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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechte von Ordnungsämtern
Insoweit bin ich ja bereits informiert, dass die Vollzugsbeamten eines Ordnungsamtes innerhalb des Orts- bzw. Stadtbereiches in etwa Polizeigewalt und auch solche Rechte haben.
Jetzt stellt sich aber die Frage, ob ein Ordnungsamt ausserhalb des Stadtgebietes Radarkontrollen vornehmen darf. Ich bin bei erlaubten 70kmh mit ca. 82 kmh (Tacho) gerade geblitzt worden - ausserhalb geschlossener Ortschaft. Mich interessiert lediglich die Rechtssituation ! Dass ich die paar Kröten Verwarnungsgeld zahlen werde steht völlig ausser Frage - darüber müssen wir deshalb auch keine Romane oder Belehrungen schreiben.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#2
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Mich hatten sie auch geblitzt , 20m vor dem Ortsschild , auch Einspruch eingelegt über Rechtsanwalt , aber keine Chance .
Das ist alles mit der Polizei so vereinbart
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#3
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Woher weisst du, dass es das Ordnungsamt war und nicht die Polizei? Das Ordnungsamt kann aber auch im Wege der Amtshilfe außerhalb der Gemeinde eingesetzt werden.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#4
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Weil die immer dort stehen und ich es von Bekannten weiss.
Geh einfach mal davon aus, dass es tatsächlich das OA war.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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wie groß war denn der Abstand zwischen Messpunkt und 70er Schild?
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#6
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Abstände sind egal , wo das Schild steht ab da 70
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#7
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Zitat:
http://www.blitzer.de/ Standort schon eingetragen? gruss dieter |
#8
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So pauschal gesagt eindeutig Falsch!
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#9
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So pauschal wie es Harald sagt, ist es eindeutig richtig, Jeb !
Es gibt eine unverbindliche BI-Empfehlung, eine sogenannte Ausrollstrecke von bis zu 150m zu gewähren, darauf gibt es aber keinerlei rechtlichen Anspruch. Wäre ja auch Irrsinn, dann müsste man die entsprechenden Schilder im Gefahrenbereich (Schulen...) ja 150m vorversetzen... Eine Einspruchsmöglichkeit ergibt sich zB, wenn das Schild erst so spät erkannt werden kann, dass man es nicht befolgen kann. Sollte man diesen Prozess gewinnen, bedeutet das aber noch keinen Freispruch vom Verkehrsdelikt und das zuständige Amt wird schnellstmöglich ein entsprechendes Zwischenschild (100-70-50) aufstellen. Fred, auch Privatpersonen dürfen gültige Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, Du als Privatmensch genauso wie ein privater Mitarbeiter eines Dienstleisters im Auftrag einer Gemeinde. Geändert von xtw (18.02.2011 um 14:04 Uhr)
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#10
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Hallo Fred,
es gibt Ordnungsämter der Stadt/Gemeinde und eben auch Ordnungsämter der Kreisverwaltungen. Beide Behörden dürfen der Verkehr überwachen und Geschwindigkeitskontrollen durch führen. War es kein Ordnungsamt, dann ist der Verkehrsdienst der Polizei der Kontrolleur. Ein Gutes gibt es jedoch; alle haben den gleichen Bußgeldkatalog. Gruß Detlef |
#11
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Ja die Blitzer der Städte sind absolut übertrieben und nur zum Geldeinsammeln da, für nichts anderes.
Wenn die entsprechende Gemeinde die Stadt beauftragt hat, so kann die Stadt dort Blitzen. Ich bin im letzten Jahr 2x von städtischen Blitzern erwischt worden, aber jetzt kommt die Frechheit. 1x mit 33 in der 30 er Zone abzüglich 2 Km/h Abzug 1 Km/h zu schnell € 10.- 1x mit 34 in der gleichen 30 er Zone abzüglich 2 km/h Abzug 2 km/h zu schnell € 10.- Ich dachte mir nur gehts noch, oder haben die in Nürnberg noch alle Tassen im Schrank. Ab zur Polizei die haben gelacht und waren ganz nett, es waren städtische Blitzer. Die Polizei hat aber auch gemein, dass die Städte maßlos übertreiben. Gruß Jan |
#12
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Na, das kann ich aber nicht glauben.
