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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.01.2009, 12:08
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
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Standard Kaufvertrag

Hallo Gemeinde.
Brache schnellstens eine Kaufvertrag als Vordruck, für einen gebrauchten Motor. Ich glaube man muß einen haben, um es im Bootsschein ändern zu können?!
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  #2  
Alt 08.01.2009, 12:11
Benutzerbild von KevinFLT
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Guck mal unter www.boatshop24.de oder best-boats24.net - dort findest Du Vordrucke - zwar nur für Boote aber die kannst Du Dir ja umändern.
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  #3  
Alt 08.01.2009, 12:12
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
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Hallo Micha

Im Netz findest du genügend Vordrucke z.B. bei Boatchop 24.
Kannst aber auch einen eigenen verfassen.


Gruß Werner
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  #4  
Alt 08.01.2009, 12:17
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Ja, für Ummeldungen etc. musst Du meist einen Kaufvertrag vorlegen. Wie der aussieht ist prinzipiell nicht so wichtig, da der private Verkäufer eh aus der Garantiepflicht ist. Im Prinzip reicht Dir auch eine Zahlungsquittung mit Euren Namen sowie den Motordaten und dem Kaufpreis.
Wichtig ist, dass im Kaufvertrag nicht nur eine Anzahlung drin steht, sondern dass Du alle Nachweise eventueller Teilzahlungen hast.

Gruß
Andy
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  #5  
Alt 08.01.2009, 13:08
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
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Kann einer mal schnell für mich schauen? Bin auf der Arbeit und habe Streß. Nach Feierabend hole ich schon den Motor ! Danke
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  #6  
Alt 08.01.2009, 13:10
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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schaust Du hier: www.best-boats24.net/weiteres/kaufvertrag.doc
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  #7  
Alt 08.01.2009, 13:13
Benutzerbild von Stefan13
Stefan13 Stefan13 ist offline
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Wie wäre es mit dem hier von Pantaenius?
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Stefan
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  #8  
Alt 08.01.2009, 13:49
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Wie der aussieht ist prinzipiell nicht so wichtig, da der private Verkäufer eh aus der Garantiepflicht ist.
Das ist so aber nicht richtig !
Wenn ein Teil verborgene Mängel hat, haftet der private Verkäufer auch - aber man sollte das im Kaufvertrag trotzdem separat vermerken.
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Gruß Fred
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  #9  
Alt 08.01.2009, 13:54
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Stefan13 Stefan13 ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Das ist so aber nicht richtig !
Wenn ein Teil verborgene Mängel hat, haftet der private Verkäufer auch - aber man sollte das im Kaufvertrag trotzdem separat vermerken.
Hallo Fred,

hast du da vielleicht irgendeinen Gesetzestext zu? Wäre klasse, denn ich habe da auch noch was mit dem Vorbesitzer meines Bootes zu "besprechen"...
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Stefan
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  #10  
Alt 08.01.2009, 13:54
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Standard verborgene Mängel

Im privaten Kaufvertrag gilt zu 99% gekauft wie gesehen, spätere Reklamationen ausgeschlossen.

Stell Dir vor, der Käufer kommt nach 2 Wochen und reklamiert irgendwas, obwohl er den Motor beim Kauf getestet hat.
Deswegen sollten Leute, die nicht viel Ahnung haben, auch lieber beim Händler kaufen, der für so etwas geradestehen muss.

Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Das ist so aber nicht richtig !
Wenn ein Teil verborgene Mängel hat, haftet der private Verkäufer auch - aber man sollte das im Kaufvertrag trotzdem separat vermerken.
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  #11  
Alt 08.01.2009, 13:55
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Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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bitte schön mal eben umgebastelt.

