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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Gemeinde ich habe bei meinem Lotos die alten DDR Lampen abgebaut weil sie nicht meinem Optischen anspruch genügt haben.
Nun meine Frage was für Lampen kann ich verbauen ( ich fahre nur auf Binnengewässern in Deutschland ) muss es mit BSH-Zulassung sein oder dürfen es auch ( Schöne Lampen sein ). Grüße aus Dresden Leo |
#2
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Ohne BSH-Zulassung geht es leider nicht.
Gruß Wepi |
#3
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MfG von der Küste Holger
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#4
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Zu diesem leidigen Thema habe ich mir folgendes zusammengesucht und mein Boot entsprechend ausgerüstet. Die neuesten Berichte und Gerüchte sind nicht berücksichtigt:
Wenn Du vermeiden kannst, bei Nacht oder sclechter Sicht (Starkregen, Nebel, Schneefall) zu fahren, brauchst Du m. E. gar keine Leuchten. Dann kannst Du Dir auch Leuchten Deiner Wahl anbauen. Wenn Du dann noch eine Sperre ins Gasgestänge einbaust, die verhindert, daß Dein Boot schneller als 6 kn = 11 km/h läuft darfst Du mit einem weißen Rundumlicht auch bei o. g. Umständen fahren. Dieses Rundumlicht sollte BSH-Zulassung haben, dann kannst Du überall damit fahren. Diese Sperre ist bei mir eine simple Schraube mit Kontermutter, die ich bei Bedarf einfach entfernen kann. Für schnelles Fahren bei schlechter Sicht ist diese Lösung in Deutschland nicht geeignet.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#5
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Ich hoffe nur, dass das niemand glaubt und nachmacht, sonst kommt spätestens bei einer Kontrolle durch die WaSchPo Freude auf. Und die Versicherung wird sich freuen, wenn sie bei einem Unfall die Leistung verweigern kann. Wenn man nicht bei unsichtigem Wetter fährt, mag es zulässig sein, keine Pos.-Leuchten montiert zu haben. Aber auch da gehen die Meinungen auseinander, weil man ja ungewollt in unsichtiges Wetter geraten kann. Und was dann? Aber wenn Leuchten angebracht sind, müssen sie BSH-geprüft sein. Die Gerüchte der letzten Wochen, dass die BSH-Prüfung nicht mehr vorgeschrieben sei, wurden ja bereits in mehreren Beiträgen auch in diesem Forum leider als Fehlinformation geklärt. Gruß Wepi Geändert von Wepi (22.08.2009 um 23:34 Uhr)
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#6
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Ich habe das gemacht, damit das Boot in diesem Fall nicht schneller fahren kann.
Wobei nicht geklärt ist, ob für diesen Fall die tatsächliche Geschwindigkeit von 6 kn oder die mögliche Höhstgeschwindigkeit von 6 kn gemeint ist. Auch bei Elwis habe ich keine eindeutige Aussage gefunden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#7
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Was sagt ihr denn dazu:
http://www.buzer.de/gesetz/8669/index.htm und dazu: http://www.buzer.de/gesetz/8669/a160257.htm und hierzu: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../08/index.html
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Gruß, Jack . . . trinkt aus Piraten yohoo! ![]() Hellwig Triton TS limited edition 0ne of one |
#8
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Leo fährt binnen
![]() ![]() ![]() Bei Toplicht gibts richtich schöne................... ![]() ![]() http://www.toplicht.de/shop/lampe-le...itionslaternen Die sind ja auch nur zur Zierde drauf und nich angeklemmt und ich fahr ja auch nich im Dunkeln............. ![]() ![]() Gruß Martin ![]()
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() Geändert von burmi (28.08.2009 um 19:07 Uhr) Grund: Link hinzu |
#9
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... das mit der Schraube am Gasgestänge (die leicht zu entfernen ist
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#10
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Habe ich ja, eine BSH-geprüfte Rundumleuchte für ein Boot, das nicht schneller als 6 kn fahren kann (oder fährt, das ist die ungeklärte Frage).
