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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zur Lichterführung auf einem Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb. Eigentlich sollte http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....13/index.html ja alles erkären, aber verstehen tu ichs trotzdem nicht... ![]() Speziell geht es mir um § 3.13 Absatz 1e: die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter können jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein; Dürfen die Seitenlichter auch deutlich weiter hinten sitzen oder ist das können eigentlich als müssen zu verstehen? Im speziellen Fall handelt es sich um ein 5 m langes Boot. Am Heck ist ein Geräteträger montiert. An diesem sind unten links und rechts außen die Seitenlichter und oben ca 1,5 m höher in der Mitte eine Vollkreislaterne montiert. Die Seitenlichter liegen demzufolge ca. 2 m auseinander. Beste Grüße dat_flöt |
#2
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Sind die Seitenlichter wenn man von vorne auf das Boot schaut irgendwie verdeckt (z.B. durch Windschutzscheibe, Kajüte) ? Wenn nicht sollte es so passen. Bilder von deinem Boot sind im Zweifelsfall immer hilfreich...
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack ![]() ![]() |
#3
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Hallo "da flöt" (äußerst merkwürdiger Vorname!),
Zitat:
Wenn Du sie also an dem Geräteträger befestigt hast, ist das in Ordnung! ![]() ![]() PS: Im Übrigen, herzlich willkommen im boote-forum!
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Grüße Thomas |
#4
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Hallo,
an einem Bild soll es natürlich nicht scheitern... Wenn ich aber meine Bücher zum Bootsführerschein heranziehe oder http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf oder http://www.hamburg.de/contentblob/20...tsstrassen.pdf Dann frage ich mich ob das wirklich zulässig ist? Für mich entspricht die Lichterführung eher einem Binnenschiff bis 110 m... Für mich immer noch ein Rätsel ob das wirklich OK ist und die WSP nix sagt... Gruß dat_flöt |
#5
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Das Thema hatte ich am Montag in der Theoriestunde.
Das Anbringen der Seitenlichter MUSS nahe am Bug sein WENN du sie in einer Laterne zusammenfassen (oder eben beide direkt nebeneinander platzieren) willst. Solange du sie also nicht zusammenfaßt müssen sie auch nicht am Bug sein. Beim Schlauchi mit Heckbügel kommen sie immer an den Heckbügel, wohin auch sonst? Bei deinem Boot könnte man sie natürlich auch weiter vorn, also etwa Bootsmitte montieren.
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Gruß Robert
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#6
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hab das an meinem schlauchi auch so ,.. geht ja auch nicht anders
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Gruß Dave |
#7
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Ich möchte kurz auf MEIN Problem 2004 hinweisen, das wurde geklärt und durch Änderung der europäischen (!) Ordnungen mittlerweile vernünftig geregelt: Wie nahe ist "Nahe am Bug"...
http://www.czierpka.de/wassersport/t...a/lichter.html
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de
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#8
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![]() Zitat:
ich zitiere mal aus deinem Text: Zitat:
Das kann ich nicht nachvollziehen, denn Kleinfahrzeuge haben die Wahl: Entweder sie bringen das Topplicht 1 m über den Seitenlichtern an, ODER auf gleicher Höhe, in dem Fall aber vorn. Im letzteren Fall ergibt sich aber auch beim Kleinfahrzeug eine waagerechte Linie.
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Gruß Robert |
#9
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Hallo,
fährst Du binnen mit Seitenlichtern muss das Topplicht auf gleicher Höhe sein, hast Du eine Zweifarbenlaterne, dann muss das Topplicht 1m höher sein, sh. auch http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf. Gruss Vestus
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#10
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ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu, da ich diese Problematik auch hatte.
Zunächst sollten die Begriffe "Topplicht" und "Rundumlicht" klar sein, da es sich um verschieden Laternen handelt. Die oben angebrachte Lichterführung ist für See, wird aber Binnen mittlerweile, nach Aussage der WSP-Datteln, geduldet.
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]()
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#11
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@vestus
Bei genauem Lesen der BinSchStrO muss ich sagen: Du hast Recht. Nur, wie soll man das am Schlauchboot machen? Am Schlauch halten die Spax so schlecht, da hat man nur den Heckbügel. Dann muss man also einen Ausleger von 1 m nach vorn machen für das Topplicht, damit es vor den Seitenlichtern ist. Oder man nimmt die Zweifarben Laterne 1 m tiefer als das Topplicht bzw. Rundumlicht, dann hängt die Zweifarbenlaterne ziemlich tief und kann leicht verdeckt werden wenn man im Boot steht. Ansonsten müßte die Zweifarbenlaterne in 1,90 m Höhe hängen und das Rundumlicht in 2,90 m - das geht irgendwie auch nicht so gut.
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Gruß Robert |
#12
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Hallo,
Zweifarbenlaterne auf den Bügel und daneben einen (abnehmbaren, klappbaren?) Metermast mit Rundumlicht, anders wird es nicht gehen um unsere Obrigkeit zufriedenzustellen. Und nebenbei hast Du gleich noch ein Ankerlicht. Gruss Vestus
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#13
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Ok, aber hat halt den Nachteil, dass die Seitenlichter mittig auf dem Bügel auch mal durch Personen verdeckt werden können, seitlich am Bügel hingegen nicht.
