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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.03.2010, 19:53
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Hallo Leuts

ich plane mir für meinen astra caravan neue alu´s zu holen,am liebsten in 17 zoll.ich hab im moment 16er drauf mit 205er breite.

weiß jemand ab wann ich da was eintragen lassen muss,oder welche größe ich noch so einfach raufmachen kann...?

das soll wohl in den papieren stehen,aber im schein stehen nur zahlen und bustaben...


Gruß Mucke
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  #2  
Alt 02.03.2010, 20:35
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Alufelgen musst du m.M. immer eintragen lassen,
soweit die nicht schon in der Zulassung/Brief stehen.


Grüße
Stefan
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  #3  
Alt 02.03.2010, 20:47
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Hallo Leuts

ich plane mir für meinen astra caravan neue alu´s zu holen,am liebsten in 17 zoll.ich hab im moment 16er drauf mit 205er breite.

weiß jemand ab wann ich da was eintragen lassen muss,oder welche größe ich noch so einfach raufmachen kann...?

das soll wohl in den papieren stehen,aber im schein stehen nur zahlen und bustaben...


Gruß Mucke
Hier wird dir alles erklärt ab S. 66)

http://www.opel.de/res/download/pdf/...en-katalog.pdf

215/45 R17 91V gibt es noch ET 39 von Opel

Was für einen Motor hast Du (1.3 oder 1.7 Diesel)?

Zum Spritsparen eignen sich diese Räder sicher nicht, war doch mal dein Anliegen oder ?

Original Felgen, die für dieses Modell erhältlich sind, müssen nicht eingetragen werden (Serienreifenkatalog), soweit ich informiert bin, bin mir aber nicht ganz sicher.

Im neuen Schein ist ja sowieso nur eine Größe aufgeführt, ich fahre im Sommer auch 205er 16Zoll, im Winter 195/15 Zoll und nur die Sommerreifen stehen im Schein.
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Gruß Stephan
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  #4  
Alt 02.03.2010, 21:35
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Also in den neuen Briefen & Scheinen stehen diese Info´s ja leider nicht mehr.
Die sind in der allg. Bauartgenehmigung des Fahrzeuges enthalten und diese Info´s kannste nur bei Opel, beim TüV bzw Sachverständigen oder auch in Fachwerkstätten wie zB Reifenhandel erfragen.
Wenn ein Modell diese Reifen/ Felgenkombi fahren darf heist das noch lange nicht, das eine Ausführung mit einer anderen Motorisierung dieses auch darf.
Da können sich die BG´s alle voneinander wie auch früher, halt durch den Brief besser erkennbar, unterscheiden.

Steht übrigens tatsächlich alles in der .pdf von v-sprint
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Marcus
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  #5  
Alt 03.03.2010, 05:13
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Hallo Leuts

ich plane mir für meinen astra caravan neue alu´s zu holen,am liebsten in 17 zoll.ich hab im moment 16er drauf mit 205er breite.

weiß jemand ab wann ich da was eintragen lassen muss,oder welche größe ich noch so einfach raufmachen kann...?

das soll wohl in den papieren stehen,aber im schein stehen nur zahlen und bustaben...


Gruß Mucke
Selbst wenn die Größe und Breite drinsteht,aber die Einpresstiefe nicht,mußt trotzdem eintragen lassen
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  #6  
Alt 03.03.2010, 07:23
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Intressant,erstmal, hast du die Karre tiefergelegt?
Dann nämlich muss jede Rad Reifenkombi ausser Serie eingetragen werden, auch wenn sie eine ABE hat. 16/17Zoll gibt es sicher nicht mit ABE sollte es sich um einen F Astra handeln, bei Späteren?
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  #7  
Alt 03.03.2010, 08:03
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Intressant,erstmal, hast du die Karre tiefergelegt?
Dann nämlich muss jede Rad Reifenkombi ausser Serie eingetragen werden, auch wenn sie eine ABE hat. 16/17Zoll gibt es sicher nicht mit ABE sollte es sich um einen F Astra handeln, bei Späteren?
Jetzt hat er ein Gewindefahrwerk und schraubt es hoch....und nun?
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  #8  
Alt 03.03.2010, 08:11
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Hi Mucke,

schau mal unter http://www.onlineraeder.de und such Dir dort für Dein Fahrzeug eine Felge im passenden Format aus, dann kannst Du Dir die ABE bzw. das Teilegutachten ansehen. Dort stehen dann auch die Auflagen und Einschränkungen drin.
Viele Grüße,
Andreas
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  #9  
Alt 03.03.2010, 08:18
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Hi Mucke,

schau mal unter http://www.onlineraeder.de und such Dir dort für Dein Fahrzeug eine Felge im passenden Format aus, dann kannst Du Dir die ABE bzw. das Teilegutachten ansehen. Dort stehen dann auch die Auflagen und Einschränkungen drin.
Viele Grüße,
Andreas
Genau so wirds gemacht
Modellabhängig ist das ganze auch noch.Hatte ich selber schon beim Tüv erlebt.
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  #10  
Alt 03.03.2010, 08:45
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Auch ein hochgeschraubtes Gewindefahrwerk ist kein Serienfahrwerk, und nu?
es geht hier nicht um (berechtigte) technische Fragen sondern um (manchmal unberechtigte) Normen Gutachten TÜV Fragen.

