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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo
![]() ich war am letzten Sonntag auf der Boatfit in Bremen, wo die WaschPo auch einen Stand hatte. Dort habe ich dann mal bei der Gelegenheit angefragt, wie die WaschPo es denn mit der Kontrolle der Funkgeräte und Funkzeugnisse handhabt. Der eine der beiden anwesenden Beamten erklärte mir daraufhin, es würde immer nur das Funkzeugnis abgefragt, das für das Revier vorgeschrieben ist, in dem man sich bewegt. Also auf der Weser bis zur Brücke B 75 (Seeschiffahrtsgrenze) flußaufwärts der UBI und flußabwärts ein Seefunkschein. Und die BNetzA würde nur hinsichtlich der Anmeldung der Funkgeräte zum See- bzw. Binnenfunk kontrollieren, die Funkzeugnisse würden die überhaupt nicht interessieren. Er hat mir auch noch einen Flyer der WaschPo-Direktion Bremen gegeben, auf dem allerdings steht, daß die WSD-NW darauf hinweist, daß der Fahrzeugführer die Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst nachweisen muß, wenn eine Kombianlage eingebaut ist und der Einbau einer Kombianlage nur erfolgen darf, wenn der Schiffsführer mindestens im Besitz des SRC ist. Dieser Grundsatz ist laut WSD-NW eng auszulegen. Andernfalls wird auch schon bei der Fahrt auf Binnenschifffahrtsstraßen der Ordnungswidrigkeitstatbestand nach § 15 a Abs. 1 Nr. 3 SportSeeSchV erfüllt. Im Falle des Binnenschifffahrtsfunks ist selbst bei vorhandenem Gerät erst die tatsächliche Bedienung ohne entsprechendes Zeugnis gem. § 15 (ABs. 1?) Nr. 2 i.V. m. § 4 Abs. 1 BinSchSprFunkV eine Ordnungswidrigkeit. Ich habe das Faltblatt mal angehangen:
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (02.03.2010 um 14:13 Uhr)
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#2
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Hallo,
die Info kam gerade richtig (timing). Ich wollte mir eigentlich jetzt ein Kombigerät (Icom 401e oder 411 oder Raymarine 49e) besorgen und vor der Saison noch einbauen, und nun????? ![]() Es gibt doch kaum noch reine Binnenfunkgeräte, in den einschlägigen Katalogen, finde ich jedenfalls keins. Habe leider nur UBI und überhaupt keine Lust und eigentlich auch keine Veranlassung, den Seefunkschein SRC noch zu machen. Weis jemand Rat? |
#3
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![]() Zitat:
![]() Beschreibung ICOM IC-M 401 Binnenfunkanlage Großes LC-Display (27mm x 43 mm) Das große LC-Display fügt sich harmonisch in das Gerätedesign ein. Auf ihm kann man die Kanalnummer und das scrollende 10-Zeichen-Anzeigesystem für den Kanalnamen immer gut ablesen - egal, ob in direktem Sonnenlicht oder mit Wassertropfen auf dem Display. Zusätzlich lässt sich das bernsteinfarbene Display in vier Stufen von hinten beleuchten und so dem Umgebungslicht anpassen. Kompakte Frontplatte Das IC-M401EURO besitzt eine überstehende Frontplatte, so dass es ideal in das Armaturenbrett oder eine Trennwand eingebaut werden kann. Die Frontplatte ist übersichtlich aufgeteilt und hat eindeutig gekennzeichnete Bedienelemente, die eine einfache Bedienung auch unter widrigsten Wetterbedingungen ermöglichen. Wasserdicht Das IC-M401EURO, einschließlich dem Mikrofon und optionalem DS-100 DSC Controller, ist entsprechend der JIS-Spezifikation, Grad 7, wasserdicht (1 m Tiefe, 30 Minuten lang; ausgenommen die Kabel). Überragende Audio-Qualität durch großen Lautsprecher Die neugestalteten Öffnungen des frontseitig eingebauten Lautsprechers ergeben eine exzellente Tonqualität. Daraus resultiert eine gute Verständigung auch bei Wind und Motorenlärm. Technische Daten: Frequenz Bereich: Tx 156,025 – 157,425 MHz Rx 156,025 – 162,025 MHz Sendeart : 16K0G3E(FM) Nutzbare Kanäle : Alle internationalen und ATIS-Kanäle Stromversorgung : 13,8 V ±15% Gleichspannung Stromaufnahme (bei 13,8 V): Sendeleistung high 6,0 A max. Volle Lautstärke 1,2 A max. Betriebstemperatur : –20 °C bis +60 °C Frequenzstabilität : ±1,5 kHz (–20 °C bis +60 °C) Antennenanschluß : SO-239 (50 ?) Abmessungen : 153 (B)×67(H)× 141,6 (T) mm (ohne vorstehende Teile) Gewicht (ca.) : 900 g Die ATIS Programmierung wird vor Auslieferung vorgenommen. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier. Weitere Informationen im englischen Handbuch (pdf). Das deutsche Handbuch liegt der Lieferung bei. Lieferumfang: IC-M401 UKW-See-/Binnenfunkanlage inkl. ATIS, Handmikrofon, Gleichspannungskabel, Montagezubehör, Ersatzsicherungen, deutsches Handbuch ![]()
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#4
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![]() Zitat:
