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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.08.2009, 21:48
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Leo 8790 Leo 8790 ist offline
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Standard Bootsbeleuchtung

Hallo Gemeinde ich habe bei meinem Lotos die alten DDR Lampen abgebaut weil sie nicht meinem Optischen anspruch genügt haben.
Nun meine Frage was für Lampen kann ich verbauen ( ich fahre nur auf Binnengewässern in Deutschland ) muss es mit BSH-Zulassung sein oder dürfen es auch ( Schöne Lampen sein ).
Grüße aus Dresden Leo
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  #2  
Alt 22.08.2009, 12:05
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Ohne BSH-Zulassung geht es leider nicht.
Gruß
Wepi
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  #3  
Alt 22.08.2009, 13:00
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HolleKapitän HolleKapitän ist offline
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oder geht es doch ohne Zulassung?

http://www.boote-forum.de/showthread...sh+beleuchtung
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MfG von der Küste

Holger
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  #4  
Alt 22.08.2009, 14:21
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Zu diesem leidigen Thema habe ich mir folgendes zusammengesucht und mein Boot entsprechend ausgerüstet. Die neuesten Berichte und Gerüchte sind nicht berücksichtigt:
Wenn Du vermeiden kannst, bei Nacht oder sclechter Sicht (Starkregen, Nebel, Schneefall) zu fahren, brauchst Du m. E. gar keine Leuchten. Dann kannst Du Dir auch Leuchten Deiner Wahl anbauen.
Wenn Du dann noch eine Sperre ins Gasgestänge einbaust, die verhindert, daß Dein Boot schneller als 6 kn = 11 km/h läuft darfst Du mit einem weißen Rundumlicht auch bei o. g. Umständen fahren.
Dieses Rundumlicht sollte BSH-Zulassung haben, dann kannst Du überall damit fahren.
Diese Sperre ist bei mir eine simple Schraube mit Kontermutter, die ich bei Bedarf einfach entfernen kann.
Für schnelles Fahren bei schlechter Sicht ist diese Lösung in Deutschland nicht geeignet.
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  #5  
Alt 22.08.2009, 23:12
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
...
Wenn Du dann noch eine Sperre ins Gasgestänge einbaust, die verhindert, daß Dein Boot schneller als 6 kn = 11 km/h läuft darfst Du mit einem weißen Rundumlicht auch bei o. g. Umständen fahren.
Dieses Rundumlicht sollte BSH-Zulassung haben, dann kannst Du überall damit fahren.
Diese Sperre ist bei mir eine simple Schraube mit Kontermutter, die ich bei Bedarf einfach entfernen kann.
...
Wo hast Du das denn her? Tolle Idee! Da läßt sich der Bootsführerschein auch gleich einsparen. Nur eine - natürlich leicht entfernbare - Sperre in den Gaszug einbauen, die die Motorleistung auf unter 5 PS drosselt!
Ich hoffe nur, dass das niemand glaubt und nachmacht, sonst kommt spätestens bei einer Kontrolle durch die WaSchPo Freude auf. Und die Versicherung wird sich freuen, wenn sie bei einem Unfall die Leistung verweigern kann.
Wenn man nicht bei unsichtigem Wetter fährt, mag es zulässig sein, keine Pos.-Leuchten montiert zu haben. Aber auch da gehen die Meinungen auseinander, weil man ja ungewollt in unsichtiges Wetter geraten kann. Und was dann? Aber wenn Leuchten angebracht sind, müssen sie BSH-geprüft sein. Die Gerüchte der letzten Wochen, dass die BSH-Prüfung nicht mehr vorgeschrieben sei, wurden ja bereits in mehreren Beiträgen auch in diesem Forum leider als Fehlinformation geklärt.
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (22.08.2009 um 23:34 Uhr)
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  #6  
Alt 22.08.2009, 23:39
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Ich habe das gemacht, damit das Boot in diesem Fall nicht schneller fahren kann.
Wobei nicht geklärt ist, ob für diesen Fall die tatsächliche Geschwindigkeit von 6 kn oder die mögliche Höhstgeschwindigkeit von 6 kn gemeint ist.
Auch bei Elwis habe ich keine eindeutige Aussage gefunden.
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  #7  
Alt 28.08.2009, 18:17
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Was sagt ihr denn dazu:

http://www.buzer.de/gesetz/8669/index.htm

und dazu:

http://www.buzer.de/gesetz/8669/a160257.htm

und hierzu:

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../08/index.html
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Gruß, Jack . . . trinkt aus Piraten yohoo!


