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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.07.2008, 15:56
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Standard Angeln ohne Schein

Nein, es wird hier nicht gefragt was passiert, wenn man ohne Angelschein beim "Köder baden" erwischt wird. In Brandenburg und MeckPomm [..?] existiert seit dem 01.08.2006 eine Regelung, die es einem ermöglicht, Friedfische auch ohne Angelschein fangen zu dürfen.

Zitat:
Zitat von http://www.reiseland-brandenburg.de/pages/reisethemen_wasser_angeln.html
Wer angeln gehen will, kann seit dem 01.08.2006 ohne Fischereischein Friedfische wie Plötze (Rotauge), Güster und Blei (Brassen) angeln. Voraussetzung ist eine "Angelkarte" bzw. "Angelberechtigung" sowie eine "Fischereiabgabe" (12,00 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche) die entgeldlich in einem der vielen Sportgeschäfte, Angel- oder Fischläden zu erwerben bzw. zu begleichen ist.
Hat jmd. dieses Angebot schon mal wahrgenommen? Würde mich bzgl. unseres Törns am Ende dieses Monats in Brandenburg/Havel interessieren. Wäre dann noch die Ausrüstung zu klären... ...der Discounter hält entsprechendes Material vor... *duck*
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MfG, Marty.
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  #2  
Alt 06.07.2008, 16:13
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Bubi Bubi ist offline
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kann ich nicht mehr wahrnehmen,

weil, schein vorhanden und über den gewässerfond,
brandenburg und mcpomm jeweils nur 5€ zusätzlich kosten
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Grüße
kay

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  #3  
Alt 06.07.2008, 17:04
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Angelschein wird schon noch benötigt nur kein Fischereischein mehr.
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  #4  
Alt 06.07.2008, 17:53
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Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Angelschein wird schon noch benötigt, nur kein Fischereischein mehr.
Ah - OK. Mir sind die Termini in diesem Fachbereich noch nicht ganz geläufig

Fakt ist: ich möchte einmal ausprobieren, ob mir das Angeln Spaß macht. Allerdings kann ich auch im Moment nicht beurteilen, ob es sinnvoll ist, nur "auf Friedfisch zu gehen". Wenn ich in Brandenburg die Rute ins Wasser hänge, möchte ich auch sichergehen dass das gefangene Exemplar auch essbar und einfach zuzubereiten ist. Oder ist es etwa Mode, den Fisch nur zum Spaß zu fangen und nach dem obligatorischen Foto wieder zurückzuwerfen?

Ihr seht schon, dass ich etwas Beratung brauche. Dabei ist mir alles von "lass es einfach" bis "so wird das gemacht" recht.
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MfG, Marty.
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  #5  
Alt 06.07.2008, 18:21
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das fell des bären wird geteilt, wenn man ihn hat
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kay

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  #6  
Alt 06.07.2008, 18:51
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wieder zurückzuwerfen?

Fische werden nicht zurückgeworfen!

Man fasst Sie mit nassen Händen um die Schleimschicht möglichst nicht zu verletzen. Mit einem entsprechendem Hakenlöser wird der Fisch vorsichtig vom Haken befreit und dann umgehend vorsichtig ins Wasser zurückgesetzt. Für den Verzehr geeignete Fische sind umgehend nach wikungsvoller Betäubung zu töten.
Also leg mal erst eine Sportfischerprüfung ab bevor du zum angeln ans Wasser gehst. Da lernst auch alles weitere was man so als Angler wissen sollte ( muss ). Wenn du es vorher schon mal probieren möchtest, ob die Angelei was für dich ist, schließ dich einem Angler an der dich einige Male mitnimmt. Da lernst eh die besten Kniffe über das Angeln.

Gruß Jörg
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Mein Boot ist ein Loch im Wasser, in das ich mein Geld werfe.
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  #7  
Alt 06.07.2008, 19:17
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Zitat:
Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
Also leg mal erst eine Sportfischerprüfung ab bevor du zum angeln ans Wasser gehst. Da lernst auch alles weitere was man so als Angler wissen sollte ( muss ).
Macht ihn das zum besseren Angler?

