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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo an Alle,
kaum geht die Saison los beginnt das Theater.. Folgende Situation: 2 Vereinsmitglieder haben beide ein Boot und haben es im gleichen Club liegen - der eine baut ein Haus und kann sein Boot eine Saison nicht ins Wasser legen - behält und BEZAHLT jedoch den Liegeplatz. Den möchte er einem Vereinsfreund für einige Monate zur Verfügung stellen !! In der Satzung und Geschäftsordnung gibt es keine Regelung 1. Muss das der Verein genehmigen? 2. Kann der Verein das untersagen |
#2
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das ist landesabhängig.
In D: alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Rest der Welt: alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. |
#3
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Moin,
warum unnötigen Ärger machen? ![]() Liegeplatz wird durch ein Clubmitglied genutzt, passt doch. Falls dadurch ein anderer Platz frei wird, könnte der Verein doch darüber verfügen.
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#4
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Moin,
warum sollte der Verein das untersagen? Was ist das Problem? Ist denn der Vorstand nicht damit einverstanden? Wenn der Vorstand beschließt, dass es nicht so gemacht werden soll, dann wird es schwierig. Bei uns in der Hafenordnung steht geschrieben, dass der Vergabe der Liegeplätze durch den Hafenmeister bzw. den Vorstand geregelt wird, und keiner einen Anspruch auf einen festen Platz hat. Weder im Winter-, noch im Sommerlager an den Stegen. Aber eigentlich wird immer eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden! EDIT: Achso, du schreibst "Vereinsfreund" !? Ist dieser kein Mitglied? Dann kann der Verein das auf jeden Fall untersagen.
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MfG von der Küste Holger
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#5
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....und gibt es denn sost keine freien Plätze mehr?
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MfG von der Küste Holger
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#6
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"Untervermietung" ist auch bei uns nicht zulässig. Aber es bleibt kein Steg frei, wenn ein Vereinsmitglied einen Platz sucht. Natürlich muß der Vorstand einverstanden sein - aber Ärger gabs mit solchen Fällen noch nie.
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Gruß Ewald
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#7
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Bei uns darf der Hafenmeister die freien Plätze an Gastlieger vermieten wenn der Liegeplatzinhaber ihn nicht nutzt, untervermieten ist nicht erlaubt.
Das hat ein Freund gerade letztes Jahr durchgemacht, er hat sein Boot verkauft und das neue war noch nicht da. Der neue Eigentümer musste ganz normale Gastliegeplatzgebühren bezahlen.
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Gruß Christoph |
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