Und da es ist so Serienfahrwerk mit Räder mit ABE (und schon vorhandener (im Brief/Herstellerfreigabe) Reifengröße eintragungsfrei.

Federn mit ABE und Räder mit ABE (und schon vorhandener (im Brief/Herstellerfreigabe) Reifengröße muss eingetragen werden (in Kombination).

Federn/Fahrwerk mit TÜV Gutachten und Räder mit ABE (und schon vorhandener (im Brief/Herstellerfreigabe) Reifengröße muss eingetragen werden (in Kombination).

da gibts nix zu drehen und zu wenden so ist das nunmal, klar sind manche TÜV Prüfer kulanter aber im Fall der Fälle bringt die Kulanz nur Stress.

Ich weiß aber gar nicht wovor die Leutz immer soviel Angst haben, wenn alles passt (Freigängigkeit etc.) ist es kurzer Prozess, wenn nicht würde es A gefährlich sein und B bei der nächsten HU eh auffallen.

Ich mach den Schei.. jetzt seit 9 Jahren und viel im nicht ABE- und Teilegutachtenbereich (weil ist ja langweilig, das kann ja jeder einfach an sein Auto bauen) sondern im Einzelabnahmenbereich.
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  #11  
Alt 03.03.2010, 09:04
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Auch ein hochgeschraubtes Gewindefahrwerk ist kein Serienfahrwerk, und nu?
es geht hier nicht um (berechtigte) technische Fragen sondern um (manchmal unberechtigte) Normen Gutachten TÜV Fragen.

Und da es ist so Serienfahrwerk mit Räder mit ABE (und schon vorhandener (im Brief/Herstellerfreigabe) Reifengröße eintragungsfrei.

Federn mit ABE und Räder mit ABE (und schon vorhandener (im Brief/Herstellerfreigabe) Reifengröße muss eingetragen werden (in Kombination).

Federn/Fahrwerk mit TÜV Gutachten und Räder mit ABE (und schon vorhandener (im Brief/Herstellerfreigabe) Reifengröße muss eingetragen werden (in Kombination).

da gibts nix zu drehen und zu wenden so ist das nunmal, klar sind manche TÜV Prüfer kulanter aber im Fall der Fälle bringt die Kulanz nur Stress.

Ich weiß aber gar nicht wovor die Leutz immer soviel Angst haben, wenn alles passt (Freigängigkeit etc.) ist es kurzer Prozess, wenn nicht würde es A gefährlich sein und B bei der nächsten HU eh auffallen.

Ich mach den Schei.. jetzt seit 9 Jahren und viel im nicht ABE- und Teilegutachtenbereich (weil ist ja langweilig, das kann ja jeder einfach an sein Auto bauen) sondern im Einzelabnahmenbereich.
Und nu?Mit einem Gewindefahrwerk kriegt man fast alles eingetragen.Schraubst es wieder runter ist alles hinfällig,logisch.Aber wer lässt schon das fahrwerk oben?Kenne keinen
Das mit der Freigängigkeit ist auch nicht ganz richtig,die Felgen sollten schon mal an dem jeweiligen Modell getestet worden sein,sonst fährst wieder nach hause,hatte ich auch schon.
Ich mach das so:Hersteller der Felgen und Größe beim Tüv angeben und nachfragen,dann klappt es eigentlich.Die Gesetze finde ich schon teilweise etwas merkwürdig.Aber naja das ja nicht das Thema
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  #12  
Alt 03.03.2010, 09:35
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Wir gehen ja von Felgen mit ABE bzw. Teilegutachten für das Fahrzeug aus.(Allerdings bin ich noch nie wieder ohne Eintragung nach Hause gefahren, auch nicht mit Felgen die eben keine ABE oder Teilegutachten für das Fahrzeug haben)
Trotzdem bleibt ein Gewindefahrwerk ein nicht serienmässiges Fahrwerk, egal wie man es dreht und wendet..Ausserdem rumdrehen daran führt die Eintragung ad absurdum... (Serienfahrwerk hat ja nicht allein was mit serienmässiger Fahrzeughöhe zu tun..)
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  #13  
Alt 03.03.2010, 09:46
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
...rumdrehen daran führt die Eintragung ad absurdum...
Das ist so ja nicht korrekt. Ich habe selbst ein Gewindefahrwerk drin.
Es ist ein zulässiger Verstellbereich angegeben (in mm von einem Fixpunkt, bei mir ist es Restgewinde). Innerhalb dieses Bereiches kannst du hoch und runterschrauben wie du lustig bist.
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  #14  
Alt 03.03.2010, 09:49
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Stimmt,hab auch nen Sportfahrwerk drin,aber eben vom Werk.
Heute fahre ich auch nicht mehr "ohne"vom Hof,ist eben etwas kulanter hier als HH und das ist Tatsache
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  #15  
Alt 03.03.2010, 09:56
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Zitat:
Das ist so ja nicht korrekt. Ich habe selbst ein Gewindefahrwerk drin.
Es ist ein zulässiger Verstellbereich angegeben (in mm von einem Fixpunkt, bei mir ist es Restgewinde). Innerhalb dieses Bereiches kannst du hoch und runterschrauben wie du lustig bist.
>Defentive Falschaussage, sorry.
Der Verstellbereich ist TÜV genehmigt, allerdings sollte bei einer korrekten Eintragung die tatsächliche Fahrzeughöhe eingetragen werden, und wird diese nachträglich verändert muss neu überprüft und eingetragen werden.
Da sich ja so Sachen wie Radabdeckung/Freigängigkeit/Restfederweg auch verändern.