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  #8  
Alt 28.08.2009, 19:03
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Leo fährt binnen , und ja, ich bekenne mich zu meinen DDR Posi Leuchten, mir iss das völlich Hupe , auf dem Plauer See neulich Abend hats jedenfalls keinen interessiert, hauptsache Licht an

Bei Toplicht gibts richtich schöne...................

http://www.toplicht.de/shop/lampe-le...itionslaternen

Die sind ja auch nur zur Zierde drauf und nich angeklemmt und ich fahr ja auch nich im Dunkeln.............


Gruß
Martin
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Geändert von burmi (28.08.2009 um 19:07 Uhr) Grund: Link hinzu
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  #9  
Alt 28.08.2009, 19:21
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... das mit der Schraube am Gasgestänge (die leicht zu entfernen ist ) wird die Entenpolizei einen Sch...dreck interessieren, die Versicherung im Schadensfall sowieso nicht! Kauf dir vernünftige Laternen mit BSH-Zulassung, dann bist du auch bei Schietwetter oder wenns mal früher dunkel wird auf der sicheren Seite. Wenn sie dir nicht gefallen oder die schicken Linien deines Bootes entstellen, dann brauchst du sie ja nur betriebsbereit mitführen und bei Bedarf montieren (Steckhalterung, Mast oder Bügel oder was). Gruss, Christian
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  #10  
Alt 28.08.2009, 19:41
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Habe ich ja, eine BSH-geprüfte Rundumleuchte für ein Boot, das nicht schneller als 6 kn fahren kann (oder fährt, das ist die ungeklärte Frage).
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  #11  
Alt 28.08.2009, 19:59
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Eine Frage an die Juristen: Gibt es eine Möglichkeit, Leute, die Gesetzestexte öffentlich verunstalten, zur Rechenschaft zu ziehen?

Klartext: Das was in obigen Links beschrieben wird, kann doch kein normaler Freizeitkapitän verstehen. Also ist der Gesetzgeber doch verpflichtet, die Vorschriften allgemeinverständlich zu veröffentlichen.

Wenn das nicht so ist, sollte doch die Frage erlaubt sein, ob da nicht ein schuldhaftes Verhalten seitens des Gesetzgebers vorliegt.

btw, ich kenne noch einige andere Situationen, in denen Rechtsstreitigkeiten nur aufgrund verklausulierter Vorschriften entstanden sind.

Also meine Forderung: Der Gesetzgeber hat sich klar, deutlich und allgemeinverständlich auszudrücken. Auch wenn das manchem Juristen den Tätigkeitsbereich einschränkt.
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  #12  
Alt 28.08.2009, 20:33
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Zitat:
Zitat von www.sportbootschule-tauwerk.de Beitrag anzeigen
... das mit der Schraube am Gasgestänge (die leicht zu entfernen ist ) wird die Entenpolizei einen Sch...dreck interessieren, die Versicherung im Schadensfall sowieso nicht! Kauf dir vernünftige Laternen mit BSH-Zulassung, dann bist du auch bei Schietwetter oder wenns mal früher dunkel wird auf der sicheren Seite. Wenn sie dir nicht gefallen oder die schicken Linien deines Bootes entstellen, dann brauchst du sie ja nur betriebsbereit mitführen und bei Bedarf montieren (Steckhalterung, Mast oder Bügel oder was). Gruss, Christian

So seh ich das auch, die Rennleitung hat andere Probleme...............
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  #13  
Alt 28.08.2009, 20:54
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Tja, das mit BSH oder Nicht-BSH ist so eine Sache. Die Waschpo bei uns in Emden hat mir die Aussage gegeben dass BSH nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings haben sie mir dennoch zu BSH-Duschkabinen geraten weil selbst die Waschpo keine einheitliche Meinung hat .
__________________
ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #14  
Alt 29.08.2009, 22:47
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Zitat:
Zitat von Dirk H. Beitrag anzeigen
Tja, das mit BSH oder Nicht-BSH ist so eine Sache. Die Waschpo bei uns in Emden hat mir die Aussage gegeben dass BSH nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings haben sie mir dennoch zu BSH-Duschkabinen geraten weil selbst die Waschpo keine einheitliche Meinung hat .
Das Thema hatten wir schon. Inzwischen wurde mehrfach (u.a. vom BSH) bestätigt, dass zwar Änderungen bei der Reichweite vorgenommen wurden, dass die Leuchten aber weiterhin BSH-geprüft sein müssen. Leider!
Gruß
Wepi
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  #15  
Alt 30.08.2009, 11:13
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Das Thema hatten wir schon...
Ich weiß, ich hatte es schließlich angefangen

Das der BSH seine Daseinsberechtigung nicht so schnell aufgeben würde sollte auch wohl klar sein

Das Problem ist halt nur das dieses nationale Gebot eigentlich nicht mit dem EU- Recht zu vereinbaren ist. Daher auch schon mal die Sache mit der Herunterstufung der Reichweite. Wenn jetzt mal jemand sich durch alles Instanzen klagen würde wegen BSH würde höchstwahrscheinlich der BSH zum Teufel gejagt werden, halt wegen EU. Aber wer macht das schon . Wie gesagt die Emder Waschpo schlägt sich da auf die Seite der EU, grade wegen der vielen Holländer hier bei uns, rät aber dennoch um Probleme zu vermeiden zu BSH.
__________________
ostfriesische Grüße,
Dirk H.

