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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.04.2009, 08:28
TageDieb TageDieb ist offline
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo,

Habe vor kurzem meine Unterlagen mal durchgesehen....
Wer kennt sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Was gibt es dabei zu beachten?

Gruß
Mario
__________________
Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen.
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  #2  
Alt 27.04.2009, 08:30
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Flybridge Flybridge ist offline
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Es ist dabei zu beachten, dass du als Schlipsträger i.d.R. nicht berufsunfähig werden kannst. Als Handwerker, oder in einem Beruf mit gefahrgeneigten Tätigkeiten, kannst du hingegen die Prämien nicht bezahlen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 27.04.2009, 08:33
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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also ich habe eine bei der allianz. die zahlen wohl auch bei mir als "schlipsträger".
wichtig - alle krankheiten angeben - am besten vom arzt zettel mit bei.

die huk - hatte mich abgelehnt (bzw. ausgeschlossen) wegen "blind"

die allianz hatte nix gegen "blind" - ist ja realiv wahrscheinlich bei bildschirmarbeitsplatz - also VERGLEICHEN
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #4  
Alt 27.04.2009, 08:56
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Zitat:
die zahlen wohl auch bei mir als "schlipsträger".
Natürlich zahlen die auch bei Dir "Schlipsträger" (wenn Du nicht irgendwo im seitenlangen Unterlagenberg aus versehen ein kleines Kreuz an irrelevanter Stelle vergessen hast, und damit auch vor Gericht alle Ansprüche verlierst). Micha meinte damit, dass bei "Schlipsträgern" die Wahrscheinlichkeit, vor der Rente berufsunfähig zu werden, extrem gering ist und daher bei diesem Personenkreis diese Versicherung eher unsinnig ist.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 27.04.2009, 09:12
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boneman boneman ist offline
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Hmm,

auch da gibt es Unterschiede. Es ist wichtig, dass es einen Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit gibt, damit ist der Zwang zur Ausübung eines anderen Berufes gemeint.
Dann braucht man noch einen verkürzten Prognosezeitraum, d.h. man erhält die Leistungen bereits ab einer Prognose von 6 Monaten Ausfall. Da die meisten nur 6 Wochen Lohnfortzahlung haben, entsteht sonst eine Lücke.
Mit diesen Komponenten finde ich es auch für Schlipsträger nicht völlig ausgeschlossen.

Gruß

Andreas
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  #6  
Alt 27.04.2009, 09:28
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Wer kennt sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Was gibt es dabei zu beachten?
Ich.
Ganz wichtig ist in dieser Sparte ein Bedingungvergleich und aufgrund extremer Beitragsunterschiede natürlich auch ein Beitragsvergleich. Dann die Wahl des wirtschaftlich sinnvollsten Endalters (die letzten paar Jahre vor Rentenbeginn erhöhen den Beitrag extrem).
Dann dürfen keine Klauseln wie z.B. die Arztanordnungsklausel drin stehen, die die Gesellschaft leistungsfrei machen würden, wenn man z.B. Operationen nicht durchführen lassen möchte, usw.

Ich halte eine Berufsunfähgkeitsversicherung auch für Schreibtischtäter für sinnvoll, da es genügend Möglichkeiten gibt, auch hier berufsunfähig zu werden (z.B. Arthrose, Augenprobleme, Rückenprobleme, Psyche wie z.B. Konzentrationsprobleme, MS, usw.)
Im Gegensatz zu handwerklichen Berufen sind hier die Beiträge auch deutlich günstiger.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (27.04.2009 um 09:44 Uhr) Grund: musste erst mal nachsehen wie man Arthrose schreibt, obwohl meine Mutter deswegen berufsunfähig geworden ist...
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Alt 27.04.2009, 09:48
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Skorpio Skorpio ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Ich halte eine Berufsunfähgkeitsversicherung auch für Schreibtischtäter für sinnvoll, da es genügend Möglichkeiten gibt, auch hier berufsunfähig zu werden (z.B. Arthrose, Augenprobleme, Rückenprobleme, Psyche wie z.B. Konzentrationsprobleme, MS, usw.)
Im Gegensatz zu handwerklichen Berufen sind hier die Beiträge auch deutlich günstiger.
Gruß
Norman
Vollkommen richtig Norman, es reicht schon ein durch Streß verursachter Hörsturz (ein Kumpel ist dadurch in Frührente) oder ähnliches...
...das wird gerne vergessen, nicht nur Hochseilartisten leben gefährlich, mittlerweile sind andere Sachen problematisch geworden...

2 meiner Kollegen sind hier in den letzten 8 Wochen weggeknickt, Herzanfall, Schlaganfall, gut das wir hier zu 90% BU abgesichert sind...

Gruß,
Michael
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  #8  
Alt 29.04.2009, 02:16
Zanderangler1 Zanderangler1 ist offline
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Um die BU dann letztendlich auch zu bekommen werden sicherlich mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen bevor der Versicherer eine lange höhere Zahlung vornehmen muss.
Versicherungen zahlen im Schadensfall,sei es Invalidität in der Unfall oder bei der Berufsunfähigkeit nie gerne freiwillig. Es ist vorallem "nur" eine BU keine EU also Erwerbsunfähigkeitsrente. Fein im Vertragswerk nach Klauseln und Bedingungen gucken, gegenfalls sich weitere Vetragsobligenheiten schriftlich zusichern lassen, ansonsten Finger weg davon.
Im Rechtsstreit bekommst du enorme Probleme dein Recht durchzusetzen sprich an dein Geld zu kommen. Versicherer haben generell die besten Anwälte unter Vertrag stehen die das VVG genauestens kennen !
Vieles wird dann gerne in einem sogenannten adäquaten Kausalzusammenhang gestellt, wobei dann der Versicherer von der Pflicht zur Leistung frei ist.
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