Mir wurde jedenfalls erklärt, die Ordnungsämter hätten ihre Kompetenz alleine innerhalb des Ortsbereiches und lediglich für den ruhenden Verkehr ! Ich konnte jedoch bislang nichts in irgend einem Gesetzestext oder einer Verordnung finden und hatte eigentlich auf das Forum gehofft. Wenn die nämlich auch für den fließenden Verkehr zustäbdug sind und ich das nachweisen kann, würde ich diesem Amt fürchterlich Feuer unter den Arsch machen ! Bei uns geht es vor und nach dem Schulunterricht auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen drunter und drüber, wenn die lieben Schüler (-innen) per Fahrrad Gehwege als Radwege mißbrauchen und in absolut fahrlässiger Weise über Zebrastreifen fahren und das nicht nur, um auf die andere Straßenseite zu kommen, sondern hauptsächlich, um eine für die anderen Verkehrsteilnehmer rote Ampel zu umgehen. Es passieren immer wieder Unfälle, jedoch niemand kümmert sich drum !! Etwa 20m neben der Einfahrt zu unserer Polizeistation befindet sich solch ein Überweg, der besonders stark nach Schulschluss in der genannten Weise frequentiert ist. Die Polizei sieht dies aus dem Fenster ihrer Station, es wird jedoch nichts dagegen unternommen - ich habe sogar einmal zufällig beobachtet, dass ein Streifenwagen auf die Straße wollte und die Besatzung das gleiche beobachtet, jedoch nichts unternommen haben. Wenn jedoch ein Autofahrer einen solchen Fahrradrowdy erwischt ist das Geschrei groß und der Autofahrer ist der Dumme ! Das Ordnungsamt hat sich an solchen Stellen noch niemals blicken lassen, die stellen lieber ihre Blitzer an zum Teil völlig sinnlosen Stellen auf wo sie wissen, dass allgemein schneller als erlaubt gefahren wird. Das Gefahrenpotential an solchen Stellen ist oftmals Null ! Mein heutiger "Tatort" liegt etwa 200m vor einem Ortseingangsschild auf absolut gerader Strecke, weder links noch rechts eine Einfahrt oder ähnliches - Gefahrenpotential absolut Null. Dort wird meiner Meinung lediglich geblitzt, um die Stadtkasse aufzufüllen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#13
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Ja, die Städte blitzen nur um abzuzocken.
Beide male hatten die mich an der selben Stelle geblitzt. Am Anfang der 30 er Zone, wo noch viel Platz ist und nur rechts und links leerstehende Industriebauten sind. 100 Meter später wo nur noch Wohnhäuser sind und es gefährlich ist blitzen die nie !!! Die Stadt braucht Geld ! Aber Fahrradfahrer und Fußgänger werden nie bestraft. Gruß Jan |
#14
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Zitat:
Ich hatte das Vergnügen letztes Jahr: Waldstraße in Stadtnähe, überall 70KM/H. Auf 4 Kilometer keine einzige Einmündung, oder Kreuzung! Aber an der einzigen Gerade dieser ansonsten kurvigen Strecke steht natürlich der Fotoservice...Wirklich nicht gerade ein Unfallschwerpunkt Viele Grüße, Oliver |
#15
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Die suchen ja auch nicht die Unfallschwerpunkte, sondern die Gebührenschwerpunkte!
