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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bei einem Parkrempler wurde die rechte Rückleuchte meines Autos (Renault Trafic) zerstört. Die Abwicklung mit der Versicherung war problemlos und es wurde eine neue Rückleuchte montiert.
In dieser stand nach dem ersten starken Regen Wasser und sie wurde erneut getauscht. Die Neue hatte das gleiche Problem, also noch einmal ausgetauscht. Auch die 3. neue Leuchte ist ein Aquarium. Scheinbar ist die ganze Serie vom Zulieferer betroffen. Heute hatte ich wieder mal einen Termin zum Rückleuchte wechseln. Zurückgegeben wurde mir der Wagen mit der letzten undichten Rückleuchte. Dort wurde das Wasser entfernt und angeblich irgendwo was abgedichtet. Man berief sich auf den 2 maligen Austausch. Da ich mich damit nicht einverstanden erklärt habe hat der Chef persönlich dafür gesorgt dass wieder eine neue Leuchte bestellt und montiert wird. Der Fehler liegt übrigens mit Sicherheit an der Rückleuchte da das Wasser an einer Stelle in der Leuchte steht wo es nur hin gelangen kann weil eine Verklebung nicht in Ordnung ist. Bis heute war die ganze Angelegenheit entspannt und ich habe es sportlich gesehen obwohl jedes Mal 30 bis 45 Minuten Zeit drauf gehen. Aber wie geht es jetzt weiter? Was mache ich wenn auch diese Rückleuchte wieder undicht ist? Ich bin der Meinung dass der Händler so lange Ersatz liefern muss bis ich ein fehlerfrei funktionierendes (und nicht nachgebessertes) Teil am Fahrzeug habe. Liege ich damit richtig? Geändert von team_shetland (02.11.2009 um 17:06 Uhr) |
#2
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Frag doch mal nach ner Wandlung des ganzen Fahrzeugs?
Nein im Erst wechseln die die komplette Leuchte oder nur das zerbrochenen Glas?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#3
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Der Händler muß ein einwandfreies Teil einbauen, egal wie oft und wieviel Arbeit er damit hat - und zwar auf seine Kosten.
Mit dem Reparaturauftrag, den du erteilt hast, habt ihr einen Vertrag abgeschlossen. Die Werkstatt liefert einwandfreie Arbeit und du zahlst dafür deine Euronen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ersatzteil ab Hersteller schon defekt ist. Dein Vertragspartner ist nicht der Hersteller der Rückleuchte, sondern deine Werkstatt. Geändert von Graf Koks (02.11.2009 um 17:12 Uhr) |
#4
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Du hast auf die Rückleuchte 2 Jahre Gewährleistung.
In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler müsste beweisen, dass die Rückleuchte schadensfrei ist. Nach diesen 6 Monaten bist du an der Reihe zu beweisen, dass der Schaden bereits von Beginn vor lag. Dies sollte a) wegen sichtbarem Wasserstand in der Leuchte und b) bereits mehrfachem Austausch für dich problemlos möglich sein. Dass der Händler nun nach eigenen, manuellen Abdichtungsmethoden greift, könnte für dich von Vorteil sein. Denn wenn eine komplette Produktion vom Fehler betroffen ist, kannst du u.U. noch einige Mal zum Händler fahren. Das dir eine einwandfreie und dichte Leuchte zusteht ist selbstverständlich.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#5
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#6
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dann hat die ganze Modellreihe / Charge wohl ein Ding weg. Wünsche ich Renault schon mal viel Spass
![]() Ich weiß nicht wie deine Werkstatt das improvisiert hat aber auf Bastelkram würde ich mich nicht einlassen (zB Dichtungsmasse oder sowas. Beim nächsten Glühlampenwechsel haste dann das selbe problem wieder.
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#7
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Austausch im Garantiefall geht nur bis Garantieende der erste Leuchte (Datum des ersten Einbaus),wenn jeden tag dann baut er dir halt jeden tag ne Neue ein (über 700Stück?
![]() Nur nach 2 Jahre ist das Thema durch und die Garantie ist abgelaufen. Ist auch bei E-Geräte so die in der Garantiezeit ausgetauscht werden. Oder wenn ein Anlasser auf Garantie getauscht wird,was anderes wenn ich ne Anlasser einbauen lasse nach Garantieablauf des Fahrzeugs, dann habe ich auf den Anlasser wieder die 2 Jahre. Naja wünsch dir noch viel Spass beim fröhlichen Rückleuchtentausch ![]() ![]() Und hoffe du erwischt mal ne Dichte.
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![]() ![]() Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan ![]() Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#8
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nicht bei Chrysler, jedes Neuteil hat Garantie, wird es getauscht, beginnt die Garantie neu..
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#9
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![]() ![]() ![]() ehrlich? na dann wundert mich deren wirtschaftliche Situation nicht... Anlasser kurz vor Garantieende immer kaputt......nie wieder nen alten Anlasser..... ![]() ![]()
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![]() ![]() Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan ![]() Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#10
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#11
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weitere bekannte Kleinigkeiten, die aber vom DC Dealer problemlos ersetzt werden, kann man im Chrysler -Jeep Forum nachlesen... ich spreche von Ersatzteilgarantie... (2 Jahre) ..
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#12
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![]() Richtig wäre: Händler/ Werkstatt trägt die gesetzliche Gewährleistung Hersteller trägt die freiwillige Garantie. ![]() Wobei in dem Rücklichtfall der Händler erstmal ein mangelfreies Teil verbauen muss.
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_________________________________________ MfG Andreas |
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