Es müsste höchstens (ist aber schon wieder eher Kulanz des TÜV´lers) die niedrigste und höchsten Einstellung im Verstellbereich überprüft werden.Niedrigste wegen Freigängigkeit/Federweg, Höchste wegen Radabdeckung, dann könnte der gesamte Verstellbereich eingetragen werden, aber wie geschrieben ganz korrekt ist das trotzdem nicht.(rechtlich, nicht technisch)
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  #16  
Alt 03.03.2010, 09:58
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Das ist so ja nicht korrekt. Ich habe selbst ein Gewindefahrwerk drin.
Es ist ein zulässiger Verstellbereich angegeben (in mm von einem Fixpunkt, bei mir ist es Restgewinde). Innerhalb dieses Bereiches kannst du hoch und runterschrauben wie du lustig bist.
Das glaub ich jetzt mal nicht so ganz.
Bei meinem KW Gewinde wurden vor Jahren die eingestellte Tiefe im Fahrzeugbrief festgehalten und jegliche Veränderung am Gewinde bedeutet i.d.F., dass die Eintragung ungültig wird und somit auch die BG.

Ich habe dieses GW Fahrwerk übrigens nicht mehr verstellt nach der Abnahme, soviel dazu das es ja angeblich jeder macht.
Sowas machen meist nur die grad 18-jährigen Fusseltuner

Es ist so, das ein jedes Sportfahrwerk, egal welcher Art & Weise, eine ABE oder Freigabe seitens des Herstellers diese Zulassung aufheben.
Das steht in jeden mir bisher bekannten Gutachten & ABE´s so drin und hebt sich auch gegenseitig auf.
Da kann jeder versuchen dieses Wenden & Drehen zu wollen wie er will, die Prüfer & auch die Polizei weiss dieses & im Falle eines Unfalles wird das ansonsten spätestens durch einen Gutachter danach festgestellt und "kann" zum Erlischen des Versicherungsschutzes führen, sofern das Fahrwerk & die Rad/Reifen Kombination da eine unfallverursachende Wirkung mit hatten.
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  #17  
Alt 03.03.2010, 09:59
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Aber Hauptsache man baut sich son Blödsinn ans Auto
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  #18  
Alt 03.03.2010, 10:02
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Zitat:
Aber Hauptsache man baut sich son Blödsinn ans Auto
Von irgendwas muss ich ja auch leben, oder?

Ach ja fällt mir noch ein wer einfach das GW verdreht vergisst das er somit auch Spur und Sturz verändert, und das kostet schonmal viel Reifenprofil(Für die Schlauen die im Winter ihr Auto einfach "Hochdrehen" weil sonst die Spoilerlippe Kratzer bekommt) Mein 1. Auto Golf 3 hatte 97 nur 3,5cm Bodenfreiheit mit Winterrädern nur 4,5cm und ich bin 2 Winter so durchgekommen...
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  #19  
Alt 03.03.2010, 10:02
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Zitat:
Zitat von boyco69 Beitrag anzeigen
Das glaub ich jetzt mal nicht so ganz.
Bei meinem KW Gewinde wurden vor Jahren die eingestellte Tiefe im Fahrzeugbrief festgehalten und jegliche Veränderung am Gewinde bedeutet i.d.F., dass die Eintragung ungültig wird und somit auch die BG.

