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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.05.2010, 09:32
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thommygun thommygun ist offline
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Standard Kurze Frage zu den Papieren

Habe gerade ein Boot gekauft, bei dem sie den Bootsschein nicht mehr finden.
Ist der überhaupt wichtig? Bekomme ich nicht sowieso einen neuen? Es langt doch der Kaufvertrag oder?
Schonmal vielen Dank für die flotten Antworten
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Gruß Thomas


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  #2  
Alt 05.05.2010, 10:02
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Standard

Den orginalen Bootsschein muß eh der Eigentümer behalten und seiner zuständigen Wasser- und Schifffahrtsbehörde zurück schicken.

Es reicht ein kaufvertrag und ab Bj. 98 die CE.

Grüße, Tom
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  #3  
Alt 05.05.2010, 10:23
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Bei nicht EU-Booten sollte unbedingt ein Beleg über die ordungsgemäße Versteuerung und Verzollung der Einfuhr vorliegen. Das kann z.B. eine Kopie des Erstkaufvertrages sein.

Ohne diesen Beleg sieht man bei einer solchen Zollkontrolle schlecht aus: http://www.zoll.de/f0_veroeffentlich...fen/index.html
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Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 05.05.2010, 10:23
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Also das heisst dann habe ich ja alles.
Da das Boot Baujahr 91 ist brauche ich nur den Kaufvetrag so wie ich es verstanden habe.
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Gruß Thomas


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  #5  
Alt 05.05.2010, 10:25
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
[..]
Da das Boot Baujahr 91 ist brauche ich nur den Kaufvetrag [..]
Nein. Du brauchst einen Beleg, daß das Boot vor 1998 in der Eu im Verkehr war. Es kommt beim "CE-frei Stichtag" nicht auf das Baudatum, sondern auf das Datum des ersten Inverkehrbringens an.
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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 05.05.2010, 10:28
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Es hat ja noch ein Kennzeichen von Mannheim drauf kleben. Ich denke wenn ich es da auch wieder anmelde dürften die ja alles haben.
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Gruß Thomas


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  #7  
Alt 05.05.2010, 10:38
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Zitat:
Zitat von tomyboy0408 Beitrag anzeigen
Den orginalen Bootsschein muß eh der Eigentümer behalten und seiner zuständigen Wasser- und Schifffahrtsbehörde zurück schicken.
Genau.
Er muss (sollte) das Boot ja dort abmelden...

Gruß
Freddy
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  #8  
Alt 05.05.2010, 10:38
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Es hat ja noch ein Kennzeichen von Mannheim drauf kleben. Ich denke wenn ich es da auch wieder anmelde dürften die ja alles haben.

Ich würde kurz dort anrufen.

Die Amtspraxis ist wohl unterschiedlich. Regensburg schickte mir z.B. alle eingereichten Unterlagen wieder zurück. Das BSH (Flaggenzertifikat) behielt hingegen alles.
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John
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  #9  
Alt 05.05.2010, 10:40
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Zitat:
Zitat von tomyboy0408 Beitrag anzeigen
Den orginalen Bootsschein muß eh der Eigentümer behalten und seiner zuständigen Wasser- und Schifffahrtsbehörde zurück schicken.[..]
Ich würde mir auf jeden Fall eine Kopie der alten Zulassung geben lassen. Auf's Boot kleben kann man viel.
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Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 05.05.2010, 10:45
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thommygun thommygun ist offline
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Ja das auf dem Boot passt schon hatte dem Onkel meines alten Azubis gehört.
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Gruß Thomas


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  #11  
Alt 05.05.2010, 11:01
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wolfgang_ wolfgang_ ist offline
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Ich hatte damals vom Vorbesitzer den Bootschein mitbekommen (im Original). Er hatte das Boot beim WSA Stuttgart angemeldet. Als ich mein Boot beim WSA in Koblenz angemeldet habe, sagte die freundliche Sachbearbeiterin, dass sie den alten Bootschein zum WSA Stuttgart schicken. Hab den Schein dann in Koblenz gelassen, meinen neuen Schein in Empfang genommen und damit war alles erledigt.

Kommt vielleicht immer auf das WSA bzw. den Sachbearbeiter an.
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Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #12  
Alt 05.05.2010, 11:24
Frodo Frodo ist offline
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Standard Kauf in NL

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich darf mich mal hier anhängen. Ich plane in Kürze ein Boot in NL zu kaufen (Bj 90).

Gibt es da andere / zusätzlich Papiere, die ich für die Zulassung in D brauche??

Danke vorab
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Grüße vom Rhein, Edi
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  #13  
Alt 05.05.2010, 13:02
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
... sie den Bootsschein nicht mehr finden. ...
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich würde mir auf jeden Fall eine Kopie der alten Zulassung geben lassen. ...
Wie soll denn der nicht gefundene Bootsschein kopiert werden

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #14  
Alt 05.05.2010, 13:03
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wie soll denn der nicht gefundene Bootsschein kopiert werden

Gruß Lutz
Suchen lassen.
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Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 05.05.2010, 13:07
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thommygun thommygun ist offline
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Laso so wie es ausschaut geht das alles auch ohne den alten Bootsschein.
Aber nun noch eine Frage. Muss ich einen Motor beim anmelden eintragen oder kann ich das weglassen und zwischen meinem 20 und 35 ps motor beliebig wechseln?
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Gruß Thomas


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  #16  
Alt 05.05.2010, 13:31
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Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Muss ich einen Motor beim anmelden eintragen oder kann ich das weglassen und zwischen meinem 20 und 35 ps motor beliebig wechseln?
Motor muss eingetragen werden.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #17  
Alt 08.05.2010, 00:19
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Hallo thommygun,
du kannst auch mehrere Motoren eintragen lassen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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