Gruß Sven
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Gruß Sven
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  #12  
Alt 08.01.2009, 14:07
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Panna Panna ist offline
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Meins sieht fast genauso aus .Danke Euch allen!!
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  #13  
Alt 08.01.2009, 14:09
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
Stell Dir vor, der Käufer kommt nach 2 Wochen und reklamiert irgendwas, obwohl er den Motor beim Kauf getestet hat.
Es soll ja auch schon geschehen sein, daß man einen Motor kauft, der im ausgebauten Zustand in der Garage bereit liegt.

Auch hat man schon Boote ohne Probefahrt gekauft !

Daher ist es sehr wohl rechtens und durchaus üblich, daß man verborgene Mängel in einen Kaufvertrag als Bestantteil aufnimmt.
Frag mal bei Fröhlich oder Hoeckle in LI nach, die werden Dir das bestätigen.
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Gruß Fred
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  #14  
Alt 08.01.2009, 14:11
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Fred Fred ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Onkel-Pit Beitrag anzeigen
bitte schön mal eben umgebastelt.

Gruß Sven
Nett gebastelt !

Ein sehr guter Vertrag für den Verkäufer !
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 08.01.2009, 14:12
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Standard Garantie

Mit mir würde niemand so einen Vertrag machen. Nicht dass ich jemand übers Ohr hauen möchte, doch wie soll ich jemand nach 2 oder 3 oder 4 Wochen beweisen, dass der Fehler schon war oder nicht da war ?

Wenn der Käufer dran rumbastelt oder was kaputt macht, dann kann er nachher wieder kommen und reklamieren wegen verborgenen Mängeln ?

Sogar in Ebay hast Du bei Privatverkäufen überhaupt keine Chance. Und ich finde das ist auch richtig so.
Wer ein Boot ohne Probefahrt von privat kauft ist selbst schuld.

Meine Meinung.


Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Es soll ja auch schon geschehen sein, daß man einen Motor kauft, der im ausgebauten Zustand in der Garage bereit liegt.

Auch hat man schon Boote ohne Probefahrt gekauft !

Daher ist es sehr wohl rechtens und durchaus üblich, daß man verborgene Mängel in einen Kaufvertrag als Bestantteil aufnimmt. Frag mal bei Fröhlich oder Hoeckle in LI nach, die werden Dir das bestätigen.
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  #16  
Alt 08.01.2009, 14:16
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Standard

Wie Du meinst, Andy.
Der Verkäufer könne ja uch einen Motor verkaufen, der von Haus aus eine Macke hat - den würdest Du dann kaufen ......

Aber da Ihr das ja soooo gut wisst, steige ich mal aus dem Thema aus.
__________________
Gruß Fred
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  #17  
Alt 08.01.2009, 14:18
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Standard Macke

Das stimmt. Deswegen sollte man sich ja auskennen wenn man von privat kauft oder jemanden mitnehmen, der sich auskennt.
Oder der Verkäufer sichert zu, dass alles in Ordnung ist. Dann hat man ja seine "Garantie" wobei es vor Gericht sicher nicht einfach wird, denn die Beweislast ist auf der Seite des Käufers, nicht des Verkäufers.


Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Wie Du meinst, Andy.
Der Verkäufer könne ja uch einen Motor verkaufen, der von Haus aus eine Macke hat - den würdest Du dann kaufen ......

Aber da Ihr das ja soooo gut wisst, steige ich mal aus dem Thema aus.
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  #18  
Alt 08.01.2009, 14:20
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Boot: im Moment keins
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Standard Link

Ich hab Dir hier auch noch nen Link zu dem Thema...weil wir es soooo gut wissen:
http://www.versicherung-und-verkehr....cmid;6;crid;24


Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Wie Du meinst, Andy.
Der Verkäufer könne ja uch einen Motor verkaufen, der von Haus aus eine Macke hat - den würdest Du dann kaufen ......

Aber da Ihr das ja soooo gut wisst, steige ich mal aus dem Thema aus.
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  #19  
Alt 08.01.2009, 14:23
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Moin moin,

kommt ganz auf das zuständige WSA an. Manche wollen einen Kaufvertrag, anderen reicht es, wenn es "irgenwie" glaubhaft gemacht werden kann.

