boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Flohmarkt > Biete Diverses



Biete Diverses Was ich biete... Alles nicht bootsspezifische.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 06.06.2008, 07:03
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 387
901 Danke in 384 Beiträgen
Standard Wateralmanak I (2000/2001) und II (1999)

In NL muss man ja den aktuellen Wateralmanak Band I an Bord haben (bzw. das Binnenvaartpolitiereglement, das im Wateralmanak enthalten ist). Wer die Ausgabe scheut, weil er es nicht lesen wird, aber lieber doch nicht völlig ohne rumfahren will (zum Herausreden bei etwaigen Kontrollen hatte ich zusätzlich noch diese Broschüre der WaschPo mit allen aktuellen Regelungen dabei), dem kann ich hier ältere Auflagen anbieten. Wateralmanak I von 2000/2001 und Wateralmanak II von 1999. Etliche Informationen im Band II über Marinas und kleine Hafenskizzen sind noch nützlich. Geringe Gebrauchsspuren und etwas Gilb vom Herumstehen, aber noch ordentlich und sauber. Muss man nicht wegwerfen.

Wegen des Gewichts geht nur Päckchen (3,90 €). Für 5,90 € inkl. allem schicke ich's zu. Bei Interesse p. N.

Grüße
Sunbeamer
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 06.06.2008, 12:43
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2003
Beiträge: 2.693
2.128 Danke in 1.042 Beiträgen
Standard

Moin,

sei ned böös, aber in den NL ist es Vorschrift die NEUESTE Ausgabe des Almanak 1 an Bord zu haben - gibt sofort Strafzoll.

Der Almanak 2 von 1999 hat nur noch Museumswert - das ist Quasi das Hafenhandbuch der Niederländer. Was will man damit nach fast 10 Jahren noch anfangen - so wie die Niederländer bauen, ausbauen und modernisieren.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 06.06.2008, 19:16
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 387
901 Danke in 384 Beiträgen
Standard

Natürlich bin ich nicht bös' für den zusätzlichen Hinweis. Dass man die aktuell gültige Fassung des Binnenvaartpolitiereglements (BPR) mitzuführen hat, hatte ich meinem Beitrag ja vorangestellt.

>>in den NL ist es Vorschrift die NEUESTE Ausgabe<<
Das muss, wenn ich es recht verstanden hatte, indessen nicht in Form des "neuesten Wateralmanak I" sein, sondern kann in jeder tauglichen Form geschehen, sofern das BPR nur aktuell ist. Der Wateralmanak ist eines von mehreren Medien. So regelt die entsprechende Bestimmung in Art. 1.11 BPR:

"Aan boord van een schip moet een bijgewerkt exemplar van het geldige Binnenvaartpolitiereglement zijn. Een exemplar via een elektronisch middel op ieder moment geraadpleegd kan worden is eveneens toegestaan."


Man muss also nicht stets den neusten kompletten Wateralmanak kaufen, wenn sich die Vorschriften, die man dabei haben muss, nicht geändert haben. Freilich hast Du im Ergebnis Recht, soweit es den Wateralmanak von 2001 betrifft, da das BPR in der aktuell gültigen Fassung - meines Wissens - von 2005 ist.

Wie auch immer: Ich kenne einige, die gar keinen oder noch ältere dabei haben. Dazu will ich keinen verleiten. Und aus dem Wateralmanak 2 hatte ich weiterführende Adressen und kleine Hafenpläne (z. B. von Stavoren und Heeg) bezogen, die noch hilfreich waren. Ich will aber die alten Auflagen nicht anpreisen. Wer noch was damit anfangen kann, kann es gegen die angegebene Auslagenerstattung bekommen. Ganz einfach.

Sunbeamer
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.