Ich habe dieses GW Fahrwerk übrigens nicht mehr verstellt nach der Abnahme, soviel dazu das es ja angeblich jeder macht.
Sowas machen meist nur die grad 18-jährigen Fusseltuner

Es ist so, das ein jedes Sportfahrwerk, egal welcher Art & Weise, eine ABE oder Freigabe seitens des Herstellers diese Zulassung aufheben.
Das steht in jeden mir bisher bekannten Gutachten & ABE´s so drin und hebt sich auch gegenseitig auf.
Da kann jeder versuchen dieses Wenden & Drehen zu wollen wie er will, die Prüfer & auch die Polizei weiss dieses & im Falle eines Unfalles wird das ansonsten spätestens durch einen Gutachter danach festgestellt und "kann" zum Erlischen des Versicherungsschutzes führen, sofern das Fahrwerk & die Rad/Reifen Kombination da eine unfallverursachende Wirkung mit hatten.
Naja mit 18jährigen Fusseldingsbumstunern hab ich nix am Hut
Aber wenn du es nie veränderst,warum denn Gewinde?Aaah,damit auch irgendwann mal ne andere Reifengröße fahren kannst,was auch kaum einer macht.
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  #20  
Alt 03.03.2010, 10:04
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze Beitrag anzeigen
Stimmt,hab auch nen Sportfahrwerk drin,aber eben vom Werk.
Heute fahre ich auch nicht mehr "ohne"vom Hof,ist eben etwas kulanter hier als HH und das ist Tatsache
Wenn Du eine Eintragung von einem Hinterhof-Werkstatt-TüV-Gefälligkeitsprüfer erhalten hast, so kann diese im nachhinein trotzdem ungültig sein.
Das immer so viele denken, wenn´s den drin steht ist alles gut
Das MUSS den Vorgaben zu 100 % entsprechen ohne Wenn & Aber
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  #21  
Alt 03.03.2010, 10:05
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Zitat:
Zitat von boyco69 Beitrag anzeigen
Wenn Du eine Eintragung von einem Hinterhof-Werkstatt-TüV-Gefälligkeitsprüfer erhalten hast, so kann diese im nachhinein trotzdem ungültig sein.
Das immer so viele denken, wenn´s den drin steht ist alles gut
Das MUSS den Vorgaben zu 100 % entsprechen ohne Wenn & Aber
Hab ich nicht,ist von Audi so vorgesehen(S8)
Mit Hinterhof und son Quatsch hab ich auch nix am Hut....oder steht das wo?
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  #22  
Alt 03.03.2010, 10:07
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze Beitrag anzeigen
Naja mit 18jährigen Fusseldingsbumstunern hab ich nix am Hut
Aber wenn du es nie veränderst,warum denn Gewinde?Aaah,damit auch irgendwann mal ne andere Reifengröße fahren kannst,was auch kaum einer macht.
Weil ich alles aufeinander abgestimmt haben wollte.
Nach 3 verschiedenen Tieferlegungsversuchen passten nie die Räder optisch in die Radkästen, da blieb mir nur der Weg über´s Gewinde, um alles stimmig zu bekommen.
Dazu war es bisher das beste an Fahrwerken, was ich gefahren habe.

Und jetzt kommt´s, Du kennst bestimmt auch keinen, der die Dämpfer nicht zudreht vor dem Einbau
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  #23  
Alt 03.03.2010, 10:08
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Zitat:
Das MUSS den Vorgaben zu 100 % entsprechen ohne Wenn & Aber
Ja sind meine Eintragungen immer ,scließlich macht sie TÜV Cheffe aus LA selber, und telefoniert auch mal bis nach Italien nur um meine Tuningwünsche und EU Recht in Einklang zu bringen
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  #24  
Alt 03.03.2010, 10:08
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze Beitrag anzeigen
Hab ich nicht,ist von Audi so vorgesehen(S8)
Mit Hinterhof und son Quatsch hab ich auch nix am Hut....oder steht das wo?
Ne, nicht wirklich, aber der Satz mit dem "ist kulanter als HH" könnte dieses so wirken lassen
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  #25  
Alt 03.03.2010, 10:13
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Zitat:
Naja mit 18jährigen Fusseldingsbumstunern hab ich nix am Hut
Darf ich mal anmerken, die haben kein Geld für Gewinde, da wird das tiefste mögliche normale Fahrwerk gekauft und die Höheeinstellung per Federwegsbegrenzer gemachtUnd das ist kein Witz, das hab ich ständig..obwohl ich davon abrate.. Aber Hauptsache Hart kein Platz im Radhaus und billig...
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