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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo, 
		
		
		
		
		
		
			nein ich will das Thema nicht erneut lostreten, habe auch schon die Suche bemüht und den "Wassersportführer Niederlande" mehrfach gelesen, komme aber an einem Punkt nicht weiter: Die hier geltende Regelung Bootsführer und Rudergänger. Hintergrund: Wir fahren mit einem 16 Fuß Sportboot (schneller als 20 km/h) nach Friesland in den Urlaub. Ich habe SBF Binnen und See. Kann unser Sohn (20 Jahre) denn das Boot auch fahren, wenn ich als Bootsführer mit an Bord bin (natürlich wach und nüchtern!!)?? Hier ist dies ja ohne weiteres möglich, in den Vorschriften die ich gelesen habe steht für die Niederlande ja nur "am Ruder eines Bootes das..... > 18 Jahre" und das für diese Art Boote ein Führerschein erforderlich ist. Zu dem Unterschied / Definition Bootsführer und Rudergänger habe ich leider nichts gefunden. Das Thema Sicherheitsausrüstung / Geschwindigkeit & Co ist mir soweit klar bzw. in einem anderen Thread gut erläutert worden 
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	Liebe Grüße Mark  | 
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Dein Boot ist in D angemeldet und Du hast Deinen ständigen Aufenthalt in D? Dann gilt das dt. Recht und damit kann Dein Sohn fahren.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Danke, beides ja. Dann müsste die Grenze also 16 statt 18 sein? (eventuell kommt noch ein Freund mit - 16 Jahre) 
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	Liebe Grüße Mark  | 
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			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 
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	Grüße Richard  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Schau mal Mark, hilft das etwas weiter: 
		
		
		
		
		
		
			http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=23 Edith: Trifft aber leider nicht 100% dein Problem ;-/ 
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	Grüße Richard  | 
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			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 danke. Das ist es eben, je mehr man findet und liest desto verwirrter wird man. Ich denke am besten mal vor Ort offiziell nachfrage, dann sind wir auf der sicheren Seite.... 
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 Liebe Grüße Mark 
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			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Wieso? Du kannst doch nicht für jedes Land, in dem Du mit Deinem Boot fährst, einen eigenen Führerschein machen  
		
		
		
		
		
		
			  Es ist insofern das Gesetz anzuwenden, das in Deinem Land gilt. Also in dem Fall unseres. Anderes Beispiel. Ein Schweizer fährt sein Boot, angemeldet in der Schweiz, mit 20 Meter Länge durch europäische Gewässer. Lt. Schweizer Gesetzgebung muss er dafür einen "kleinen" Führerschein haben und gut ist. Nach unserem Recht ist dafür das Sportschifferpatent (heißt glaube ich so) notwendig. Er, Schweizer darf aber, der Rhein und Donau (?) sind davon ausgenommen, überall in Europa mit seinem Patent fahren, das mit unserem nichts zu tun hat. Für den Rhein benötigt er einen Lotsen. Aber sonst? Die Leute sind zur Zeit über Berlin etc. in Richtung NL unterwegs. Der Rhein war die einzige Stelle, wo er nicht fahren durfte.Insofern kann der Kolleg mit seinem Sohn sehr wohl in NL herumfahren. Erst Recht wenn er mit an Bord ist. Da sehe ich kein Problem. 
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			Du kannst mit deinem letzten Satz recht haben,  ich bezweifelte nur die Aussage das nur weil er Deutscher ist und das Boot in Deutschland angemeldet ist,  deutsches Recht in NL gilt.  
		
		
		
		
		
		
			Ich bin mir ganz sicher das es eben so einfach nicht ist. 
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 Grüße Richard 
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			#9  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Es ist egal, ob du in deinem Land fahren darfst. Was zählt ist, ob dein Führerschein in dem Land, in dem du fahren möchtest anerkannt wird. 
		
		
		
		
		
		
			Ruf die Waschpo in Roermond ( die sprechen deutsch) und frag einfach nach. Ich bin mir leider auch nicht sicher. MfG Bene 
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	________________________________ ![]() Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn.  | 
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			#10  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Gerade bei google die Seite der Segelschule-aloa.de gefunden. Da steht, das der Rudergänger 18 sein muss... 
		
		
		
		
		
		
			MfG Bene 
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 ________________________________ ![]() Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn. 
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			#11  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Es ist ja nicht mal so, dass für Diplomaten das Recht Ihres Gastlands nicht gilt - sie sind lediglich vor Strafverfolgung geschützt. Ansonsten dürften Niederländer (außer dem Fahrer) auch umgekehrt in Ihren Autos oder Booten hier in D ganz legal kiffen - für die würde dann ja umgekehrt NL-Recht in D gelten. Das beantwortet zwar die Frage nach der Erlaubnis zum Rudergehen nicht - aber die Antwort findet sich imho auch nicht im deutschen Führerscheinunwesen Beste Grüße, Peter 
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 Mast- und Schotbruch! 
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			#12  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 ja das steht auch in der von mir genannten Broschüre. Es wird aber nicht gesagt (wie bei uns z.B.), dass der Rudergänger nicht der Bootsführer / Führerscheininhaber sein muss / oder eben nicht..... 
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	Liebe Grüße Mark  | 
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			#13  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Es gibt hier einen schönen kleinen "Ratgeber", herausgebracht von der Polizei NRW und niederländischer Polizei (KLPD) - ich habe den 2009er auch in deutscher Sprache bei mir auf dem Rechner (PDF) - die 2012 Fassung hab ich auch im Web gefunden. 
		