Klar lernt man theoretisch das abschlagen der Fische aber es gibt bei der Prüfung nunmal keine Praxis!!! Es gibt auch genügend Angler mit Prüfung die NICHT wissen wie man mit gefangenen Fischen "vernünftig" umgeht. Mindestmaße werden auch öfters mal ganz schnell vergessen.

Friedfischangeln ist meist die Angelart die man zuerst lernt. Es beißt relativ viel ABER die Fische die man fängt sind kaum zu verwerten. Im Meer siehts schon ganz anders aus. So gut wie jeder maßige Fisch ist auch zu verwerten. Zurücksetzen maßiger Fische ist in Deutschland allerdings verboten (manchmal Leider).

Ob es diesen "Friedfischschein" auch für die Ostsee gibt?? Denke mal eher nicht. Den Schein gibts wohl nür für die Binnengewässer.
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  #8  
Alt 07.07.2008, 07:08
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Ich werde mir und der Lütten wohl so einen Schein besorgen. Wenigstens kann der Nachwuchs dann seine (womöglich selbstgebaute) Angel legal benutzen. Eventuell besorge ich mir vorher auch entsprechende Literatur - es ist ja noch etwas Zeit
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MfG, Marty.
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  #9  
Alt 07.07.2008, 08:02
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Das in Brandenburg wieder ohne Sportfischerprüfung auf friedfisch geangelt werden darf, zeigt wie überflüssig eine Sportfischerprüfung ist.

Aber als Lizenz zum Gelddrucken eine tolle Idee

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #10  
Alt 07.07.2008, 08:10
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das in Brandenburg wieder ohne Sportfischerprüfung auf friedfisch geangelt werden darf, zeigt wie überflüssig eine Sportfischerprüfung ist.

Aber als Lizenz zum Gelddrucken eine tolle Idee

Gruß Lutz
Tut mir leid - aber das ist reiner Blödsinn!!!

Auch beim Angeln werden Kreaturen dieser Erde getötet und da sollte man schon ein paar Grundkenntnisse haben.

Nur mal ein paar Sünden von Möchtegernanglern aufgezählt:

Bei Barschen wird mit dem Fuß auf den Körper gedrückt und der Haken herausgerissen - anschließend mit einem Kick der "wertlose" Beifang ins Wasser zurück befördert......
Knurrhänhne an der Kaimauer totgeschlagen, Haken gelöst und wieder zurück......
Aale lässt man in Salz "totlaufen"........

usw....usw.....


Und diese unsinnige Diskussion über die Sportfischereiprüfung hatten wir auch schon diverse Male...
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."

Geändert von hansenloewe (07.07.2008 um 08:20 Uhr)
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  #11  
Alt 07.07.2008, 09:07
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Tut mir leid - aber das ist reiner Blödsinn!!!

Auch beim Angeln werden Kreaturen dieser Erde getötet und da sollte man schon ein paar Grundkenntnisse haben.

Nur mal ein paar Sünden von Möchtegernanglern aufgezählt:

Bei Barschen wird mit dem Fuß auf den Körper gedrückt und der Haken herausgerissen - anschließend mit einem Kick der "wertlose" Beifang ins Wasser zurück befördert......
Knurrhänhne an der Kaimauer totgeschlagen, Haken gelöst und wieder zurück......
Aale lässt man in Salz "totlaufen"........

usw....usw.....


Und diese unsinnige Diskussion über die Sportfischereiprüfung hatten wir auch schon diverse Male...
Hallo Karsten,

das wird durch das Innehaben eines Fischereiberechtigungsscheines nicht verhindert.

Respekt vor der Kreatur und dem Leben erlangt man nicht durch den Erwerb eines Fischereiberechtigungsscheines.


