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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Zusammen,
ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, bin aber nicht weiter gekommen....und googeln hat zu diesem fall auch keine Detailinfo gebracht...also seid ihr meine letzte Rettung: ![]() Folgender Fall: Wenn ein Nicht-EU-Bürger (Kroate) in Deutschland (also EU) ein Boot kauft, muss er die Mwst. nicht bezahlen - soweit bin ich schon ![]() Jetzt gibt s ja m.E. nach zwei Wege: entweder der Händler stellt keine aus und der Kroate zahlt diese auch nicht, oder die zweite: Kroate zahlt, fordert sie aber selbst bei der Ausfuhr wieder zurück. Ist das ein reeler Weg? Wer hat damit Erfahrungen und kann seinen Senf ![]() Danke & Grüsse, Udo |
#2
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Udo,
versuch es mal mit AUSFUHRERKLÄRUNG, aber auch unter MEHRWERTSTEUER kommt einiges ![]() sonst guugste hier, vielleicht kommst du etwas weiter http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...aerung&start=0 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#3
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Danke!! Den hatte ich nicht gefunden
bähhh - ich hasse dieses Geld hin- und herschieben ![]() OK, der Kroate gibt mit seinem U34 an der Aussengrenze an, dass er die Mwst. zurückhaben will. Wo? - beim Zoll? Und wie lange dauert es dann, wenn er seine 16% von 150.000 € wieder haben möchte? Danke, Udo |
#4
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Das macht schon der Händler , das mit dem Zoll. Und wenn der Transport mit nem Spediteur erfolgt, hast du gar keine Probleme.
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#5
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![]() Zitat:
Gruss, Udo |
#6
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Das macht ganz sicher nur die Spedition und wie lange die Erstattung dauert hängt ausschliesslich von den Zollbehörden ab. Und da Vatta Staat im Moment nix abzugeben hat......
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beste Grüße Stefan |
#7
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Hallo
Deine Frage ist ganz leicht zu erklären. 1. Der Kunde kauft das Boot beim Händler. Dieser stellt die RE o. MwST an die Adresse in HR aus. 2. Die Spedition macht beim Zoll ein Ausfuhrerklärung in ein nicht EU Land Damit ist der Händler aus dem Schneider. 3. Der Spediteur macht am Grenzübergang, von der EU in das nicht EU Land (SLO-HR) eine Austrittsbescheinigung.Diese Ausfuhrdeklaration geht automatisch an das Abgangszollamt in BRD zurück.Gleichzeitig erfolgt die Einfuhrverzollung an der Grenze oder in einem Binnenzollamt in HR. Mit dem U34 Formular geht es bei dieser Summe nicht mehr.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. ![]() Gruß Herbert |
#8
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Boote werden abweichend von der üblichen UST-Regelung da versteuert wo sie in Verkehr gebracht werden. (Gilt für Boot ab einer gewissen Größe, meine 7,5m aber das müßte ich erst nachsehen). Das gilt in der ganzen EU.
Ist das in DL nicht der Fall und geht das Boot sofort in ein anderes Land, kann der Händler das Boot auch an EU-Bürger UST-Frei liefern und es muss dann im Land wo es genutzt wird versteuert werden. (oder auch nicht, wenn es dort keine Steuerpflicht gibt (z.B noch Kroatien). Die Werft wird dann einen Nachweis darüber verlangen. Das ist nicht zu verwechseln mit der UST-Rückerstattung, wenn z.B. ein Kroate in DL ein Auto gekauft hat und nach Ausfuhr die UST zurück erhält. Die bekommt er nach Vorlage der abgestempelten Ausfuhrerklärung vom Verkäufer. Aber wie gesagt bei Schiffen (und Flugzeugen) ist das anders. Ich hoffe das hilft etwas. Aber Achtung: Ich habe bei meinen letzten Booten immer innerhalb kurzer Zeit die Aufforderung vom Finanzamt erhalten den korrekten Vorgang nachzuweisen. Die haben alle Daten, insbesondere wenn ein Boot in DL (Pflicht ab15m für Deutsche) registriert ist. Auch bei zahlreichen Werften wurden nach Steuerprüfungen Kontrollmitteilungen geschrieben. Kann da nur korrekte Abwicklung empfehlen, sonst gibts sofort ein Strafverfahren, dass oft sofort und ins Blaue ohne konkrete Anhaltspunkte nur auf den Verdacht eröffnet wird, denn die Behörde bekommt dann leichter und schneller Auskünfte.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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