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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.09.2008, 12:14
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hakl hakl ist offline
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Standard Sicherheit in der Tiefgarage

Darf ich mich wieder mit einer Nicht-Boot-Frage melden, wollte einfach unabhängige Einschätzungen haben.

Wir haben eine Tiefgarage für ca. 20 Stellplätze, ca. 40 m lang und 18 m breit.
An der Längsseite geht das Kipptor (mit Notöffnung) auf,
an einem Ende ist ein Notausstieg über eine Leiter.
Am anderen Ende ist der Eingang in das Haus. Dieser mündet in eine Art Schleuse von ca. 6 m Länge Flur.
Die Eingangstüre Garage/Schleuse und die Eingangstüre Schleuse/Kellerflur sind feuerfeste Stahltüren lt. Vorschrift.
Die Türe Garage/Schleuse hat nur einen Knauf an beiden Seiten und kann nur mit einem Schlüssel geöffnet werden
Es gibt einige externe Garagenmieter, die haben hierfür keinen Schlüssel.

Wir haben einen neuen Verwalter und der agiert hier etwas unkontrolliert u.a. mit einigen Aktionen, die so etwas wie einen Idealzustand herstellen sollen.
Ist im Prinzip nicht nachteilig, hat aber schon einige nicht notwendige Investitionen beauftragt und das geht ins Geld. Deshalb wollten wir uns diesmal erkundigen, ob eine seit 1974 bestehende Situation tatsächlich geändert werden muß.
Er will eine neue Türe Schleuse/Kellerflur mit allem Schnickschnack wie Notentrieglung, Akustikalarm wenn entriegelt wird usw einbauen lassen, um ein paar tausend €.
Das Argument, man könnte den Nichtbewohnern als Garagenmieter einen Hausschlüssel geben, lässt er nicht gelten.
Wäre für ein paar Meinungen dankbar
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Gruß, Klaus

www.aluriverboat.de oder aktuell
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... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ...
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  #2  
Alt 15.09.2008, 12:41
Täuberich Täuberich ist offline
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nur mit Schlüssel zu öffnende Fluchttüren?

Das hätte so von der Bauaufsicht auch 74 nicht abgenommen werden dürfen.
In unserer TG sind die Türen ohne Schlösser, ich empfinde das als sehr angenehm, mit Gepäck unterm Arm auf dem Weg zum Aufzug.
Teure Nachrüstungen mit Notentriegelung und Akustikalarm, wozu? Lasst die Türen einfach unverschlossen und gut ist.

Andreas
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  #3  
Alt 15.09.2008, 12:43
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Eckaat Eckaat ist offline
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Keine Ahnung, die Sicherheitsvorschriften ändern sich aber natürlich mit zunehmender Kriminalität, gut möglich dass es da seit 74 Veränderungen gibt.

So ein fehlender Notalarm hätte mir beinahe mal ein Wochenende zwischen zwei Brandschutztüren beschert.

Hatte in einer fremden Tiefgarage mit mehreren Eingängen 3 Stellplätze und einen Schlüssel. Was mir niemand gesagt hatte: Der Schlüssel passte nur in einem einzigen Eingang. Und zwei dumme Zufälle brachten mich in diese missliche Lage. Ich wollte einen anderen Ausgang benutzen um bei einem Bekannte etwas abzugeben. Und in dem Moment, wo ich mit gezücktem Schlüssel (der nicht gepasst hätte)auf die Tür zu laufe, geht die Tür von innen auf und eine Person hält mir die "Falle" auch noch auf. Tür fällt hinter mir ins Schloss und an der nächsten Tür war Sense. Handy hatte da unten keinen Empfang -na toll.

Mit 60 oder 70 Kilo hätte ich dort im schlimmsten Fall bis Montag früh drin gesessen. Mit fast 140 Kilo gab die Stahltüre nach dem 6. oder 7ten Mal dagegenspringen dann aber nach.

Ich wäre über eine Alarmmöglichkeit froh gewesen.

Gruß Ecki
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  #4  
Alt 15.09.2008, 12:53
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Du bist ja ein Vandale

Ich hätte dir Gewalt gar nicht zugetraut. Es heisst doch "dicke sind gemütlich".
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #5  
Alt 15.09.2008, 13:01
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Ne halbe Stunde oder so hab ich auch gewartet und gehofft dass jemand kommt. Aber Sonnabend nachmittag sind alle im Garten/Boot/Strand/weißderFuchs und der Rest guckt Fussball.

Außerdem hatte ich Knast und viel schlimmer -DURST!

