 84 Beiträgen
Standard Tochter möchte ein Speedboot

Leute, lest mal in der Sportbootführerscheinverordnung SpFV nach:

https://www.gesetze-im-internet.de/spfv/SpFV.pdf

Par. 5 Abs. 1 Nr.2






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Christian
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