Exakt so ist es... Der DSC Controller ist hierbei optional Somit ist das ICOM 401 ein reines ATIS Binnenfunkgerät und das Betreiben nur mit UBI erlaubt.. ![]()
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#5
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Hallo,
was denkt ihr: Muss man da jetzt zuschlagen, wenn man im Herbst den UBI, aber nie den SRC machen will? Oder kann man hoffen, das es auch in Zukunft noch Funkgeräte nur für Binnen gibt - vielleicht aufgrund der Rechtslage sogar wieder mehr? Gruss Christof |
#6
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Hallo
![]() hier hab ich noch ein reines Binnenfunkgerät gefunden: (ist scheinbar ein Profigerät aus der Binnenschifffahrt -wie schon an anderer Stelle geschrieben, vermutlich etwas teurer, also ggf. beim u. g. Lieferanten anfragen). ![]() Sailor RT2048 / DEBEG 6448 Binnenfunkanlage mit ATIS - Alle Kanäle für die Binnenschiffahrt - Sehr Robust - ATIS Modul integriert - Große Tasten für leichte Bedienung - Schnellwahltaste für Kanal 16 - Integrierter Lautsprecher - LED Zifferanzeige - Anschluss für Schwanenhalsmikrofon - Abmessung: 252x139x177 ( BxHxT in mm ) Ausführliche Produktbeschreibung (Prospekt) als ![]() Liefermöglichkeit: Kadlec & Brödlin GmbH Krausstr. 21 47119 Duisburg Tel.: 0203 / 47 995 - 0
Fax: 0203 / 47 995 -10 Nachsatz: Damit erst gar keine Träume aufkommen, das Gerät kostet bei Busse Yachtshop in HH 899,00 Teuronen!!!!!!!!!!!!!
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (03.03.2010 um 20:40 Uhr) |
#7
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@Luger08
Mit Verlaub gesagt, was die Waschpo Bremen da in Umlauf bringt ist Quatsch. Auch wenn nur der Ubi vorhanden ist, darf eine Kombianlage auf dem Boot eingebaut sein. Ebenso wenn nur der SRC oder LRC vorhanden ist, darf eine Kombianlage verbaut sein. Eine Kombianlage ist immer nur die Funkstelle, auf die das Gerät eingestellt ist. Alles andere ist Humbuk. http://funk-an-bord.de/ubi-funkkurs-in-hannover.html
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#8
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Moin,
da schlage ich doch mal vor, beide Unterlagen beiden Erstellern zukommen zu lassen. Evt. gibt es dann ja mal eine Einigung. Und wir brauchen uns hier nicht mehr zu unterhalten, was denn nun richtig ist. Per Menschenverstand kommt mir die von Lady An gepostete Version richtiger vor, nur was hilft das. gruesse Hanse
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#9
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Hallo miteinander,
die Aussage des WSV erscheint mir auch am logischsten. Also wenn eine Kombianlage nur auf ATIS programmiert / freigeschaltet ist, dann kann die Kombianlage ja auch nur als eine reine Binnenfunkanlage betrieben werden, oder? Ich hatte auch schon die Icom 401 (e) in die nähere Kaufüberlegung einbezogen, aber jetzt könnte ich mir ja auch ein anderes Fabrikat aussuchen. Ich werde mir das von Lady An zitierte Merkblatt der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (Merkblatt bezüglich der Befähigungsnachweise bei der Bedienung von Kombianlagen) ausdrucken und immer mitführen um gegebenenfalls der WachPo "kontra" geben zu können. ![]() |
#10
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Ich habe eben nachfolgende E-Mail an die Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei Bremen gesendet. Vorher hatte ich mit einem Beamten dieser Dienststelle telefoniert. Er sagte mir zu, innerhalb der nächsten 14 Tage diese zu beantworten.
Sehr geehrter Herr XXX, wie telefonisch besprochen, anbei die Auffassung des WSV über die Problematik bei sogenannten Kombifunkanlagen. Hier wird ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass ein Kombigerät immer nur die Funkstelle ist, auf das sie eingestellt wird. D.h. ein Inhaber eines UBI (ohne SRC oder LRC) darf eine Kombianlage betreiben und umgekehrt. Das Faltblatt der Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei Bremen vertritt hier allerdings eine komplett gegenläufige Ansicht. Da diese Problematik in allen bootsrelevanten Foren bundesweit z.Zt. heftig diskutiert wird, wäre ich Ihnen für eine Stellungnahme (ggfls. unter Hinzuziehung der Bundesnetzagentur) dankbar. http://funk-an-bord.de/ubi-funkkurs-in-hannover.html Mit freundlichen Grüßen
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#11
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![]() ![]() Ich bin dagegen, daß eine Kombianlage einen Inhaber des UBI betreiben darf. ![]() |
#12
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Bei so manchem Funkspruch klingt das aber so.