Gruß Ecki
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  #6  
Alt 15.09.2008, 13:32
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Außerdem hatte ich Knast und viel schlimmer -DURST!
Okay, das ist Grund genug den dritten Weltkrieg zubeginnen.
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  #7  
Alt 15.09.2008, 14:36
solcio solcio ist offline
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Zitat:
Zitat von hakl Beitrag anzeigen
Darf ich mich wieder mit einer Nicht-Boot-Frage melden, wollte einfach unabhängige Einschätzungen haben.

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Ist im Prinzip nicht nachteilig, hat aber schon einige nicht notwendige Investitionen beauftragt und das geht ins Geld. Deshalb wollten wir uns diesmal erkundigen, ob eine seit 1974 bestehende Situation tatsächlich geändert werden muß.
Er will eine neue Türe Schleuse/Kellerflur mit allem Schnickschnack wie Notentrieglung, Akustikalarm wenn entriegelt wird usw einbauen lassen, um ein paar tausend €.
Das Argument, man könnte den Nichtbewohnern als Garagenmieter einen Hausschlüssel geben, lässt er nicht gelten.
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Ein paar Fragen:

1.Ist die Schleuse ebenfalls als Notausgang gekennzeichnet ?
2.Bist Du Mieter ?
3.Worin besteht das Problem ?

Gruß Jens
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  #8  
Alt 15.09.2008, 14:53
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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nach GaragenVO NRW muss eine Mittelgarage mind. 2 Ausgänge haben. Von jedem Stellplatz muss mind. 1 Ausgang in 30 Meter (Luftlinie, aber nicht durch Bauteile) erreichbar sein. Roll- oder Schwenktore (ohne zusätzliche Schlupftür) sowie Notleitern gelten nicht als regulärer Ausgang. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen werden. Sollen solche Türen doch verschlossen werden, müssen geeignete Maßnamen (z.B. Panikverschluß) mit der zuständigen Bauaufsicht abgesprochen und genehmigt werden.

Wenn für den jetzigen Zustand (das betrifft insbesondere die nur mit Schlüssel zu öffnenden Schleusentüren) eine gültige Baugenehmigung vorliegt, muss nichts geändert werden.

Ohne Zeichnnung ist es schwer genauere Angaben zu machen.
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Charly
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  #9  
Alt 15.09.2008, 15:17
Täuberich Täuberich ist offline
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Ich versteh mal wieder das Problem nicht so ganz.

Der Verschluß der Türen dient doch wohl dazu, daß hausfremde Personen nicht über die Tiefgarage ins Haus gelangen können. Da man das aber sowieso nicht verhindern kann (klingeln + irgendein Spruch öffnet jede Tür, bzw abwarten bis jemand rauskommt), gibts eigentlich keinen Grund, die Schleusentüren abzuschliesen.

Den Verlust an Sicherheit für die TG Benutzer (Lebensgefahr im Brandfall) steht in keinem Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit der Hausbewohner gegen unbefugtes Eindringen.

Außerdem: sollte der Hausverwalter nicht genau das umsetzen, was ihm die Eigentümerversammlung vorgibt? Wie ist denn die Meinung der Eigentümer?

Andreas
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  #10  
Alt 15.09.2008, 15:39
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Danke schon mal für die Antworten...
Die HV geht eher nach herrschaftlichen Kriterien vor, als wäre es ein Altersheim o.ä.,
obwohl wir Eigentümer sind und einen aktiven Beirat haben, werden wir regelmäßig übergangen.

Deshalb auch die Frage.
Mir persönlich wäre ein unversperrter Weg ins Haus viel lieber,
auch w.o. angeführt, der Durchgang mit Taschen dgl. viel angenehmer wäre.
Dagegen sprechen aber ein paar Vorfälle im Haus, den Eingang von der Garage her nicht zu verschließen.

Eine Panikverriegleung wäre schon ok, obwohl ich jetzt schon weiß, das die häufig offen bleiben wird, aber wenn dann ohne Alarmsignal.
Haben ja keinen Sicherheitsdienst, der sich drum kümmern könnte.
Bauliche Veränderungen, um die Forderungen wie Charly sie angeführt hat,
scheinen eher unrealistisch, aber evtl. nicht notwendig.
Die Schleuse, der Notausstieg und das Schwingtor sind in 30 m zu erreichen, die Garage ist ja nur 20 m lang.
Das Schwingtor hat eine Notentriegelung von innen.
Der Ausstieg ist gekennzeichnet.
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Gruß, Klaus

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