Hajo
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  #12  
Alt 07.07.2008, 09:39
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
... Auch beim Angeln werden Kreaturen dieser Erde getötet und da sollte man schon ein paar Grundkenntnisse haben.
...
Da tut mir der Wurm, der lebend auf den Haken gezogen wird und keine Chance hat dem sicheren Tod zu entgehen, genauso leid wie der Fisch, der selber fressend zur Nahrung eines anderen Lebewesens wird.

Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Nur mal ein paar Sünden von Möchtegernanglern aufgezählt:

Bei Barschen wird mit dem Fuß auf den Körper gedrückt und der Haken herausgerissen - anschließend mit einem Kick der "wertlose" Beifang ins Wasser zurück befördert......
Knurrhänhne an der Kaimauer totgeschlagen, Haken gelöst und wieder zurück......
Aale lässt man in Salz "totlaufen"........

usw....usw.....
Und das machen nur die bösen Menschen ohne Fischereiprüfung oder auch die, die das schon immer so gemacht haben und ihren Fischereischein ohne Prüfung erhalten haben

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 07.07.2008, 09:54
ric003 ric003 ist offline
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Mal zurück zum Thema...
Also in Brandenburg ist kein Fischereischein zum angeln auf Friedfisch nötig, es muß nur eine Friedfischangelkarte gekauft werden. Die dazugehörigen Regelungen stehen auf der Rückseite (Mindestmaße, Arten, Angelseen u.s.w.)
Kaust du die stehst ermal auf der richtigen Seite.
Wenn der Junior unter 8 Jahre ist, brauch dieser keine Angelberechtigung. Über 8, benötigt er ebenfalls eine Angelkarte.
Zum angeln auf Raubfisch ist jedoch weiter ein Fischereischein nötig.

Friedfischkarten bekommst du bei dem zuständigen Fischern oder im Angelladen vor Ort.
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  #14  
Alt 07.07.2008, 10:00
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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hallo marty,

das sind 2 paar schuhe - von dem "eigentümer" des gewässers brauchst du die angelkarte, weil du ihm ja was "wegangelst" und

2. einen nachweis deiner "geistigen eignung" also einen angelBERECHTIGUNGsschin brauchst du nicht.

gruss- norbert
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  #15  
Alt 07.07.2008, 10:15
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mloeschner mloeschner ist offline
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Zitat:
Zitat von ric003 Beitrag anzeigen
Mal zurück zum Thema...
Also in Brandenburg ist kein Fischereischein zum angeln auf Friedfisch nötig, es muß nur eine Friedfischangelkarte gekauft werden. Die dazugehörigen Regelungen stehen auf der Rückseite (Mindestmaße, Arten, Angelseen u.s.w.)
Kaust du die stehst ermal auf der richtigen Seite.
Wenn der Junior unter 8 Jahre ist, brauch dieser keine Angelberechtigung. Über 8, benötigt er ebenfalls eine Angelkarte.
Zum angeln auf Raubfisch ist jedoch weiter ein Fischereischein nötig.

Friedfischkarten bekommst du bei dem zuständigen Fischern oder im Angelladen vor Ort.
Danke für die Info. Die Lütte ist grad 6, also doch kein Schein nötig. Dass ich jegliches Getier mit Respekt vor dem Leben behandle, sollte sich von selbst verstehen.
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MfG, Marty.
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  #16  
Alt 07.07.2008, 13:48
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Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Danke für die Info. Die Lütte ist grad 6, also doch kein Schein nötig. Dass ich jegliches Getier mit Respekt vor dem Leben behandle, sollte sich von selbst verstehen.
Er darf aber nur in Begleitung eines Inhabers des Fischereischeines (mit abgelegter Sportfischerprüfung) angeln....
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  #17  
Alt 07.07.2008, 13:54
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Hallo Karsten,

..............

Respekt vor der Kreatur und dem Leben erlangt man nicht durch den Erwerb eines Fischereiberechtigungsscheines.


Hajo
Richtig Hajo,

aber zumindest wird man bei den Vorbereitungskursen für die Prüfung dafür ein wenig sensibilisiert.