		
		
		
		
		
			Hier steht, dass "... die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes mindestens 18 Jahre alt sein muss ..." In dem 2012er Dokument steht (sinngemäß): "... wer ein Freizeitfahrzeug steuern will muss für ein schnelles Motorboot mindestens 18 Jahre alt sein ..." Ich denke, damit dürften doch alle Unklarheiten beseitigt sein - oder? Hier der Link: http://www.wvy.nl/Documents/vaarwijz...m35-651297.pdf Seite 8 und 9 
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	Liebe Grüße Andreas --------------------------------------------  | 
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			#14  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 leider eben nicht. In der Broschüre steht auch, dass auf Booten die schneller als 20 km/h fahren könnten Führerscheinpflicht ist. Es wird eben in den mir bekannten Quellen / Informationen nicht zwischen Bootsführer und Rudergänger unterschieden und das ist für mich der Knackpunkt. Aber wie schon gesagt und empfohlen mal vor Ort nachfragen, die WaschPo sollte es wissen, da sie uns dann ja auch anhalten würden.... 
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 Liebe Grüße Mark 
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			#15  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF 
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 Grüße Richard 
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			#16  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden Führerschein: für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein vaarbewijs; -> enstspricht: Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den Binnenschifffahrtstraßen anerkannt und: Die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes muß mindestens 18 Jahre alt sein. So aber nirgendwo wird erläutert, dass die Person über 18 Jahre einen Führerschein haben muss oder ein Bootsführer mit Führerschein ausreichend ist..... 
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 Liebe Grüße Mark 
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			#17  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Gruß Werner Geändert von Schnuffi (09.07.2015 um 16:36 Uhr) 
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			#18  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Danke für diesen überaus "freundlichen" wie arroganten und hilfreichen Hinweis.  
		
		
		
		
		
		
			Aber dank dem post von floka.floka lerne ich gerade dazu.  
		
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			#19  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 In NL gilt auch für deutsche Sportboote das niederländische Recht. Das ist Fakt. EU hin EU her. Gruß Werner  | 
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			#20  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 ...und gezankt wird nich', jedenfalls nich' um das Thema Urlaub 
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	Grüße Richard  | 
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			#21  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Ich bin sicher, dass es Youk auch nicht um die Fakten sondern Deinen unfreundlichen und unnötigen Ausdruck "Müll" geht. Beste Grüße, Peter 
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 Mast- und Schotbruch! 
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			#22  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Das mag ja sein, aber Beiträge als "totaler Müll" zu bezeichnen, ist schlichtweg ungehörig! Aber lassen wir das lieber zu Gunsten derer, die Netiquette leben.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			#23  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 leider habe ich auch keine belastbare schriftliche Quelle als Antwort auf Deine Frage. Aber ich habe genau diese Frage schon einmal einem Beamten der niederländischen WaSchPo auf der boot in Düsseldorf gestellt. Die Antwort war sinngemäß, dass es in NL nicht die Regelung wie in Deutschland gibt, wo es reicht, dass der Bootsführer den Schein hat. Deshalb muss in NL der Mensch am Steuer eines "schnellen" Bootes mind. 18 Jahre alt sein und den entsprechenden Bootsführerschein haben. Er meinte zwar, dass vermutlich keiner etwas sagt, wenn der Scheininhaber unmittelbar neben dem Steuermann steht und sofort eingreifen kann aber das war seine persönliche Meinung und darauf würde ich es nicht anlegen. Speziell auf unser Boot mit den beiden hintereinander angebrachten Jockeysitzen angesprochen, war für ihn dort die Möglichkeit zum Eingreifen schon nicht mehr gegeben, wenn der Scheininhaber hinten sitzt. P.S. Auf dem offenen Ijsselmeer ist es ja recht übersichtlich und U-Boote sind nicht so häufig bei der niederländischen WaSchPo. Dort kann Dein Sohn sicher einmal unter Aufsicht selber fahren, um zu üben, wie er das Boot im Notfall steuern muss, falls Du einmal über Bord gehen solltest. 
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 Viele Grüße aus Köln Thomas 
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			#24  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 bezeichnet. Das Thema ist hier schon so oft "durchgekaut" worden. Da platz schon mal die Hutschnur. Gruß Werner  | 
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			#25  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Die Entschuldigung nehme ich an 
		
		
		
		
		
		
			 
		
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