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  #16  
Alt 30.08.2009, 13:26
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Hallo Leo,

nur BSH Leuchten die mit dem Ankersymbol gekennzeichnet sind dürfen im Binnenbereich verwendet werden!

Die uniformierten Bootsfahrer sind angehalten dies in nächster Zeit zu beanstanden. Dies war jedenfalls die Aussage von den Herren in Uniform, mit denen ich kürzlich am Neckar zusammen getroffen bin. Gruß Regina

Auch die Radarpistolen kommen dort nun zum Einsatz!
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  #17  
Alt 30.08.2009, 15:21
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Habe ich ja, eine BSH-geprüfte Rundumleuchte für ein Boot, das nicht schneller als 6 kn fahren kann (oder fährt, das ist die ungeklärte Frage).
... fahren kann !!! Oder fahren könnte! Oder fahren würde, wenn du wolltest oder könntest!
Gruss, Christian
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  #18  
Alt 30.08.2009, 16:51
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Zitat:
Zitat von www.sportbootschule-tauwerk.de Beitrag anzeigen
... fahren kann !!! Oder fahren könnte! Oder fahren würde, wenn du wolltest oder könntest!
Gruss, Christian
Bei Elwis ist nur von einer Höchstgeschwindigkeit die Rede, nicht ob diese möglich ist oder tatsächlich gefahren wird.

Außerdem ist da von 7 kn die Rede, wußte ich bisher auch nicht.
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  #19  
Alt 30.08.2009, 18:34
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Bei Elwis ist nur von einer Höchstgeschwindigkeit die Rede, nicht ob diese möglich ist oder tatsächlich gefahren wird.

Außerdem ist da von 7 kn die Rede, wußte ich bisher auch nicht.
Es kann nur die mögliche Höchstgeschwindigkeit gemeint sein, sonst kämen alle schnellen Boote auf den Kanälen, auf denen sogar nur eine geringere Geschwindigkeit zulässig ist, mit einer Rundumleuchte aus.
Gruß
Wepi
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  #20  
Alt 30.08.2009, 18:36
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Es kann nur die mögliche Höchstgeschwindigkeit gemeint sein, sonst kämen alle schnellen Boote unter 7m auf den Kanälen, auf denen sogar nur eine geringere Geschwindigkeit zulässig ist, mit einer Rundumleuchte aus.
Gruß
Wepi
Wo steht das?

Was gemeint sein kann, ist doch nicht eindeutige Vorschrift, oder???

Die Kölner Waschpo konnte mir auch nur sagen: "Was anderes wissen wir auch nicht zu dem Thema."

Wer weiß denn was????
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  #21  
Alt 31.08.2009, 07:40
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Zitat:
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Bei Elwis ist nur von einer Höchstgeschwindigkeit die Rede, nicht ob diese möglich ist oder tatsächlich gefahren wird.
... und? Was ist Höchstgeschwindigkeit?
Höchstgeschwindigkeit ist die technische Maximalgeschwindigkeit bestimmter Fahrzeuggruppen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit - damit dürfte auch das geklärt sein!
Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Außerdem ist da von 7 kn die Rede, wußte ich bisher auch nicht.
Und klar, es sind sieben Meter und sieben Knoten - muss ja auch so sein, sonst könnte man sich das ja auch nicht merken! ) Gruss, Christian
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  #22  
Alt 31.08.2009, 22:26
Wepi Wepi ist offline
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Hallo huebi,
wie Christian eben schon geschrieben hat, ist die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit gemeint. Das war Dir ja auch eigentlich schon selbst klart, daher die Manipulation Deines Gaszugs. Nur wirst Du mit solch einer simplen Vorrichtung, die sich mit einem Handgriff außer Betrieb setzen läßt, sicher die Bedingung der Höchstgeschwindigkeit nicht erfüllen.
Außerdem ist diese Ausnahmeregelung für Boote unter 7m Länge ausschließlich in den Kollisionsverhütungsregeln (Nr. 23) aufgeführt.
Zitat:

ii. ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten
nicht übersteigt, darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes
Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen;
In der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung gibt es diese Ausnahmeregelung übrigens nicht. Sie gilt also ohnehin nur auf See.
Gruß
Wepi
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