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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
Ich habe vor ein paar Tagen bei Akte nen Beitrag gesehen über dubiose "inkassounternehmen" der oben genannte schreibt dich einfach mal so an und fordert nen Betrag um die 80-90 euronen für irgendeinen angeblich nicht bezahlten Internetdienst. Laut Akte und Sat1 nicht drauf reagieren. Denn komischerweise steht auch in dem Schreiben das die nicht an einem Gerichtsmahnverfahren interessiert sind, und sich auch auf eine kleinere Zahlung (ca.60€) einlassen würden. Heute zeigte mir ein Vereinskamerad dann ein Schreiben an seine Tochter obwohl der Inetanschluss auf seine Frau läuft ![]() UND NICHT ZAHLEN ![]() Also seid gewarnt vorm Deutschen Inkassodienst ![]() |
#2
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Eigentlich ist das eine Lachnummer, denn wer seine privaten und geschäftlichen Dinge im Griff hat, weiß auch welche Rechnungen er wann und wo bezahlt hat bzw. noch erwartet!
Wenn mir dann so etwas in's Haus geflattert käme, würde ich nur müde lächeln, bei Wiederholung einfach meinen Anwalt beauftragen.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#3
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Nichts tun und abwarten ist auch nicht unbedingt die Lösung. Für den Einzelnen vielleicht ja, aber nicht für die Allgmeinheit. Solchen Burschen sollte man das Handwerk legen. Das geht am Besten mit staatlicher Unterstützung, die nichts kostet.
Ich würde in einem solchen Fall ein solches Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiterleiten mit der Bitte um Prüfung, ob hier tatbestandsmäßiges Handeln im Sinne des § 263 StGB vorliegt. Damit hat man im Zweifelsfall keine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB begangen, sondern nur darum gebeten, zu prüfen, ob hier von strafrechtlichlich relevantem Verhalten auszugehen ist. Die Staatsanwaltschaft wird sich dann vom gesetzlichen Auftrag her nach § 163 StPO von Amts wegen um den Vorfall "kümmern" und die nötigen Überprüfungen vornehmen, oder durch die zuständige Polizeibehörde vornehmen lassen. Gruß Walter |
#4
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Hab ich selbst schon erlebt
![]() Hab ich ignoriert, nach 3 Wochen kam prompt ne Mahnung ![]() Ich zum RA und den gefragt was das ist. Der sagt mir auch, ignorieren. Ich ihm gesagt hab ich auch, weiß nicht mal was auf der Seite ist. Er an PC, die Seite aufgerufen, die Seite war schwarz ![]() ![]() Weiter ignoriert, noch 2 x ne Mahnung bekommen, dann war Schluß ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#5
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Schon mal was von Katja Günther gehört oder gelesen, gurgelt mal, iss sehr interessant, mein Jüngster ist betroffen.................
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#6
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Wir bekommen seit 2 Jahren regelmäßig von einer Frau Rechtsanwältin (Name wird nicht genannt) Post, die Forderung wird ständig erhöht...
Jeden 2. Brief beantworte ich per EMail: >Die Beklagte war zum Zeitpunkt, als sie angeblich die kostenpflichtigen Dienste Ihrer Mandantschaft in Anspruch nahm, 12 Jahre alt. Die Höhe der berechneten Gebühren übersteigt die Verfügungsberechtigung des "Taschengeldparagraphen" und wird von mir auch nicht nachträglich gebilligt. Darüber hinaus behalte ich mir vor, das mittlerweile nicht mehr verfügbare Internetangebot hinsichtlich seiner Gebührengestaltung als sittenwidrig anzufechten.< Nichts passiert - mal sehen, wann der nächste Brief kommt - mit wiedermal erhöhten Bearbeitungsgebühren |
#7
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Hallo Slider!
In Deinem Fall würde ich auf entsprechende Schreiben garnicht mehr antworten. Das wäre mir zu blöde. Wenn Du in diesem streitgegenständlichen vorprozessualen Verfahren schon mitgeteilt hast, dass die Tochter 12 Jahre alt war, genügt das. Da Deine Tochter nicht von Dir als Erziehungsberechtigtem autorisiert war, hat sich die ganze Sache erledigt. Grundsätzlich könnte auch die 12-jährige einen "schwebenden Kaufvertrag" abschließen, der aber nur dann rechtswirksam greift, wenn er nachträglich durch den geschäftsfähigen Erziehungsberechtigen inhaltlich und dem Grunde der daraus entstehenden Forderung nach bestätigt wird. Da diese Bestätigung durch einen der Erziehungsberechtigten nicht erfolgt ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Soll doch die Gegenseite klagen - die wird sich hüten -, die kann den Prozess nur verlieren, weil sie in der Nachweispflicht ist hinsichtlich der Bestätigung der Erziehungsberechtigten und den Nachweis nicht führen kann. Das Ganze ist ein großer Blöff, in der Hoffnung, dass 50 % der zur Zahlung Aufgeforderten "kalte Füße" bekommen und trotzdem zahlen. Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht einer derjenigen sein willst, die "kalte Füße" bekommen. Ignoriere den Scheiss ganz einfach! Abschließender Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und und betreibe auch keine unerlaubte Rechtsberatung. Meine Aussage entspringt meinem persönlichen Rechtsempfinden. Im Zweifelsfall würde ich einen Rechtsanwalt mit diesem Problem behelligen, der wahrscheinlich meine unmaßgebliche Meinung bestätigen wird. Gruß Walter |
#8
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Hallo Walter,
aber es macht doch Spaß, mit Frau Günther (Anm.: Name durch die Redaktion geändert) zu spielen, wenn man genau weiß, das gar nichts passieren kann. Soll sie doch Porto bezahlen.....ich schreib nur EMails und komm meiner Info-Pflicht nach...und beschäftige ihr Büro.... Bin ich nicht gut - ich erhalte Arbeitsplätze bei Frau Günther (Name durch die Redaktion geändert) |
#9
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Irgendwann wird die auch "gewippt", wenn sie die Quote nicht mehr bringt. Aber bei Arbeitsplätzen, die sich auf einer solchen "schmierigen, unseriösen" Basis aufbauen, ist mir das egal.
Gruß walter |
#10
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![]() Zitat:
Ich erhalte auch Arbeitsplätze bei DHL, der Papierindustrie, den Druckerherstellern, den Klebstoffherstellern für Briefmarken, in der Werbung - wenn ich Frau Günther (Name durch die Redaktion geändert) nicht einfach ignoriere... ![]()
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#11
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Also ich reagier gar nicht bei so was.
Mehrmals bis angeblich kurz vor Erwirken eines Titels. Wurde aber nie gemacht. Im Falle dessen hätte ich widersprochen (nur hier würde ich reagieren!), ohne Begründung. Soll sich doch der Gegner was ausdenken für die Klageerhebung. Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so.
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