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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() aktuelle planen wir unsere alte Blechgarage, gegen eine neue Blechgarage zu ersetzen. Die Neue soll identisch mit den gleichen Maßen und gleicher Farbe auf dem gut erhaltenen U-Fundament der alten wieder aufgestellt werden. Einzige Unterschiede, halt neu und nun ein Rolltor, vorher Schwingtor. Jetzt kommen mir Zweifel, benötigt man für diesen "einfachen" Austausch evtl. eine neue Baugenehmigung, oder muss andere Anträge vor Baubeginn stellen? ![]() Haddock |
#2
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wo wohnst du denn?
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#3
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Je nach Bundesland brauchst du eventuell noch ein Abrissgenehmigung für die bestehende Garage
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael
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#5
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![]() Zitat:
![]() Haddock |
#6
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Frag bei deinem zuständigen Bauamt nach. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass dort nur verbissene, miesgrähmige Querulanten und Nichtstuer sitzen, sind meine Erfahrungen durchweg positiv.
Solltest du eine benötigen, dann kannst du so ein Bauvorhaben auch selbst beantragen. Es wird dann eine geringe Mindestegbühr erhoben. Vermutlich wirst du dann auch eine Abrissgenehmigung einholen müssen. ![]()
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Ich stimme Mirco zu:
Stück für Stück "sanieren" - das kann doch niemand übelnehmen.
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)
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#8
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
![]() wer diese "wir" auch sein moegen, achtet auf den Arbeitsschutz und alles was damit zusammen haengt ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() Geändert von swath (20.07.2011 um 15:15 Uhr)
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#9
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#10
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Hi,
wenn du maximal die alte Garage zur hälfte Abreißen tust...dann wieder neu machst...und dann rest der alten Garage abreißen und ganz neu machst,so brauchst du keine Baugenehmigung. Du darfst nur nicht auf einmal die alte Garage abreißen,dann benötigst du eine Baugenehmigung. So fällt es unter "Erneuerung" ![]()
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#11
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In einigen Gegenden benötigt man für eine Garage gar keine Baugenemigung
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#12
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Wer den General fragt, wird in den Krieg geschickt - oder wie die Pfälzer sagen: 'wer lang frocht, geht lang err...' (wer viel fragt, wird viel umher geschickt)
Auf Seite 1 wurde es schonmal geschrieben: Wand um Wand 'renovieren' würde ich auch machen..... |
#13
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Eine Wand muss beim Renovieren stehen bleiben, die natürlich durch leichten Wind umfällt sobald die anderen 3 stehen
![]() Ich würde nicht anfragen sondern anfangen zu "Renovieren". Sobald Du angefragt hast kannst Du das mit dem Renovieren vergessen wenn im Bauamt einer seine Macht demonstrieren will. Gruß Stephan |
#14
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Ggf. noch einmal schauen, ob sich irgendwelche Hobbydenunzianten in der Nachbarschaft befinden. Wenn nicht, würde ich auch einfach Stück für Stück erneuern ... unabhängig von der exakten rechtlichen Situation ist hier ja keinerlei öffentliches Interesse daran zu erkennen, das Vorhaben über einen Bauantrag zu weihen.
Gruß, Thorsten
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#15
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![]() z.B. SH
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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