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Gruß Robert |
#14
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![]() Zitat:
Zitat:
Das ist eindeutig eine auch für Binnen zugelassene Lichterführung, da muss auch nichts "geduldet" werden. Zusätzlich hat es den Vorteil, auch auf Seeschifffahrtsstrassen zulässig zu sein, dann braucht man nichts umbauen, wenn man in beiden Revieren unterwegs ist. Das ist alles völlig in Ordnung, so wie es ist. Eine Zweifarbenlaterne "nahe am Bug..." kann man zur Vereinfachung haben, muss aber nicht. Jetzt macht den armen Kerl doch nicht wuschig...
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Gruß, Mike Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
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#15
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So langsam steige ich dahinter.
Bei juris findet man die BinSchStrO derzeit in der Fassung von 1998, und da steht: Zitat:
Somit hätte vestus Recht, aber das ist offensichtlich ein alter Stand. Denn bei elwis findet man eine BinSchStrO Stand 1.6.2010, und da steht: Zitat:
Das Wort "müssen" wurde also durch "können" ersetzt. Demnach muss man eben doch nicht (mehr) die Seitenlichter zusammenfassen, wenn sie sich nach Buchstabe d bis f 1m unterhalb des Topplichtes befinden, man KANN sie aber zusammenfassen. Und WENN man sie zusammenfaßt, DANN müssen sie (wie ich eingangs schon geschrieben hatte) nahe am Bug sein. Außerdem ist der ganze Satz e dort in rot geschrieben, dazu folgender Hinweis: Zitat:
D.h. dieser Satz wird zum 14. April 2011 wieder geändert, jetzt fragt mich aber nicht wie, das habe ich noch nicht herausbekommen.
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (14.06.2010 um 07:27 Uhr) |
#16
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![]() Zitat:
"am oder nahe am Bug" inzwischen gestrichen ist, oder gestrichen werden soll - vielleicht liegt es daran. ![]()
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Gruß, Mike Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben... |
#17
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Moin,
wann wird alt wie ein Haus lernt nie aus. Lichterführung ist nach 3.13.1ef absolut korrekt. Chapeau! Gruss Vestus |
#18
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Hallo,
Zitat:
Ich schau aber auf der Arbeit nochmal nach, welcher Wortlaut nach derzeitigem Stand in der Revision stehen soll. Bis dann Dominic
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#19
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Hi Dominic,
hast etwas herausgefunden?
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Gruß Robert |
#20
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Hallo,
nach dem Stand der Revision wird dir derzeit geltende vorübergehende Anordung übernommen. Zitat:
Wo ich überfragt bin ist, ob man, wenn man das Topplicht gegen ein Rundumlicht ersetzt, dieses nach achtern versetzen darf. Meiner praktischen Ansicht nach sollte dies in Ordnung sein, die Verordnung gibt das aber nicht so her. Bis dann Dominic
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#21
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Danke.
Ich lese das so, nur bei Version a,b,c muss das Topplicht 1m weiter vorn als die Seitenlichter sein. Bei d,e,f kann das Topplicht oder das Rundumlicht vorn oder hinten oder in der Mitte sein, Hauptsache es ist 1 m höher als die Seitenlichter und wird gesehen.
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Gruß Robert |
#22
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Moin,
das Top- oder Rundumlicht darf aber nicht hinter den Seitenlichtern sein, also nur auf gleicher Höhe oder davor.
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Gruss Vestus |
#23
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Hallo,
Zitat:
In der jetzigen Verordnung verweist Buschtabe f) auf d) und d) auf a). In a) wird definiert, das das Licht halt min. 1m vor den Seitenlichtern liegen muss. Ist ein wenig kompliziert formuliert, da ich nicht weiß was dem Rundumlicht über den Seitenlichtern, wenn diese verordnungsgemäß mittschiffs angebracht sind entgegen spricht. Bis dann Dominic |
#24
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sag ich doch
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Gruss Vestus |
#25
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![]() Zitat:
Die Positionsangabe von a "1m vor den Seitenlichtern" wird bei d ersetzt durch die Formulierung "jedoch mindestens 1 m höher als die Seitenlichter". Man sieht ja auch schon auf dem Bild, dass bei der d/e/f-Version das Topplicht nicht 1m vor den Seitenlichtern ist. Dennoch sehe ich nicht, dass Topplicht und Seitenlichter senkrecht übereinander sein müssen, das geht aus "1m höher" nicht zwingend hervor. Insofern fehlt mir bezüglich der Längsrichtung jegliche Vorschrift wo das Topplicht sein muß, somit ist auch das Rundumlicht diesbezüglich frei. Auch die Position der Seitenlichter ist in Längsrichtung frei - außer eben wenn man sie zusammenfaßt, dann müssen sie nahe am Bug sein.
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Gruß Robert |
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