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#11
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![]() Zitat:
Klartext: Das was in obigen Links beschrieben wird, kann doch kein normaler Freizeitkapitän verstehen. Also ist der Gesetzgeber doch verpflichtet, die Vorschriften allgemeinverständlich zu veröffentlichen. Wenn das nicht so ist, sollte doch die Frage erlaubt sein, ob da nicht ein schuldhaftes Verhalten seitens des Gesetzgebers vorliegt. btw, ich kenne noch einige andere Situationen, in denen Rechtsstreitigkeiten nur aufgrund verklausulierter Vorschriften entstanden sind. Also meine Forderung: Der Gesetzgeber hat sich klar, deutlich und allgemeinverständlich auszudrücken. Auch wenn das manchem Juristen den Tätigkeitsbereich einschränkt.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#12
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![]() Zitat:
So seh ich das auch, die Rennleitung hat andere Probleme............... ![]() ![]()
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#13
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Tja, das mit BSH oder Nicht-BSH ist so eine Sache. Die Waschpo bei uns in Emden hat mir die Aussage gegeben dass BSH nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings haben sie mir dennoch zu BSH-Duschkabinen geraten weil selbst die Waschpo keine einheitliche Meinung hat
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#14
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![]() Zitat:
Gruß Wepi |
#15
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Ich weiß, ich hatte es schließlich angefangen
![]() Das der BSH seine Daseinsberechtigung nicht so schnell aufgeben würde sollte auch wohl klar sein ![]() Das Problem ist halt nur das dieses nationale Gebot eigentlich nicht mit dem EU- Recht zu vereinbaren ist. Daher auch schon mal die Sache mit der Herunterstufung der Reichweite. Wenn jetzt mal jemand sich durch alles Instanzen klagen würde wegen BSH würde höchstwahrscheinlich der BSH zum Teufel gejagt werden, halt wegen EU. Aber wer macht das schon ![]()
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#16
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Hallo Leo,
nur BSH Leuchten die mit dem Ankersymbol gekennzeichnet sind dürfen im Binnenbereich verwendet werden! Die uniformierten Bootsfahrer sind angehalten dies in nächster Zeit zu beanstanden. Dies war jedenfalls die Aussage von den Herren in Uniform, mit denen ich kürzlich am Neckar zusammen getroffen bin. Gruß Regina Auch die Radarpistolen kommen dort nun zum Einsatz! |
#17
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Gruss, Christian |
#18
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Außerdem ist da von 7 kn die Rede, wußte ich bisher auch nicht.
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#19
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![]() Zitat:
Gruß Wepi |
#20
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![]() ![]() ![]() Was gemeint sein kann, ist doch nicht eindeutige Vorschrift, oder??? Die Kölner Waschpo konnte mir auch nur sagen: "Was anderes wissen wir auch nicht zu dem Thema." Wer weiß denn was????
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Höchstgeschwindigkeit ist die technische Maximalgeschwindigkeit bestimmter Fahrzeuggruppen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit - damit dürfte auch das geklärt sein! Und klar, es sind sieben Meter und sieben Knoten - muss ja auch so sein, sonst könnte man sich das ja auch nicht merken! ![]() |
#22
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Hallo huebi,
wie Christian eben schon geschrieben hat, ist die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit gemeint. Das war Dir ja auch eigentlich schon selbst klart, daher die Manipulation Deines Gaszugs. Nur wirst Du mit solch einer simplen Vorrichtung, die sich mit einem Handgriff außer Betrieb setzen läßt, sicher die Bedingung der Höchstgeschwindigkeit nicht erfüllen. Außerdem ist diese Ausnahmeregelung für Boote unter 7m Länge ausschließlich in den Kollisionsverhütungsregeln (Nr. 23) aufgeführt. Zitat:
Gruß Wepi |
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