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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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hallo gemeinde,
bin gerade aus kroatien zurück, habe letzte woche nach bora auf einer unbewohnten Insel ein angespültes boot gefunden (ca. 6m lang mit 90PS Suzuki Außenborder) war natürlich durch den Seegang ziemlich ramponiert, habe es über meinen vermieter beim Kapitano melden lassen, wurde später auch abgeschleppt. Frage: wem gehört eigentlich ein so gefundenes Wrack, oder gibt es vom besitzer einen Finderlohn als ich später nochmals am wrack vorbeigefahren bin, hat sich schon einer das bimini-top und den anker schon abgebaut. gruß courtino aus bayern |
#4
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Behalten darf man nix.
Gibt es Überlebende ( bzw. Leute mit Eigentumsanspruch) kann man die Kosten für die Bergung bei diesen geltend machen. Gibt es keine Überlebenden, gehört es erstmal dem Staat. Bei uns am Deich, ist das der Deichgraf( Vorsteher des Deichverbandes) oder der Strandvogt. Dieser ermittelt die Eigentumrechtsfolge. Besteht keine, fällt es dem Land zu und von dort bekommt man seine Bergekosten wieder. IMHO Das wird so oder ähnlich weltweit gehandhabt. Dazu für Deutschland: http://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (08.09.2009 um 19:27 Uhr) |
#5
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Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, kannst du Bergungsgut durchaus behalten, wenn es vom Eigner "aufgegeben" wurde. Ob das auch noch gilt, wenn es angeschwemmt wurde habe ich keinen blassen Schimmer.
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#6
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![]() Zitat:
Mir ging es nur darum, -das keiner irgendwo ein herrenloses Boot oder Ausrüstung einsacken kann und es automatisch zu seinem Eigentum wird. Theoretisch muss er es dem Strandvogt oder Zoll (o.ä) melden. Und nur wenn die Besitzaufgabe attestieren und selbst kein Interesse haben, darf behalten werden. Ansonsten gibt es nur den Aufwand/ Bergelohn nach HGB bezahlt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#7
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Die Regelung nach dem Strandrecht wurde 1990 bei uns aufgehoben. Seit dem gilt das normale Fundrecht. Das heißt das örtliche Fundamt ist in erster Linie mal zuständig. Boot und Motor haben Nummern über die man vielleicht herausfinden kann, wer die Teile mal gekauft hat und ob er sie vielleicht wiederhaben will.
Stellt euch vor, einer klaut euer Boot und lässt es später treiben. Es wird irgendwo angeschwemmt und ganz selbstverständlich vom Erstbesten ausgeschlachtet. ![]()
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Gruß Wolfgang
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#8
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Ist Deutschland oder HR gemeint?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#9
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klar ist Deutschland damit gemeint. Doch gilt das deutsche Strandrecht nun mal auch nicht in Kroatien.
![]() Die europäischen Staaten haben meines Wissens das Fundrecht wie viele andere Gesetze einander angeglichen.
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Gruß Wolfgang
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#10
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Sorry hab da was verwechselt, weil ich mal wieder nur den Text überflogen habe.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#11
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ja, das war natürlich in kroatien,
überlebende ja, ich denke das boot wurde bei sturm von seiner boje weggerissen, da ich noch beim tauchen einen schweren stein mit zerissenen seil am boden fand. war ein schönes verm. neues boot da auch noch die bedienungsanleitung drinnen lag wenn ich die videocamera auslese kann ich mal ein bild einstellen gruß courtino aus bayern
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#12
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Gabs nicht früher mal das strandrechtliche Erschießen?
Willy ![]() |
#13
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Sag jetzt nicht dass das auch aufgehoben wurde...
![]() Bei den Restauratoren war hier mal vor 1-2 Jahren ein Thread wo die beim Tauchen in HR ein relativ neues Wrack gefunden und auch gehoben haben. Ich meine mich erinnern zu können, dass die vor der Bergung auch erst mal die Besitzverhältnisse geklärt hatten und dann sich vom Besitzer die Bestätigung geholt hatte dass dieser das Boot aufgegeben hatte... Also einfach finden und mitnehmen ist auch in HR wohl nicht ![]() ![]() |
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