boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 41 von 41
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 12.06.2010, 14:45
dat_flöt dat_flöt ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Lichterführung Binnen - BinSchStrO

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zur Lichterführung auf einem Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb.
Eigentlich sollte http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....13/index.html ja alles erkären, aber verstehen tu ichs trotzdem nicht...

Speziell geht es mir um § 3.13 Absatz 1e:
die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter können jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein;

Dürfen die Seitenlichter auch deutlich weiter hinten sitzen oder ist das können eigentlich als müssen zu verstehen?

Im speziellen Fall handelt es sich um ein 5 m langes Boot. Am Heck ist ein Geräteträger montiert. An diesem sind unten links und rechts außen die Seitenlichter und oben ca 1,5 m höher in der Mitte eine Vollkreislaterne montiert. Die Seitenlichter liegen demzufolge ca. 2 m auseinander.

Beste Grüße

dat_flöt
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 12.06.2010, 14:49
Benutzerbild von Toddy123
Toddy123 Toddy123 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Landkreis Prignitz
Beiträge: 566
Boot: Winrace (NO) Winner mit 50 PS Suzuki 4-Takt
737 Danke in 351 Beiträgen
Standard

Sind die Seitenlichter wenn man von vorne auf das Boot schaut irgendwie verdeckt (z.B. durch Windschutzscheibe, Kajüte) ? Wenn nicht sollte es so passen. Bilder von deinem Boot sind im Zweifelsfall immer hilfreich...
__________________
MfG Thorsten

Sent from my Rechenschieber using Schabernack

Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 12.06.2010, 14:55
Benutzerbild von T.R.
T.R. T.R. ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2002
Ort: Oberasbach b. Nürnberg
Beiträge: 1.327
Boot: Bis 07.2016 eine Rio Onda 500 (Suzuki DF70) dann aus Altersgründen verkauft
949 Danke in 544 Beiträgen
Standard

Hallo "da flöt" (äußerst merkwürdiger Vorname!),

Zitat:
Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs gesetzt sein und innenbords derart abgeblendet sein, dass das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann;
Das besagt, dass nicht festgelegt ist, wo -auf einer Achse von Bug zu Heck- die Lichter sitzen müssen!

Wenn Du sie also an dem Geräteträger befestigt hast, ist das in Ordnung!

Natürlich könntest Du ein Rechtsgutachten von einer der zuständigen Behörden anfordern (natürlich kostenpflichtig für Dich), dann hättest Du absolute Gewissheit!



PS: Im Übrigen, herzlich willkommen im boote-forum!
__________________
Grüße Thomas
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 12.06.2010, 15:23
dat_flöt dat_flöt ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hallo,

an einem Bild soll es natürlich nicht scheitern...

Wenn ich aber meine Bücher zum Bootsführerschein heranziehe
oder
http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf
oder
http://www.hamburg.de/contentblob/20...tsstrassen.pdf

Dann frage ich mich ob das wirklich zulässig ist? Für mich entspricht die Lichterführung eher einem Binnenschiff bis 110 m...

Für mich immer noch ein Rätsel ob das wirklich OK ist und die WSP nix sagt...

Gruß
dat_flöt
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	boot1.jpg
Hits:	1105
Größe:	43,6 KB
ID:	212482  
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 12.06.2010, 16:32
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Das Thema hatte ich am Montag in der Theoriestunde.

Das Anbringen der Seitenlichter MUSS nahe am Bug sein WENN du sie in einer Laterne zusammenfassen (oder eben beide direkt nebeneinander platzieren) willst.

Solange du sie also nicht zusammenfaßt müssen sie auch nicht am Bug sein.

Beim Schlauchi mit Heckbügel kommen sie immer an den Heckbügel, wohin auch sonst?

