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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Der Teich ist Privatgelände, so auch an der Einfahrt vom Rhein aus ausgeschildert.
Es befinden sich drei Yachthäfen dort, zeitweise wird er von Binnenschiffern mit ihren Frachtern zur Übernachtung angelaufen. Einige sind der Meinung,hier könne jeder ohne "Fleppen" fahren wie er lustig ist. Ich sehe das anders, da der Zugang vom/zum Rhein nicht verschlossen ist. Lieg ich da falsch??? |
#2
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![]() Zitat:
Um welches "Seitengewässer" des Rheins handelt es sich?
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#3
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Ohne es wirklich zu Wissen schätze ich, daß da schon explizit "befahren für Unbefugte verboten" oder ähnliches stehen, damit da ohne Schein gefahren werden dürfte.
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#4
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Hallo,
ich kenn das so, Privatgewässer sind keine Binnenschiffahrtsstraßen, also auch keine Wasserschutspolizei, dort ist alles Möglich, auch Wasserski und schnellfahren usw. Der Besitzer des Wassers hat das Sagen, also er muß befragt werden, und und wenn er nicht erreichb. ist kein betreten bzw. befahren des Grundst. oder See`s möglich. VG Dirk! |
#5
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Vergessen,
hab ich noch zu sagen das dort keiner einen Führersch. braucht wenn dem Besitzer das egal ist. VG Dirk! |
#6
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Rees am Niederrhein
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#7
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![]() Zitat:
Vorsicht, Idioten ohne Führerschein unterwegs. Und das ist eigentlich auch das Problem. immer mehr Raser mit ihren Schlauchbooten. |
#8
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Hi,
wer ist der Besitzer, der muß das regeln, und wenn ers nicht kann, PGH! VG Dirk! |
#9
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Bin mir nicht sicher aber:
Nur dann FS frei wenn das Gelände/Wasser eingefriedet ist. Da aber andere Verkehrsteilnehmer da reinkönnen ist es nicht FS frei. Da müsste bei der Einfahrt nicht nur ein Schild stehen sondern auch einen Kette/Tor das einfahren andere Boote verhindern.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#10
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![]() Zitat:
Hab heute mal bei der WSP angerufen. Es ist tatsächlich so, wenn der Eigentümer sagt,auf meinem Tümpel nur mit Führerschein, dann ist das so. Gleiches gilt wenn der Eigentümer sagt 6 km/h, dann gilt das. Auf Verlangen des ET wir die WSP auch tätig um diese Regeln durchzusetzen oder wenn sich z.B Personen, die dort angeln oder sich erholen wollen und sich durch Bootsführer, die sich nicht an die Vorgaben halten , belästigt fühlen. |
#11
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Was der Mensch von der WSP meinte , ist nicht unbedingt der juristische Weisheit letzter Schluss. Ist nur eine vertretbare Meinung.
Der Begriff öffentlich spielt hier eine Rolle und der ist interpretationswürdig. Da aus der Praxis zu dieser Frage kaum Gerichtsurteile existieren dürften, würde ich die Frage als offen bezeichnen. Zieht man Analogien aus dem Straßenverkehrsrecht heran, dann bestände Führerscheinpflicht. Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#12
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Ist das zufällig gegenüber vom "Schnellen Brüter"?
Gruß Mario |
#13
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#14
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Moin moin,
der "Mahnensee" ist vom Rhein aus befahrbar und hier sind 3 Club`s beheimatet. Hier ist 100 % Führerscheinpflicht! In der Praxis würde doch kein Vorstand ernsthaft sagen: Hier darf man ohne Führerschein fahren! Die Wasserschutzpolizei überprüft in Abständen die Ein- und Ausfahrenden Sportfahrzeuge. Die kleinen Schlauchboote werden auf Ausrüstungsgegenstände überprüft... Blödheit nützt nicht vor Strafe!!! Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke
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