Wer aber von vorn herein sich hinstellt und behauptet: "Sportfischereiprüfung sei Quatsch" - hat wahrscheinlich keine Berechtigung zum Angeln in D und darüber hinaus sehr wenig Ahnung vom Angeln.

Denn Angeln ist nicht nur "Würmerbaden" - genauso wenig, wie der Jäger nur süße Bambis meuchelt.......
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Gruß Karsten

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  #18  
Alt 07.07.2008, 13:55
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Hanseloewe, diese Regelung besteht in Meckelnburg nicht in Brandenburg. In Brandenburg kann der Kleene selbst los laufen.
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  #19  
Alt 07.07.2008, 13:56
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Zitat:
Zitat von ric003 Beitrag anzeigen
Hanseloewe, diese Regelung besteht in Meckelnburg nicht in Brandenburg. In Brandenburg kann der Kleene selbst los laufen.
Glaube ich nicht - zeig mir mal wo dieses steht...
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  #20  
Alt 07.07.2008, 14:01
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VDSF oder Fischerei, Polizei.
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  #21  
Alt 07.07.2008, 14:03
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Zitat:
Zitat von ric003 Beitrag anzeigen
VDSF oder Fischerei, Polizei.

Glaube ich immer noch nicht! Wenn dann bitte mit exakter Quellenangabe - denn ich habe aufgrund von Kursvorbereitungen eigentlich immer die neuesten
Gesetzesänderungen und diese Regelung kenne ich nicht....
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  #22  
Alt 07.07.2008, 14:10
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Glaube ich immer noch nicht! Wenn dann bitte mit exakter Quellenangabe - denn ich habe aufgrund von Kursvorbereitungen eigentlich immer die neuesten
Gesetzesänderungen und diese Regelung kenne ich nicht.
Egal, die 2,50 Euro für die Erlaubnis werden sich schon irgendwie zusammenkratzen lassen. Es ist übrigens ein MÄDCHEN (zumindest nach den Papieren und körperlichen Merkmalen) *g*.
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MfG, Marty.
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  #23  
Alt 07.07.2008, 14:14
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@marty:

Es ist aber so, das in Deutschland ein Kind unter 12 Jahren, nur in Begleitung eines Volljährigen mit abgelegter Sportfischereiprüfung und geleisteter Fischereiabgabe, angeln darf.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - allerdings nur mit korrekter Quellenangabe...
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  #24  
Alt 07.07.2008, 14:23
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Und wieder falsch in Hessen und MV nur bis zum 10 Lj.
In Bremen und Niedersachsen bis zum 14 Lj.
In NRW bis zum 13Lj.
U.S.W. U.S.W.
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  #25  
Alt 07.07.2008, 14:24
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@marty:

Es ist aber so, das in Deutschland ein Kind unter 12 Jahren, nur in Begleitung eines Volljährigen mit abgelegter Sportfischereiprüfung und geleisteter Fischereiabgabe, angeln darf.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - allerdings nur mit korrekter Quellenangabe...
Büdde:

Zitat:
Zitat von http://www.reiseland-brandenburg.de/pages/reisethemen_wasser_angeln.html
Wer angeln gehen will, kann seit dem 01.08.2006 ohne Fischereischein Friedfische wie Plötze (Rotauge), Güster und Blei (Brassen) angeln. Voraussetzung ist eine "Angelkarte" bzw. "Angelberechtigung" sowie eine "Fischereiabgabe" (12,00 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche) die entgeldlich in einem der vielen Sportgeschäfte, Angel- oder Fischläden zu erwerben bzw. zu begleichen ist.
So ähnlich steht es auch auf der Seite der Stadt Brandenburg. Vll. rufe ich mal in deren Touri-Information an.

EDIT: Die Fischereigenossenschaft sagt ab 8 Jahre, darunter garnicht. Dies gilt auch für o.g. Regelung.
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MfG, Marty.

Geändert von mloeschner (07.07.2008 um 14:31 Uhr)
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