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#13
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![]() ![]() ![]() Visara. EDIT: Da war Wolf schneller. |
#14
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#15
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Noch´mal hallo miteinander
![]() beim studieren der Ausfüllhinweise zum Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung einer beweglichen Funkstelle des Binnenschiffahrtfunkes (das heißt tatsächlich so) fiel mir der Hinweis auf, dass für die Freizeitschiffahrt der Liegeplatz anzugeben ist und die Bundesnetzagentur nur für Schiffe mit deutschen Heimathäfen zuständig ist. Mein Heimathafen wäre zwar Düsseldorf, jedoch liegt das Boot schon ewig in den Niederlanden und hat Düsseldorf noch nie gesehen und wird es wohl in Zukunft auch nicht. Gebe ich im Antrag vorsichthalber doch einfach nur Düsseldorf als Heimathafen an, um Problem mit der Bürokratie zu vermeiden?? ![]() |
#16
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Die einen sagen so und die anderen sagen so!
Es ist hinsichtlich der Funkzeugnisse genau so ein Durcheinander, wie in anderen Sachen auch (z. B. Waffenrecht), wo jedes Bundesland seine eigene Suppe kocht. Hier sind wohl auch innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen unterschiedliche Auslegungsansichten. Daher hatte ich ja auch auf die Diskrepanz zwischen der Aussage des WaschPo-Beamten und dem Faltblatt der WaschPo-Dir. Bremen verwiesen. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, bleibt einem eigentlich nur, sich eine rechtsverbindliche Auskunft für den Einzelfall bei seiner WSD zu holen. Ein reines Faltblatt wird da nicht hilfreich sein. Und die BNetzA hilft da auch nicht viel weiter. Die sind nur für die Frequenzzuteilung und nicht für die Funkzeugnisse zuständig.
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#17
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Warum macht Ihr die Staatsmacht auch noch neugierig?
Da wundert mich nicht, das die Jungs immer besser informiert werden. LG Guido |
#18
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#19
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Schön wäre es natürlich, wenn so etwas verständlich in einem Gesetz stehen würde. Ich hatte mich gerade mal daran Versucht, bin aber im Dickicht von Sportseeschifferscheinverordnung, Schiffssicherheitsverordnung, Schiffssicherheitsgesetz, Flaggenrechtsverordnung, Seeaufgabengesetz ...
gescheitert. ![]() ![]() ![]() ![]() http://www.gesetze-im-internet.de/bu...chv/gesamt.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/bu...998/gesamt.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/bu...hsg/gesamt.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/bu...lrv/gesamt.pdf http://bundesrecht.juris.de/bseeschg/BJNR208330965.html |
#20
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![]() Zitat:
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#21
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Hallo, Forum
Mit den Kombianlagen ist das so eine Sache. Vergleichen wir das mal mit einem Fernseher. Mal angenommen, ich programmiere nur die privaten TV-Sender, so muss ich ja trotzdem GEZ bezahlen, weil ich die öffentlich-rechtlichen ja gucken könnte. Und beim Funk? Wenn ich nur UBI habe und ein Kombigerät benutze, dann könnte ich ja mit dem DSC Controler (der ja betriebsbereit ist) rumspielen und dann ist es ja ganz zweckmäßig, wenn man weiß, was man tut. Also. mindestens SRC erforderlich. So würde ich das auslegen, wenn ich was zu sagen hätte. Jetzt könnt Ihr ruhig rummeckern ![]() Gruß Clemens
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#22
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![]() Zitat:
Visara. |
#23
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Beim Sachkundenachweis SKN (im Zusammenhang mit Signalpistole) spielen die Bundesländer aber irgendwie mit. U.A. deshalb werden derzeit von DSV+DMYV nur FKN Prüfungen angeboten.
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#24
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Die Regelungen und die Gesetzgebung / Verordnungen zum Funk liegen beim Verkehrsministerium. Der WSV gehört ebenfalls zum Verkehrsministerium. Die Waschpo und Ihre Abteilungen unterstehen aber dem Innenministerium. Also glaube ich deshalb erstmal den Ausführungen des WSV mehr als der Waschpo.
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#25
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Ich warte bis ich einen Strafzettel bekomme und gehe dann ggf. rechtlich gegen diesen vor. solange fahre ich weiter.
Bei der Zulassung des Funkgerätes müssen Kombianlagen nicht zwingend am Seefunkdiens angemeldet werde. Man kann für solche auch nur ATIS beantragen. Somit wird keine DSC-Nummer vergeben und das Gerät verweigert in diesem Moodus den Dienst (ist zumindest bei mir so). Auf dem Display steht dann "keine Funktion in diesem Modus".
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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