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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ist eine Handfunke als alleiniges Gerät erlaubt?
Wie wäre es denn damit (Mobiler geht nicht):
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=110193 LG Holger Verschoben von hier http://www.boote-forum.de/showthread...85#post1950385 Wolf
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_______________________________ Wenn alles gesagt und getan ist, ist meist mehr gesagt als getan... Geändert von wolf b. (10.10.2010 um 20:01 Uhr) |
#2
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Zitat:
Weil tragbare Funkgeräte vieleicht auf Sportbooten nicht erlaubt sind..??
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#3
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Wer sagt denn soetwas? Das ist m.E. Tüddelkroam mein Bester...
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#4
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Du wirst es wohl wissen....
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#5
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Du hast doch die Behauptung aufgestellt, nun wirst Du mir doch sicher sagen können, wo ich das nachlesen kann# oder?
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#6
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Ja, hier im Forum.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#7
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Wenn das Boot größer 20m ist, sind tragbare Funkgeräte anscheinend erlaubt.
Allerdings nicht als alleiniges Gerät und nur zur bordinternen Kommunikation auf den Kanälen 15 und 17. Zitat:
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#8
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Hi, das Ergebnis ist dann wohl entgegen diesen Behauptungen ein anderes....... das Mitführen von Handfunkgeräten ist erlaubt.
Ach, von einer Größenbeschränkung kann ich in den Originalen nichts lesen...
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#9
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Wo hast du denn diesen Quatsch gelesen?
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#10
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In den von "Euch" zitierten Verinbarung aus Anfang April 2000. Die Meterbeschränkung finde ich da nicht. Und die Eingangsfrage..."ist ein Handfunkgerät erlaubt oder nicht"...muss mit ja beantwortet werden, wenn auch nur für Kanal 15/17 (aber darum ging es nicht) Das mach natürlich keinen Sinn, nur ist das Mitführen nicht verboten und im Notfall kräht eh kein Hahn danach. Ich lasse mich aber sehr gern belehren, bin ja noch jung (Hatte gerade ein nette Diskussion mit meinem Schwiegervater, der meinte ein AB (6PS) darf nicht arretieren, auch nicht beim Rückwertsgang , höhö..).
Wenn wir das weiter (hier) disskutieren/klären bekommen wir bestimmt von einem anderen Mod auf den Allerwertesten LG
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#11
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Zitat:
Das war aber bei weitem nicht das Thema, sondern du hast es dem Threaderöffner Micha, dessen Suche wir gerade zerlabern, als Ersatz für das Icom IC-M401 angeboten und dafür ist es definitiv nicht geeignet. Ich halte es deshalb für reichlich doof, erstens jemanden der ein Einbaugerät, dessen Stärken u.a. der gute Lautsprecher, die DSC Funktionalität sowohl ATIS sind anzubieten und zweitens eine Diskussion darüber anzufangen nachdem du darauf hingewiesen worden bist, daß das nicht zulässig ist. Hätte Micha nicht ganz speziell das ICOM gesucht ließe ich mir das ganze ja noch eingehen .....
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#12
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Ich hab das mal von der Suche nach dem ICOM abgetrennt.
Bin mir relativ sicher kürzlich gelesen zu haben, daß Handfunken buten aber nicht binnen mittlerweile als alleiniges Gerät angemeldet werden können. Allerdings nur auf Jollen, Schlauchbooten und ähnlichem, wenn ein Festeinbau nicht möglich ist. Leider habe ich diese Info nicht mehr gefunden, glaube aber daß es eine kleine Notiz in Palstek oder ähnlich gewesen ist. Hat da jemand eine Quelle?
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#13
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Zitat:
konnte auf die Schnelle nichts finden, nur: Zitat:
und dann noch das hier: Zitat:
Geändert von Sealine Hippe (10.10.2010 um 20:24 Uhr)
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#14
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Moin Ralf,
Niederlande ist mir klar. Es ging aber eindeutig um Deutschland und nur buten. Dazu finde ich aber nichts im Netz und bin mir nicht mehr sicher ob es eine Meldung über die Einführung - also jetzt gültig oder um z.B. eine Gesetzesinitiative handelte. |
#15
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Zitat:
Hab' nachgelegt. Bzw. Beitrag entsprechend geändert.
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#16
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Zitat:
Cheffe, nicht ich habe angefangen zu diskutieren. Ich habe nur gefragt wo das steht und das frage ich immer noch! ATIS kann die Handfunke übrigens auch und das 401 kann kein DSC, sondern bietet mit Zusatzgerät die Option! Erzähle bitte nicht wer oder was hier doof ist oder wer oder was hier Quatsch erzählt. In diesem Sinne beende ich für mich diese doch recht unsachlich gewordene Diskussion.
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#17
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Danke, das ist immerhin schon mal etwas das mir zeigt, daß ich mir nichts eingebildet habe.
Allerdings habe ich längere Zeit vergeblich versucht eine entsprechende Veröffentlichung bei der Bundesnetzagentur zu finden.
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#18
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Im Seefunkbereich ist bei kleinen Sportbooten ein Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät zulässig. Ich hatte für mein 20-Fuss-Boot eine Frequenzzuteilung für ne Handfunke beantragt (und auch bekommen), ich meine, das wäre im Jahr 2004 gewesen.
Diese Regelung gilt nach wie vor. Im Binnenbereich sind Handfunken für Sportboote nicht zugelassen. Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#19
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Zitat:
So isses, hatte zunächst auch nur die M 71 Handfunke, allerdings an der Hochantenne, auf'm RIB, inzwischen durch'n Einbaugerät ergänzt.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#20
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Vieleicht wurde ja auch mit dem Icom M-401 ein "nur" Binnenfunkgerät gesucht...
Also ist die Handquetsche ja wohl kein Ersatz...und nichts anderes habe ich gesagt..... Aber ich finde diese Diskusion hier müßig.... |
#21
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Zitat:
Gruß, Jörg
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#22
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Deshalb hab ich ja das "hier" verändert.
Tatsächlich brachte meine kurze Suche im Forum keinen Thread zutage, in dem dieses Thema mit aktueller Rechtslage eindeutig geklärt war, obwohl ich mir sicher bin, das Thema hatten wir schon öfters. Dieser Thread ist leicht zu finden und das Thema ist nicht in einer langen Diskussion versteckt. Klar dürfte jetzt sein: - Handfunken können im Seebereich bei Kleinbooten angemeldet werden - Binnen ist dies nicht möglich Vielleicht fügt ja irgendwann noch jemand einen Link auf eine offizielle Quelle hinzu ...
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#23
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Zitat:
http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ionalverde.pdf "Die Verwendung tragbarer VHF-Funkanlagen ist auf die Kanäle 15 und/oder 17 beschränkt. Nur in den Niederlanden und in der Schweiz dürfen auf Sportbooten tragbare VHFFunkanlagen verwendet werden."für alle Verkehrskreise auf den in diesen Ländern dafür vorgesehenen Kanälen
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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