Bei deinem Boot könnte man sie natürlich auch weiter vorn, also etwa Bootsmitte montieren.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 12.06.2010, 17:23
Benutzerbild von drave110
drave110 drave110 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 616
Boot: Silentcraft 50 PS,Sunbird SPL 150,Zeepter 330
303 Danke in 217 Beiträgen
Standard

hab das an meinem schlauchi auch so ,.. geht ja auch nicht anders
__________________

Gruß Dave
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 13.06.2010, 11:31
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.073
1.288 Danke in 336 Beiträgen
Standard

Ich möchte kurz auf MEIN Problem 2004 hinweisen, das wurde geklärt und durch Änderung der europäischen (!) Ordnungen mittlerweile vernünftig geregelt: Wie nahe ist "Nahe am Bug"...

http://www.czierpka.de/wassersport/t...a/lichter.html
__________________
Gruß an alle
Kalle
Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor
www.czierpka.de
www.tremonia-2.de
www.timmerbruch.de
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 13.06.2010, 15:09
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Hallo Kalle,

ich zitiere mal aus deinem Text:

Zitat:
Die Begründung ist logisch: Die Beleuchtung dient der Unterscheidung von Groß- und Kleinfahrzeugen, da die Größe eines Wasserfahrzeugs in der Nacht nicht zu erkennen ist. Kleinfahrzeuge führen die weiße Topp- oder Rundumlampe über Grün/Rot, bei Großschiffen befindet sich das Topplicht vor Grün/Rot. Damit ergibt sich bei den Großschiffen eine waagerechte Linie von Weiß zu Grün/Rot, bei den Kleinschiffen die senkrechte Folge der Lampen. Und es ist für diese Unterscheidung völlig egal, ob die Lampen eines Kleinschiffes am Bug, nahe am Bug oder sonstwo stehen.

Das kann ich nicht nachvollziehen, denn Kleinfahrzeuge haben die Wahl: Entweder sie bringen das Topplicht 1 m über den Seitenlichtern an, ODER auf gleicher Höhe, in dem Fall aber vorn. Im letzteren Fall ergibt sich aber auch beim Kleinfahrzeug eine waagerechte Linie.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 13.06.2010, 15:55
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Hallo,
fährst Du binnen mit Seitenlichtern muss das Topplicht auf gleicher Höhe sein, hast Du eine Zweifarbenlaterne, dann muss das Topplicht 1m höher sein, sh. auch http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf.
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 13.06.2010, 16:25
Benutzerbild von sailor541119
sailor541119 sailor541119 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 12.04.2005
Beiträge: 3.528
10.063 Danke in 3.088 Beiträgen
Standard

ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu, da ich diese Problematik auch hatte.
Zunächst sollten die Begriffe "Topplicht" und "Rundumlicht" klar sein, da es sich um verschieden Laternen handelt.
Die oben angebrachte Lichterführung ist für See, wird aber Binnen mittlerweile, nach Aussage der WSP-Datteln, geduldet.
__________________
gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 13.06.2010, 16:27
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

@vestus

Bei genauem Lesen der BinSchStrO muss ich sagen: Du hast Recht.

Nur, wie soll man das am Schlauchboot machen? Am Schlauch halten die Spax so schlecht, da hat man nur den Heckbügel.

Dann muss man also einen Ausleger von 1 m nach vorn machen für das Topplicht, damit es vor den Seitenlichtern ist.

Oder man nimmt die Zweifarben Laterne 1 m tiefer als das Topplicht bzw. Rundumlicht, dann hängt die Zweifarbenlaterne ziemlich tief und kann leicht verdeckt werden wenn man im Boot steht.

Ansonsten müßte die Zweifarbenlaterne in 1,90 m Höhe hängen und das Rundumlicht in 2,90 m - das geht irgendwie auch nicht so gut.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 13.06.2010, 17:14
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Hallo,
Zweifarbenlaterne auf den Bügel und daneben einen (abnehmbaren, klappbaren?) Metermast mit Rundumlicht, anders wird es nicht gehen um unsere Obrigkeit zufriedenzustellen. Und nebenbei hast Du gleich noch ein Ankerlicht.
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 13.06.2010, 22:08
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Ok, aber hat halt den Nachteil, dass die Seitenlichter mittig auf dem Bügel auch mal durch Personen verdeckt werden können, seitlich am Bügel hingegen nicht.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 13.06.2010, 23:38
Benutzerbild von Balu
Balu Balu ist offline
Commander
 
Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 317
207 Danke in 132 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sailor541119 Beitrag anzeigen
ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu, da ich diese Problematik auch hatte.
Zunächst sollten die Begriffe "Topplicht" und "Rundumlicht" klar sein, da es sich um verschieden Laternen handelt.
Die oben angebrachte Lichterführung ist für See, wird aber Binnen mittlerweile, nach Aussage der WSP-Datteln, geduldet.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallo,
fährst Du binnen mit Seitenlichtern muss das Topplicht auf gleicher Höhe sein, hast Du eine Zweifarbenlaterne, dann muss das Topplicht 1m höher sein, sh. auch http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf.
Gruss Vestus
Ich sehe auf dem Bild eine Lichterführung entsprechend BinSchStrO §3.13 1.d. bis 1.f
Das ist eindeutig eine auch für Binnen zugelassene Lichterführung, da muss auch nichts "geduldet" werden.
Zusätzlich hat es den Vorteil, auch auf Seeschifffahrtsstrassen zulässig zu sein, dann braucht man nichts umbauen, wenn man in beiden Revieren unterwegs ist.
Das ist alles völlig in Ordnung, so wie es ist. Eine Zweifarbenlaterne "nahe am Bug..." kann man zur Vereinfachung haben, muss aber nicht.
Jetzt macht den armen Kerl doch nicht wuschig...
__________________
Gruß, Mike

Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 14.06.2010, 07:00
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

So langsam steige ich dahinter.

Bei juris findet man die BinSchStrO derzeit in der Fassung von 1998, und da steht:


Zitat:
§3.13
e) die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter müssen jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein;
... Bild 19 (BGBl. I 1998, Nr. 69, Anlageband S. 27)
Somit hätte vestus Recht, aber das ist offensichtlich ein alter Stand.

Denn bei elwis findet man eine BinSchStrO Stand 1.6.2010, und da steht:


Zitat:
e. die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter können jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein;

Das Wort "müssen" wurde also durch "können" ersetzt. Demnach muss man eben doch nicht (mehr) die Seitenlichter zusammenfassen, wenn sie sich nach Buchstabe d bis f 1m unterhalb des Topplichtes befinden, man KANN sie aber zusammenfassen. Und WENN man sie zusammenfaßt, DANN müssen sie (wie ich eingangs schon geschrieben hatte) nahe am Bug sein.




Außerdem ist der ganze Satz e dort in rot geschrieben, dazu folgender Hinweis:

Zitat:
§ 3.13 Nr. 1 Buchstabe e - Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt


(Geltungsdauer bis zum Ablauf des 14. April 2011)


D.h. dieser Satz wird zum 14. April 2011 wieder geändert, jetzt fragt mich aber nicht wie, das habe ich noch nicht herausbekommen.






__________________
Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (14.06.2010 um 07:27 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 14.06.2010, 14:25
Benutzerbild von Balu
Balu Balu ist offline
Commander
 
Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 317
207 Danke in 132 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen

Außerdem ist der ganze Satz e dort in rot geschrieben...
[...]

D.h. dieser Satz wird zum 14. April 2011 wieder geändert, jetzt fragt mich aber nicht wie, das habe ich noch nicht herausbekommen.
Die hochamtliche Klärung am Beispiel von Kalles Tremonia legt den Schluss nahe, das der Zusatz
"am oder nahe am Bug" inzwischen gestrichen ist, oder gestrichen werden soll - vielleicht liegt es daran.
__________________
Gruß, Mike

Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 14.06.2010, 21:13
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,
wann wird alt wie ein Haus lernt nie aus. Lichterführung ist nach 3.13.1ef absolut korrekt. Chapeau!
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 15.06.2010, 06:35
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.133 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Balu Beitrag anzeigen
Die hochamtliche Klärung am Beispiel von Kalles Tremonia legt den Schluss nahe, das der Zusatz
"am oder nahe am Bug" inzwischen gestrichen ist, oder gestrichen werden soll - vielleicht liegt es daran.
der Text in rot bedeutet, dass es sich um eine "Anordnung vorübergehender Art" handelt. Dies sind Änderungen, die kurzfristig erfolgen können und nicht unbedingt innerhalb der Revision der gesamten Verordnung (i.d. Regel höchstens alle 2 Jahre) eingeführt werden. Der Großteil dieser vorübergehenden Inhalte, wird aber bei der Gesamtrevision im gleichen Wortlaut unbefristet in die Verordnung übernommen.
Ich schau aber auf der Arbeit nochmal nach, welcher Wortlaut nach derzeitigem Stand in der Revision stehen soll.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 17.06.2010, 08:38
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Hi Dominic,

hast etwas herausgefunden?
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 18.06.2010, 02:52
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.133 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
nach dem Stand der Revision wird dir derzeit geltende vorübergehende Anordung übernommen.
Zitat:
3.13 Nr.1
e ) Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Diese können
aa) in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs

oder
bb) unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse


gesetzt sein; im Falle des Doppelbuchstaben aa müssen sie innenbords derart abgeblendet sein, dass das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann


Wo ich überfragt bin ist, ob man, wenn man das Topplicht gegen ein Rundumlicht ersetzt, dieses nach achtern versetzen darf. Meiner praktischen Ansicht nach sollte dies in Ordnung sein, die Verordnung gibt das aber nicht so her.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 18.06.2010, 15:58
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Danke.

Ich lese das so, nur bei Version a,b,c muss das Topplicht 1m weiter vorn als die Seitenlichter sein. Bei d,e,f kann das Topplicht oder das Rundumlicht vorn oder hinten oder in der Mitte sein, Hauptsache es ist 1 m höher als die Seitenlichter und wird gesehen.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 18.06.2010, 16:32
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,
das Top- oder Rundumlicht darf aber nicht hinter den Seitenlichtern sein, also nur auf gleicher Höhe oder davor.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 18.06.2010, 17:11
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.133 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Ich lese das so, nur bei Version a,b,c muss das Topplicht 1m weiter vorn als die Seitenlichter sein. Bei d,e,f kann das Topplicht oder das Rundumlicht vorn oder hinten oder in der Mitte sein, Hauptsache es ist 1 m höher als die Seitenlichter und wird gesehen.
ich muss mir den neuen Verordnungstext nachher nochmal durchlesen.
In der jetzigen Verordnung verweist Buschtabe f) auf d) und d) auf a).
In a) wird definiert, das das Licht halt min. 1m vor den Seitenlichtern liegen muss. Ist ein wenig kompliziert formuliert, da ich nicht weiß was dem Rundumlicht über den Seitenlichtern, wenn diese verordnungsgemäß mittschiffs angebracht sind entgegen spricht.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 18.06.2010, 17:28
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

sag ich doch
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 18.06.2010, 23:09
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Südwest
Beiträge: 424
Boot: Osprey Vipermax 7, E-TEC G2 250 HO, Brenderup TB 8224
289 Danke in 161 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
In der jetzigen Verordnung verweist Buschtabe f) auf d) und d) auf a).
In a) wird definiert, das das Licht halt min. 1m vor den Seitenlichtern liegen muss.
Ich würde den Verweis von d auf a aber darauf beschränkt sehen, dass das Topplicht "hell statt stark" sein muss.

Die Positionsangabe von a "1m vor den Seitenlichtern" wird bei d ersetzt durch die Formulierung "jedoch mindestens 1 m höher als die Seitenlichter".

Man sieht ja auch schon auf dem Bild, dass bei der d/e/f-Version das Topplicht nicht 1m vor den Seitenlichtern ist.

Dennoch sehe ich nicht, dass Topplicht und Seitenlichter senkrecht übereinander sein müssen, das geht aus "1m höher" nicht zwingend hervor.

Insofern fehlt mir bezüglich der Längsrichtung jegliche Vorschrift wo das Topplicht sein muß, somit ist auch das Rundumlicht diesbezüglich frei. Auch die Position der Seitenlichter ist in Längsrichtung frei - außer eben wenn man sie zusammenfaßt, dann müssen sie nahe am Bug sein.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 41 von 41



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.