Auf "gedrehte" Kaufverträge lasse ich mich nicht ein - schon aus Selbstschutz. Wenn es über die "Bucht" lief, hatte ich immer den Print vom Kauf kopiert sowie nen formlosen Kaufvertrag, in dem die AB-Daten wie Seriennummern etc. drin standen. Hat immer geklappt - hatte dabei auch Glück.

Gruß ALF
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  #20  
Alt 08.01.2009, 14:28
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Das ist so aber nicht richtig !
Wenn ein Teil verborgene Mängel hat, haftet der private Verkäufer auch - aber man sollte das im Kaufvertrag trotzdem separat vermerken.

Das ist so auch nicht gaaanz richtig!

Der verkäufer gewährt, aber bei einem Problem musst du ihm nachweisen, dass er es gewusst hat.
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Micha


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  #21  
Alt 08.01.2009, 14:38
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Zum Thema:

Das WSA Köln verlangt nur:

Käufer
Verkäufer
Beschreibung (Name) des Motors mit Motor-Nr (wichtig!) und möglichst die PS-Anzahl


Könnte so aussehen:

Kaufvertrag

Hiermit verkaufe ich

Drecksack Panna (Verkäufer)

dem unschuldigen und ehrlichen

Armer Sack Flybridge (Käufer)

einen 5.7 L Mercruiser Motor mit der Serien-Nr. xyz1234 zun Preis von 5 EUR.

Ich, Panna, bestätige, dass der Motor in meinem Eigentum steht und frei von rechten Dritter sind.

Ort, Datm

Unterschrift Panna Unterschrift Flybridge
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Micha


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  #22  
Alt 08.01.2009, 14:39
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Standard `Garantie

und wo steht, dass der Verkäufer Garantiert, dass der Motor frei von jeglichen Mängeln ist ?


Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Zum Thema:

Das WSA Köln verlangt nur:

Käufer
Verkäufer
Beschreibung (Name) des Motors mit Motor-Nr (wichtig!) und möglichst die PS-Anzahl


Könnte so aussehen:

Kaufvertrag

Hiermit verkaufe ich

Drecksack Panna (Verkäufer)

dem unschuldigen und ehrlichen

Armer Sack Flybridge (Käufer)

einen 5.7 L Mercruiser Motor mit der Serien-Nr. xyz1234 zun Preis von 5 EUR.

Ich, Panna, bestätige, dass der Motor in meinem Eigentum steht und frei von rechten Dritter sind.

Ort, Datm

Unterschrift Panna Unterschrift Flybridge
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  #23  
Alt 08.01.2009, 14:40
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Flybridge Flybridge ist offline
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Kriste die Transferleistung hin, dass du nicht Verkäufer sondern Käufer bist???

Und lass dir den Personalausweis zeigen. Da ist vorn eine Nr. drauf. Die kannst du neben den Verkäufer auf den Kaufvertrag schreiben.

Die Motor-Nrn. sind ja bei Brunswick gelistet. Nicht das du mal Probleme bekommst, wenn du ein Ersatzteil bestellen möchtest und der Händler mit deiner Motor-Nr. anfragt....
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Micha


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  #24  
Alt 08.01.2009, 14:42
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von BodenseeAndy Beitrag anzeigen
und wo steht, dass der Verkäufer Garantiert, dass der Motor frei von jeglichen Mängeln ist ?
Das kannst du - wenn du Lust hast - genau so in deine Kaufverträge aufnehmen, wie den Auschluss einer Gewährleistung (Gekauft wie gesehen) oder Zusicherung einer bestimmten Drehzahlfestigkeit oder sonstwas.

Ich garantiere für nix.
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  #25  
Alt 08.01.2009, 14:44
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Zitat:
Ich garantiere für nix.
Das hab ich mir fast gedacht
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