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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moinsen,
ich habe da mal eine Verständnisfrage. In meinem Anstellungsvertrag steht: ........Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Was bedeutet das jetzt. Wenn ich morgen kündige, muss ich noch bis Ende Juni arbeiten? ![]() Helft mir mal, ich peil das nicht.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#2
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![]() Zitat:
![]() Deine nächste Möglichkeit um Fristgerecht zu kündigen ist der 31.03.10 Bist du AT ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#3
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#4
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Außer tarif Angestellter
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Wenn Du heute oder morgen kündigst (d.h. die schriftliche, von Dir unterschriebene Kündigung dem AG zugeht), dann endet das Arbeitsverhältnis am 30.06.10. mit "AT" ist idR "aussertariflich" gemeint. gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#6
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Ich werde nach Angestelltentarif bezahlt. Macht das für die Kündigungsfrist irgendeinen Unterschied?
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#7
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![]() Zitat:
![]() Du solltest das mal mit einem guten Rechtsberater besprechen ![]() ok, kommt drauf an, bist du in der Gewerkschaft oder ist dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#8
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nee, interessant ist in erster Linie, welche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Ist sie (für Dich als AN) kürzer als die tarifliche, ist es egal, dann gilt die kürzere arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfrist. Es wird daher für Dich die im Vertrag geregelte Frist von 3 M zum Quartalsende gelten. Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#9
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![]() Zitat:
Frage 2: ja
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#10
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Ich bin mir nicht sicher aber IMHO,
Tarifvereinbarungen stehen über Arbeitsverträge ![]() Wenn der AG im Verband ist ![]() Wie schon gesagt, dafür habe ich einen Anwalt für Arbeitsrecht (Arbeitgeberseite ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#11
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Früher gehts evtl. mit einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses.
Wenn beide Seiten einem solchen zustimmen, kann man den Austrittszeitpunkt beliebig vereinbaren. Gernot
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Bavaria 37sport 2008 Volvo Penta 5.7 GXi-J DPS-A |
#12
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![]() Zitat:
Es werden die für den Arbeitnehmer jeweils günsitgeren Regelungen entweder aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag angewandt.
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#13
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Jetzt geht´s in die Details:
ist der Beitritt des Arbeitsgebers in den Arbeitgeberverband NACH dem Abschluss Deines Arbeitsvertrages gewesen, gilt DEIN Arbeitsvertrag. Ist Dein AV NACH dem Beitritt entstanden UND steht in Deinem Arbeitsvertrag außer der Kündigungsfrist ausdrücklich, dass diese Frist den der tariflichen ersetzt, gilt DIESE, denn dann habt ihr diese Ausnahme einvernehmlich geschlossen. Steht im Tarifvertrag ausdrücklich, das AT-Regelungen grundsätzlich schriftlich vereinbart werden können (z.B. Nordmetall), dann gilt der AV sowieso. Letztlich stelle bitte noch sicher, WELCHE Kündigungsfrist in Deinem Vertrag gemeint ist: DEINE oder die Deines Arbeitgebers. Das wird gern verwechselt. Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ******
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#14
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![]() Zitat:
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Gr€€ts Stefan
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#15
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![]() Zitat:
![]() Trotzdem, gehe zum Rechtsberater, kostet nicht viel und du liegst auf der sicheren Seite ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#16
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![]() Zitat:
das liegt genauso nah wie fern. Und mit einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist hat das alles nicht viel zu tun, es ist m.a.W. also egal. gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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#17
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![]() Zitat:
Und bei Kündigungsfrist steht ausdrücklich beiderseitig.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#18
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![]() Zitat:
Wenn einem der Arbeitgeber egal ist und man nicht unbedingt auf ein supergutes Zeugnis angewiesen ist, kann man als Arbeitnehmer auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. ![]() Die nicht fristgerechte Kündigung durch den Arbeitnehmer ist (im Gegensatz zur nicht fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber !) nicht unwirksam. Unter ganz bestimmten (allerdings seltenen) Umständen kann sich der Arbeitnehmer dann aber gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Daher sollte man sich, wenn man die nicht fristgerechte Lösung andenkt, vorher unbedingt mit nem RA beraten. (Das ganze gehört eher in die Kiste mit den schmutzigen Tricks im Arbeitsrecht ![]()
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#19
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jaja die lieben arbeitszeugnisse die werden immer wohlwollender...
![]() ...es ist schade, aber auf die kann man die letzten jahre auch kein pfifferling mehr drauf geben ![]()
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Gr€€ts Stefan |
#20
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![]() Zitat:
Das ist ja kein Wunder wenn man sich die Rechtsprechung dazu mal ansieht ![]() Zitat:
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() zum Lügen gezwungen werden ![]() Wenn es keine gute Zusammenarbeit war, stellt er kein falsches Zeugnis aus und ob er jemandem alles Gute wünsche, das sollte einen Arbeitgeber alleine überlassen werden ![]() Man darf nichts negatives schreiben, man muss aber auch nicht lügen! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#22
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![]() Zitat:
![]() wohlwollend heißt dass der ag sich bei der zeugnisformulierung auf die stärken seines an konzentrieren soll ![]() außerdem bei schlechteren leistungen auch mal ein auge zudrücken könnte... warum dann schlechte zeugnisse auch mal positiv klingen können spar ich mir jetzt kann man z.B. hier ganz gut hier nachlesen http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php ps: ich hab noch nie ein schlechtes az unterschreiben ![]()
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Gr€€ts Stefan |
#23
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![]() Zitat:
ja, ich habe das falsche kopiert ![]() Das wollte ich reinsetzten: Zitat:
![]() ![]() ![]() Also ist das wichtigste der Schlusssatz ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#24
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Frau W......, schreiben Sie mal ein Zeugnis für Herrn...........und legen es mir zur Unterschrift vor,Text wie immer -Danke!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#25
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![]() Zitat:
deshalb auch die pfifferlinge dafür.... ![]()
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Gr€€ts Stefan
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