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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ems-Jade-Kanal mit SBF See?
Hallo Leute,
hat jemand eine verlässliche Auskunft, ob der EJK mit dem SBF See befahren werden darf. Es gibt zwar ein Dokument zum Download, aber es ist hochgradiges Amtsdeutsch und erschliesst sich mir nicht wirklich. http://www.boote-forum.de/attachment...4&d=1277121378 Danke für Eure Hilfe! Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#2
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Hallo Jan
www.pa-bremen.de/binnen.php geh mal auf diesen Link und dann auf Wasserstraßen. Gruß Torsten
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#3
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Danke Torsten!!
Danach ist es Binnenschifffahrtsstraße. Weil in dem *.pdf steht unter §2 auch was von der Sportbootführerscheinverordnung See. Aber ich würde lügen, wenn ich behaupte, dass ich von dem Amstdeutsch was verstehen würde! Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. Geändert von Raccoonhotel (22.06.2010 um 18:25 Uhr) |
#4
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Du hast schon recht, daß die Verordnung nicht so ganz klar ist.
Sie erwähnt in §2 die SBF See und SBF Binnen. In §4 wird ein Führerschein gemäß den in §2 genannten Vorschriften gefordert. Die Definition, ob die betroffenen Landeswasserstraßen nun als Binnen- oder als Seeschiffahrtsstraße eingruppiert werden, fehlt (oder ist nur über eine wilde Normenkette ableitbar). Ich würde deshalb ganz naiv bei der Bezirksregierung anrufen und fragen.
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Beste Grüße John
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#5
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Gute Tipp!
Werde ich morgen mal machen....und bis ich da jemanden dran habe, der mir die Frage beantworten kann, kenne ich alle Mitarbeiter persönlich!
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#6
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Dieser Kanal ist ein Zwitter, er kann mit beiden befahren werden.
Hab bei einer Kontrolle den Seeschein gezeigt, wurde anstandlos akzeptiert.
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#7
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Der EJK ist keine Binnenschifffahrtsstraße, da er nicht im Teil II der Binnenschiffahrtsordnung aufgeführt ist. Deshalb wurden die Befahrensregelungen auch nicht vom Bund (WSD Nord-West), sondern vom Reg.Bez. Weser-Ems herausgegeben.
Ähnlich verhält es sich auf den Entwässerungskanälen im Kreis Aurich / Emden. Auch diese Gewässer sind mit Binnen oder See zu befahren. Gruß Walter
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_________________________________________ Navigation: Wenn man weiß, wo man ist, kann man sein, wo man will!
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#8
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na endlich.....
Das eröffnet doch jetzt mal richtig vielfältige möglichkeiten Sven....
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Ich will einfach Meer . . . .
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#9
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rrrrrichtig....
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#10
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wow..ich sehe gerade das ich Captain geweorden bin,....Juchuuuu
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#11
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Herzlichen Glückwunsch!
Und natürlich DANKE an Walter für die kompetente Auskunft! Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#12
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Zitat:
Da auf dem Ems-Jade-Kanal die BinSchStrO angewendet wird ist sie wohl eine Binnenschifffahrtstraße, allerdings nicht Bundeswasserstraße sondern Landesgewässer. Der §4 Abs. 2 sagt ganz eindeutig: ".. wenn er ein Befähigungszeugnis .. gemäß der in §2 genannten Vorschriften besitzt." Also, eines der genannten Zeugnisse, Binnen oder See-Schein, reicht. Das ist genau die gleiche Situation wie im Hamburger Hafen.
