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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Soeben las ich das in der Rheinischen Post:
Karlsruhe: Online-Verkäufer muss korrekt beschreiben zuletzt aktualisiert: 30.01.2013 Karlsruhe (RP). Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 96/12). Es gab einer Frau Recht, die auf der Online-Plattform Ebay ein Boot für mehr als 2000 Euro ersteigert hatte und vom Kauf zurücktreten wollte, als sich herausstellte, dass das Boot komplett von Schimmelpilz befallen und damit nicht fahrtauglich war. Quelle: dpa Das wurde auch mal Zeit! |
#2
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#3
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Hallo Jan, dann kann der Link ja von mir aus entfernt werden.
Cheers, Guido |
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