Ich habe mal einen dieser Herren vom Ordungsamt in Ausübung seiner schwierigen Aufgabe angesprochen und auf einen im absoluten Halteverbot stehenden und den gesamten fließenden Verkehr behindernden LKW hingewiesen. Er sei nur für den stehenden Verkehr zuständig und behindert sei doch der fließende........ Ich denke, der hat lieber die Parkuhren kontrolliert - mehr Geld und weniger Ärger. Der lebt doch von unserem Geld
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Gruß Ewald |
#16
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Es ist das Ordnungsamt zuständig, in dessen Bereich sich das durch die Ordnungsbehörde zu schützende Rechtsgut (Einhaltung der StVO, Unfallbekämpfung) befindet.
Das sind möglicherweise nur die die Stadtgrenzen für ein städtisches Ordnungsamt oder auch bei bei Kreisordnungsamt die Kreisgrenzen. Dies hat überhaupt nichts mit dem Ortseingangschild aus der StVO zu tun, da dieses lediglich den Beginn einer geschlossenen Ortschaft anzeigt und die Gültigkeit der daran angeschlossenen Verkehrsregeln. Mit den Gemeinde-, Stadt- oder den Kreisgrenzen hat dieses Verkehrszeichen seltenst etwas zu tun. Weiterhin sind die Ordnungsämter zu mindestens in NRW originär zuständige Behörde zur Bekämpfung von Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden und auch des fließenden Verkehrs. Die Polizei betreibt dies Geschäft nur nebensächlich. Dies ist aber möglicherweise in deinem Bundesland anders, da sich solche Ermächtigungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Gruß Jan |
#17
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Zitat:
Hat sich da was geändert OT an @ bilderfürst Kann es sein, dass ich gestern bei Dir im Laden war und eine Spider 3 Express gekauft habe ? Das wäre ja wirklich mal Zufall OT aus |
#18
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Unfallschwerpunkte, Gebührenschwerpunkte, Frechheit oder nicht?
Ist doch ganz einfach, es gibt Gesetze und Regeln. Wenn man sich an diese hält, bezahlt man keinen Cent. Und natürlich werden auch Fußgänger und Fahradfahrer bestraft. Ist jetzt echt nicht bös gemeint, aber einfach mal drüber nachdenken.
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#19
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Auch diese Aussage ist falsch. Diese Richtlinien haben schon eine Verbindlichkeit. Wäre dem nicht so, brauchte es keine Richtlinien. In Niedersachsen z.B. gilt 150m mit Ausnahmen wie z.B. Unfallschwerpunkte.
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#20
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Zitat:
lies mal die Judikatur dazu nach. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt genau ab dem Schild, nicht 150m später. Daher muss bereits beim Schild die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten werden. Ein Einspruch mit Bezug auf die (unterschiedlichen) "Messentfernungen" führt allenfalls (!) zu einer Minderung der Strafe. Das Delikt gilt dennoch als begangen. Vielleicht kann man den Führerschein behalten und zahlt nur. Aber das ist dann eine Frage des Einzelfalls.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#21
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Zitat:
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#22
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Na sicher. Egal worauf ein Einspruch basiert: "kann" gilt immer.
http://www.burhoff.de/insert/?/veroe.../va2003_14.htm
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#23
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Zitat:
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#24
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Zitat:
Wir (Schweiz) bezahlen ab 40CHF. Z.B. 30er Zone mit 36 km/h minus 5 Toleranz ---> 31km/h macht flotte 40 Franken das sind rund 30 €. Bei 41, mit Abzug 36km/h sind wir bei 120 CHF--->90 (!) €
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Gruss Roman |
#25
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Zitat:
- Geschwindigkeit gilt ab der Tafel. - Gemessen werden darf u.U. auch bei der Tafel. - Wenn eine "Messdistanz" zur Anwendung kommen muss und nicht eingehalten wird, wird die Messung nicht ungültig, allenfalls wirkt sie sich auf das Strafmaß aus (siehe auch Bayrisches Oberstes Landesgericht, Aktenzeichen: 1 Ob OWI 375/95). Insofern sind die Aussagen von xtw und Cedrik "ganz pauschal" eben doch richtig.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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