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Gruß Heinz-Dieter
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#13
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Frage 27 SBF Binnen:
Wo sind umfangreiche Hinweise auf die Binnenschifffahrtsstraßen und deren Grenzen zu finden? Antwort: Im Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. ELWIS sagt folgendes: Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Hier ist von Binnenschifffahrtsstraßen die Rede, nicht von Bundeswasserstraßen! In der darauf folgenden Auflistung erscheint der EJK nicht, also ist es auch keine Binnenschifffahrtsstraße! Einführungsverordnung BinSchStrO Anwendungsbereich (1) Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Bundeswasserstraßen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit Ausnahme von Rhein, Mosel, Donau, Elbe im Hamburger Hafen, Seeschifffahrtsstraßen sowie mit Ausnahme von Eder- und Diemel-Talsperre. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung wird als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht. In der Verordnung der Bezirksregierung Weser-Ems steht lediglich, daß die dort genannten Verordnungen (BinSchStrO, SportbootführerscheinVO usw. anwendung finden. Sollte dies nicht so sein, entschuldige ich mich hiermit bei allen meinen ehemaligen Fahrschülern für den Mist, den ich ihnen erzählt habe Gruß Walter
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#14
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Glücklicherweise war ich nicht dein Fahrschüler, sonst hätten wir wohl schon danals Stress gehabt.
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Gruß Heinz-Dieter |
#15
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ruf doch mal bei der wasser-und schiffahrtsdirektion in aurich an
die geben dir bestimmt gerne auskunft http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dien...est/index.html gruß elke ne ehemalige auricherin
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#16
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Hallo
Bei dem Ems-Jade-Kanal handelt es sich um ein Landeseigenes Gewässer und unterliegt dem NLWKN. Hier ein Link, dort findet ihr ein pdf "Verordnung über die Schifffahrt auf dem EJK" http://www.nlwkn.niedersachsen.de/li...129&_psmand=26
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mfG Jens
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#17
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Moin Jens,
dass ist das selbe Dokument, das ich schon in meiner Frage verlinkt hatte. Wenn du darin eine Stelle findest, die eine definitive Aussage darüber macht, ob beide SBF oder nur Binnen anerkannt werden, dann klär mich bitte auf und mein aufrichtiger Dank wird dir ewiglich nachschleichen! Liebe Grüße Jan
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#18
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Zitat:
Der §4 Abs. 2 sagt ganz eindeutig: ".. wenn er ein Befähigungszeugnis .. gemäß der in §2 genannten Vorschriften besitzt." Also, eines der genannten Zeugnisse, Binnen oder See-Schein, reicht.
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Gruß Heinz-Dieter
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#19
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Hallo Heinz-Dieter,
der Meinung bin ich ja auch. Aber einfach zu interpretieren ist das für mich wirklich nicht. Wir sind halt Bootfahrer und keine Paragraphenhengste -zumindest ich nicht- . Ich vertraue da mal voll und ganz auf deine Aussage.So wie du es erklärst, scheint es ja auch sehr logisch. Liebe Grüße Jan
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#20
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Zitat:
Eindeutig wäre: "wenn er ein Befähigungszeugnis einer der in §2 genannten Vorschriften besitzt." Aber der Genitiv stirbt ja aus.
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Beste Grüße John |
#21
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das sind eben die blöden Spitzfindigkeiten des Amtsdeutsch! Ein einziges Wort kann den Sinn und die Aussage komplett verändern.
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#22
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Es heißt "..ein Zeugnis (Singular) .. gemäß der Vorschriften (Plural) ..". In Frage kommen zwei Vorschriften, und verlangt wird explizit ein Zeugnis.
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Gruß Heinz-Dieter
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#23
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Erst einmal ein dickes DANKESCHÖN, an alle, die sich mit dem Thema beschäftigen und uns weiterhelfen!!
Habe gerade mal just-for-fun bei der WSD in Aurich angerufen und mit einer sehr netten Mitarbeiterin gesprochen, die sich trotz anscheinender Nichtzuständigkeit (EJK ist keine Bundeswasserstraße, sondern wird vom NLWKN verwaltet), darum kümmern will, eine Aussage zu bekommen. Mal sehen, was daraus wird..... Ansonsten könnte man ja auch einfach das Amtsblatt ausdrucken und im Falle einer Kontrolle dem ausführenden Organ vorzeigen. Liebe Grüße Jan
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#24
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sowohl SEE als auch Binnen !..hatte heute frueh bereits mit Hernn Müller vom NLWKN in Aurich gesprochen der fuer den EJK als Referenzperosn angegeben wurde..
LG Sven
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven
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#25
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warum sagst du das nicht gleich, du Töffel!
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