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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.07.2011, 13:01
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Haddock Haddock ist offline
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Standard Benötige ich eine Baugenehmigung?

Hallo ,

aktuelle planen wir unsere alte Blechgarage, gegen eine neue Blechgarage zu ersetzen.
Die Neue soll identisch mit den gleichen Maßen und gleicher Farbe auf dem gut erhaltenen U-Fundament der alten wieder aufgestellt werden.

Einzige Unterschiede, halt neu und nun ein Rolltor, vorher Schwingtor.

Jetzt kommen mir Zweifel, benötigt man für diesen "einfachen" Austausch evtl. eine neue Baugenehmigung, oder muss andere Anträge vor Baubeginn stellen?

Haddock
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  #2  
Alt 20.07.2011, 13:06
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wo wohnst du denn?
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  #3  
Alt 20.07.2011, 13:12
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Je nach Bundesland brauchst du eventuell noch ein Abrissgenehmigung für die bestehende Garage
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #4  
Alt 20.07.2011, 13:14
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Renovier doch Wand um Wand.
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  #5  
Alt 20.07.2011, 13:18
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Zitat:
Zitat von kabimibo Beitrag anzeigen
Je nach Bundesland brauchst du eventuell noch ein Abrissgenehmigung für die bestehende Garage
Also mit der Baubehörde sprechen, hoffentlich dauert die Anfrage nicht zu lange

Haddock
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  #6  
Alt 20.07.2011, 13:56
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Frag bei deinem zuständigen Bauamt nach. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass dort nur verbissene, miesgrähmige Querulanten und Nichtstuer sitzen, sind meine Erfahrungen durchweg positiv.

Solltest du eine benötigen, dann kannst du so ein Bauvorhaben auch selbst beantragen. Es wird dann eine geringe Mindestegbühr erhoben.

Vermutlich wirst du dann auch eine Abrissgenehmigung einholen müssen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #7  
Alt 20.07.2011, 14:12
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Ich stimme Mirco zu:

Stück für Stück "sanieren" - das kann doch niemand übelnehmen.
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Gruß, Micha.
"Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)
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  #8  
Alt 20.07.2011, 15:07
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Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
aktuelle planen wir unsere alte Blechgarage, gegen eine neue Blechgarage zu ersetzen.
Die Neue soll identisch mit den gleichen Maßen und gleicher Farbe auf dem gut erhaltenen U-Fundament der alten wieder aufgestellt werden.

Einzige Unterschiede, halt neu und nun ein Rolltor, vorher Schwingtor.

Jetzt kommen mir Zweifel, benötigt man für diesen "einfachen" Austausch evtl. eine neue Baugenehmigung, oder muss andere Anträge vor Baubeginn stellen?
es gibt nichtanzeigepflichtige, anzeigepflichtige und genehmigungspflichtige Bauvorhaben - von Gemeinde zu Gemeinde nicht immer gleich, vom BL zu BL eher unterschiedlich, d.h. f. Dich - Du gehst zu "Deinem" Bauamt und fragst allgemein nach, wenn Du Glueck hast liegen im Vorzimmer auch ein paar betr. Broschueren rum


Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
Die Neue soll identisch mit den gleichen Maßen und gleicher Farbe auf dem gut erhaltenen U-Fundament der alten wieder aufgestellt werden.
wenn Du um eine Bauanzeige/Baugenehmigung nicht rumkommst, so wuerde ich mir die Frage stellen, ob ich auf meinem Grundstueck auch was anderes umplanen/umbauen/ersetzen etc. moechte und das dann in die Baumappe mit einfliessen/einbinden moechte, und ob es evtl. Sinn macht die neue Garage exakt an die gleiche Stelle zu setzen und in gleicher Groesse ?




Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
... planen wir unsere ...
wer diese "wir" auch sein moegen, achtet auf den Arbeitsschutz und alles was damit zusammen haengt
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren

Geändert von swath (20.07.2011 um 15:15 Uhr)
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  #9  
Alt 20.07.2011, 15:25
Zitteraal Zitteraal ist offline
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...word=bauo#det0
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  #10  
Alt 20.07.2011, 15:37
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Standard keine Baugenehmigung

Hi,
wenn du maximal die alte Garage zur hälfte Abreißen tust...dann wieder neu machst...und dann rest der alten Garage abreißen und ganz neu machst,so brauchst du keine Baugenehmigung. Du darfst nur nicht auf einmal die alte Garage abreißen,dann benötigst du eine Baugenehmigung. So fällt es unter "Erneuerung"
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  #11  
Alt 20.07.2011, 15:41
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Emotion Emotion ist offline
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In einigen Gegenden benötigt man für eine Garage gar keine Baugenemigung
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Hendrik
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  #12  
Alt 20.07.2011, 16:31
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Wer den General fragt, wird in den Krieg geschickt - oder wie die Pfälzer sagen: 'wer lang frocht, geht lang err...' (wer viel fragt, wird viel umher geschickt)

Auf Seite 1 wurde es schonmal geschrieben: Wand um Wand 'renovieren' würde ich auch machen.....
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  #13  
Alt 20.07.2011, 18:00
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Eine Wand muss beim Renovieren stehen bleiben, die natürlich durch leichten Wind umfällt sobald die anderen 3 stehen
Ich würde nicht anfragen sondern anfangen zu "Renovieren". Sobald Du angefragt hast kannst Du das mit dem Renovieren vergessen wenn im Bauamt einer seine Macht demonstrieren will.

Gruß
Stephan
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  #14  
Alt 20.07.2011, 18:43
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Ggf. noch einmal schauen, ob sich irgendwelche Hobbydenunzianten in der Nachbarschaft befinden. Wenn nicht, würde ich auch einfach Stück für Stück erneuern ... unabhängig von der exakten rechtlichen Situation ist hier ja keinerlei öffentliches Interesse daran zu erkennen, das Vorhaben über einen Bauantrag zu weihen.

Gruß,
Thorsten
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  #15  
Alt 20.07.2011, 21:26
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Zitat:
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In einigen Gegenden benötigt man für eine Garage gar keine Baugenemigung

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